Vermessungskosten Grundstück – Wer kommt dafür auf? Haben Sie sich diese Frage jemals gestellt? Vielleicht haben Sie einen Grundbesitz geerbt oder ein Grundstück erworben und sind nun mit der Vermessung konfrontiert. Lassen Sie uns das komplexe Thema Vermessungskosten Grundstück gemeinsam entwirren!
Unterschiede hinsichtlich der Kostenüberahme: Grenzvermessung vs. Gebäudevermessung
Bevor wir mehr ins Detail gehen, ist es wichtig, die Differenzierung dürch zwischen Grenzvermessungen und Gebäudevermessung zu machen.
Die Grenzvermessung umfasst in der Regel die korrekte Kennzeichnung der Grenzen eines Grundstücks. Daran könnte ein Hausbesitzer aus vielen Gründen Interesse haben: zum Beispiel, um sicherzustellen, dass er legale Eigentumsrechte hat, oder um rechtliche Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden.
In vielen Fällen trägt der Eigentümer die Kosten für diese Vermessung.
Für eine Gebäudevermessung, oft im Kontext eines Bauvorhabens durchgeführt, können die Kosten auf verschiedene Parteien verteilt werden. Oftmals trägt hier der Auftraggeber diese Kosten. Aber es gibt auch Kombinationsmöglichkeiten, je nach Vertrag und möglichem Streitfall.
- Grenzvermessung – grundsätzlich Sache des Grundbesitzers
- Gebäudevermessungen – abhängig von Vertrag und Bauphase
Die rechtlichen Feinheiten und jüngste Rechtsprechung
Verwirrt? Keine Sorge. Lassen Sie uns tiefer in die rechtlichen Details eintauchen.
Den zentralen rechtlichen Bezugspunkt für das Thema Vermessungskosten Grundstück bildet das Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG).
Nach der jüngsten Rechtsprechung – insbesondere dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. April 2018 (Az. VI ZR 370/17) – sind Vermessungskosten nach § 2 VermKatG im Kaufpreis eines Grundstücks im Regelfall nicht enthalten und werden daher gesondert in Rechnung gestellt.
- VermKatG als zentrales Gesetz
- BGH-Urteil: Vermessungskosten meist nicht im Kaufpreis enthalten
Fragen und Antworten zu Vermessungskosten Grundstück
Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen und ihre Antworten hinsichtlich der Vermessungskosten eines Grundstücks.
Können die Vermessungskosten von den Steuern abgesetzt werden?
Ja, Vermessungskosten können in manchen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
Wer trägt die Kosten für die Vermessung bei Grundstückskauf?
Üblicherweise wird der Käufer des Grundstücks mit den Vermessungskosten belastet. Es kann jedoch auch vertraglich vereinbart werden, dass der Verkäufer diese Kosten übernimmt.
Kann man die Vermessungskosten auf den Mieter umlegen?
Nein, in der Regel können Vermessungskosten nicht auf den Mieter umgelegt werden. Ausnahmen bilden bestimmte Fälle, die im Einzelnen überprüft werden müssen.
Praktisches Beispiel: Der Streit um die Vermessungskosten
Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade ein Grundstück gekauft. Der Immobilienmakler teilt Ihnen mit, dass die Vermessungskosten schon im Kaufpreis inbegriffen sind. Nach einigen Monaten erhalten Sie jedoch eine Rechnung vom Vermessungsbüro. Was jetzt?
In diesem Fall hilft das eingangs erwähnte BGH-Urteil: Denn darin entschied das Gericht, dass die Vermessungskosten in der Regel nicht im Kaufpreis enthalten sind.
Sie sollten in diesem Fall Ihren Kaufvertrag überprüfen und sich ggfs. rechtliche Unterstützung suchen.
Abschließend: Die Erfolgskontrolle
Tatsächlich ist die Vermessungskostenfrage ein Spiegelbild einer größeren Thematik: Wie werden die Kosten rund um den Erwerb und die Instandhaltung von Immobilien gerecht aufgeteilt?
Von daher ist es wichtig, einen sorgfältigen Blick auf den Vermessungsauftrag, die Vermessungskosten und natürlich den Kaufvertrag bzw. das Mietverhältnis zu werfen.
Unsicher? Unklarheiten? Dann kontaktieren Sie uns! Bei uns sind Sie in den besten Händen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um die Vermessung ihres Grundstücks problemlos und konfliktfrei zu gestalten.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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