Verstoß Geheimhaltungspflicht – In einer globalen Geschäftswelt, in der Informationen ein unschätzbarer Wert sind, spielt die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht eine entscheidende Rolle. Die Offenlegung vertraulicher Informationen kann Unternehmen und Einzelpersonen auf verschiedene Weise schädigen – von finanziellen Verlusten über Reputationsbeeinträchtigungen bis hin zur Vernichtung des Geschäftsmodells. Daher ist es für alle Beteiligten essenziell, sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Bedeutung von Schadensersatzforderungen bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht auseinanderzusetzen. In diesem Beitrag wollen wir Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, bei Schadensersatzforderungen auf Grundlage von Vertragsverletzungen zu agieren, und Ihnen anhand von Fallbeispielen ein besseres Verständnis verschaffen.
Checkliste: Was man bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht tun sollte
Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht im gewerblichen Rechtsschutz kann schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich. Wenn Sie glauben, dass ein solcher Verstoß vorliegt oder wenn Sie selbst gegen eine solche Pflicht verstoßen haben, sollten Sie folgende Schritte erwägen:
- Rechtsberatung einholen: Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf gewerblichen Rechtsschutz oder das relevante Fachgebiet spezialisiert hat. Er kann Sie über Ihre Rechte, mögliche Ansprüche und die nächsten Schritte informieren.
- Beweise sichern: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen, Dokumente, E-Mails und andere Kommunikationsnachweise sammeln, die den Verstoß belegen könnten.
- Vertraulichkeit bewahren: Besprechen Sie den Vorfall nicht mit Dritten oder in sozialen Medien, da dies Ihre Rechtsposition schwächen könnte.
- Beteiligte informieren: Wenn es innerhalb einer Organisation zu einem Verstoß gekommen ist, sollten die relevanten Vorgesetzten oder Abteilungen informiert werden, um interne Untersuchungen einzuleiten oder weitere Maßnahmen zu treffen.
- Unterlassung und Schadensersatz: Je nach Schwere und Art des Verstoßes könnten Sie Unterlassungsansprüche geltend machen oder Schadensersatz fordern.
- Einigung oder Rechtsstreit: Abhängig von der Situation könnte eine außergerichtliche Einigung angestrebt oder ein Rechtsstreit eingeleitet werden.
- Interner Review: Wenn es sich um einen internen Verstoß handelt, sollten die bestehenden Richtlinien und Prozesse überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
- Schulung und Aufklärung: Überlegen Sie, ob zusätzliche Schulungen oder Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter oder Beteiligte erforderlich sind, um das Bewusstsein für die Geheimhaltungspflichten zu schärfen.
- Berichterstattung: In bestimmten Branchen oder unter bestimmten Umständen könnten Sie verpflichtet sein, den Verstoß den Aufsichtsbehörden oder anderen Stellen zu melden.
- Überprüfung von Verträgen und Vereinbarungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Geheimhaltungsvereinbarungen und anderen relevanten Verträge klar, umfassend und auf dem neuesten Stand sind.
Es ist wichtig zu betonen, dass der genaue Vorgang und die zu ergreifenden Maßnahmen von den spezifischen Umständen des Falles und der jeweiligen Rechtsordnung abhängen können. Daher ist die Konsultation eines Anwalts unerlässlich.
Was ist die Geheimhaltungspflicht?
Die Geheimhaltungspflicht ist eine vertragliche Verpflichtung, Informationen vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben oder zu verwenden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder von den Vertragspartnern anderweitig genehmigt. Diese Verpflichtung besteht sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch bei Vertragsverhältnissen mit externen Partnern, wie zum Beispiel Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern.
Rechtlicher Rahmen der Geheimhaltungspflicht
Die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf Geheimhaltungspflichten sind vielfältig. Im Allgemeinen gibt es sowohl gesetzliche als auch vertragliche Regelungen, die die Geheimhaltungspflicht betreffen. Die gesetzlichen Regelungen sind sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegt. Vertragliche Regelungen können in Arbeitsverträgen, Dienstleistungsverträgen, Geheimhaltungsverträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt sein.
- Die gesetzlichen Grundlagen im BGB finden sich beispielsweise in § 241 Abs. 2 (Nebenpflichten aus Schuldverhältnissen), § 611a (Arbeitnehmerpflichten) sowie § 630a (Arztpflichten).
- Die Regelungen im UWG umfassen insbesondere § 17 (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) und § 18 (Verbot der Geheimnisverwertung).
- Vertragliche Regelungen der Geheimhaltungspflicht können individuell ausgehandelt und verbindlich festgehalten werden. In der Praxis sind häufig Geheimhaltungsabreden oder Non-Disclosure Agreements (NDA) üblich.
Welche Informationen unterliegen der Geheimhaltungspflicht?
Ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich können alle Informationen, die ein berechtigtes Interesse des Geheimhaltenden haben und nicht allgemein bekannt sind, als vertraulich betrachtet werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Kundendaten und -informationen
- Finanzdaten
- Technische Daten und Know-how
- Interne Dokumente und Kommunikation
- Marketing- und Vertriebsstrategien
- Geschäftsideen oder Produktentwicklungen
Folgen eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht
Der Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dazu gehören unter anderem Schadensersatzforderungen, Unterlassungsansprüche, Vertragsstrafen sowie mögliche strafrechtliche Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen oder auch Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten.
Schadensersatzforderungen
Schadensersatzforderungen sind ein zentrales Instrument, um die Folgen eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht auszugleichen. Sie können sowohl auf gesetzlichen Regelungen (BGB, UWG) als auch auf vertraglich vereinbarten Grundlagen beruhen. Die konkreten Anforderungen des Schadensersatzanspruchs unterscheiden sich je nach Regelungsgrundlage.
- Gesetzliche Schadensersatzansprüche: Hierbei muss derjenige, der gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen hat, dem Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzen (§ 823 BGB). Dabei handelt es sich um einen sogenannten verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, der auch ohne Verschulden geltend gemacht werden kann.
- Vertragliche Schadensersatzansprüche: Hierbei müssen die Vertragsparteien eine Schadensersatzregelung im Zusammenhang mit der Geheimhaltungspflicht vereinbart haben. In diesem Fall sind auch verschuldensunabhängige Schadensersatzforderungen denkbar, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Unterlassungsansprüche
Ein Unterlassungsanspruch dient dazu, die Gefahr weiterer Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht abzuwehren. Dieser Anspruch kann sowohl gesetzlich (z.B. nach dem UWG) als auch vertraglich begründet sein. Der Anspruch besteht dabei unabhängig von einem Verschulden und ist auch unabhängig von der Höhe des Schadens relevant.
Vertragsstrafen
Vertragsstrafen sind ein gängiges Mittel, um den Vertragspartner bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht zur Verantwortung zu ziehen. Die Vertragsstrafe ist dabei unabhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden. Sie ist oft in Geheimhaltungsabreden oder Arbeitsverträgen enthalten und sorgt für eine gewisse Abschreckungswirkung.
Strafrechtliche Sanktionen und Bußgeldverfahren
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht können auch strafrechtliche Sanktionen drohen. Hierzu zählen beispielsweise der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 23 GeschGehG oder der Geheimnisverrat nach § 353b StGB (bei Offenlegung dienstlicher Geheimnisse von Beamten).
Beweisführung und Ermittlung des Schadens
Um bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht Schadensersatz geltend machen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorliegen einer vertraglichen Geheimhaltungspflicht oder einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht (z.B. § 17 UWG)
- Verstoß gegen die geschuldete Geheimhaltungspflicht
- Entstehung eines Schadens durch den Verstoß
- Kausalität zwischen dem Verstoß und dem Schaden
- Verschulden des Verletzers (bei gesetzlichen Schadensersatzansprüchen)
Der Geschädigte trägt dabei grundsätzlich die Beweislast für das Vorliegen der Schadensersatzvoraussetzungen. Insbesondere die Ermittlung des Schadens kann in der Praxis oft schwierig sein, da viele Faktoren wie etwa entgangene Gewinne, Reputationsverluste oder Folgekosten schwer zu beziffern sind. Daher sollte frühzeitig eine fachkundige Rechtsvertretung hinzugezogen werden, um die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage zu prüfen.
Fallbeispiel: Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht eines Entwicklers
Ein Software-Entwickler arbeitet bei einem Unternehmen, das innovative Lösungen im Bereich künstlicher Intelligenz entwickelt. In seinem Arbeitsvertrag ist eine Geheimhaltungsklausel enthalten, die ihn zur Einhaltung der Vertraulichkeit aller Informationen, Daten und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das Unternehmen stehen. Der Entwickler kündigt und wechselt zu einem Konkurrenten im gleichen Marktsegment. Kurz darauf bringt das Konkurrenzunternehmen eine Software auf den Markt, die auffallende Ähnlichkeiten mit dem noch nicht veröffentlichten Projekt des ehemaligen Arbeitgebers aufweist. In einem Gerichtsverfahren gelingt es dem ursprünglichen Unternehmen, nachzuweisen, dass der ehemalige Mitarbeiter die vertraulichen Informationen weitergegeben und dadurch gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen hat. Es steht ein Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns fest.
Nachweis des Verstoßes
Der Erfolg einer Schadensersatzklage hängt maßgeblich davon ab, ob der Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht nachgewiesen werden kann. In unserem Fallbeispiel war es dem ursprünglichen Unternehmen bereits gelungen, die verwendeten Geschäftsgeheimnisse zu identifizieren und ihre Verwendung durch den Konkurrenten nachzuweisen. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch Zeugenaussagen, Dokumentationen oder Gutachten erbracht werden.
Bemessung des Schadens
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Bemessung des Schadens. Im Fallbeispiel wurde der Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns für das ursprüngliche Unternehmen festgelegt. Dieser könnte beispielsweise durch Marktforschungsdaten, historische Umsatzzahlen oder Prognosen ermittelt werden. Oftmals ist die Ermittlung des Schadens jedoch schwierig und erfordert die Hilfe von Sachverständigen.
Gerichtliche Geltendmachung
Im Fallbeispiel hat das Unternehmen letztendlich erfolgreich auf Schadensersatz geklagt. Der Prozess kann jedoch langwierig sein und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Eine erfahrene Rechtsvertretung ist hier unerlässlich.
FAQ zur Geheimhaltungspflicht und Schadensersatzforderungen
Im Folgenden haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt.
Wie kann ich mich als Unternehmer gegen Geheimnisverrat schützen?
Unternehmer sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Geheimnisverrat zu minimieren. Dazu zählen beispielsweise:
- Einbindung von Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträge, Dienstleistungsverträge und Geschäftsbedingungen
- Verwendung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern
- Einführung von Sicherheitsmaßnahmen wie Zugangskontrollen, Datenverschlüsselung und IT-Sicherheitsrichtlinien
- Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter für den Umgang mit vertraulichen Informationen
Welche Rechte habe ich als Geschädigter bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht?
Als Geschädigter können Sie verschiedene Ansprüche gegen den Verletzer der Geheimhaltungspflicht geltend machen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dazu zählen:
- Schadensersatzforderungen
- Unterlassungsansprüche
- Geltendmachung von Vertragsstrafen
- Eventuelle strafrechtliche Sanktionen oder Bußgeldverfahren
Was muss ich beachten, wenn ich gegen eine Geheimhaltungspflicht verstoßen habe?
Wenn Sie gegen eine Geheimhaltungspflicht verstoßen haben, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden, um die möglichen Folgen und notwendigen Schritte zu besprechen. Im Falle einer Schadensersatzforderung gegen Sie ist es wichtig, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Verteidigungsmöglichkeiten auszuloten und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Zusammenfassung und Fazit
Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht können schwerwiegende Folgen haben und das betroffene Unternehmen oder den Verletzenden teuer zu stehen kommen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig über die gesetzlichen Grundlagen und die Bedeutung von Schadensersatzforderungen zu informieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung zu treffen. Sollte es dennoch zu einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht kommen, empfiehlt es sich, frühzeitig eine kompetente Rechtsvertretung einzuschalten, um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren und durchzusetzen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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