Verteilungstermin keine Einigung – In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie trotz fehlender Einigung im Verteilungstermin zu Ihrem Erbe gelangen und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Der Verteilungstermin ist ein wichtiger Schritt im Erbschaftsprozess, bei dem alle Erben gemeinsam entscheiden, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. Nicht selten kommt es vor, dass die Erben dabei unterschiedliche Auffassungen vertreten und keine Einigung erzielen können. Erfahren Sie hier, welche Optionen Ihnen in solch einer Situation zur Verfügung stehen, um dennoch zu Ihrem Recht zu kommen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Die rechtlichen Grundlagen rund um den Verteilungstermin
  • Die Rolle des Erblassers und seines Testaments
  • Zielsetzung und Zweck des Verteilungstermins
  • Gründe, warum im Verteilungstermin keine Einigung erzielt wird
  • Die außergerichtliche Einigung: Mediation und Erbteilverkauf
  • Gerichtliche Möglichkeiten: Anfechtung, Klage und Erbauseinandersetzung
  • Praktische Tipps für Erben in schwierigen Verhandlungen
  • Fallbeispiele und Mandantengeschichten
  • Checkliste: So bereiten Sie sich auf den Verteilungstermin vor
  • Fazit: Beharrlichkeit und gute rechtliche Beratung führen zum Erfolg

Die rechtlichen Grundlagen rund um den Verteilungstermin

Der Verteilungstermin ist im deutschen Erbrecht ein zentraler Moment in der Abwicklung einer Erbschaft. Gemäß § 2042 BGB müssen sich die Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung über die Verteilung des Nachlasses einigen. Hierzu treffen sich die Erben in der Regel persönlich oder werden durch ihre Anwälte vertreten. In dieser Besprechung sollen sie innerhalb einer bestimmten Frist eine Einigung über die Aufteilung des Erbes erzielen.

In dieser Phase ist es wichtig, gut informiert zu sein und sich im Zweifel anwaltlich beraten und begleiten zu lassen, um mögliche rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die Rolle des Erblassers und seines Testaments

Der Erblasser hat die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten in einem Testament oder einem Erbvertrag Vorgaben darüber zu treffen, wie sein Nachlass auf die Erben aufgeteilt werden soll. Hierbei kann er zum Beispiel Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche oder die Verteilung von einzelnen Gegenständen regeln.

Dennoch bleiben oft Unklarheiten oder Auslegungsfragen offen, die die Erben im Verteilungstermin klären müssen. Auch kann es vorkommen, dass der Erblasser bestimmte Sachverhalte oder Ansprüche übersehen hat oder diese aus anderen Gründen streitig sind.

Zielsetzung und Zweck des Verteilungstermins

Der Hauptzweck des Verteilungstermins besteht darin, eine für alle Erben akzeptable Lösung hinsichtlich der Aufteilung des Erbes zu finden. Dabei spielen sowohl rechtliche Aspekte als auch persönliche und emotionale Faktoren eine Rolle.

Der Verteilungstermin dient also der außergerichtlichen Einigung der Erben und soll langwierige und teure Gerichtsverfahren verhindern. Doch trotz der besten Absichten kommt es nicht selten vor, dass im Verteilungstermin keine Einigung erzielt werden kann.

Gründe, warum im Verteilungstermin keine Einigung erzielt wird

Es gibt verschiedene Gründe, warum Erben im Verteilungstermin keine gemeinsame Lösung finden können. Oftmals stehen persönliche, emotionale oder finanzielle Interessen im Vordergrund, die zu unterschiedlichen Auffassungen über die Aufteilung des Erbes führen. Beispiele hierfür sind:

  • Uneinigkeit über Wert und Verteilung von Immobilien und anderen Vermögenswerten
  • Unterschiedliche Auffassungen über Wertgegenstände und deren emotionalen Wert
  • Geänderte Lebensumstände nach dem Erbfall (zum Beispiel Scheidung, finanzielle Schwierigkeiten)
  • Rechtsunsicherheit oder fehlende Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen

In vielen Fällen ist es ratsam, sich bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten rechtlichen Beistand zu suchen, um Chancen und Risiken der eigenen Position einschätzen zu können.

Die außergerichtliche Einigung: Mediation und Erbteilverkauf

Bevor man den Weg vor Gericht beschreitet, sollte man zunächst auf außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten setzen, um Zeit und Kosten zu sparen. Hierzu zählen insbesondere die Mediation und der Erbteilverkauf.

Mediation: Im Fall einer Mediation wird ein neutraler Dritter, der Mediator, hinzugezogen, um die Erben bei der Lösungsfindung zu unterstützen. Der Mediator hilft dabei, die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Erben zu erkennen, zu formulieren und gegenseitig verständlich zu machen. Ziel ist es, eine für alle Seiten akzeptable Einigung zu erreichen, welche die verschiedenen Interessen angemessen berücksichtigt.

Erbteilverkauf: Wenn es für eine Partei nicht möglich oder nicht sinnvoll erscheint, am nachlassbeteilmittelten Vermögen oder an einzelnen Gegenständen festzuhalten, kann ein Erbteilverkauf erwogen werden. Dabei veräußert derjenige Erbe seinen Anteil am Erbe an einen Dritten oder an einen Miterben. Der Käufer tritt dann in die Position des veräußernden Erben ein, und die restlichen Erben müssen nach Möglichkeit nur noch mit ihm eine Einigung finden.

Gerichtliche Möglichkeiten: Anfechtung, Klage und Erbauseinandersetzung

Sollte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden können, stehen den Beteiligten verschiedene gerichtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Je nach Sachverhalt können dies beispielsweise sein:

  • Anfechtung des Testaments aufgrund von Formfehlern oder Testierunfähigkeit des Erblassers
  • Klage auf Auskunft und Wertermittlung, um Klarheit über den Bestand und Wert des Nachlasses zu erhalten
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen
  • Erbauseinandersetzungsklage zur gerichtlichen Aufteilung des Nachlasses

In solchen Fällen ist anwaltliche Hilfe unerlässlich, um die eigenen rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche optimal zu vertreten und durchzusetzen.

Praktische Tipps für Erben in schwierigen Verhandlungen

Bei komplizierten und emotional aufgeladenen Verhandlungen im Verteilungstermin kann es hilfreich sein, einige grundlegende Tipps zu beherzigen:

  • Realistische Ziele setzen: Überlegen Sie, welche Forderungen wirklich wichtig für Sie sind und welche lediglich ’nice to have‘ wären.
  • Informationen und Argumente sammeln: Je besser Sie informiert und vorbereitet sind, desto stärker wird Ihre Verhandlungsposition sein.
  • Emotionen kontrollieren: Versuchen Sie, sachlich und objektiv zu bleiben, auch wenn es schwerfällt.
  • Kompromissbereitschaft zeigen: Bedenken Sie, dass ein Kompromiss oft besser ist als ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren.

Fallbeispiele und Mandantengeschichten

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige anonymisierte Fallbeispiele und Mandantengeschichten aus unserer anwaltlichen Praxis vor, die verdeutlichen, wie sich verschiedenste Konstellationen auf die Einigung im Verteilungstermin auswirken können:

Fallbeispiel A: Streit um ein Ferienhaus – wie Mediation zur Lösung führte

Ein Erblasser hinterließ zwei Töchter, Anna und Berta. In seinem Testament legte er fest, dass Anna das Familienhaus erhalten solle, während Berta das Ferienhaus bekommen würde. Allerdings fühlte sich Berta benachteiligt, da das Familienhaus einen deutlich höheren Wert hatte als das Ferienhaus.

Im Verteilungstermin konnten sich die Schwestern zunächst nicht einigen. Dank eines Mediators erkannten sie jedoch, dass das Familienhaus für Anna eine große emotionale Bedeutung hatte, denn sie war dort aufgewachsen und lebte noch darin. Für Berta war das Ferienhaus dagegen weniger wichtig.

Im Rahmen der Mediation einigten sich die Schwestern schließlich darauf, dass Anna das Familienhaus behält und Berta eine finanzielle Ausgleichszahlung erhält. So konnten sie den Streit friedlich beilegen, ohne gerichtliche Schritte einzuleiten.

Fallbeispiel B: Geschwister verzichten auf ihren Pflichtteil zugunsten einer gemeinsamen Erbauseinandersetzung

Carla und David waren im Testament ihres verstorbenen Vaters zunächst übergangen worden. Stattdessen hatte der Vater seiner zweiten Ehefrau, Eva, das Erbe mit der Auflage hinterlassen, dass sie sich um die Pflege der gemeinsamen Mutter kümmere. Carla und David hatten gegen Eva bereits erfolgreich ihren Pflichtteil eingefordert, doch nun waren sie sich unsicher, ob sie diesen Weg weiter beschreiten sollten.

Nach einer anwaltlichen Beratung entschieden sie, gemeinsam mit Eva eine Erbauseinandersetzung zu suchen und auf eine weitere Pflichtteilsforderung zu verzichten. Sie einigten sich darauf, das Erbe gemeinsam für die Pflege der Mutter aufzuwenden und später gerecht aufzuteilen. Dank dieses gemeinsamen Vorgehens konnte der Familienzusammenhalt bewahrt werden und unnötige Konflikte wurden vermieden.

Fallbeispiel C: Die verschwiegene Lebensversicherung – gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Frank und Gina, die beiden Kinder eines Erblassers, konnten sich zunächst nicht einigen, wie der Nachlass aufgeteilt werden sollte. Frank beharrte darauf, dass er mehr erhalten solle, weil er während der letzten Jahre die Pflege des Vaters übernommen hatte. Allerdings verlangte Gina hinsichtlich einer Lebensversicherung, die der Vater ihr versprochen hatte, Auskunft, die Frank jedoch nicht geben wollte.

Obwohl die Geschwister eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollten, blieben sie im Verteilungstermin uneins. Schließlich entschieden sie sich, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ginas Anwalt reichte eine Klage auf Auskunftserteilung und Wertermittlung bezüglich der Lebensversicherung ein. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens stellte sich heraus, dass Frank die Lebensversicherung verschwiegen hatte. Letztendlich entschied das Gericht, dass Gina den versprochenen Anteil der Lebensversicherung erhalten solle und Frank zur Zahlung verpflichtet wurde.

Mandantengeschichte 1: Der unerwartete Erbfall und die Herausforderungen einer Patchworkfamilie

Herr Meier verstarb unerwartet und hinterließ seine Ehefrau und zwei leibliche Kinder aus erster Ehe sowie zwei Stiefkinder. In seinem handschriftlichen Testament bedachte er alle vier Kinder und seine Ehefrau. Da die Aufteilung des Vermögens unklar war, wandten sich die Beteiligten an ihre Anwältin.

Mit ihrer Hilfe gelang es, eine außergerichtliche Einigung darüber zu erzielen, wie das Erbe gerecht verteilt werden soll. Die leiblichen Kinder erhielten den größeren Teil des Vermögens, weil sie das besondere Vertrauensverhältnis zu ihrem Vater betonten. Die Stiefkinder akzeptierten dies und erhielten einen kleineren, aber dennoch angemessenen Anteil. Die Ehefrau erhielt ihr Zugewinnausgleichsanspruch und konnte weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen bleiben. Mit Hilfe der Anwältin wurde für alle Beteiligten eine faire und einvernehmliche Lösung gefunden.

Mandantengeschichte 2: Eine erfolgreiche Klage auf Erbauseinandersetzung bei Streit über Kontoauszüge und Bankguthaben

Frau Schulze war zusammen mit ihrem Bruder, Herrn Schulze, Erbin ihres verstorbenen Vaters. Während Frau Schulze sich anfangs kooperativ zeigte, verweigerte sie später ihren Bruder den Zugang zu den Kontoauszügen und Bankguthaben des verstorbenen Vaters. Herr Schulze beauftragte daraufhin einen Anwalt, um eine Erbauseinandersetzung einzuleiten.

Trotz mehrerer Versuche, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, zeigte sich Frau Schulze weiterhin uneinsichtig. Schließlich musste Herr Schulze’s Anwalt eine Klage auf Erbauseinandersetzung erheben und erreichte damit die gerichtliche Anordnung, dass Frau Schulze die Kontoauszüge herausgeben musste. Auf dieser Grundlage gelang es schließlich, eine gerechte Aufteilung des Nachlasses zu vereinbaren.

Die geschilderten Beispiele verdeutlichen, dass sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Lösungen sinnvoll sein können, wenn es im Verteilungstermin zu keiner Einigung kommt. Wichtig ist dabei immer, sich anwaltlich beraten und unterstützen zu lassen, um im Falle eines Rechtsstreits die eigenen Interessen bestmöglich vertreten zu können.

Checkliste: So bereiten Sie sich auf den Verteilungstermin vor

Um im Verteilungstermin bestmöglich vorbereitet zu sein und mögliche Hindernisse zu überwinden, sollten Sie einige Punkte beachten und abarbeiten:

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe
  • Erkundigen Sie sich über den konkreten Nachlass und seine Bestandteile sowie die aktuelle finanzielle Situation
  • Bereiten Sie sich auf Verhandlungsgespräche vor, indem Sie Ihre Forderungen und Argumente strukturiert aufschreiben
  • Suchen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat und Beistand, wenn Sie konkrete Fragen zum Erbrecht oder zum Verteilungstermin haben
  • Seien Sie offen für Kompromisse und alternative Lösungswege, um langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden

Mit einer guten Vorbereitung und der Unterstützung erfahrener Rechtsanwälte stehen Ihre Chancen, auch bei einer zunächst gescheiterten Einigung im Verteilungstermin, Ihr Erbe zu erhalten, deutlich besser.

Fazit: Beharrlichkeit und gute rechtliche Beratung führen zum Erfolg

Der Verteilungstermin ist im deutschen Erbrecht ein entscheidender Moment, um eine Einigung unter den Erben über die Verteilung des Nachlasses zu erzielen. Wenn im Verteilungstermin jedoch keine Einigung zustande kommt, stehen den Beteiligten sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine gute Vorbereitung, Flexibilität in den Verhandlungen sowie anwaltliche Beratung und Unterstützung sind wesentliche Faktoren für den Erfolg im Erbfall.

Sollten Sie Fragen zum Thema Erbauseinandersetzung und Verteilungstermin haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen als kompetente und erfahrene Anwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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