Viventor – Der angebliche Finanzdienstleister Viventor stellt sich auf seiner Onlinepräsenz als Anbieter für grenzüberschreitende Investments dar. Entsprechend könne man laut Angaben auf der Homepage von Viventor sein Investment diversifizieren und ein passives Einkommen erzielen. Jedoch platzierte die spanische CNMV den Anbieter von Viventor auf ihrer öffentlichen Warnliste.
Sie sind aktuell Kunde bei Viventor? Oder erwägen Sie, in absehbarer Zeit anzulegen? Dann sind die folgenden Überlegungen für Sie gewiss gewichtig:
- Was können Verbraucher, die das Angebot des Dienstleisters nutzen, bei Einbußen eventuell unternehmen?
- Existieren zu diesem Thema Erfahrungswerte anderer Anleger, aus denen sich Rückschlüsse ziehen lassen?
- Welche Hinweise gibt es, um zu evaluieren, ob es sich bei dem Anbieter um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt?
Der von den im Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsberatern unserer Kanzlei erstellte Blogbeitrag untersucht viele dieser Fragen. Außerdem stehen wir besorgten Kapitalanlegern sehr gern für individuelle Auskünfte zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
- Viventor Erfahrungen
- Webpräsenz
- Erreichbarkeit
- Lizenzierung
- Warnung
- Exkurs – allgemeine Tipps
- Was tun bei Verlusten mit Viventor?
Für den Fall, dass Sie Zweifel haben, inwieweit Viventor ein passendes Angebot bereithält, stehen wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei Unklarheiten und ebenso bei Schwierigkeiten.
Bitte schicken Sie uns eine Nachricht über unser Onlineformular. Unsere Anwälte stehen Ihnen für eine unentgeltliche Erstberatung gern zur Verfügung.
Viventor Erfahrungen
Viventor sei eigenen Angaben zufolge das europäische Ziel für grenzüberschreitende Investitionen. Obendrein beschreibt sich Viventor auf seiner Website als P2P-Investitionsmarktplatz, der Nicht-Bank-Kreditunternehmen und Investoren miteinander verbinde. Entsprechend sei Viventor das ideale Angebot für Anleger, um Kapital in P2P-Kredite zu investieren.
Zudem habe Viventor eine benutzerfreundliche Crowdlending-Plattform aufgebaut, die allen Peer-to-Peer-Investoren in ganz Europa zugänglich sei. Dabei könne man sich als Kunde von Viventor sicher sein, dass die Investition sicher sei und der Anbieter die Produkte so aufgebaut habe, dass er gewinne, wenn man auch als Anleger gewinne.
Überdies sei man bei Viventor der Meinung, dass jedermann die Möglichkeit haben sollte, sein Geld in die Finanzprodukte von heute zu investieren. Deshalb ermögliche Viventor grenzüberschreitende Investitionen für jeden Europäer, indem man eine Plattform für Investoren aufbaue, die es ermögliche, in verschiedene Länder, Kreditarten und Kreditgeber zu investieren.
Dabei sei die Entwicklung von Produkten rund um den Kunden und dessen Erfahrung ein wichtiger Wert für Viventor. Denn bei Viventor glaube man nicht nur an effizientere Lösungen, die allen Beteiligten bessere Bedingungen böten, sondern auch an die Entwicklung von Produkten, die diese Lösungen ermöglichten.
Des Weiteren erfährt man auf der Anbieter-Website, dass Viventor im Jahr 2015 gegründet worden sei und in fünf Jahren des Bestehens Darlehen im Wert von über 130 Mio. EUR refinanziert habe. Dabei hätten die Zinszahlungen an Anleger laut Viventor über 2 Mio. EUR und die durchschnittliche Rendite 13,6 % betragen.
Zudem seien bei Viventor mehr als 7.500 Anleger registriert und 70 % der investierten Mittel stammten aus Deutschland, Portugal, Spanien, Italien und den Benelux-Ländern.
Viventor Webseite
Informationen zu den Dienstleistungen von Viventor lassen sich auf der deutschsprachigen Homepage des Anbieters unter der URL www.viventor.com/de abfragen.
Findet man ein Impressum?
In der Bundesrepublik Deutschland existieren entsprechend § 5 Telemediengesetz (TMG) grundsätzliche Pflichtangaben für das Impressum. Diese Pflicht zur „Kennzeichnung“ gilt für sämtliche geschäftsmäßig geführten Internetauftritte.
Denn diese Daten sollen den Besucher einer Webseite dahin gehend aufklären, mit wem er es zu tun hat. Außerdem spielt hierbei die ladungsfähige Anschrift des Webseiten-Inhabers eine Rolle, falls juristische Ansprüche gegen diesen durchgesetzt werden sollen.
Entscheidend dabei ist im Übrigen der Fakt, dass die Angabe eines Impressums auch für im Ausland ansässige Anbieter gilt, die ihre geschäftliche Betätigung hierzulande entfalten.
Auf der Webseite von Viventor war im Februar 2022 kein Impressum zu finden.
Internetadresse
Bei einer Domain handelt es sich um einen international individuellen, speziellen Namen für einen logisch abgegrenzten Segment des Netzes – beispielsweise eine Internetpräsenz.
Wir haben am 21.02.22 die Daten zum Unternehmen Viventor mit diesem Resultat in Erfahrung gebracht:
Domain Name: viventor.com
Registry Domain ID: 1947213453_DOMAIN_COM-VRSN
Registrar WHOIS Server: whois.godaddy.com
Registrar URL: https://www.godaddy.com
Updated Date: 2021-07-23T02:22:14Z
Creation Date: 2015-07-16T03:32:49Z
Registrar Registration Expiration Date: 2022-07-16T03:32:49Z
Registrar: GoDaddy.com, LLC
Verantwortliche Personen
Die verantwortlich handelnden Akteure namentlich zu deklarieren, ist ein Zeichen für Transparenz. Auf der Website von Viventor finden sich zum Zeitpunkt der Texterstellung keinerlei Informationen zu inhaltlich verantwortlichen Personen.
Kontakt
Angaben zum Sitz und über die Erreichbarkeit von Viventor:
- Adresse: Audeju 14-3, Riga, LV-1050
- Tel.: k. A.
- E-Mail-Adresse: info[a]viventor.com
- Anbietername: ViVentor LLC
Für den Fall, dass einmal Probleme auftreten, kann die weite Distanz zwischen dem Dienstleister und dem Investor deren Abklärung verkomplizieren. Im Prinzip genießen Investoren innerhalb der EU etwas mehr Sicherheit und mehr Chancen, ihre Rechte – auch und gerade bei Verlusten – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von rechtsanwaltlicher Unterstützung durchzusetzen.
Welche Finanzaufsichtsbehörden in Europa überprüfen das Unternehmen?
Inwiefern der Anbieter von einer europäischen Finanzaufsicht wie der CNMV (Spanien), der AMF (Frankreich), der FMA (Österreich) oder der FCA (Vereinigtes Königreich) kontrolliert und überwacht wird, geht aus der Website im Februar 2022 nicht hervor.
Darum muss man zumindest in Zweifel ziehen, dass dem Dienstleister eine Erlaubnis einer Kontrollinstanz vorliegt, die für einen Geschäftsbetrieb im europäischen Wirtschaftsraum notwendig ist.
Viventor – Spaniens Finanzaufsicht setzt Anbieter auf Warnliste
Finanzaufsichtsbehörden und Anwaltskanzleien geben in regelmäßigen Abständen Hinweise heraus. Das bedeutet nicht in jedem Fall automatisch, dass es hierbei um Betrug geht.
Die spanische Finanzaufsichtsbehörde CNMV führt eine öffentliche Liste von Unternehmen, die nicht zugelassen und für keinen Zweck bei der CNMV registriert seien, möglicherweise aber Finanzdienstleistungen erbrächten. Unter anderen findet sich auch der Betreiber von Viventor im Februar 2022 auf dieser Warnliste der Behörde.
Exkurs: Online-Trading als häufige Betrugsmasche
Viele Online-Anbieter werben mit der Aussage, wie einfach es sei, gewinnbringend zu handeln und beachtliche Überschüsse zu erwirtschaften. Entsprechende Äußerungen werden auf den Webseiten der Dienstleister durch eine entsprechend positive und sorglose Bildsprache begleitet.
Dennoch tut man gut daran zu wissen, dass man auch bei einem unredlichen Anbieter landen kann, der betrügerische Absichten hat.
Unserer Rechtsanwaltskanzlei sind etliche Fälle von Abzocke im Internet bekannt, bei denen Kapitalanleger gutgläubig ein Handelskonto bei einem Online-Broker angelegt, ihr Kapital überwiesen und scheinbar verschiedene Trades durchgeführt haben.
Allerdings sind sie einem organisierten Internetbetrug aufgesessen, denn ungeachtet angeblich hoher Kontostände und scheinbarer Gewinne, kam es bei diesen Mandanten zu keinem Zeitpunkt zu einer Zahlung.
Das Thema ist schlechterdings populärer, als man denkt. Denn immer häufiger treffen interessierte Anleger im Web auf Internetseiten, auf denen man ihnen das schnelle Geld und ausgesprochen gewinnbringende Anlageprodukte vorgaukelt.
Zudem investieren die Anbieter derartiger Webseiten viel Zeit und Geld in professionelle Auftritte, die den Anschein eines seriösen Unternehmens hervorrufen. Das erschwert es den meisten Investoren, frühzeitig zu erkennen, dass es sich nicht um ein seriöses Angebot, sondern um Betrug handelt.
Rechtsberater geben Rat zu Viventor
Haben Sie bei einem Beratungsunternehmen Kapital eingesetzt und verloren? In diesem Fall sollten Sie zunächst von zusätzlichen Einzahlungen absehen, auch wenn Ihr Vertragspartner dies einfordert. Ferner sollte man ermitteln, weshalb es zum Verlust kam und welche Möglichkeiten vorhanden sind, das verlorene Kapital zu kompensieren.
Des Weiteren können Sie das Gespräch mit unseren Anwälten suchen und sich zu Viventor austauschen.
„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.
Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.
Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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