Sie könnten sich fragen, wie schnell Sie ein Unternehmen gründen könnten, wenn es wirklich eilt. Betrachten wir die Übernahme einer bereits im Handelsregister eingetragenen Vorratsgesellschaft als Alternative zur konventionellen GmbH-Gründung. Aber welche rechtlichen Anforderungen müssen dabei beachtet werden?
Die Option, eine Vorratsgesellschaft zu übernehmen, eröffnet den Weg zu einer nahezu sofortigen Unternehmensgründung, oft innerhalb von 24 Stunden. Solche Gesellschaften sind als GmbH konzipiert und im Handelsregister verzeichnet, jedoch ohne vorherige Geschäftsaktivitäten. Spezialisierte Anbieter bereiten diese Gesellschaften vor und veräußern sie zu Preisen um etwa 27.500 Euro.
Statt den Gründungsprozess komplett neu zu beginnen, bietet sich die Möglichkeit, auf eine etablierte juristische Struktur zurückzugreifen. Dennoch müssen bestimmte Schritte und Juristische Details beachtet werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dazu zählen die Bekanntgabe der neuen wirtschaftlichen Tätigkeit, eine Änderung der Gesellschaftssatzung und die notarielle Bestätigung der Stammeinlage, die mindestens 12.500 Euro betragen muss.
Wichtige Erkenntnisse:
- Die zügige Gründung durch eine Vorratsgesellschaft bedeutet eine erhebliche Zeitersparnis.
- Eine Vorratsgesellschaft ist bereits im Handelsregister vermerkt, allerdings ohne bisherige Geschäftsaktivitäten.
- Zu den notwendigen Schritten gehören eine Satzungsänderung, die Offenlegung des neuen wirtschaftlichen Unterfangens und die notarielle Bestätigung der Stammkapitaleinlage.
- Notwendigkeiten wie notarielle Formalitäten und Mindesteinzahlungen sind zu berücksichtigen.
- Obwohl Vorratsgesellschaften sofortige Geschäftsfähigkeit ermöglichen, erfordern sie eine sorgsame Planung und rechtliche Absicherung.
Grundlegende Definitionen: Was ist eine Vorratsgesellschaft?
Eine Vorratsgesellschaft, bereits im Handelsregister eingetragen, führt keine eigenen Geschäfte. Sie dient der Beschleunigung des Gründungsprozesses und reduziert Verwaltungsaufwand. Erwägt man die Gründung einer Kapitalgesellschaft, ist der Erwerb einer Vorratsgesellschaft eine Möglichkeit, um zügig geschäftlich aktiv zu werden.
Unterschied zwischen Vorratsgesellschaft und Mantelgesellschaft
Der entscheidende Unterschied zwischen Vorrats- und Mantelgesellschaft liegt in der Geschäftstätigkeit. Eine Vorratsgesellschaft hat noch keine wirtschaftliche Aktivität gezeigt. Eine Mantelgesellschaft dagegen war bereits geschäftlich aktiv.
Der Kauf einer Mantelgesellschaft birgt Risiken durch mögliche Altverbindlichkeiten. Bei Interesse an einer Vorratsgesellschaft sollte eine umfassende Prüfung stattfinden, um verborgene Schulden auszuschließen. Bei bestehenden Unsicherheiten empfiehlt sich die Neugründung einer Kapitalgesellschaft anstelle eines Kaufs.
Zweck und Vorteile einer Vorratsgesellschaft
Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft bietet signifikante Vorteile. Hauptsächlich ergibt sich eine Zeitersparnis, da die Gesellschaft bereits etabliert und im Handelsregister vermerkt ist. Dadurch können Unternehmer nahezu unverzüglich geschäftlich tätig werden, was für eilige strategische Entscheidungen von Nutzen ist.
Weitere Vorteile umfassen:
- Minimierung von Haftungsrisiken: Keine Altlasten bedeuten verringerte Risiken.
- Schneller Marktzugang: Ideal für Unternehmen, die zügig in neue Märkte eindringen wollen.
- Weniger Bürokratie bei der Gründung: Der administrative Gründungsaufwand entfällt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klar definiert, dass Neugründungsvorschriften auch für Vorratsgesellschaften gelten. Die Geschäftsführung muss vollständig transparent sein und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Daher ist es oft ratsamer, eine neue Gesellschaft zu gründen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Kosten für die Übernahme einer solchen Gesellschaft belaufen sich auf ca. EUR 1.500 bis EUR 2.500, zuzüglich Notarkosten und Stammkapital.
Ein herausragender Vorteil des Kaufs einer Vorratsgesellschaft ist die Möglichkeit, innerhalb eines Tages eine betriebsbereite Gesellschaft zu besitzen. Dies bietet eine effizientere Alternative zur Neugründung.
Aufgrund der vielfältigen Vorteile und spezifischen Anforderungen eines Unternehmens ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater empfehlenswert. So kann eine wohlüberlegte Entscheidung getroffen werden.
Rechtliche Voraussetzungen für die Eintragung ins Handelsregister
Zur Eintragung ins Handelsregister müssen spezifische rechtliche Kriterien erfüllt sein. Eine fundierte Kenntnis dieser Anforderungen ist essentiell, um den Prozess nahtlos zu gestalten und rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen. Die Eintragung ist ein komplexes Unterfangen, das detaillierte Planung und Aufmerksamkeit erfordert.
Notwendige Dokumente und Unterlagen
Für eine Eintragung sind gewisse Dokumente zwingend erforderlich. Dazu zählt vorrangig der Gesellschaftsvertrag nebst der Bestätigung über die Leistung der Stammeinlage. Das GmbHG schreibt in § 7 Abs. 2 eine Mindesteinlage von 12.500 Euro vor. Essentiell ist die Genauigkeit der Angaben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Fehlerhafte Angaben bezüglich der Einzahlungen können zu einer Haftung der Beteiligten führen. Daher ist größte Sorgfalt beim Nachweis der Stammeinlage geboten.
Verpflichtungen des Geschäftsführers
Die Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers umfassen diverse Aspekte. Er muss die Verfügbarkeit der Einlagen gegenüber der Gesellschaft versichern. Diese Gewährleistung ist entscheidend, damit die Gesellschaft ihren Verpflichtungen finanziell gerecht werden kann.
Zudem obliegt es dem Geschäftsführer, die korrekte Durchführung der notwendigen Schritte für die Anmeldung des Gewerbes sowie die Eintragung ins Handelsregister zu überwachen. Eine peinlich genaue Umsetzung dieser Aufgaben ist für den Erfolg der Eintragung unverzichtbar.
Verfahren beim Notartermin
Der Notartermin markiert einen entscheidenden Moment in der Firmengründung. Hier werden die notwendigen rechtlichen Schritte unternommen. Die Beurkundungen und die Handelsregisteranmeldung erfolgen, um die Gesellschaft offiziell zu gründen.
Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
Die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist ein formaler, essenzieller Akt. Der Notar prüft dabei alle relevanten Dokumente. Er sichert die Konformität des Vertrags mit den rechtlichen Bestimmungen. Notwendige Satzungsänderungen werden ebenfalls integriert.
Nach erfolgreicher Beurkundung ist der Schritt zur Handelsregisteranmeldung möglich.
Anmeldung beim Handelsregister
Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags mündet in die Handelsregisteranmeldung. Dieser essentielle Schritt wird durch den Notartermin eingeleitet. Mit der Eintragung im Handelsregister erlangt die Gesellschaft ihre offizielle Handlungsfähigkeit.
Die sorgfältige Dokumentation aller Satzungsänderungen unterstreicht die Rechtsgültigkeit der Gesellschaft.
Prüfung durch das Registergericht
Der Prozess der Eintragung einer Vorratsgesellschaft ins Handelsregister markiert einen essentiellen Abschnitt der Unternehmensgründung. Das Registergericht übernimmt nach Einreichung aller Dokumente die Überprüfung. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Einhaltung der Kapitalvoraussetzungen, insbesondere dem Stammkapital. Für eine GmbH muss das Stammkapital mindestens 25,000 EUR betragen, mit einer Einzahlung von mindestens 12,500 EUR bei der Anmeldung.
Das Gericht garantiert auch, dass auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennwerts eingezahlt wird. Diese Vorgabe gründet auf Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), der den Einsatz von Vorratsgesellschaften bestätigte. Speziell ein Urteil vom 16. März 1992 und ein weiteres vom 9. Dezember 2002 definieren die Kapitalanforderungen bei der Aktivierung von Vorratsgesellschaften.
Die Bearbeitungszeit für die Eintragung in das Handelsregister beläuft sich normalerweise auf 4 bis 8 Wochen. Diese Dauer variiert je nach Registergericht und Bundesland. In dieser Periode prüft das Gericht nicht nur die Kapitalvoraussetzungen. Es untersucht auch die korrekte Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Daher ist die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen essentiell, um die Unternehmensgründung zu vollziehen und rechtlich abgesichert zu sein.
Vorratsgesellschaften bieten den entscheidenden Vorteil einer bereits existierenden Handelsregistereintragung, was eine erhebliche Zeitersparnis darstellt. Als Vorrats-GmbHs im Umsatzsteuergesetz bekannt, ermöglichen diese Unternehmen einen sofortigen Geschäftsbeginn nach Eintragung. Dies ist vor allem für Unternehmer bedeutend, die schnell eine Firma etablieren möchten.
FAQ
Welche Voraussetzungen gelten für die Eintragung einer Vorratsgesellschaft ins Handelsregister?
Was ist eine Vorratsgesellschaft?
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorratsgesellschaft und einer Mantelgesellschaft?
Was sind die Vorteile einer Vorratsgesellschaft?
Welche Dokumente und Unterlagen sind für die Eintragung ins Handelsregister notwendig?
Welche Verpflichtungen hat der Geschäftsführer bei der Eintragung ins Handelsregister?
Was passiert beim Notartermin?
Wie läuft die Anmeldung beim Handelsregister ab?
Welche Rolle spielt das Registergericht bei der Eintragung der Gesellschaft?
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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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