Ein Vorstellungsgespräch ist für die meisten Menschen ein wichtiger Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn. Mit zunehmender Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ist es von entscheidender Bedeutung, sich gut auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten und seine Rechte zu kennen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über das Vorstellungsgespräch Recht geben und beleuchten, welche gesetzlichen Regelungen es gibt, um Ihr Recht auf einen fairen und diskriminierungsfreien Prozess zu wahren.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzlicher Rahmen

Bevor wir uns den einzelnen rechtlichen Aspekten des Vorstellungsgespräches zuwenden, wollen wir zunächst einen Blick auf den gesetzlichen Rahmen werfen, der die Grundlage für das Vorstellungsgespräch Recht bildet. Es gibt mehrere Gesetze und Regelungen, die bei einem Vorstellungsgespräch zu beachten sind:

Diese Gesetze zielen darauf ab, Arbeitnehmer vor Diskriminierung und ungerechtfertigten Vorstellungsgesprächen zu schützen, sowie die Einhaltung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten sicherzustellen.

Vertragsrecht und Vorstellungskosten

Im Vertragsrecht spielen Vorstellungsgespräche eine wichtige Rolle, denn sie sind der Beginn des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei sind im Arbeitsvertragsrecht einige Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Ein Vorstellungsgespräch hat grundsätzlich noch keinen verbindlichen Arbeitsvertrag zur Folge.
  • Dennoch besteht während des Vorstellungsgesprächs ein vorvertragliches Schuldverhältnis, das beiden Parteien Pflichten auferlegt.

Vor allem die Frage, ob und in welchem Umfang der potenzielle Arbeitgeber für die Kosten eines Vorstellungsgespräches aufkommen muss, ist von besonderem Interesse:

  • Grundsätzlich sind die Kosten für ein Vorstellungsgespräch vom Bewerber selbst zu tragen.
  • Jedoch kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Ersatz der Vorstellungskosten bestehen, der aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis resultiert.

Dabei können folgende Aspekte eine Rolle spielen:

  • Ein Anspruch auf Vorstellungskostenerstattung besteht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn dies betriebliche Praxis im Unternehmen ist.
  • In Einzelfällen können auch ohne ausdrückliche Vereinbarung Vorstellungskosten erstattet werden, wenn ein Bewerber im Vertrauen auf die Absicht des Arbeitgebers, diese Kosten zu erstatten, Aufwendungen getätigt hat.

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 25.10.2017 – 5 AZR 667/16) hat jedoch entschieden, dass ein Arbeitgeber ohne ausdrückliche Vereinbarung oder betriebliche Praxis grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Vorstellungskosten zu erstatten. Der Arbeitgeber muss die Kosten dann nur erstatten, wenn er dies explizit zugesagt hat.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Ein weiterer Aspekt, der beim Vorstellungsgespräch Recht eine wichtige Rolle spielt, ist der Datenschutz und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Bewerber. Informationen, die während des Vorstellungsgesprächs oder im Bewerbungsprozess gesammelt werden, unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und sind entsprechend zu behandeln:

  • Der Arbeitgeber muss transparent und verständlich informieren, welche Daten er erhebt und verarbeitet.
  • Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies gesetzlich erlaubt oder vom Bewerber zugestimmt wurde.
  • Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die persönlichen Daten der Bewerber zu schützen.

Neben dem Datenschutz sind auch die Persönlichkeitsrechte der Bewerber zu beachten, die durch das Grundgesetz geschützt sind. Bewerbungsunterlagen und Informationen aus dem Vorstellungsgespräch dürfen daher nicht ohne Einwilligung des Bewerbers an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus müssen Fragen im Vorstellungsgespräch grundsätzlich wahrheitsgemäß beantwortet werden, jedoch gibt es Ausnahmen von dieser Pflicht:

  • Wenn eine Frage unzulässig ist und gegen gesetzliche Regelungen verstößt (beispielsweise gegen das AGG), muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
  • Wenn das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzt wird, etwa durch Fragen, die in das Privatleben eingreifen und für den Job irrelevant sind.

Diskriminierungsschutz

Diskriminierungsschutz ist ein wesentlicher Pfeiler des Vorstellungsgespräch-Rechts und dient dazu, Bewerber vor unangemessenen und diskriminierenden Fragen sowie einem ungleichen Zugang zum Arbeitsmarkt zu schützen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt dabei das zentrale rechtliche Instrument dar, mit dem gegen Diskriminierung vorgegangen wird:

  • Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
  • Im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs bedeutet dies, dass Fragen, die auf diese Merkmale abzielen, grundsätzlich unzulässig sind.
  • Ausnahmen gelten nur dann, wenn diese Merkmale für die zu besetzende Stelle eine entscheidende Rolle spielen und objektiv gerechtfertigt sind.

Sollte einem Bewerber aufgrund von Diskriminierung eine Stelle verwehrt bleiben, hat er das Recht, Klage gegen den Arbeitgeber zu erheben und gegebenenfalls eine Entschädigungszahlung zu verlangen. Entsprechende Fristen (zumeist zwei Monate) sind dabei zu beachten.

Arbeitnehmerrechte im Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch haben Bewerber neben dem Schutz vor Diskriminierung und der Wahrung von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten auch zahlreiche weitere Rechte:

  • Arbeitgeber dürfen nicht nach Schwangerschaft oder Familienstand fragen, es sei denn, es gibt einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit.
  • Die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder politischen Partei ist durch das Grundgesetz geschützt und darf daher nicht abgefragt werden.
  • Bewerber müssen nicht über vorbestrafte Taten Auskunft geben, es sei denn, die Tätigkeit erfordert eine besondere Vertrauenswürdigkeit.
  • Vorstrafen, die im Bundeszentralregister gelöscht wurden, müssen nicht angegeben werden. Einige Ausnahmen gelten für bestimmte Berufe wie Beamte oder Lehrer.

Durch das Wissen um ihre Rechte haben Bewerber die Möglichkeit, sich im Vorstellungsgespräch souveräner und sicherer zu fühlen und Fragen, die gegen das Vorstellungsgespräch-Recht verstoßen, entsprechend zu beantworten oder ablehnen.

Der Arbeitsvertrag

Besteht der Bewerber den Vorstellungsgespräch-Prozess erfolgreich und wird vom Arbeitgeber ausgewählt, schließt sich daran in der Regel die Vertragsverhandlung und der Abschluss des Arbeitsvertrags an. Dabei sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Ein Arbeitsvertrag kann sowohl schriftlich, als auch mündlich geschlossen werden. Eine Schriftform ist jedoch zu empfehlen, um im Streitfall Beweise vorweisen zu können.
  • Der Arbeitsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten, wie etwa die Dauer des Arbeitsverhältnisses, den Ort der Tätigkeit, die Arbeitszeit und das Gehalt.
  • Arbeitsverträge können auch befristet geschlossen werden, wobei eine Befristung ohne Sachgrund nur bis zu zwei Jahre zulässig ist.
  • Wichtige Regelungen wie Kündigungsfristen oder Urlaubsansprüche sind gesetzlich vorgegeben oder resultieren aus den jeweiligen Tarifverträgen.

Es ist daher ratsam, einen Arbeitsvertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anwaltlich beraten zu lassen, um ungünstige vertragliche Vereinbarungen zu vermeiden.

FAQs zu Vorstellungsgespräch Recht

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick:

  1. Was sind die wesentlichen Gesetze und Regelungen, die das Vorstellungsgespräch Recht betreffen?
    Zu den wichtigsten Gesetzen zählen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
  2. Welche Vorstellungskosten müssen vom Arbeitgeber erstattet werden?
    Grundsätzlich sind die Kosten für ein Vorstellungsgespräch vom Bewerber selbst zu tragen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich anders vereinbart oder ist betriebliche Praxis im Unternehmen.
  3. Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig?
    Fragen, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen (z.B. aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion etc.), sowie Fragen, die das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzen oder nicht relevant für die Stelle sind, sind unzulässig.
  4. Welche Rechte hat ein Bewerber bei Diskriminierung im Vorstellungsgespräch?
    Ein Bewerber kann gegen den Arbeitgeber klagen und gegebenenfalls eine Entschädigungszahlung verlangen, wenn er aufgrund von Diskriminierung eine Stelle nicht erhält.
  5. Wann muss ein Bewerber bei einem Vorstellungsgespräch nicht die Wahrheit sagen?
    Ein Bewerber ist nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, wenn die Frage unzulässig ist (z.B. gegen das AGG verstößt) oder das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzt (z.B. Fragen zum Privatleben).

Fazit zu Vorstellungsgespräch Recht

Das Vorstellungsgespräch Recht ist ein umfassendes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das Bewerbern hilft, ihre Rechte und Ansprüche im Rahmen eines Bewerbungsprozesses besser zu verstehen und durchzusetzen. Wichtige Aspekte wie Diskriminierungsschutz, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Vertragsrecht bilden den Rahmen, der ein faires, respektvolles und rechtlich korrektes Vorstellungsgespräch gewährleistet.

Durch die Kenntnis der Gesetzeslage können Bewerber selbstbewusst und sicher in ein Vorstellungsgespräch gehen und diskriminierende oder unzulässige Fragen erkennen. Die Beachtung dieser Regelungen liegt jedoch nicht nur in der Verantwortung der Bewerber, sondern vor allem auch bei den Arbeitgebern. Es liegt in ihrem Interesse, sich über ihre Pflichten und den rechtlichen Rahmen zu informieren, um einen rechtskonformen und erfolgreichen Bewerbungsprozess zu gestalten.

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