Waffenbesitz und -erwerb sind in Deutschland streng reguliert. Dieser Blog-Beitrag soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen, das Verfahren und die rechtlichen Aspekte des Waffenerwerbs in Deutschland geben. Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich des Waffenrechts möchte ich Ihnen dabei helfen, die komplexen Gesetze und Vorschriften besser zu verstehen und Ihnen zeigen, welche Schritte notwendig sind, um legal eine Schusswaffe zu erwerben.
Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Grundlagen des Waffenerwerbs
- Waffenerwerbsscheine und ihre Voraussetzungen
- Waffenbesitzkarten und ihre Voraussetzungen
- Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen, Jäger und Sammler
- Erwerb von Schusswaffen für Sicherheitsunternehmen und Behörden
- Erwerb von erlaubnisfreien Waffen
- Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit und Widerruf von Erlaubnissen
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Waffenerwerb
- Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung für den Waffenerwerb
- FAQs zum Waffenerwerb
Gesetzliche Grundlagen des Waffenerwerbs
Der Waffenerwerb in Deutschland ist hauptsächlich durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt. Es enthält Vorschriften über den Erwerb, Besitz, Handel und Gebrauch von Waffen, Munition und waffenähnlichen Gegenständen. Ziel des Gesetzes ist es, den Missbrauch von Waffen und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern.
Waffenerwerbsscheine und ihre Voraussetzungen
Ein Waffenerwerbsschein ist eine behördliche Erlaubnis, mit der eine Person eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben darf. Um einen Waffenerwerbsschein zu erhalten, muss der Antragsteller:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen,
- die erforderliche Sachkunde nachweisen,
- ein Bedürfnis für den Waffenerwerb glaubhaft machen und
- eine Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Gebrauch der Waffe abschließen.
Die zuständige Behörde prüft diese Voraussetzungen im Einzelfall und entscheidet dann über die Erteilung des Waffenerwerbsscheins.
Waffenbesitzkarten und ihre Voraussetzungen
Eine Waffenbesitzkarte ist eine behördliche Erlaubnis, mit der eine Person eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen darf. Anders als beim Waffenerwerbsschein geht es hier nicht um den Erwerb, sondern um den Besitz der Waffe. Um eine Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein wie für einen Waffenerwerbsschein (siehe Punkt 2).
Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen, Jäger und Sammler
Sportschützen, Jäger und Sammler gelten als besonders privilegierte Personengruppen im Waffenrecht. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben und besitzen:
- Sportschützen müssen Mitglied in einem Schießsportverein sein und regelmäßig an Schießübungen teilnehmen. Sie benötigen eine sogenannte „Standaufsichtsbescheinigung“ des Vereins, die bestätigt, dass sie die erforderliche Sachkunde und das Bedürfnis für den Waffenerwerb haben.
- Jäger müssen eine gültige Jagdprüfung abgelegt haben und im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Jagdbehörde geprüft.
- Sammler müssen ein wissenschaftliches, technisches, historisches oder künstlerisches Interesse an Waffen nachweisen und eine sogenannte „Sammlerbescheinigung“ der zuständigen Behörde vorlegen.
Erwerb von Schusswaffen für Sicherheitsunternehmen und Behörden
Sicherheitsunternehmen und Behörden (z. B. Polizei, Bundeswehr) können unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnispflichtige Schusswaffen für ihre Mitarbeiter erwerben und besitzen. Hierzu müssen sie:
- ein besonderes öffentliches oder betriebliches Interesse für den Waffenerwerb nachweisen,
- die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter, die mit den Waffen umgehen sollen, gewährleisten und
- sicherstellen, dass die Mitarbeiter die erforderliche Sachkunde besitzen.
Erwerb von erlaubnisfreien Waffen
Nicht alle Waffen sind erlaubnispflichtig. Erlaubnisfreie Waffen können ohne Waffenerwerbsschein oder Waffenbesitzkarte erworben und besessen werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Gas- und Schreckschusswaffen mit einem PTB-Kennzeichen,
- Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen mit einer Mündungsenergie von maximal 7,5 Joule,
- Armbrüste,
- Softair-Waffen mit einer Mündungsenergie von maximal 0,5 Joule und
- historische Vorderladerwaffen.
Beachten Sie jedoch, dass für einige dieser Waffen (z. B. Gas- und Schreckschusswaffen) dennoch eine Altersbeschränkung gilt und der Erwerb erst ab 18 Jahren erlaubt ist.
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit und Widerruf von Erlaubnissen
Die zuständige Behörde kann Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Waffen widerrufen oder versagen, wenn der Inhaber als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft wird. Gründe für eine solche Unzuverlässigkeit können zum Beispiel sein:
- Vorstrafen wegen bestimmter Straftaten,
- Anordnung einer Betreuung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung,
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder
- Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften.
Die Behörde prüft diese Gründe im Einzelfall und trifft dann eine Entscheidung über den Widerruf oder die Versagung der Erlaubnis.
Straftaten im Zusammenhang mit dem Waffenerwerb
Der unerlaubte Erwerb, Besitz, Handel und Gebrauch von Waffen und Munition können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den möglichen Straftaten gehören unter anderem:
- unerlaubter Waffenbesitz (§ 52 WaffG),
- unerlaubter Waffenhandel (§ 51 WaffG),
- unerlaubter Waffentransport (§ 50 WaffG) und
- Verstoß gegen das Waffenverbot (§ 42a WaffG).
Die Strafen können je nach Schwere des Verstoßes von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung für den Waffenerwerb
Gerichtsurteile können einen Einfluss auf die Auslegung und Anwendung des Waffenrechts haben. Im Folgenden sind einige aktuelle Urteile aufgeführt, die für den Waffenerwerb relevant sind:
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2017 (Az. 6 C 21.16): Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn der Inhaber wegen einer Straftat verurteilt wurde, die in engem Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen oder Munition steht.
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Mai 2018 (Az. 6 C 5.17): Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann auch dann widerrufen werden, wenn der Inhaber wegen einer Straftat verurteilt wurde, die nicht in engem Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen oder Munition steht, aber dennoch Zweifel an seiner Zuverlässigkeit begründet.
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2019 (Az. 18 K 1525/18): Ein Sportschütze, der regelmäßig an Schießübungen teilnimmt, muss keine weiteren Nachweise über sein Bedürfnis für den Waffenerwerb erbringen.
FAQs zum Waffenerwerb
Wie lange dauert das Verfahren zur Erteilung eines Waffenerwerbsscheins oder einer Waffenbesitzkarte?
Das Verfahren zur Erteilung eines Waffenerwerbsscheins oder einer Waffenbesitzkarte kann je nach zuständiger Behörde und individuellen Umständen mehrere Wochen bis Monate dauern.
Welche Kosten fallen für einen Waffenerwerbsschein oder eine Waffenbesitzkarte an?
Die Gebühren für einen Waffenerwerbsschein oder eine Waffenbesitzkarte können je nach zuständiger Behörde und Umfang der beantragten Erlaubnisse variieren. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 50 und 150 Euro.
Kann ich eine Schusswaffe aus dem Ausland nach Deutschland einführen?
Die Einfuhr von Schusswaffen aus dem Ausland nach Deutschland ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Sie benötigen eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde und müssen die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz der Waffe in Deutschland erfüllen.
Wo muss ich meine Schusswaffe aufbewahren?
Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in einem verschlossenen Waffenschrank aufbewahrt werden, der den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Munition muss getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.
Wie verhält es sich mit Erben von Schusswaffen?
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erben, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten eine Erbenbesitzkarte beantragen, um den Besitz der Waffe legalisieren zu lassen. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Waffenbesitz nicht erfüllen, müssen Sie die Waffe entweder veräußern oder der zuständigen Behörde übergeben.
Fazit
Der Waffenerwerb in Deutschland ist streng reguliert und erfordert die Erfüllung zahlreicher gesetzlicher Voraussetzungen. Um legal eine Schusswaffe zu erwerben und zu besitzen, müssen Sie unter anderem Ihre persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen und ein Bedürfnis für den Waffenerwerb glaubhaft machen. Die zuständige Behörde prüft diese Voraussetzungen im Einzelfall und entscheidet über die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins oder einer Waffenbesitzkarte.
Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften im Bereich des Waffenrechts zu informieren und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen. Dieser Blog-Beitrag soll Ihnen dabei helfen, die komplexen Regelungen besser zu verstehen und Ihnen einen umfassenden Überblick über den Waffenerwerb in Deutschland zu geben.
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