Mit 14 Jahren: Was ist erlaubt und was ist verboten?

Egal, ob man selbst gerade 14 Jahre alt wird oder Elternteil eines 14-Jährigen ist, man wird sich sicherlich fragen: Was darf man mit 14 Jahren eigentlich alles machen? Viele Rechte und Pflichten ändern sich im Laufe der Jugendjahre, und es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen in diesem Alter bestehen.

Folgender Artikel gibt einen detaillierten Überblick über Themen wie Schule, Arbeit, Datenschutz, Verträge, Strafrecht und Jugendschutz für 14-Jährige. Erfahren Sie hier, welche Freiheiten, Verantwortlichkeiten und Einschränkungen für 14-Jährige gelten – oder bereiten Sie sich darauf vor, wenn Ihr Kind dieses wichtige Altersjahr erreicht.

Inhaltsverzeichnis

Schule und Bildung: Rechte und Pflichten

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht in Deutschland für Jugendliche im Allgemeinen eine Schulpflicht. Für 14-Jährige bedeutet dies, dass sie die Mittelschule oder eine weiterführende Schule besuchen müssen. Dies umfasst:

  • Routineklassen und Prüfungen,
  • Anwesenheit bei Schulveranstaltungen oder Klassenfahrten,
  • Teilnahme an Wahlpflichtfächern oder Berufsberatungen.

Rechte von Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler haben diverse Rechte, die vom Grundgesetz sowie von den jeweiligen Schulgesetzen der Länder geschützt sind. Dazu zählen unter anderem das Recht auf:

  • eine angemessene und qualitativ hochwertige Bildung,
  • Meinungsfreiheit,
  • Information über ihre schulischen Leistungen und die Gründe für Bewertungen,
  • Beteiligung an der Schülermitverantwortung (Schülervertretungen, Klassensprecher, Jugendorganisationen).

Pflichten von Schülerinnen und Schülern

Neben den Rechten müssen Schülerinnen und Schüler auch bestimmte Pflichten erfüllen, wie zum Beispiel:

  • Anwesenheit in der Schule,
  • Einhalten von Unterrichts- und Pausenzeiten,
  • Akzeptieren von Noten und Bewertungen,
  • Respektieren von Lehrerinnen und Lehrern sowie Mitschülerinnen und Mitschülern.

Arbeitsrecht: Welche Jobs dürfen 14-Jährige ausüben?

Wenn Jugendliche das 14. Lebensjahr erreicht haben, dürfen sie grundsätzlich einer Beschäftigung nachgehen. Allerdings sind die erlaubten Tätigkeiten und die Arbeitszeiten gesetzlich stark eingeschränkt, um die Gesundheit und Sicherheit der Jugendlichen zu gewährleisten.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es legt unter anderem fest, welche Arbeiten von Jugendlichen unter 16 Jahren ausgeführt werden dürfen und unter welchen Bedingungen. Für 14-Jährige sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:

  • Arbeit ist grundsätzlich erlaubt, wenn sie leicht und für den Jugendlichen körperlich wie geistig ungefährlich ist.
  • Jugendliche dürfen pro Arbeitstag höchstens zwei Stunden arbeiten, an schulfreien Tagen maximal drei Stunden.
  • Die Arbeitszeiten müssen zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr liegen.
  • Sonntags- und Feiertagsarbeit ist verboten.
  • Jugendliche dürfen keine Arbeiten ausführen, die für ihre Gesundheit gefährlich sind (z.B. Arbeiten mit gefährlichen Maschinen).

Beispiele für erlaubte Tätigkeiten

Einige Tätigkeiten, die 14-Jährige in der Regel ausüben dürfen, sind:

  • Zeitungen oder Werbezettel austragen,
  • Botendienste (z.B. Einkäufe für ältere oder kranke Menschen erledigen),
  • Hilfskraft in Privatgärten,
  • Unterstützung bei der Betreuung von Haustieren.

Beispiele für verbotene Tätigkeiten

Folgende Jobs sind für 14-Jährige nicht erlaubt:

  • Betreuung von Pferdeställen,
  • Arbeiten an/nach/unter Maschinen,
  • Gastronomiearbeit wie das Bedienen von Gästen,
  • arbeiten unter Tage in Bergwerken,
  • Arbeiten, bei denen schwere Lasten gehoben oder getragen werden müssen.

Was darf man mit 14? Datenschutz und Internetnutzung

Der Schutz von personenbezogenen Daten und der angemessene Umgang mit dem Internet sind im 21. Jahrhundert für Jugendliche von besonderer Bedeutung. Im Folgenden finden Sie wichtige rechtliche Aspekte zum Datenschutz und zum Gebrauch von Online-Plattformen und -Medien.

Datenschutzregelungen

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten und soll einen sicheren Umgang mit diesen Daten gewährleisten. Für Personen unter 16 Jahren gelten besondere Schutzmaßnahmen. Jugendliche sind in diesem Alter zwar noch nicht volljährig, aber sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, ihre eigenen Entscheidungen im Hinblick auf ihre Daten zu treffen. Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für Jugendliche erforderlich ist, müssen deren Daten gemäß den folgenden Datenschutzprinzipien behandelt werden:

  • Transparenz: Die betroffene Person soll darüber informiert werden, wer ihre Daten verarbeitet und für welche Zwecke.
  • Möglichst vorsichtiger Umgang mit den Daten: Nur die notwendigen Daten sollen verarbeitet, und nicht länger als nötig gespeichert werden.
  • Widerspruchsrecht: 14-Jährige haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen.
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen erfordert in der Regel die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. In Deutschland liegt das erforderliche Mindestalter für die Zustimmung zur Datenverarbeitung bei 16 Jahren. Für Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung geben.

Internetnutzung und Online-Plattformen

Die Internetnutzung ist heutzutage für 14-Jährige alltäglich. Viele Jugendliche nutzen Online-Plattformen und soziale Medien, um sich auszutauschen und ihre Freizeit zu gestalten. Trotzdem sollten sie sich der rechtlichen Einschränkungen und Gefahren im Internet bewusst sein:

  • 14-Jährige dürfen sich bei vielen Online-Plattformen oder sozialen Netzwerken registrieren. Allerdings sind manche Plattformen oder Inhalte erst ab 16 oder 18 Jahren erlaubt.
  • Das Teilen von persönlichen Informationen, Fotos oder Videos im Internet kann das Recht auf Privatsphäre verletzen – sowohl das eigene als auch das von anderen Personen. Dies kann zu juristischen Konsequenzen führen.
  • Mobbing, Belästigung oder Diskriminierung im Internet sind strafbar und können ebenfalls rechtliche Folgen haben.
  • Das unerlaubte Downloaden oder Verteilen von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Filmen oder Software kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen und zu Strafen oder Schadenersatzansprüchen führen.

Was darf man mit 14? Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Mit 14 Jahren beginnt nach deutschem Recht die strafrechtliche Verantwortung. Das bedeutet, dass Jugendliche, die in diesem Alter Straftaten begehen, rechtlich belangt werden können. Zuvor waren sie noch als strafunmündig angesehen und konnten nicht für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden. Im Folgenden wird erläutert, welche Rechtsfolgen bei strafrechtlichen Vergehen für 14-Jährige gelten können.

Jugendstrafrecht

Bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung, das im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie im Jugendgerichtsgesetz geregelt ist. Ziel des Jugendstrafrechts ist es, erzieherische Maßnahmen zu ergreifen, um das weitere Verhalten der Jugendlichen zu beeinflussen und zukünftige Straftaten zu verhindern. Dabei stehen erzieherische und nicht repressive Aspekte im Vordergrund. Einige der möglichen Rechtsfolgen bei strafrechtlichen Vergehen sind:

  • Erziehungsmaßregeln, wie Weisungen (z.B. Arbeitsauflagen), eine schriftliche Entschuldigung oder eine Schadenswiedergutmachung,
  • Jugendhilfeangebote, wie Erziehungshilfe oder Schullaufbahnberatung,
  • Bei schwereren Vergehen kann es zu einem Jugendstrafverfahren kommen, bei dem das Jugendgericht über mögliche Jugendstrafen (in der Regel Freiheitsentzug, gegebenenfalls auch Jugendarrest oder Jugendhaft) entscheidet.

Straftaten und ihre Folgen

Je nach Schwere der begangenen Straftat können die strafrechtlichen Folgen für 14-Jährige unterschiedlich ausfallen. Hier einige Beispiele:

  • Diebstahl: Bei einem einfachen Diebstahl kann eine erzieherische Maßnahme wie Sozialstunden oder eine Geldbuße verhängt werden. Bei wiederholten Diebstählen oder wenn zusätzlich Gewalt im Spiel ist, kann es zu einem Jugendstrafverfahren und einer Jugendstrafe kommen.
  • Körperverletzung: Bei einer leichten Körperverletzung kann die Einleitung eines Jugendstrafverfahrens und eine Erziehungsmaßregel erfolgen. Bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung sind Jugendstrafen möglich.
  • Sachbeschädigung: Bei Sachbeschädigung kann eine Erziehungsmaßregel oder eine Jugendstrafe angeordnet werden – je nach Ausmaß der begangenen Tat.

Was darf man mit 14? Verträge und finanzielle Verantwortung

Im Alter von 14 Jahren sind Jugendliche noch nicht voll geschäftsfähig, das heißt, sie können nicht uneingeschränkt Verträge eingehen oder Verbindlichkeiten eingehen. Die folgenden Aspekte sind bei Vertragsabschlüssen und finanziellen Angelegenheiten für 14-Jährige wichtig:

Vertragsabschluss

14-Jährige sind beschränkt geschäftsfähig und können sogenannte rechtliche „lediglich rechtliche Vorteile“ begründende Verträge abschließen, das bedeutet, solche Verträge sind sofort bindend und wirksam. Dazu zählen beispielsweise Verträge, bei denen der Jugendliche Geld oder Sachwerte erhält oder bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen kann, ohne eine vertragliche Verpflichtung einzugehen. Diese Verträge sind selbst ohne Zustimmung der Eltern rechtsgültig.

Bei Verträgen, die Verpflichtungen für den Jugendlichen beinhalten, müssen die Erziehungsberechtigten in der Regel zustimmen, damit der Vertrag gültig wird. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Handyverträge,
  • Dauerkarten für Freizeitparks oder öffentliche Verkehrsmittel,
  • Anmeldung in Fitnessstudios oder Vereinen.

Bankkonten

Ab dem 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche ein eigenes Girokonto eröffnen und eigenständig darüber verfügen. Allerdings ist hierbei eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Das Konto darf grundsätzlich nur für den Einzug von Guthaben genutzt werden, das heißt, Überziehungen sind nicht zulässig. Über die genauen Verfügungsbefugnisse können die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit der Bank entscheiden.

Jugendschutz: Was ist erlaubt und was nicht?

Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Jugendschutz und den Zugang zu medialen Inhalten festgelegt. Hier einige wichtige Aspekte, die 14-Jährige beachten sollten:

  • Alkohol und Tabak: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren konsumieren oder kaufen. Der Konsum von harten Alkoholika wie Schnaps ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
  • Filme und Videospiele: 14-Jährige dürfen Filme oder Videospiele nutzen, die für Jugendliche ab 12 Jahren freigegeben sind. Filme oder Spiele mit einer Freigabe ab 16 oder 18 Jahren sind für sie nicht erlaubt.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht nach 22 Uhr in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen gelten für besondere Anlässe wie Schulfeste, kirchliche oder kulturelle Veranstaltungen.

FAQ: Was darf man mit 14?

Wir präsentieren Ihnen die meistgefragten Themen in diesem FAQ-Bereich.

Darf man mit 14 Jahren schon wählen?

Das Wahlalter in Deutschland liegt grundsätzlich bei 18 Jahren. In einigen Bundesländern kann das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Mit 14 Jahren ist man jedoch noch nicht wahlberechtigt.

Darf man mit 14 Jahren schon allein Auto fahren oder ein Mofa fahren?

Das Mindestalter für den Autoführerschein liegt in Deutschland bei 17 Jahren (begleitetes Fahren) bzw. 18 Jahren (vollwertiger Führerschein). Mit 14 Jahren ist das Führen eines Autos nicht erlaubt. Ein Mofa darf ab 15 Jahren mit einem Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden, wobei maximal 25 km/h erlaubt sind.

Darf man mit 14 Jahren schon allein verreisen?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die 14-Jährige daran hindert, allein zu verreisen. Allerdings sind bei der Reiseplanung einige Aspekte zu beachten, z.B. die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, gültige Ausweispapiere oder eventuell erforderliche Visa. Bei Reiseanbietern, Hotels oder Fluggesellschaften können zudem Altersbeschränkungen gelten, die eine Alleinreise ohne Begleitung erschweren oder unmöglich machen.

Ab wann darf man mit 14 Jahren arbeiten und was muss man beachten?

Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche grundsätzlich einer Beschäftigung nachgehen, jedoch sind die erlaubten Tätigkeiten und Arbeitszeiten gesetzlich stark eingeschränkt (siehe Abschnitt „Arbeitsrecht: Welche Jobs dürfen 14-Jährige ausüben?“). Dabei sind insbesondere die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu beachten.

Darf man mit 14 Jahren Alkohol trinken oder rauchen?

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren konsumieren oder kaufen. Der Konsum von harten Alkoholika wie Schnaps ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Ab welchem Alter darf man ohne Zustimmung der Eltern einen Vertrag abschließen?

Jugendliche ab 14 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können lediglich rechtliche Vorteile begründende Verträge abschließen, die ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten rechtsgültig sind. Bei Verträgen, die Verpflichtungen für den Jugendlichen beinhalten, müssen die Erziehungsberechtigten in der Regel zustimmen, damit der Vertrag gültig wird (siehe Abschnitt „Verträge und finanzielle Verantwortung“).

Ab welchem Alter darf man eine eigene EC-Karte oder Kreditkarte besitzen?

Ab dem 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein eigenes Girokonto eröffnen. Dabei handelt es sich jedoch um sogenannte „Jugendgirokonten“, die grundsätzlich nur für den Einzug von Guthaben genutzt werden dürfen (keine Überziehung). Eine EC-Karte (heutzutage meist Girocard) kann also ab 14 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ausgegeben werden. Eine eigene Kreditkarte kann in der Regel ab 18 Jahren beantragt werden, wobei es spezielle Jugend- oder Prepaid-Kreditkarten gibt, die auch für Minderjährige mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten verfügbar sind.

Fazit: Was darf man mit 14?

Das 14. Lebensjahr ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Jugendlichen und bringt insbesondere in rechtlicher Hinsicht viele Veränderungen und Herausforderungen mit sich.

Von einer größeren Unabhängigkeit bei der Arbeitswahl über die strafrechtliche Verantwortung bis hin zur ersten Erfahrung mit Verträgen und finanziellen Angelegenheiten, das Leben eines 14-Jährigen ist spannend und herausfordernd.

Mit diesem Artikel erhält man eine detaillierte Übersicht über die rechtlichen Aspekte, die mit dem 14. Lebensjahr einhergehen. Damit kann man sich gut auf diese besondere Phase vorbereiten oder informiert die nächsten Schritte für sich oder seine Kinder planen.

„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.

Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.

Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht