Sie sind gerade 18 geworden oder stehen kurz vor Ihrem 18. Geburtstag und fragen sich: „Was darf man mit 18?“. Der Übergang zur Volljährigkeit ist ein bedeutender Meilenstein im Leben eines jeden Menschen, sowohl persönlich als auch rechtlich. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit gehen zahlreiche Änderungen in Rechten und Pflichten einher, die im Alltag und in speziellen Situationen beachtet werden müssen.
In diesem umfassenden Ratgeber werden wir die wichtigsten Aspekte und rechtlichen Bestimmungen rund um das Thema „Was darf man mit 18“ besprechen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die grundlegenden rechtlichen Veränderungen, die mit dem Erreichen der Volljährigkeit einhergehen, und zeigen Ihnen, wie sich das auf Ihr tägliches Leben auswirkt.
Detaillierte Informationen zu spezifischen Rechtsgebieten finden Sie unter den jeweiligen Überschriften in diesem Artikel, einschließlich der rechtlichen Grundlagen und Beispiele für die Anwendung im Alltag. Abschließend haben wir auch einige häufig gestellte Fragen (FAQs) zusammengestellt, die möglicherweise Ihre Zweifel und Bedenken ausräumen.
Was darf man mit 18? Allgemeine Bestimmungen zur Volljährigkeit
Mit 18 Jahren erreichen Sie die Volljährigkeit. Das bedeutet, dass eine Reihe von grundlegenden Veränderungen in den Rechten und Pflichten stattfinden. Im Folgenden werden wir die wichtigsten Aspekte und Änderungen erläutern.
Rechtliche Handlungsfähigkeit
Mit der Volljährigkeit gehen einher:
- Geschäftsfähigkeit: Sie sind ab sofort uneingeschränkt geschäftsfähig und können Verträge abschließen und rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abgeben, ohne dass es einer Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters bedarf.
- Deliktsfähigkeit: Als Volljähriger sind Sie ab sofort für alle durch Ihre Handlungen verursachten Schäden verantwortlich und können im Falle eines deliktischen Handelns voll zur Rechenschaft gezogen werden.
Pflichten als Volljähriger
Als Volljähriger haben Sie auch einige Pflichten zu beachten. Dazu gehören unter anderem:
- Unterhalts- und Unterstützungspflicht: Sie sind nun voll unterhaltsberechtigt und unterstützungspflichtig, sowohl gegenüber Ihren jüngeren Geschwistern – falls diese vorhanden sind – als auch gegenüber Ihren Eltern, falls diese später finanzielle Hilfe benötigen sollten.
- Schulden: Sie sind für die Begleichung Ihrer Schulden alleinverantwortlich, und Gläubiger können Sie direkt in Anspruch nehmen, ohne dass sie zuvor auf Ihr Vermögen oder das Ihrer Eltern zurückgreifen müssen.
Änderungen im Familienrecht
Auch im Familienrecht wird es einige Änderungen geben:
- Sorgerecht: Ihre Eltern haben kein Sorgerecht mehr für Sie und können nicht mehr ohne Ihre Zustimmung in Ihre Angelegenheiten eingreifen.
- Aufenthaltsbestimmungsrecht: Sie haben das Recht, selbst zu bestimmen, wo Sie leben möchten, ohne die Zustimmung Ihrer Eltern einholen zu müssen.
- Freiheiten in Bildung und Arbeitswahl: Sie selbst entscheiden, welche Schule oder Ausbildung Sie besuchen oder welchen Job Sie annehmen möchten, ohne die Zustimmung Ihrer Eltern.
Was darf man mit 18: Die rechtlichen Veränderungen im Detail
Im Folgenden werden wir die verschiedenen Veränderungen und Möglichkeiten besprechen, die Sie als Volljähriger haben, unterteilt in verschiedene Rechtsgebiete.
Führen von Kraftfahrzeugen
Als Volljähriger können Sie die Fahrerlaubnis für alle Fahrzeugklassen erwerben und damit entsprechende Fahrzeuge führen. Die verschiedenen Fahrzeugklassen sind unter anderem:
- Klasse B: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrer).
- Klasse A: Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
- Klasse C1: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg.
Sie können nun auch unter bestimmten Bedingungen begleitetes Fahren ab 17 nutzen, wenn Sie die entsprechende Fahrerlaubnis haben:
- Die begleitende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- Die begleitende Person darf während der Begleitung nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Arbeits- und Sozialrecht
Als Volljähriger haben Sie im Arbeits- und Sozialrecht verschiedene Rechte und Pflichten:
- Arbeitsverträge: Sie können uneingeschränkt einen Arbeitsvertrag abschließen, und es bestehen keine speziellen Schutzbestimmungen für Sie als junger Arbeitnehmer mehr.
- Arbeitszeit: Sie dürfen nun auch in der Nacht (zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr) und an Feiertagen arbeiten, sofern dies gesetzlich erlaubt ist.
- Mindestlohn: Ab 18 Jahren haben Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
- Rentenversicherung: Sie sind nun voll beitragspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung, unabhängig von der Art Ihrer Beschäftigung.
Wählen und politische Betätigung
Als Volljähriger haben Sie uneingeschränkte politische Rechte:
- Wahlrecht: Sie dürfen nun wählen und gewählt werden, sowohl auf kommunaler, Landes- als auch auf Bundesebene.
- Eintritt in Parteien: Sie können nun Mitglied einer politischen Partei werden.
- Gründung einer Partei: Sie dürfen eine politische Partei gründen, sofern Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Verfassungsschutz: Sie bekommen nun volle Auskunft über eventuell über Sie gesammelte Informationen von den Verfassungsschutzbehörden.
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten ändern sich ebenfalls die Rahmenbedingungen für Sie:
- Strafrecht: Ab 18 sind Sie voll strafmündig und unterliegen damit dem allgemeinen Strafrecht. Das Jugendstrafrecht findet keine Anwendung mehr auf Sie.
- Ordnungswidrigkeiten: Bei Ordnungswidrigkeiten unterliegen Sie nun den allgemeinen Regelungen und Bußgeldern. Die besonderen Bestimmungen für Jugendliche gelten nicht mehr.
Verbraucherschutzrecht
Mit 18 Jahren gelten für Sie die allgemeinen Regelungen im Verbraucherschutzrecht, zum Beispiel:
- Widerrufsrecht: Bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften haben Sie uneingeschränktes Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Fristen.
- Kreditverträge: Sie können nun ohne Zustimmung der Eltern Kreditverträge abschließen und sind voll haftbar für die Rückzahlung der Kredite.
- Kaufen im Internet: Sie können uneingeschränkt in Online-Shops einkaufen und Verträge abschließen – vorausgesetzt, sie erfüllen die jeweiligen Altersbeschränkungen für bestimmte Produkte, z. B. Alkohol oder Tabak.
Änderungen im Zusammenhang mit Alkohol, Tabak und Drogen
Das Erreichen der Volljährigkeit bringt eine Reihe von Änderungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol, Tabak und Drogen mit sich:
- Alkoholkonsum: Sie dürfen nun Hochprozentiges (Spirituosen) kaufen und konsumieren.
- Tabakkonsum: Sie dürfen Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak) kaufen und konsumieren.
- Glücksspiel: Sie dürfen an Glücksspielen (z. B. Lotto, Spielautomaten, Casino) teilnehmen, sofern sie gesetzlich erlaubt sind.
- Drogenkonsum: Der Besitz und Konsum von illegalen Drogen bleibt auch mit 18 Jahren verboten. Jedoch kann der Umgang mit Betäubungsmitteln strafrechtlich schwerer wiegen als im Jugendalter.
Was darf man mit 18 nicht: Verbleibende Beschränkungen
Trotz der Volljährigkeit gibt es einige Beschränkungen und Regelungen, die auch für Volljährige weiterhin gelten. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten vor:
Was darf man mit 18? Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthält weiterhin Regelungen, die auch für Volljährige gelten, zum Beispiel in Bezug auf den Schutz von Jugendlichen vor Gefahren. Dazu gehören:
- Jugendmedienschutz: Auch als Erwachsener dürfen Sie keine jugendgefährdenden Medien (z. B. Pornografie, Gewaltdarstellungen) an Minderjährige weitergeben.
- Jugendveranstaltungen: Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, die ausschließlich für Jugendliche bestimmt sind, ist der Zutritt für Erwachsene untersagt, es sei denn, sie sind als Aufsichtspersonen tätig.
Was darf man mit 18? Weitere Beschränkungen
- Führerschein auf Probe: Wenn Sie den Führerschein vor Vollendung des 18. Lebensjahres erworben haben, gilt dieser weiterhin auf Probe, bis die Probezeit von 24 Monaten abgelaufen ist.
- Betäubungsmittelgesetz und Drogendelikte: Der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln bleibt auch mit Volljährigkeit verboten und strafbar.
- Waffenbesitz: Die gesetzlichen Regelungen zum Waffenbesitz gelten auch für Volljährige. Der Umgang mit bestimmten Waffen ist nur mit entsprechender Erlaubnis erlaubt.
FAQs zum Thema „Was darf man mit 18“
Hier sind die gängigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Darf ich als Volljähriger Alkohol an Minderjährige weitergeben?
Nein, als Volljähriger dürfen Sie Alkohol nicht an Minderjährige weitergeben. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von alkoholischen Getränken an Minderjährige, und bei Verstößen drohen Bußgelder oder Strafen.
Kann ich als Volljähriger weiterhin Kindergeld erhalten?
Ja, auch als Volljähriger können Sie weiterhin Kindergeld erhalten, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen (z. B. Schüler, Student, Auszubildender). Das Kindergeld wird in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Kann ich als Volljähriger noch Unterhaltsansprüche gegenüber meinen Eltern geltend machen?
Ja, auch als Volljähriger haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt von Ihren Eltern, zum Beispiel, wenn Sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Die genauen Ansprüche und Regelungen hängen von Ihrer individuellen Situation ab.
Darf ich ab 18 Jahren uneingeschränkt ins Ausland reisen?
Als Volljähriger dürfen Sie grundsätzlich uneingeschränkt ins Ausland reisen. Es gelten jedoch weiterhin die jeweiligen Einreisebestimmungen der besuchten Länder (z. B. Visum, Aufenthaltsgenehmigungen) und die ggf. notwendigen Reisedokumente wie Reisepass oder Personalausweis.
Fazit: Die Volljährigkeit bringt viele Veränderungen mit sich
Als Volljähriger haben Sie viele neue Rechte und Pflichten, die sich auf unterschiedliche Lebensbereiche auswirken. Im Bereich „Was darf man mit 18“ gibt es zahlreiche Änderungen, etwa im Zusammenhang mit Verträgen, Alkohol- und Tabakkonsum, Arbeits- und Sozialrecht oder politischer Betätigung. Trotzdem bestehen auch weiterhin gewisse Beschränkungen – etwa im Waffenrecht –, die auch für Volljährige gelten. Informieren Sie sich gut über Ihre Rechte und Pflichten, um Ihre neue Lebensphase als Erwachsener verantwortungsvoll und selbstbestimmt zu gestalten.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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