Welches Erbrecht gilt für Ausländer in Deutschland? – Wenn Sie als Ausländer in Deutschland leben oder in irgendeiner Weise erben möchten, ist es unerlässlich, die Besonderheiten und Regelungen des deutschen Erbrechts und seiner Anwendung auf internationale Sachverhalte zu kennen. In diesem Blog-Beitrag beschäftigen wir uns ausführlich mit den wichtigsten Aspekten und Vorschriften, die für Sie als Ausländer in Deutschland von Interesse sein könnten. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland reibungslos und gemäß Ihren Wünschen verlaufen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Anwendung des deutschen oder ausländischen Erbrechts
  • Internationales Erbrecht: die Rom I-Verordnung
  • Besonderheiten des deutschen Erbrechts für Ausländer
  • Auswirkungen des deutschen Erbrechts auf Immobilien
  • Steuerliche Aspekte für Erben und Erblasser
  • Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung des Erbrechts in Deutschland
  • Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen
  • Erbfälle mit internationalem Bezug: Empfehlungen für Ausländer in Deutschland

Anwendung des deutschen oder ausländischen Erbrechts

Die erste und grundlegendste Frage, die sich in erbrechtlichen Angelegenheiten für Ausländer in Deutschland stellt, ist, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Im internationalen Privatrecht wird unterschieden zwischen dem Heimatrecht des Erblassers und demjenigen, welches aufgrund des Wohnsitzes oder des Belegenheitsortes von Vermögensgegenständen anwendbar ist. Hierbei ist zu beachten, dass das jeweils anwendbare Erbrecht wesentliche Unterschiede aufweisen kann.

  • Das deutsche Erbrecht folgt beispielsweise dem Prinzip der Universalsukzession, welches bedeutet, dass der Erbe automatisch mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen und Schulden übernimmt. Anders ist es in vielen anderen Ländern, in denen einzelne Vermögensgegenstände nach dem Tod durch Erfüllung eines Übertragungsaktes auf die Erben übergehen.
  • Die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen für nahe Angehörige ist ebenfalls ein wesentliches Merkmal des deutschen Erbrechts, das in einigen anderen Rechtsordnungen möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt existiert.

Internationales Erbrecht: die Rom I-Verordnung

Im europäischen Kontext bildet die Rom I-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 650/2012) die Grundlage für die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts. Nach dieser Verordnung gilt grundsätzlich das Erbrecht desjenigen Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wichtig zu wissen ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt nicht unbedingt dem Staatsangehörigkeitsrecht entsprechen muss. In Ausnahmefällen kann allerdings das Heimatrecht in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte herangezogen werden.

Besonderheiten des deutschen Erbrechts für Ausländer

Ausländer, die in Deutschland leben oder Vermögenswerte besitzen, müssen sich mit einigen Besonderheiten des deutschen Erbrechts auseinandersetzen. Hierzu zählen unter anderem die Einsetzung von Erben, die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen und die Zugewinnausgleichung im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. Auch die Möglichkeit, den Nachlass durch ein Testament oder einen Erbvertrag unter den Erben aufzuteilen, ist ein zentraler Aspekt des deutschen Erbrechts.

Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unterliegen somit grundsätzlich dem deutschen Erbrecht, während in Fällen, in denen der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hatte, aber Vermögen oder Vermögenswerte in Deutschland besaß, punktuell das ausländische Heimatrecht zum Tragen kommen kann.

Auswirkungen des deutschen Erbrechts auf Immobilien

Besonderheiten ergeben sich für Ausländer, die in Deutschland Immobilien besitzen oder erben möchten. Immobilien werden in Deutschland nach dem Belegenheitsgrundsatz behandelt, was bedeutet, dass grundsätzlich das deutsche Sachenrecht zur Anwendung kommt.

  • Für die Übertragung und den Nachweis des Eigentums an einer Immobilie ist die Eintragung im Grundbuch maßgeblich. Hierbei sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten, insbesondere die notarielle Beurkundung von Erwerbsgeschäften.
  • Mit der Eintragung ins Grundbuch ist der Erbe dann auch als Immobilieneigentümer im Rechtsverkehr anerkannt und kann über seine Rechte, z. B. durch Verkauf, Belastung oder Vermietung der Immobilie, verfügen.

Steuerliche Aspekte für Erben und Erblasser

Die Erbschaftsteuer spielt sowohl für Erben als auch für Erblasser eine wichtige Rolle. In Deutschland unterliegen Erwerbe von Todes wegen der Erbschaftsteuer, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erwerbs bemisst. Hierbei gibt es verschiedene Steuerklassen und Freibeträge, die die Höhe der Steuern beeinflussen.

Für Ausländer, die in Deutschland erben oder Vermögenswerte hinterlassen, gelten zusätzliche steuerliche Regelungen, insbesondere die sogenannte beschränkte Steuerpflicht. Diese besagt, dass Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Vermögenswerte in Deutschland erwerben, nur in Bezug auf diese Vermögenswerte der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen.

Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung des Erbrechts in Deutschland

Das deutsche Erbrecht bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um den eigenen Nachlass nach individuellen Wünschen zu regeln. Hierbei sollten gerade Ausländer überprüfen, inwiefern sich ihre Vorstellungen mit den Besonderheiten des deutschen Erbrechts in Einklang bringen lassen.

  • Ein Testament oder ein Erbvertrag bieten die grundlegenden Instrumente, um individuelle Regelungen für die Erbfolge zu treffen. Hierbei können Erbquoten festgelegt oder Vermächtnisse und Auflagen bestimmt werden.
  • Durch die Einsetzung von Testamentsvollstreckern kann zudem die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses sichergestellt werden.
  • Im Rahmen der Testamentsgestaltung können auch Regelungen zur Beschränkung der Erbenhaftung getroffen werden, um die Erben vor unerwünschten finanziellen Folgen zu schützen.

Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen

Erbrechtliche Ansprüche, wie etwa Pflichtteilsansprüche, können in Deutschland gerichtlich oder außergerichtlich gelten gemacht werden. Gerade in Fällen, in denen sowohl das deutsche als auch ausländische Erbrecht tangiert sind, sollten Ausländer frühzeitig kompetenten anwaltlichen Rat einholen, um ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Erbfälle mit internationalem Bezug: Empfehlungen für Ausländer in Deutschland

Erbfälle mit internationalem Bezug sind komplex und erfordern eine umfassende Auseinandersetzung mit den relevanten Regelungen des deutschen und ausländischen Erbrechts. Unsere Empfehlungen für Ausländer, die in Deutschland leben oder Vermögenswerte besitzen, umfassen:

  • Eine gründliche Prüfung der erbrechtlichen Gegebenheiten, um zu erfahren, welches Recht für den eigenen Fall relevant ist;
  • Die frühzeitige Planung von Nachlass und Vermögenstransfers, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein;
  • Die Beachtung notwendiger Formalitäten, um den Eintritt unerwünschter gesetzlicher Regelungen zu vermeiden und den eigenen Willen klar zum Ausdruck zu bringen;
  • Das Einholen kompetenter, anwaltlicher Beratung, um die erbrechtliche Situation in Deutschland optimal zu gestalten und sicherzustellen, dass die eigenen Ansprüche und Wünsche gewahrt bleiben.

Fazit: Erbrecht für Ausländer in Deutschland

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Erbfälle mit internationalem Bezug, insbesondere für Ausländer in Deutschland, eine komplexe und herausfordernde Angelegenheit darstellen. Die Kenntnis der anwendbaren erbrechtlichen Regelungen, sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Recht, ist entscheidend, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen nach dem eigenen Ableben durchzusetzen.

Die in diesem Blog-Beitrag erläuterten Aspekte verdeutlichen die Bedeutung einer umfassenden und individuellen erbrechtlichen Beratung, um sowohl unerwünschten gesetzlichen Regelungen entgegenzuwirken als auch optimale Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Ausländer, die in Deutschland leben oder Vermögenswerte besitzen, sollten sich daher frühzeitig und umfassend über ihre erbrechtliche Situation informieren, um ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Unsere Anwaltskanzlei ist erfahren im internationalen Erbrecht und steht Ihnen stets zur Verfügung, um Ihnen in diesem komplexen Rechtsgebiet fachkundig und zielorientiert zur Seite zu stehen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre individuelle erbrechtliche Situation in Deutschland zu klären und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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