Widerrufsrecht: Regelungen und Fristen für Verbraucher

Das Widerrufsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verbraucherschutzrechts, der Verbrauchern ermöglicht, bestimmte Verträge innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

In diesem umfassenden Blog-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über das Widerrufsrecht in Deutschland wissen müssen, einschließlich der gesetzlichen Regelungen, Fristen, Ausnahmen und aktueller Gerichtsurteile. Wir werden auch häufig gestellte Fragen beantworten und praktische Beispiele geben, um das Thema verständlich und greifbar zu machen.

Inhalt

  • Grundlagen des Widerrufsrechts
  • Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
  • Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
  • Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
  • Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen
  • Widerrufsrecht im Onlinehandel
  • Ausnahmen vom Widerrufsrecht
  • Widerrufsfristen und deren Berechnung
  • Widerrufsbelehrung und deren Anforderungen
  • Folgen des Widerrufs
  • Aktuelle Gerichtsurteile zum Widerrufsrecht
  • Häufig gestellte Fragen zum Widerrufsrecht

Grundlagen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht ist in den §§ 312 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt und dient dem Schutz von Verbrauchern in bestimmten Vertragssituationen. Verbraucher sind Personen, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Das Widerrufsrecht gilt somit nicht für Unternehmen oder Selbstständige.

Das Widerrufsrecht ist bei folgenden Vertragstypen vorgesehen:

  • Fernabsatzverträge (z. B. Online-Käufe, Telefonbestellungen)
  • Haustürgeschäfte (z. B. Verträge, die an der Haustür oder auf der Straße abgeschlossen werden)
  • Verbraucherdarlehensverträge (z. B. Kredite, Ratenkäufe)
  • Immobilienkreditverträge (z. B. Hypotheken, Baufinanzierungen)

Im Folgenden werden wir auf die Besonderheiten und Regelungen dieser Vertragstypen eingehen.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Fernabsatzverträge sind Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Shop) geschlossen werden (§ 312c BGB). Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ermöglicht es Verbrauchern, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (§ 355 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat und über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 356 BGB).

Wichtig ist, dass bei Fernabsatzverträgen das Widerrufsrecht auch dann gilt, wenn der Verbraucher die Ware bereits verwendet hat, solange er sie lediglich auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise geprüft hat, wie es im Ladengeschäft üblich ist (§ 357 Abs. 3 BGB).

Beispiel:

Herr Müller bestellt online ein neues Smartphone. Nach Erhalt des Geräts hat er 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Er darf das Smartphone in dieser Zeit testen und ausprobieren, aber nicht darüber hinaus nutzen, als es in einem Ladengeschäft möglich wäre.

Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

Haustürgeschäfte sind Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, z. B. an der Haustür, auf der Straße oder bei einer Verkaufsveranstaltung (§ 312b BGB). Auch hier haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 356 BGB).

Beispiel:

Frau Schneider wird an ihrer Haustür von einem Vertreter angesprochen, der ihr einen neuen Staubsauger verkauft. Sie schließt den Vertrag ab, hat aber später Bedenken und möchte das Gerät doch nicht kaufen. Sie kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sofern sie über ihr Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

Verbraucherdarlehensverträge sind Kreditverträge, bei denen ein Unternehmer einem Verbraucher einen Geldbetrag zur Verfügung stellt, der später zurückgezahlt werden muss, oft mit Zinsen (§ 491 BGB). Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen beträgt ebenfalls 14 Tage (§ 495 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Verbraucher den Darlehensvertrag erhalten hat und über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 356 BGB).

Beispiel:

Herr Schmidt schließt einen Ratenkaufvertrag für ein neues Auto ab. Er erhält den Darlehensvertrag per Post und wird über sein Widerrufsrecht belehrt. Er hat nun 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen

Immobilienkreditverträge sind Darlehensverträge, die der Finanzierung von Immobilien oder grundstücksgleichen Rechten dienen (§ 492 BGB). Hier beträgt das Widerrufsrecht ebenfalls 14 Tage (§ 495a BGB). Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Verbraucher den Kreditvertrag erhalten hat und über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 356 BGB).

Beispiel:

Frau Weber schließt einen Hypothekenvertrag zur Finanzierung ihres neuen Hauses ab. Sie erhält den Kreditvertrag per Post und wird über ihr Widerrufsrecht belehrt. Sie hat nun 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsrecht im Onlinehandel

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel ist ein gesetzlich verankertes Recht, das Verbrauchern die Möglichkeit gibt, von einem im Internet geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist zurückzutreten. Um das Widerrufsrecht im Onlinehandel auszuüben, muss der Verbraucher dem Händler gegenüber eine eindeutige Erklärung abgeben, dass er den Vertrag widerrufen möchte.

Wichtig ist, dass der Widerruf innerhalb der 14-tägigen Frist erfolgt. Es genügt dabei, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird – der Eingang beim Händler ist nicht entscheidend. Nachdem der Verbraucher den Widerruf erklärt hat, ist er verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung trägt in der Regel der Verbraucher, es sei denn, der Händler hat sich in seinen AGB dazu verpflichtet, die Rücksendekosten zu übernehmen.

Beispiel:

Frau Müller kauft am 1. Juni 2023 ein Smartphone online, ist aber unzufrieden und entscheidet, ihr Widerrufsrecht auszuüben. Sie sendet innerhalb der 14-tägigen Frist eine E-Mail an den Händler, in der sie den Vertrag widerruft. Nach der Bestätigung des Widerrufs durch den Händler schickt sie das Smartphone innerhalb von weiteren 14 Tagen zurück und erhält eine Rückerstattung.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht nicht gilt. Dazu gehören unter anderem:

  • Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB)
  • Verträge über Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB)
  • Verträge über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat (§ 356 Abs. 4 BGB)
  • Verträge über Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB)

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass diese Ausnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten und im Einzelfall geprüft werden müssen.

Widerrufsfristen und deren Berechnung

Wie bereits erwähnt, beträgt die Widerrufsfrist bei den meisten Vertragstypen 14 Tage. Sie beginnt grundsätzlich, sobald der Verbraucher den Vertrag oder die Ware erhalten hat und über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 356 BGB). Die Widerrufsfrist kann jedoch unter bestimmten Umständen verlängert werden:

  • Wurde der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB).
  • Wird der Verbraucher innerhalb dieser 12 Monate und 14 Tage nachträglich ordnungsgemäß belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ab diesem Zeitpunkt noch 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB).

Um den Widerruf zu erklären, genügt eine eindeutige Erklärung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer, z. B. per Brief, E-Mail oder telefonisch. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Widerrufsbelehrung und deren Anforderungen

Unternehmer sind verpflichtet, Verbraucher über ihr Widerrufsrecht zu belehren (§ 312d BGB). Die Belehrung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • in Textform erfolgen (z. B. per Brief, E-Mail oder in den AGB)
  • klar und verständlich sein
  • alle erforderlichen Informationen enthalten, z. B. die Frist, die Voraussetzungen und das Verfahren für den Widerruf, die Folgen des Widerrufs und die Kontaktdaten des Unternehmers

Wird die Widerrufsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilt, verlängert sich die Widerrufsfrist, wie bereits erwähnt, auf 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB).

Folgen des Widerrufs

Widerruft der Verbraucher den Vertrag fristgerecht, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben (§ 357 BGB). Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Der Unternehmer muss dem Verbraucher alle Zahlungen, die er erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen (§ 346 Abs. 1 BGB, § 357 Abs. 1 BGB).
  • Der Verbraucher muss die empfangenen Waren unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen zurücksenden oder herausgeben (§ 346 Abs. 2 BGB, § 357 Abs. 2 BGB).
  • Der Unternehmer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, es sei denn, er hat den Verbraucher darüber informiert, dass dieser die Kosten zu tragen hat (§ 357 Abs. 6 BGB).
  • Der Verbraucher haftet für einen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig war (§ 357 Abs. 7 BGB).

Es ist wichtig, die Fristen und Regelungen für den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags genau einzuhalten, um keine Rechte zu verlieren.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist häufig Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Hier einige aktuelle Urteile zum Thema:

  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 16.03.2016, Az. VIII ZR 146/15: Auch bei Online-Auktionen kann ein Widerrufsrecht bestehen, wenn der Verkäufer als Unternehmer auftritt.
  • BGH, Urteil vom 29.07.2020, Az. VIII ZR 367/18: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Immobilienkreditvertrag kann dazu führen, dass der Widerruf auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch möglich ist.
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 14.05.2020, Az. C-430/18: Verbraucher haben kein Widerrufsrecht bei Verträgen über personalisierte Fußballtickets.

Die Rechtsprechung zum Widerrufsrecht ist ständig in Bewegung, und es ist wichtig, sich über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

Häufig gestellte Fragen zum Widerrufsrecht

Gilt das Widerrufsrecht auch für gebrauchte Waren?

Ja, das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch für gebrauchte Waren, sofern es sich um Fernabsatzverträge oder Haustürgeschäfte handelt und der Verkäufer ein Unternehmer ist. Die Regelungen zur Rückgabe und zum Wertverlust der Waren gelten entsprechend (§ 357 BGB).

Kann ich das Widerrufsrecht auch nach Ablauf der Widerrufsfrist noch ausüben?

Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht mehr ausüben, es sei denn, die Widerrufsfrist wurde verlängert, weil Sie nicht oder nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 356 Abs. 3 BGB).

Gibt es eine Muster-Widerrufsbelehrung, die ich verwenden kann?

Ja, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung, die Sie als Unternehmer verwenden können. Es ist jedoch wichtig, die Muster-Widerrufsbelehrung an die individuellen Gegebenheiten Ihres Vertrags und Ihres Unternehmens anzupassen.

Muss ich die Ware in der Originalverpackung zurücksenden?

Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Ware in der Originalverpackung zurückzusenden. Allerdings kann der Unternehmer einen Wertersatz für den Verlust der Originalverpackung verlangen, wenn der Verbraucher die Ware in einem Zustand zurückgibt, der über das zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Maß hinausgeht (§ 357 Abs. 7 BGB).

Gibt es besondere Regelungen für das Widerrufsrecht im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie?

Bisher gibt es keine gesetzlichen Änderungen des Widerrufsrechts im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Allerdings können sich individuelle Regelungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern ergeben, z. B. hinsichtlich der Kulanz bei Rückgabebedingungen oder Fristverlängerungen.

Kann ich das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte (z. B. Downloads, Streaming) ausüben?

Grundsätzlich besteht auch bei Verträgen über digitale Inhalte ein Widerrufsrecht. Allerdings erlischt dieses Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat (z. B. Download oder Streaming gestartet) und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis von dem Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt (§ 356 Abs. 5 BGB).

Gilt das Widerrufsrecht auch für digitale Produkte wie E-Books oder Downloads?

Ja, das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch für digitale Produkte wie E-Books, Musik- oder Film-Downloads. Allerdings kann das Widerrufsrecht in diesen Fällen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Händler mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

Kann ich als Verbraucher das Widerrufsrecht bei einem Onlinekauf auch mündlich erklären?

Grundsätzlich ist es möglich, das Widerrufsrecht mündlich zu erklären, beispielsweise telefonisch. Allerdings ist dies nicht empfehlenswert, da es im Streitfall schwierig sein kann, den fristgerechten Widerruf nachzuweisen. Daher sollte der Widerruf immer in Textform erfolgen, z.B. per E-Mail, Fax oder Brief.

Muss ich als Verbraucher bei der Rücksendung der Ware die Originalverpackung verwenden?

Nein, der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Originalverpackung für die Rücksendung der Ware zu verwenden. Allerdings sollte die Ware ausreichend verpackt sein, um Transportschäden zu vermeiden. Bei einer etwaigen Wertminderung der Ware durch unsachgemäße Verpackung kann der Händler möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen.

Muss der Händler im Falle eines Widerrufs auch die Kosten für eine teurere Versandart zurückerstatten?

Nein, der Händler ist nur verpflichtet, die Kosten für die günstigste Standardversandart zu erstatten. Hat der Verbraucher eine teurere Versandart gewählt (z.B. Expressversand), muss der Händler lediglich die Kosten erstatten, die für die günstigste Standardversandart angefallen wären (§ 357 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Wie lange hat der Händler Zeit, um die Rückzahlung nach einem Widerruf zu leisten?

Der Händler hat 14 Tage Zeit, um die Rückzahlung nach Eingang der Widerrufserklärung zu leisten. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn der Händler die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist (§ 356 Abs. 4 BGB).

Das Fazit

Das Widerrufsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzrechts in Deutschland. Es ermöglicht Verbrauchern, Verträge unter bestimmten Voraussetzungen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dabei gelten je nach Vertragstyp unterschiedliche Regelungen und Fristen.

Es ist wichtig, sich als Verbraucher über seine Rechte im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht zu informieren und die Fristen und Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf zu beachten.

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