Die Wildfolge ist ein komplexes und oftmals kontroverses Thema, das in vielen Ländern und Rechtsordnungen auf der ganzen Welt unterschiedlich geregelt ist. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag werden wir uns die rechtlichen Aspekte und Regelungen rund um die Wildfolge ansehen, einschließlich der Rolle und Verantwortung von Jagdberechtigten, Grundeigentümern, Jägern und der öffentlichen Hand. Wir werden auch aktuelle Gerichtsurteile, Gesetzestexte, Beispiele und häufig gestellte Fragen (FAQs) untersuchen, um Ihnen einen umfassenden Einblick in dieses wichtige Thema zu geben.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen der Wildfolge
  • Wildfolge und Grundeigentum
  • Wildfolge und Jagd
  • Verantwortlichkeiten von Jagdberechtigten, Grundeigentümern und Jägern
  • Aktuelle Gerichtsurteile zur Wildfolge
  • FAQs zur Wildfolge
  • Fazit

Rechtliche Grundlagen der Wildfolge

Die rechtlichen Grundlagen der Wildfolge variieren je nach Land und Rechtsordnung. In diesem Abschnitt wollen wir uns die Gesetze und Vorschriften zur Wildfolge in Deutschland, dem europäischen Kontext und ausgewählten internationalen Rechtsordnungen ansehen.

Wildfolge in Deutschland

In Deutschland ist die Wildfolge aufgrund des föderalen Systems in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt. Grundsätzlich geht es bei der Wildfolge um die Frage, wem das Wild zusteht, das aufgrund des Jagdausübungsberechtigten – also dem Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer oder der Jagdgenossenschaftsmitgliedern – getötet oder verfolgt wurde und dabei die Reviergrenze überquert hat (§ 34 Bundesjagdgesetz).

Wildfolge in Europa

In Europa gibt es keine einheitliche Regelung zur Wildfolge. Die einzelnen Mitgliedstaaten regeln dies in ihren nationalen Jagdgesetzen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, ist die Wildfolge ähnlich geregelt wie in Deutschland, während in anderen Ländern, wie etwa Großbritannien, die Wildfolge-Regelungen weniger streng sind. Eine Harmonisierung im europäischen Rechtsrahmen ist bisher nicht erfolgt und es bestehen keine konkreten Bestrebungen, dies in absehbarer Zeit zu ändern.

Wildfolge in ausgewählten internationalen Rechtsordnungen

In den USA und Kanada variiert die Wildfolge-Gesetzgebung innerhalb der verschiedenen Bundesstaaten und Provinzen. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Regelung der Wildfolge in der Regel bei den einzelnen Ländern, aber es gibt auch einige gemeinsame Grundprinzipien und Gerichtsentscheidungen, die auf nationaler Ebene gelten. In Australien und Neuseeland gibt es ebenfalls keine einheitliche Regelung zur Wildfolge, und die Gesetze variieren je nach Bundesstaat bzw. Landesteil.

Wildfolge und Grundeigentum

Die Wildfolge ist eng mit dem Grundeigentum und dem damit verbundenen Eigentumsrecht verknüpft. Grundsätzlich haben Grundeigentümer das Recht, über die Nutzung ihres Grundstücks zu entscheiden, einschließlich der Jagd und der Wildfolge. Allerdings gibt es auch gesetzliche Regelungen und Einschränkungen, die das Recht der Grundeigentümer in Bezug auf die Wildfolge beeinflussen können.

Eigentumsrecht und Wildfolge

Das deutsche Grundgesetz schützt das Eigentumsrecht, Art. 14 Abs. 1 GG. Allerdings ist das Eigentumsrecht nicht absolut und kann durch Gesetze eingeschränkt werden, wie zum Beispiel durch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die Landesjagdgesetze. Satz 2 des Art. 14 Abs. 1 GG besagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Das bedeutet, dass das Eigentumsrecht auch Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber der Allgemeinheit mit sich bringt, einschließlich der ordnungsgemäßen Handhabung von Wild und der Einhaltung der Wildfolge-Regelungen.

Jagdrecht und Wildfolge

In Deutschland ist das Jagdrecht als öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht an Grund und Boden anerkannt. Es ist räumlich und sachlich beschränkt und wird in der Regel durch die Ausübung des Jagdrechts (Revierjagd) und des Jagdpachtrechts (Pachtparzelle) konkretisiert. Die zuständige Behörde erteilt die Jagderlaubnis und die Berechtigung für die Wildfolge. Der Berechtigte ist der Jagdausübungsberechtigte (z. B. Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer) und hat die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen der Wildfolge einzuhalten, wie zum Beispiel das Bundesjagdgesetz und die jeweiligen Landesgesetze.

Beschränkungen des Grundeigentums in Bezug auf die Wildfolge

Um einen ordnungsgemäßen Umgang mit Wild und eine gerechte Verteilung der Jagdchancen zu gewährleisten, bestehen verschiedene gesetzliche Regelungen, die das Grundeigentum in Bezug auf die Wildfolge einschränken können. Dazu gehören:

  • Verbot des Abschusses von Wild, das auf dem eigenen Grundstück aufgenommen wurde, aber in einem benachbarten Jagdgebiet erlegt wurde (sog. abtragen);
  • Verpflichtung zur Unverzüglichkeit der Wildfolge, d. h. das bejagte Wild muss so schnell wie möglich aufgesucht und entweder erlegt oder gesichert werden;
  • Einschränkung der Berechtigung zur Wildfolge auf bestimmte Wildarten.

Wildfolge und Jagd

Die Jagd und die damit verbundene Wildfolge sind eng miteinander verbunden. Bei der Ausübung der Jagd müssen Jäger auch die spezifischen Regelungen der Wildfolge beachten, um einen ordnungsgemäßen Umgang mit Wild sicherzustellen.

Beachten des Tierschutzgesetzes bei der Wildfolge

Durch die Beachtung der geltenden nationalen und regionalen Tierschutzgesetze gewährleisten Jäger und Jagdberechtigte bei der Ausübung der Wildfolge den Schutz von Wildtieren. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Vermeidung von unnötigem Leiden: Wild muss nach dem Anschuss so schnell wie möglich aufgesucht und entweder erlegt oder sachgemäß versorgt werden.
  • Beachten der Schonzeiten: Die Tötung von Wild ist nur während bestimmter Zeiten des Jahres erlaubt.
  • Einschränkung von Jagdmethoden: Jäger dürfen nur bestimmte Waffen und Jagdmethoden verwenden, um Wild zu erlegen.

Einhaltung der Jagd- und Wildfolgegesetze

Um eine gesetzeskonforme Jagd und Wildfolge zu gewährleisten, müssen Jägerinnen und Jäger die geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen beachten. Dazu gehören sowohl das Bundesjagdgesetz (BJagdG) als auch die jeweiligen Landesjagdgesetze, die Artenschutzbestimmungen, Jagd- und Schonzeiten sowie die Vorschriften zur Ausbildung und Prüfung von Jagdscheininhabern. Darüber hinaus müssen Jäger die in den jeweiligen Revieren geltenden Vorgaben zur Wildfolge einhalten.

Jagdunfall und Wildfolge

Im Falle eines Jagdunfalls, bei dem ein Tier verletzt, aber nicht sofort erlegt wird, ist die Wildfolge besonders relevant. In diesem Fall muss der Jäger unverzüglich versuchen, das verletzte Tier aufzufinden und es entweder zu erlegen oder – falls eine tierärztliche Versorgung möglich und sinnvoll ist – entsprechend zu versorgen. Die Verantwortung für die Wildfolge liegt bei dem Jäger, der den Schuss abgegeben hat, sowie bei dem jagdausübungsberechtigten Pächter oder Eigenjagdbesitzer des Reviers, in dem das Tier angeschossen wurde.

Verantwortlichkeiten von Jagdberechtigten, Grundeigentümern und Jägern

Die Verantwortlichkeiten von Jagdberechtigten, Grundeigentümern und Jägern in Bezug auf die Wildfolge können je nach den gesetzlichen Vorgaben und den individuellen Umständen variieren. Hier stellen wir einige der üblichen Verantwortlichkeiten und Pflichten vor.

Jagdberechtigte

Jagdberechtigte (Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer oder Jagdgenossenschaftsmitglieder) haben die Verantwortung, die Wildfolge in ihrem Jagdrevier sicherzustellen. Dazu gehören die Verpflichtung zur Sachgerechten Aufsicht über die Jagdausübung, zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, zur Durchführung von Nachsuchen bei angeschossenem Wild und zur Zusammenarbeit mit benachbarten Revieren und Behörden. Darüber hinaus müssen Jagdberechtigte ggf. die Wildfolge gegenüber den Grundeigentümern und anderen Beteiligten dokumentieren und abrechnen.

Grundeigentümer

Grundeigentümer haben die Pflicht, die Jagd und die Wildfolge auf ihrem Grundstück im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und etwaiger vertraglicher Regelungen zu ermöglichen. Dazu gehört die Duldung von Jagd- und Wildfolgemaßnahmen, die von den Jagdberechtigten durchgeführt werden, sofern diese rechtmäßig und im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen erfolgen. Grundeigentümer dürfen die Wildfolge nicht behindern oder verhindern, indem sie etwa Zäune oder Hindernisse errichten oder unrechtmäßig angeschossenes Wild unterschlagen.

Jäger

Jägerinnen und Jäger sind verpflichtet, bei der Ausübung der Jagd und der Wildfolge die geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Tierschutzgesetze, sowie die jagdlichen und revierspezifischen Regelungen einzuhalten. Im Falle eines Anschusses müssen sie unverzüglich Maßnahmen zur Wildfolge ergreifen, den behördlichen Meldungen nachkommen und ggf. eine Nachsuche veranlassen. Bei der Wildfolge haben Jäger auch die Interessen der Grundeigentümer und der Jagdausübungsberechtigten zu berücksichtigen und ihr Handeln entsprechend auszurichten.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Wildfolge

In diesem Abschnitt wollen wir einige aktuelle Gerichtsurteile zur Wildfolge vorstellen, die das Verständnis der rechtlichen Regelungen und Verantwortlichkeiten schärfen und Beispiele für die Auslegung und Anwendung der Gesetze in der Praxis geben.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. März 2014 – V ZR 226/12

In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Jagdpächter Schadensersatz von einem benachbarten Revierinhaber verlangen kann, wenn dieser im Zuge seiner Jagdausübung und Wildfolge ein Tier aus dem benachbarten Revier erlegt hat. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dem Jagdpächter keine Schadensersatzansprüche zustehen, weil die Wildfolge zeitnah und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgt ist.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29. November 2016 – 10 U 31/16

In diesem Fall urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass ein Revierinhaber für den Verlust eines wertvollen erlegten Stück Wilds aufgrund mangelnder Wildfolge Schadensersatz von einem benachbarten Jagdpächter verlangen kann. Der benachbarte Jagdpächter hatte es unterlassen, das verletzte Tier auf seinem Grundstück zu verfolgen und zu erlegen oder den Revierinhaber über den Vorfall zu informieren.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 24. Juni 2015 – 19 K 580/15

In diesem Urteil entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass ein Jagdpächter bei wiederholter und erheblicher Verletzung der gesetzlichen und vertraglichen Wildfolgepflichten von der zuständigen Jagdbehörde abgemahnt und im schlimmsten Fall der Jagdpachtvertrag gekündigt werden kann.

FAQs zur Wildfolge

In diesem Abschnitt beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur Wildfolge und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten und Verantwortlichkeiten.

Was bedeutet Wildfolge?

Die Wildfolge ist die rechtliche Regelung, die festlegt, wem das Wild zusteht, das aufgrund des Jagdausübungsberechtigten getötet oder verfolgt wurde und dabei die Reviergrenze überquert hat. Die Wildfolge hat zum Ziel, einen ordnungsgemäßen Umgang mit Wild und eine gerechte Verteilung der Jagdchancen zu gewährleisten.

Wer ist für die Wildfolge verantwortlich?

Die Verantwortung für die Wildfolge liegt grundsätzlich bei dem Jagdausübungsberechtigten (z. B. Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer) und dem Jäger, der den Schuss abgegeben hat. Sie haben die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen der Wildfolge einzuhalten und für eine ordnungsgemäße Aufsicht über die Jagd zu sorgen.

Wann ist die Wildfolge abgeschlossen?

Die Wildfolge ist abgeschlossen, wenn das bejagte Wild entweder erlegt, gesichert oder tierschutzgerecht versorgt wurde. Die Unverzüglichkeit der Wildfolge, d. h. so schnell wie möglich, ist dabei von großer Bedeutung. Je nach Situation und Tierart kann dabei auch der Einsatz von Jagdhunden oder Nachsuchengespannen erforderlich sein.

Welche Rolle spielt das Tierschutzgesetz bei der Wildfolge?

Das Tierschutzgesetz spielt bei der Wildfolge eine wichtige Rolle, denn es verpflichtet Jägerinnen und Jäger dazu, unnötiges Leiden von Wildtieren zu vermeiden. Bei der Wildfolge ist insbesondere darauf zu achten, dass angeschossenes Wild so schnell wie möglich aufgesucht und entweder erlegt oder tierschutzgerecht versorgt wird.

Wann ist die Wildfolge rechtswidrig?

Die Wildfolge ist rechtswidrig, wenn sie gegen die geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen verstößt. Beispiele für eine rechtswidrige Wildfolge sind: das unrechtmäßige Unterschlagen von erlegtem Wild, das Verhindern der Wildfolge durch Grundeigentümer oder benachbarte Jagdpächter oder das Unterlassen der Wildfolge trotz Anschuss eines Tieres, ohne berechtigten Grund.

Fazit

Die Wildfolge ist ein komplexes und oftmals kontroverses Thema, das tiefgreifende Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Regelungen und Verantwortlichkeiten erfordert. Jäger, Jagdberechtigte und Grundeigentümer müssen sich der Gesetze und Vorschriften bewusst sein, um die Wildfolge ordnungsgemäß und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Dabei spielen Tierschutz, Interessenabgleich und faire Jagdpraxis eine bedeutende Rolle. Die verschiedenen Regelungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene können von Land zu Land variieren, daher ist es wichtig, sich mit den jeweiligen Gegebenheiten auseinanderzusetzen und sich umfassend zu informieren.

Dieser Blog-Beitrag hat Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten rund um die Wildfolge, einschließlich aktueller Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen, gegeben. Dennoch können aufgrund der Komplexität der Materie spezifische Situationen und Probleme auftreten, die einer eingehenden rechtlichen Betrachtung und Beratung bedürfen. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts mit fachlichem Schwerpunkt im Jagdrecht in Anspruch zu nehmen.

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