Ein wirtschaftlicher Verein ist eine wichtige Rechtsform für Unternehmen und Organisationen, die von mehreren Personen gemeinsam betrieben werden. In diesem umfassenden Blog-Beitrag, werden wir die gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf wirtschaftliche Vereine, wie sie unter das Vereinsrecht fallen, erläutern sowie wertvolle Tipps und praktische Hinweise zur Gründung und Führung eines solchen Vereins geben.

Inhalt des Blog-Beitrags

  1. Einleitung: Was ist ein wirtschaftlicher Verein?
  2. Grundlagen des Vereinsrechts
  3. Gründung eines wirtschaftlichen Vereins
  4. Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung
  5. Häufige Rechtsfragen und Probleme bei der Vereinsführung
  6. Beendigung von Mitgliedschaften und Auflösung des Vereins
  7. Praktische Tipps für die Vereinsführung
  8. FAQs

Einleitung: Was ist ein wirtschaftlicher Verein?

Ein wirtschaftlicher Verein ist eine Vereinsform, die sich insbesondere zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen eignet. Diese Rechtsform hat den Vorteil, dass sie von geringeren Gründungskosten und einem vereinfachten Verfahren im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen, wie etwa der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG), geprägt ist. Ein wirtschaftlicher Verein kann sowohl gewinnorientiert als auch gemeinnützig sein.

Grundlagen des Vereinsrechts

Wirtschaftliche Vereine unterliegen dem Vereinsrecht, das in den §§ 21-79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. Diese Vorschriften beinhalten unter anderem die Anforderungen an die Vereinsbildung, die Rechtsstellung des Vereins, Haftungsregelungen und die Regelungen zur Auflösung von Vereinen. Zu beachten ist hierbei unter anderem:

  • Ein wirtschaftlicher Verein muss mindestens zwei Gründungsmitglieder haben (§ 56 BGB).
  • Ein Verein muss fähig sein, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§ 37 BGB).
  • Ein wirtschaftlicher Verein kann nicht gemeinnützig sein (§ 52 der Abgabenordnung).
  • Die Mitglieder eines wirtschaftlichen Vereins haften grundsätzlich nur in Höhe des noch nicht erbrachten Einlagebeitrags (§ 24 BGB). Eine persönliche Haftung der Mitglieder, beispielsweise für Verbindlichkeiten des Vereins, ist damit in der Regel ausgeschlossen.
  • Mitgliedschaften können grundsätzlich befristet oder unbefristet sein. Die Kündigung einer unbefristeten Mitgliedschaft ist grundsätzlich zulässig (§§ 39, 58 BGB).
  • Ein wirtschaftlicher Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden (§ 61 BGB).

Gründung eines wirtschaftlichen Vereins

Die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins erfolgt in der Regel in zwei Schritten:

  1. Die Gründungsmitglieder schließen einen Vereinssatzungsvertrag ab und benennen darin einen Vorstand.
  2. Der Verein wird durch den Vorstand beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet.

Der Vereinssatzungsvertrag sollte mindestens folgende Regelungen enthalten:

  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Gegenstand des Vereins (Vereinszweck)
  • Eintritt und Austritt von Mitgliedern
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Zuständigkeit des Vorstands und eventuell eines Aufsichtsrats
  • Ablauf und Durchführung der Mitgliederversammlung
  • Modalitäten zur Auflösung des Vereins

Das Registergericht prüft die Satzung auf ihre Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben und trägt den Verein, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, in das Vereinsregister ein.

Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung

Die Führung und Verwaltung des wirtschaftlichen Vereins liegt in den Händen des Vorstands. Dieser besteht aus mindestens einer Person und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich (§§ 26, 27 BGB).

Ein Aufsichtsrat ist in wirtschaftlichen Vereinen nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber durch die Satzung eingeführt werden, um eine zusätzliche Kontrollinstanz zu schaffen.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des wirtschaftlichen Vereins. Ihr stehen insbesondere folgende Aufgaben und Rechte zu:

  • Wahl des Vorstands
  • Wahl eines eventuellen Aufsichtsrats
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • Entlastung des Vorstands
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
  • Erteilung von Weisungen für den Vorstand

Neben der Mitgliederversammlung können auch weitere beschließende Organe geschaffen werden, indem die Satzung entsprechende Regelungen vorsieht.

Häufige Rechtsfragen und Probleme bei der Vereinsführung

Im Alltag des wirtschaftlichen Vereins treten immer wieder Fragen und Probleme auf, die rechtlicher Klärung bedürfen. Einige häufige Fragestellungen sind beispielsweise:

  • Wie kann ein Mitglied aus dem wirtschaftlichen Verein ausgeschlossen werden?
  • Wie sind Entscheidungen in der Mitgliederversammlung zu treffen und zu dokumentieren?
  • Welche Handlungsspielräume hat der Vorstand bei der Führung des Vereins?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vorstandsmitglied abberufen werden?
  • Wie ist das Verhältnis zwischen Verein und seinen Mitgliedern steuerlich zu behandeln?

Grundsätzlich sollten Mitglieder und Vorstände bei rechtlichen Fragen und Problemen stets den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts einholen, um Fehler bei der Vereinsführung zu vermeiden.

Beendigung von Mitgliedschaften und Auflösung des Vereins

Mitgliedschaften in einem wirtschaftlichen Verein können unter anderem enden durch:

  • Austritt
  • Ausschluss
  • Tod des Mitglieds
  • Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung, durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch Verfügung der zuständigen Behörde erfolgen (§§ 61, 62 BGB).

Im Falle der Auflösung des Vereins muss das Vereinsvermögen gemäß den Regelungen der Satzung verteilt werden, wobei eine Schenkung oder anderweitige Zuwendung an die Mitglieder in der Regel ausgeschlossen ist (§ 57 BGB).

Entlohnung der Mitarbeiter

Die Entlohnung von Mitgliedern, die in einem wirtschaftlichen Verein als Mitarbeiter beschäftigt sind, unterliegt bestimmten rechtlichen Vorgaben und Vereinsprinzipien. Während ehrenamtliche Tätigkeit oft ein Kernelement in Vereinen ist, müssen Mitglieder, die als Mitarbeiter angestellt sind, für ihre Arbeit entlohnt werden. Hier ist es wichtig, die Entlohnung strikt von der Mitgliederrolle zu trennen.

Mitglieder, die Mitarbeiter des Vereins werden, erhalten für ihre Arbeit eine Vergütung, die sich nach der Art der Tätigkeit, dem Umfang der Arbeitsaufgaben und dem Qualifikationsniveau richtet. Diese Vergütung muss einerseits angemessen und marktüblich sein, andererseits die gemeinhin anerkannten Grundsätze des Arbeitsrechts berücksichtigen – einschließlich des Mindestlohns, des Anspruchs auf bezahlten Urlaub und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Es ist entscheidend, dass die Entlohnung nicht an den wirtschaftlichen Erfolg oder den Gewinn des Vereins gekoppelt ist, da dies eine Gewinnbeteiligung darstellen würde, welche im Widerspruch zur Rolle eines Mitglieds in einem wirtschaftlichen Verein steht. Die Vergütung der Mitarbeiter ist daher unabhängig von ihrer Mitgliedschaft zu bestimmen und muss in einem formalen Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Um jegliche Vermischung der Rollen zu verhindern, muss durch satzungsgemäße Regelungen und klare Arbeitsverträge sichergestellt werden, dass die Entlohnung der Mitarbeiter im wirtschaftlichen Verein transparent, gerecht und eindeutig geregelt ist. Dadurch wird gewährleistet, dass alle arbeitsrechtlichen Pflichten des Vereins gegenüber seinen Mitarbeitern – ob Mitglieder oder nicht – korrekt erfüllt werden.

Praktische Tipps für die Vereinsführung

Die Führung und Verwaltung eines wirtschaftlichen Vereins erfordert Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein. Folgende praktische Tipps können Ihnen dabei helfen, eine erfolgreiche Vereinsführung zu gewährleisten:

  1. Führen Sie regelmäßige Vorstandssitzungen durch, um die laufenden Vereinsangelegenheiten zu besprechen und Entscheidungen zu treffen.
  2. Halten Sie die Mitgliederversammlungen in einem angemessenen Rhythmus ab und achten Sie dabei auf die Einhaltung von Formalitäten (z.B. Einladungen, Tagesordnung, Protokoll) und gesetzlichen Vorgaben (z.B. Beschlussfähigkeit).
  3. Erstellen Sie einen Jahresbericht, in dem Sie die Vereinsaktivitäten, Finanzen und sonstige wesentliche Ereignisse dokumentieren.
  4. Stellen Sie sicher, dass die angebotenen Leistungen und Aktivitäten im Einklang mit dem satzungsmäßigen Vereinszweck stehen und zulässig sind.
  5. Achten Sie darauf, alle rechtlichen Vorgaben (z.B. Datenschutz, Steuern) einzuhalten und bei Unsicherheiten den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Steuerberaters einzuholen.
  6. Behandeln Sie interne Konflikte und Streitigkeiten sachlich und fair, und suchen Sie ggf. frühzeitig externe Unterstützung, um eine Eskalation zu vermeiden.
  7. Kommunizieren Sie offen und transparent mit den Vereinsmitgliedern und binden Sie diese in wichtige Entscheidungsprozesse mit ein.

FAQs

Es gibt viele Fragen, die Sie beschäftigen. Deshalb haben wir sie alle in unserem FAQ zusammengefasst.

Wie viele Gründungsmitglieder benötigt ein wirtschaftlicher Verein?

Ein wirtschaftlicher Verein muss mindestens zwei Gründungsmitglieder haben (§ 56 BGB).

Kann ein wirtschaftlicher Verein gemeinnützig sein?

Ein wirtschaftlicher Verein kann nicht gemeinnützig sein (§ 52 der Abgabenordnung).

Kann in einem wirtschaftlichen Verein ehrenamtliche Mitarbeit geleistet werden?

Ja, auch in einem wirtschaftlichen Verein kann ehrenamtliche Arbeit geleistet werden. Ehrenamtliche sind Personen, die ihre Zeit und Fähigkeiten freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung stellen, um den Verein und seine Ziele zu unterstützen. Diese Tätigkeit ist allerdings klar von bezahlten Anstellungen zu trennen und darf nicht dazu dienen, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu umgehen.

Ehrenamtliche Arbeit im wirtschaftlichen Verein muss zudem steuerrechtlich korrekt behandelt werden und sollte nicht die Hauptgeschäftstätigkeit des Vereins ausmachen. Es ist immer ratsam, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der Satzung des Vereins zu definieren und bei Fragen rechtlichen Rat einzuholen.

Wie haften die Mitglieder eines wirtschaftlichen Vereins?

Die Mitglieder eines wirtschaftlichen Vereins haften grundsätzlich nur in Höhe des noch nicht erbrachten Einlagebeitrags (§ 24 BGB). Eine persönliche Haftung der Mitglieder, beispielsweise für Verbindlichkeiten des Vereins, ist damit in der Regel ausgeschlossen.

Wie kann ein Mitglied aus einem wirtschaftlichen Verein ausscheiden?

Ein Mitglied kann seinen Austritt aus dem Verein durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erklären. Der Austritt ist in den meisten Fällen sofort wirksam, es sei denn, die Satzung sieht für den Austritt eine besondere Frist vor.

Wie kann ein wirtschaftlicher Verein aufgelöst werden?

Ein wirtschaftlicher Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung, durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch Verfügung der zuständigen Behörde aufgelöst werden (§§ 61, 62 BGB).

Was geschieht mit dem Vermögen eines wirtschaftlichen Vereins nach dessen Auflösung?

Im Falle der Auflösung des Vereins muss das Vereinsvermögen gemäß den Regelungen der Satzung verteilt werden, wobei eine Schenkung oder anderweitige Zuwendung an die Mitglieder in der Regel ausgeschlossen ist (§ 57 BGB).

Welche Unterstützung bietet ein Rechtsanwalt bei der Gründung und Führung eines wirtschaftlichen Vereins?

Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie bei der Gründung eines wirtschaftlichen Vereins insbesondere bei der Erstellung der Vereinssatzung unterstützen. Darüber hinaus kann ein Anwalt Ihnen bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Vereinsführung, der Mitgliedschaft, der Haftung oder anderen rechtlichen Aspekten des Vereinslebens zur Seite stehen.

Zusammenfassung

Ein wirtschaftlicher Verein stellt eine attraktive Rechtsform für Unternehmen und Organisationen dar, die gemeinsam von mehreren Personen geführt werden sollen. Die Gründung eines solchen Vereins erfordert die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Rahmen des Vereinsrechts.

Die Führung des Vereins sollte sorgfältig und verantwortungsbewusst erfolgen, um die Ziele des Vereins zu erreichen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen und Sie bei der Bewältigung von Fragen und Herausforderungen beraten.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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