Viele Menschen entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für den Dienst in der Armee. Die damit einhergehenden Vorteile – wie beispielsweise Sicherheit, die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung und Gemeinschaft – sind bekannte Faktoren. Aber auch die Wahl des Wohnsitzes ist ein Aspekt, der Beachtung verdient. In diesem Blog-Beitrag möchten wir umfassend und im Detail auf die Regeln und Gesetze, die bei der Wohnsitznahme für Soldaten gelten, eingehen.

Wohnsitzbestimmungen für Soldaten

Grundsätzlich unterliegen Soldatinnen und Soldaten in Deutschland den gleichen wohnsitzrechtlichen Vorschriften wie Zivilisten. Das bedeutet, dass die Wohnsitznahme in den einschlägigen Gesetzen – insbesondere im Bundesmeldegesetz (BMG) – geregelt ist. Insoweit ist daher der Wohnsitz eines Soldaten zivilrechtlich, strafrechtlich und verwaltungsrechtlich relevant.

In der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man im Wesentlichen zwei Kategorien von Wohnsitzen, nämlich:

  • Hauptwohnsitz: Der Hauptwohnsitz ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die dauerhafte Wohnadresse, unter der eine Person gemeldet ist.
  • Nebenwohnsitz: Der Nebenwohnsitz dient als Zweitwohnsitz und ist von untergeordneter Bedeutung im Vergleich zum Hauptwohnsitz. Dieser kann beispielsweise für Arbeits- oder Studienaufenthalte relevant sein.

Beide Arten von Wohnsitzen sind gemäß § 17 Abs. 1 BMG meldepflichtig.

Besondere Vorschriften für Soldaten im Verteidigungsfall

Im Verteidigungsfall gelten für Soldaten besondere Vorschriften hinsichtlich der Wohnsitznahme. Gemäß Art. 73a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) haben Soldaten im Verteidigungsfall die Pflicht, an einer vom Bund bestimmten Adresse gemeldet zu sein. In dieser Situation können Soldaten folglich nicht frei wählen, welchen Wohnsitz sie in Deutschland nehmen möchten.

Das BMG sieht deshalb eine Sonderregelung für Soldaten vor, die im Verteidigungsfall greift. Nach § 21 Abs. 4 BMG ist es im Verteidigungsfall zulässig, dass die Bundeswehr die Wohnanschriften ihrer Soldatin und Soldaten festlegt und diese der zuständigen Meldebehörde meldet. Das bedeutet, dass die Bundeswehr für die Wohnsitznahme von Soldaten im Verteidigungsfall verantwortlich ist.

Wohnsitznahme während des Dienstes in der Bundeswehr

Gibt es während des Dienstes in der Bundeswehr besondere Regelungen zur Wohnsitznahme? Im Grunde hat ein Soldat die Wahl, entweder an seinem aktuellen Standort seinen Wohnsitz zu nehmen oder ihn beizubehalten, falls er bereits einen hat. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass der tatsächliche Aufenthalt des Soldaten während des Dienstes maßgeblich ist. Das bedeutet, dass ein Soldat während seines Dienstes in der Bundeswehr nicht automatisch an seinem derzeitigen Dienstort seinen Wohnsitz hat, sondern stattdessen seinen tatsächlichen Aufenthalt in der Nähe oder auf dem Bundeswehrgelände haben kann. Dennoch ist es möglich und in vielen Fällen sogar üblich, dass Soldaten ihren Hauptwohnsitz an ihrem derzeitigen Dienstort haben.

Häufig haben Soldaten auch die Möglichkeit, in Bundeswehr-Dienstgebäuden oder auf dem Kasernengelände zu wohnen. In diesen Fällen handelt es sich bei der Adresse der Dienststelle oder der Kaserne um den tatsächlichen Wohnsitz des Soldaten. Eine Meldung bei der zuständigen Meldebehörde ist jedoch trotzdem erforderlich.

In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Bayern, werden Reservisten und im aktiven Dienst befindliche Soldaten von der Pflicht zur Zahlung der Zweitwohnungsteuer befreit. Das bedeutet, dass für diese Personen auch bei Anmeldung eines Nebenwohnsitzes innerhalb des Bundeslandes keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Wohnsitz Soldat: Wohnsitzwechsel bei Versetzung

Die Versetzung ist ein weiterer Aspekt, der bei der Wohnsitznahme von Soldaten beachtet werden sollte. Bei einer Versetzung hat der Soldat unterschiedliche Möglichkeiten, seinen Wohnsitz zu verwalten. Hierzu gehören:

  • Wohnsitz beibehalten: Der Soldat kann entscheiden, seinen derzeitigen Wohnsitz beizubehalten und den neuen Dienstort lediglich als Nebenwohnsitz melden.
  • Neuen Wohnsitz anmelden: Der Soldat hat die Möglichkeit, den neuen Dienstort als Hauptwohnsitz zu melden und den bisherigen Wohnsitz aufzugeben oder als Nebenwohnsitz zu führen.

Diese Entscheidungen sollten jedoch unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren getroffen werden, wie zum Beispiel der Dauer der Versetzung, der persönlichen Lebenssituation und den steuerlichen Konsequenzen. In einigen Fällen kann auch eine doppelte Haushaltsführung in Betracht gezogen werden, beispielsweise wenn der Soldat weiterhin mit seiner Familie an seinem bisherigen Wohnsitz leben möchte.

Gesetzliche Grundlagen zur Wohnsitznahme für Soldaten im Auslandseinsatz

Bei einem Auslandseinsatz sind die Regelungen zur Wohnsitznahme für Soldaten in der Regel weniger komplex, da der deutsche Wohnsitz im Allgemeinen beibehalten wird. Eine Anmeldung eines neuen Wohnsitzes im Einsatzland ist in vielen Fällen nicht erforderlich, da die Bundeswehr die Unterbringung der im Einsatz befindlichen Soldaten organisiert.

Allerdings ist es möglich, dass ein Soldat im Rahmen eines Auslandseinsatzes auch im Einsatzland einen Wohnsitz anmelden muss. In diesen Fällen ist es ratsam, sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung in dem betreffenden Land über die geltenden Vorschriften zu informieren und ggf. um Unterstützung zu bitten.

Wohnsitz Soldat: Wohnsitznahme nach Beendigung des aktiven Dienstes

Nach Beendigung des aktiven Dienstes in der Bundeswehr ist es für Soldaten wichtig, ihren Wohnsitz neu zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern. In vielen Fällen kann der bisherige Wohnsitz beibehalten werden, doch es kann auch notwendig sein, einen neuen Hauptwohnsitz zu melden. Bei dieser Entscheidung spielen mehrere Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel die Wohnsituation der Familie, der neue Arbeitsplatz oder die persönlichen Vorlieben. Auch hier ist es ratsam, sich über die gesetzlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

FAQ Wohnsitz Soldat

Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema Wohnsitz für Soldaten und die dazu passenden Antworten:

Muss ein Soldat seinen Hauptwohnsitz an seinem Dienstort haben?

Ein Soldat ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinen Hauptwohnsitz an seinem Dienstort zu haben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der tatsächliche Aufenthalt während des Dienstes maßgeblich ist und eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde entsprechend erfolgen sollte.

Darf ein Soldat mehrere Wohnsitze haben?

Ja, ein Soldat kann einen Hauptwohnsitz und einen oder mehrere Nebenwohnsitze haben. Dabei gelten die gleichen Bestimmungen wie für Zivilisten. Ein Nebenwohnsitz kann zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder zur vorübergehenden Unterbringung während einer Versetzung angemeldet werden.

Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei der Wohnsitznahme für Soldaten?

Die steuerlichen Konsequenzen für Soldaten bei der Wohnsitznahme hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes, einer doppelten Haushaltsführung oder der Wohnsitznahme im Ausland. In jedem Fall ist es ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

Muss ein Soldat während eines Auslandseinsatzes einen Wohnsitz im Einsatzland anmelden?

In der Regel ist eine Anmeldung eines Wohnsitzes im Einsatzland für Soldaten nicht erforderlich, da die Bundeswehr für die Unterbringung während des Einsatzes verantwortlich ist. Trotzdem kann es in Einzelfällen notwendig sein, einen Wohnsitz im Einsatzland anzumelden, wobei eine Absprache mit der zuständigen diplomatischen Vertretung empfohlen wird.

Gibt es Besonderheiten für Reservisten bei der Wohnsitznahme?

Reservisten unterliegen grundsätzlich den gleichen Bestimmungen wie aktive Soldaten. Einzige Besonderheit ist, dass Reservisten in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern, von der Pflicht zur Zahlung der Zweitwohnungsteuer befreit sind.

Wir hoffen, dass dieser Blog-Beitrag Ihnen einen detaillierten und umfassenden Einblick in die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen zur Wohnsitznahme für Soldaten geben konnte. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen bezüglich des Themas „Wohnsitz Soldat“ haben, zögern Sie bitte nicht, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt in diesem Bereich zu wenden.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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