Wolfgang Herfurtner und Sabine Herfurtner bei Rechtsberatung zu Wohnungsgrundbuch

Wer eine Eigentumswohnung kaufen, verkaufen, beleihen, erben oder rechtlich prüfen lassen möchte, kommt am Wohnungsgrundbuch nicht vorbei. Es zeigt, wem die Wohnung rechtlich zugeordnet ist, welche Belastungen bestehen und welche Rechte oder Beschränkungen zu beachten sind. Gerade beim Wohnungskauf wird das Wohnungsgrundbuch häufig zu spät oder nur oberflächlich geprüft. Das kann erhebliche Folgen haben.

Anders als bei einem Einfamilienhaus geht es bei einer Eigentumswohnung nicht nur um ein Grundstück. Wohnungseigentum besteht aus Sondereigentum an der Wohnung und einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Genau diese rechtliche Verbindung wird im Wohnungsgrundbuch abgebildet.

Der folgende Beitrag erklärt, was im Wohnungsgrundbuch steht, welche Risiken sich daraus ergeben können, welche Unterlagen zusätzlich geprüft werden sollten und wann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll ist. Die Darstellung gibt eine rechtliche Orientierung, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Was ist ein Wohnungsgrundbuch?

Das Wohnungsgrundbuch ist das besondere Grundbuchblatt für eine einzelne Eigentumswohnung. Es wird angelegt, wenn an einem Grundstück Wohnungseigentum begründet wird. Für jede Wohnung entsteht dann regelmäßig ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt.

Das Wohnungsgrundbuch dokumentiert insbesondere:

  • welcher Miteigentumsanteil am Grundstück zur Wohnung gehört,
  • welches Sondereigentum mit diesem Anteil verbunden ist,
  • wer als Eigentümer eingetragen ist,
  • welche Rechte, Belastungen oder Beschränkungen bestehen,
  • ob Grundpfandrechte wie Grundschulden eingetragen sind.

Wichtig ist: Das Wohnungsgrundbuch zeigt nicht isoliert „nur die Wohnung“. Es bildet die rechtliche Einheit aus Sondereigentum und Miteigentumsanteil ab. Deshalb muss es immer zusammen mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan betrachtet werden.

Warum ist das Wohnungsgrundbuch beim Wohnungskauf so wichtig?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist das Wohnungsgrundbuch eine der wichtigsten Prüfungsgrundlagen. Es beantwortet nicht alle Fragen, zeigt aber zentrale rechtliche Risiken.

Käufer können daraus erkennen, ob der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer eingetragen ist, ob die Wohnung mit Grundschulden belastet ist, ob Veräußerungsbeschränkungen bestehen oder ob Rechte Dritter eingetragen sind. Auch Sondernutzungsrechte, etwa an Stellplätzen, Gartenflächen oder Kellerräumen, können grundbuchlich relevant sein.

Ein häufiger Fehler besteht darin, allein auf Exposé, Makleraussagen oder mündliche Zusicherungen zu vertrauen. Rechtlich maßgeblich ist aber in vielen Punkten, was wirksam vereinbart und eingetragen ist. Stimmen Unterlagen nicht überein, sollte vor Unterzeichnung des Kaufvertrags geklärt werden, welche Rechtslage tatsächlich besteht.

Wie ist ein Wohnungsgrundbuch aufgebaut?

Das Wohnungsgrundbuch folgt einer festen Struktur. Es besteht im Kern aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Bestandsverzeichnis: Wohnung, Miteigentumsanteil und Sondereigentum

Im Bestandsverzeichnis wird beschrieben, welcher Miteigentumsanteil am Grundstück mit welchem Sondereigentum verbunden ist. Dort findet sich typischerweise ein Hinweis auf die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan.

Für Käufer ist dieser Teil besonders wichtig, weil hier deutlich wird, welche Einheit rechtlich erworben wird. Nicht jede Fläche, die faktisch genutzt wird, gehört automatisch zum Sondereigentum. Balkone, Terrassen, Gartenflächen, Stellplätze, Dachböden oder Kellerräume können rechtlich unterschiedlich zugeordnet sein.

Abteilung I: Wer ist Eigentümer?

Abteilung I enthält Angaben zum Eigentümer. Bei einem Verkauf muss geprüft werden, ob der Verkäufer tatsächlich verfügungsberechtigt ist. Bei Erbfällen, Scheidungen oder Gesellschaftsstrukturen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Ist der Verkäufer nicht oder nicht allein als Eigentümer eingetragen, darf daraus nicht vorschnell geschlossen werden, dass ein Verkauf unmöglich ist. Die rechtliche Prüfung wird dann aber komplexer. Es kann etwa um Erbnachweise, Vollmachten, Zustimmungserfordernisse oder eine vorherige Grundbuchberichtigung gehen.

Abteilung II: Rechte, Beschränkungen und Belastungen

Abteilung II ist häufig besonders risikorelevant. Dort können etwa Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Verfügungsbeschränkungen, Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte oder Veräußerungsbeschränkungen eingetragen sein.

Bei Eigentumswohnungen ist auch eine Veräußerungsbeschränkung nach der Gemeinschaftsordnung möglich. Dann kann der Verkauf von der Zustimmung des Verwalters oder einer anderen Stelle abhängen. Fehlt eine erforderliche Zustimmung, kann dies die Abwicklung erheblich verzögern oder rechtliche Probleme auslösen.

Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken

In Abteilung III stehen Grundpfandrechte, insbesondere Grundschulden. Sie dienen häufig der Finanzierung durch Banken. Eine eingetragene Grundschuld bedeutet nicht automatisch, dass noch Schulden bestehen. Sie zeigt aber, dass ein dingliches Sicherungsrecht im Grundbuch vorhanden ist.

Beim Wohnungskauf muss geklärt werden, ob bestehende Grundpfandrechte gelöscht, übernommen oder in anderer Weise berücksichtigt werden. Üblicherweise wird die lastenfreie Übertragung vertraglich geregelt, soweit der Käufer keine Belastungen übernehmen soll.

Welche Unterlagen sollten zusätzlich zum Wohnungsgrundbuch geprüft werden?

Das Wohnungsgrundbuch allein reicht für eine sichere rechtliche Einschätzung meist nicht aus. Bei Eigentumswohnungen sind weitere Unterlagen entscheidend.

Dazu gehören insbesondere:

  • Teilungserklärung,
  • Gemeinschaftsordnung,
  • Aufteilungsplan,
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung,
  • Beschlusssammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft,
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen,
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen,
  • Nachweise zu Sondernutzungsrechten,
  • Verwalterzustimmung, falls erforderlich.

Diese Unterlagen ergänzen das Wohnungsgrundbuch. Sie zeigen beispielsweise, welche Räume zur Wohnung gehören, welche Nutzungsrechte bestehen, wie Kosten verteilt werden und ob in der Gemeinschaft größere Sanierungen oder Streitigkeiten absehbar sind.

Typische Risiken im Zusammenhang mit dem Wohnungsgrundbuch

Das Wohnungsgrundbuch kann Risiken sichtbar machen, die für Käufer, Eigentümer oder Erben wirtschaftlich erheblich sind. Manche Risiken ergeben sich direkt aus der Eintragung, andere erst aus dem Zusammenspiel mit weiteren Unterlagen.

Belastungen werden übersehen

Ein klassisches Risiko besteht darin, eingetragene Belastungen in Abteilung II oder III nicht richtig einzuordnen. Nicht jede Eintragung ist problematisch. Manche Rechte sind üblich und wirtschaftlich kaum belastend. Andere können Nutzung, Verkauf oder Finanzierung erheblich beeinflussen.

Beispiel: Ein eingetragenes Wohnungsrecht zugunsten einer dritten Person kann die Nutzungsmöglichkeit des Eigentümers stark einschränken. Eine Grundschuld kann unproblematisch sein, wenn ihre Löschung im Kaufvertrag abgesichert ist. Ohne Prüfung bleibt aber unklar, welche Folgen die Eintragung hat.

Sondernutzungsrechte sind nicht eindeutig gesichert

Viele Käufer legen besonderen Wert auf Stellplatz, Gartenanteil, Terrasse oder Kellerraum. Rechtlich ist entscheidend, ob diese Bereiche tatsächlich zum Sondereigentum gehören, ob ein Sondernutzungsrecht besteht oder ob nur eine tatsächliche Nutzung geduldet wird.

Besonders fehleranfällig sind Fälle, in denen Exposé und Teilungserklärung voneinander abweichen. Wird ein Stellplatz mitverkauft, sollte genau geprüft werden, ob er im Wohnungsgrundbuch, in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung rechtlich nachvollziehbar zugeordnet ist.

Veräußerungsbeschränkungen werden nicht beachtet

In manchen Wohnungseigentümergemeinschaften ist vorgesehen, dass ein Verkauf der Zustimmung des Verwalters bedarf. Eine solche Veräußerungsbeschränkung kann im Grundbuch erkennbar sein.

Wird sie übersehen, kann die Eigentumsumschreibung verzögert werden. In bestimmten Konstellationen kann auch streitig werden, ob die Zustimmung ordnungsgemäß erteilt oder verweigert wurde. Für Käufer und Verkäufer ist deshalb wichtig, solche Zustimmungserfordernisse frühzeitig zu klären.

Teilungserklärung und tatsächliche Nutzung passen nicht zusammen

Nicht selten entspricht die tatsächliche Nutzung einer Wohnung nicht vollständig der rechtlichen Zuordnung. Ein Dachboden wird als Wohnraum genutzt, ein Keller wurde ausgebaut, ein Gartenanteil wird ausschließlich verwendet oder ein Stellplatz wird seit Jahren einem Eigentümer zugeordnet, ohne dass dies sauber geregelt ist.

Solche Abweichungen können beim Verkauf, bei der Finanzierung, bei baulichen Veränderungen oder bei Streit innerhalb der Gemeinschaft relevant werden. Entscheidend ist nicht nur, was seit Jahren praktiziert wird, sondern was rechtlich wirksam vereinbart, genehmigt und gegebenenfalls eingetragen ist.

Wohnungsgrundbuch und Teilungserklärung: Was ist der Unterschied?

Das Wohnungsgrundbuch zeigt die grundbuchliche Zuordnung der Eigentumswohnung. Die Teilungserklärung regelt, wie das Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde. Sie bestimmt, welche Miteigentumsanteile bestehen und welches Sondereigentum zu welcher Einheit gehört.

Die Gemeinschaftsordnung enthält häufig ergänzende Regeln für das Zusammenleben und die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft. Dazu können Kostenverteilung, Nutzungsbeschränkungen, Zustimmungserfordernisse oder Sondernutzungsrechte gehören.

Für die rechtliche Prüfung bedeutet das: Das Wohnungsgrundbuch ist der Ausgangspunkt, aber nicht die vollständige Antwort. Erst die Verbindung mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan zeigt, welche Rechte und Pflichten tatsächlich bestehen.

Wer darf Einsicht in das Wohnungsgrundbuch nehmen?

Die Einsicht in das Wohnungsgrundbuch ist nicht für jedermann frei möglich. Erforderlich ist grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Eigentümer, Käufer mit konkreter Erwerbsabsicht, Notare, Banken oder Rechtsanwälte können unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht nehmen oder einen Grundbuchauszug erhalten.

Ein bloßes allgemeines Interesse genügt regelmäßig nicht. Wer eine Wohnung kaufen möchte, sollte den Verkäufer oder Makler um aktuelle Unterlagen bitten. Vor der Beurkundung wird der Notar regelmäßig einen Grundbuchstand prüfen. Das ersetzt aber nicht immer eine umfassende rechtliche Bewertung der Risiken aus Käufersicht.

Wohnungsgrundbuch beim Verkauf einer Eigentumswohnung

Auch Verkäufer sollten das Wohnungsgrundbuch vor dem Verkauf prüfen. Unklare oder veraltete Eintragungen können den Verkaufsprozess verzögern.

Typische Themen beim Verkauf sind:

  • noch eingetragene Grundschulden früherer Finanzierungen,
  • fehlende Löschungsbewilligungen,
  • nicht berichtigte Eigentümerangaben nach Erbfall,
  • unklare Sondernutzungsrechte,
  • fehlende oder verspätete Verwalterzustimmung,
  • Abweichungen zwischen Exposé und rechtlicher Zuordnung.

Wer solche Punkte erst nach Abschluss des Kaufvertrags klärt, riskiert Verzögerungen bei Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung. Sinnvoll ist deshalb eine Prüfung vor Vermarktung oder spätestens vor Beurkundung.

Wohnungsgrundbuch bei Erbschaft, Scheidung und Schenkung

Das Wohnungsgrundbuch spielt nicht nur beim Kauf eine Rolle. Auch bei Erbschaft, Scheidung oder Übertragung innerhalb der Familie ist es zentral.

Erbschaft einer Eigentumswohnung

Nach einem Erbfall ist häufig eine Grundbuchberichtigung erforderlich. Erben müssen ihre Rechtsnachfolge nachweisen, etwa durch Erbschein oder notarielle Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsprotokoll. Welche Unterlagen genügen, hängt vom Einzelfall ab.

Problematisch wird es, wenn mehrere Erben beteiligt sind oder Streit über Verkauf, Nutzung oder Verwaltung der Wohnung besteht. Dann betrifft die Prüfung nicht nur das Grundbuchrecht, sondern auch Erbrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Scheidung und Übertragung von Miteigentumsanteilen

Bei Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, wer die gemeinsame Eigentumswohnung übernimmt oder ob sie verkauft wird. Ist die Wohnung im Miteigentum eingetragen, kann eine Übertragung nur rechtlich sauber erfolgen, wenn die Eigentumsverhältnisse, Finanzierungen und Belastungen geklärt sind.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Grundschulden und Darlehensverträge. Die Änderung im Wohnungsgrundbuch allein führt nicht automatisch dazu, dass eine Bank einen früheren Darlehensnehmer aus der Haftung entlässt.

Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge

Bei Übertragungen innerhalb der Familie können Wohnungsrechte, Nießbrauch, Rückforderungsrechte oder Belastungen eingetragen werden. Solche Gestaltungen können sinnvoll sein, müssen aber sorgfältig formuliert und grundbuchlich richtig umgesetzt werden.

Die rechtlichen Folgen betreffen häufig mehrere Bereiche: Immobilienrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Familienrecht. Eine isolierte Betrachtung des Wohnungsgrundbuchs reicht hier selten aus.

Typische Fehler bei der Prüfung des Wohnungsgrundbuchs

Viele rechtliche Probleme entstehen nicht, weil das Wohnungsgrundbuch unklar wäre, sondern weil es nicht richtig gelesen oder nicht mit den weiteren Unterlagen abgeglichen wird.

Häufige Fehler sind:

  • Es wird nur Abteilung III geprüft, nicht aber Abteilung II.
  • Ein Stellplatz wird als selbstverständlich mitverkauft angesehen.
  • Sondernutzungsrechte werden mit Sondereigentum verwechselt.
  • Die Teilungserklärung wird nicht vollständig gelesen.
  • Veräußerungsbeschränkungen werden zu spät erkannt.
  • Alte Grundschulden werden nicht rechtzeitig zur Löschung vorbereitet.
  • Die tatsächliche Nutzung wird mit der rechtlichen Zuordnung gleichgesetzt.
  • Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden nicht berücksichtigt.

Gerade bei älteren Anlagen können Unterlagen historisch gewachsen sein. Änderungen, Nachträge und Beschlüsse müssen dann sorgfältig zusammengeführt werden.

Fristen, Verjährung und zeitliche Risiken

Im Zusammenhang mit dem Wohnungsgrundbuch gibt es nicht die eine allgemeine Frist, die für alle Fälle gilt. Zeitliche Risiken entstehen aber in mehreren typischen Situationen.

Beim Wohnungskauf sind Fristen aus dem notariellen Kaufvertrag wichtig. Dazu gehören Fälligkeit des Kaufpreises, Vorlage von Löschungsunterlagen, Verwalterzustimmung und Eigentumsumschreibung. Verzögerungen können wirtschaftliche Folgen haben, etwa Bereitstellungszinsen, Finanzierungskosten oder Streit über Besitzübergang.

Bei Mängeln in der rechtlichen Zuordnung können Gewährleistungsfragen entstehen. Ob und wann Ansprüche verjähren, hängt von der Art des Anspruchs, dem Vertrag, Kenntnisfragen und weiteren Umständen ab. Pauschale Aussagen sind hier riskant.

Bei Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft gelten teils kurze Klagefristen. Wer etwa eine Kostenverteilung, eine bauliche Maßnahme oder eine Nutzungsregelung angreifen möchte, sollte Fristen nicht erst nach einer Grundbuchprüfung beachten. Hier ist frühzeitige rechtliche Einordnung besonders wichtig.

Beweisfragen: Welche Unterlagen sind wichtig?

Wer Rechte an einer Eigentumswohnung klären oder durchsetzen möchte, sollte Unterlagen systematisch sichern. Das betrifft Käufer, Verkäufer, Eigentümer und Erben gleichermaßen.

Wichtige Unterlagen können sein:

  • aktueller Grundbuchauszug,
  • Teilungserklärung mit Nachträgen,
  • Gemeinschaftsordnung,
  • Aufteilungsplan,
  • Kaufvertrag und Nachtragsvereinbarungen,
  • Beschlusssammlung,
  • Versammlungsprotokolle,
  • Korrespondenz mit Verwalter, Verkäufer, Bank oder Notar,
  • Löschungsbewilligungen und Finanzierungsunterlagen,
  • Nachweise über die tatsächliche Nutzung bestimmter Flächen.

Beweisprobleme entstehen häufig, wenn mündliche Zusagen nicht dokumentiert sind. Wurde etwa ein Gartenanteil „mitverkauft“, findet sich dazu aber keine klare Regelung in Vertrag, Teilungserklärung oder Grundbuch, kann die spätere Durchsetzung schwierig werden.

Kostenrisiken rund um das Wohnungsgrundbuch

Kosten können an verschiedenen Stellen entstehen. Dazu gehören Notarkosten, Grundbuchkosten, Kosten für Löschungen, Finanzierungskosten, Verwaltergebühren und gegebenenfalls anwaltliche Beratungskosten.

Bei Streitigkeiten können weitere Kosten hinzukommen, etwa für gerichtliche Verfahren, Gutachten oder die Klärung von Beschlussmängeln. Besonders wirtschaftlich relevant sind Fälle, in denen eine Wohnung wegen unklarer Rechtslage nicht wie geplant genutzt, verkauft oder finanziert werden kann.

Eine rechtliche Prüfung verursacht zwar ebenfalls Kosten. Sie kann aber helfen, größere Folgekosten zu vermeiden, wenn Risiken frühzeitig erkannt und vertraglich geregelt werden.

Wann ist eine anwaltliche Prüfung des Wohnungsgrundbuchs sinnvoll?

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn der wirtschaftliche Wert hoch ist, Eintragungen unklar sind oder die Wohnung Teil einer komplexeren Situation ist.

Das gilt insbesondere bei:

  • Kauf einer Eigentumswohnung vor Beurkundung,
  • unklaren Sondernutzungsrechten an Stellplätzen, Garten oder Terrasse,
  • eingetragenen Wohnungsrechten, Nießbrauchrechten oder Dienstbarkeiten,
  • Veräußerungsbeschränkungen oder verweigerter Verwalterzustimmung,
  • Erwerb aus Erbengemeinschaft oder Scheidungsauseinandersetzung,
  • Abweichungen zwischen Exposé, Kaufvertrag und Teilungserklärung,
  • geplanten baulichen Veränderungen,
  • Streit innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft,
  • geplanter Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Eine anwaltliche Prüfung kann klären, welche Risiken tatsächlich bestehen, welche Fragen vor Vertragsschluss beantwortet werden sollten und welche Regelungen im Kaufvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung erforderlich sein können.

Praktisches Vorgehen vor dem Kauf einer Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte nicht erst nach dem Notartermin mit der rechtlichen Prüfung beginnen. Sinnvoll ist ein strukturiertes Vorgehen.

Zunächst sollten ein aktueller Grundbuchauszug und die vollständige Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan angefordert werden. Anschließend sollte geprüft werden, ob die Angaben aus Exposé, Besichtigung und Kaufvertragsentwurf mit diesen Unterlagen übereinstimmen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Stellplätze, Sondernutzungsrechte, Kostenverteilung, bauliche Veränderungen, Grundschulden und Veräußerungsbeschränkungen. Auch die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen können Hinweise auf Sanierungsstau, Sonderumlagen oder Konflikte geben.

Wenn Unklarheiten bestehen, sollten sie vor der Beurkundung geklärt werden. Nach Vertragsschluss lassen sich manche Punkte nur noch schwer korrigieren.

Fazit: Das Wohnungsgrundbuch ist mehr als eine Formalität

Das Wohnungsgrundbuch ist eine zentrale Grundlage für die rechtliche Beurteilung einer Eigentumswohnung. Es zeigt Eigentum, Belastungen, Beschränkungen und die grundbuchliche Zuordnung der Wohnung. Für sich allein beantwortet es aber nicht alle Fragen.

Entscheidend ist die Zusammenschau mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Kaufvertrag und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Gerade Sondernutzungsrechte, Belastungen, Veräußerungsbeschränkungen und Abweichungen zwischen tatsächlicher Nutzung und rechtlicher Zuordnung sollten sorgfältig geprüft werden.

Wer eine Eigentumswohnung kaufen, verkaufen, übertragen oder erben möchte, sollte das Wohnungsgrundbuch nicht nur als formales Dokument betrachten. Eine rechtliche Prüfung kann helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und die nächsten Schritte rechtssicher vorzubereiten.

FAQ zum Wohnungsgrundbuch

Was steht im Wohnungsgrundbuch?

Im Wohnungsgrundbuch stehen der Miteigentumsanteil am Grundstück, das damit verbundene Sondereigentum, der Eigentümer sowie Belastungen und Beschränkungen. Dazu können Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vormerkungen oder Veräußerungsbeschränkungen gehören.

Ist das Wohnungsgrundbuch dasselbe wie die Teilungserklärung?

Nein. Das Wohnungsgrundbuch ist das Grundbuchblatt der einzelnen Eigentumswohnung. Die Teilungserklärung regelt, wie das Gebäude und Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wurden. Für eine rechtliche Prüfung müssen beide Unterlagen zusammen betrachtet werden.

Kann ich eine Eigentumswohnung kaufen, wenn noch eine Grundschuld eingetragen ist?

Das ist häufig möglich. Entscheidend ist, ob die Grundschuld gelöscht, übernommen oder anderweitig vertraglich berücksichtigt wird. Beim Kauf sollte klar geregelt sein, welche Belastungen bestehen bleiben und welche vor oder mit Eigentumsumschreibung gelöscht werden.

Wie erkenne ich, ob ein Stellplatz wirklich zur Wohnung gehört?

Ein Stellplatz kann Sondereigentum, Teileigentum, Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht oder nur tatsächlich zugewiesen sein. Maßgeblich sind Grundbuch, Teilungserklärung, Aufteilungsplan und gegebenenfalls Nachträge oder Beschlüsse.

Wann sollte ich das Wohnungsgrundbuch anwaltlich prüfen lassen?

Eine anwaltliche Prüfung ist sinnvoll, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, verkaufen, erben oder übertragen möchten und Eintragungen, Sondernutzungsrechte, Belastungen oder Unterlagen unklar sind. Besonders vor Unterzeichnung eines Kaufvertrags können rechtliche Risiken noch vertraglich berücksichtigt werden.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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