YEM Kryptowährung – Nach eigenen Aussagen biete die Kryptowährung Anlegern ideale Bedingungen, um mit dem Handel schnell und risikolos Geld zu verdienen. Doch die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt eindringlich davor, Geldgeschäfte über die Kryptowährungsplattform sowie den Betreiber Blacksea Blockchain Consulting LLC & Souldancer LLC abzuwickeln.
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YEM – globale digitale Währung oder unehrliches Geschäftsmodell?
Die YEM Foundation, die angeblich 2017 gegründet wurde, betreibt die Websites
- https://yem.ge/
- https://digitaltoken.center/
Laut der Warnung der FMA aus Österreich, haben die Unternehmen hinter der YEM Kryptowährung keine Erlaubnis, konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Daher ist es den Emittenten untersagt, in Österreich gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsinstrumenten wie Kreditkarten, Bankschecks und Reiseschecks auszuüben.
YEM ist die Abkürzung für: Your Everyday Money. Auf der Website des Anbieters wird deutlich darauf hingewiesen, dass es sich bei YEM um eine Form der Zahlung handelt. Ein Utility Token, wie es manchmal genannt wird. Allerdings wurde es nicht als Tauschmittel konzipiert.
Das primäre Ziel der YEM Foundation sei es, sicherzustellen, dass die digitale Währung in allen relevanten Rechtsordnungen als gültige Zahlungsform anerkannt wird.
FMA warnt vor der YEM Kryptowährung – ein kurzer Überblick
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im Oktober 2021 eine Warnung an Anleger veröffentlicht, vor dem Abschluss von Transaktionen mit:
„YEM“ Kryptowährung
Unternehmen, Blacksea Blockchain Consulting, L.L.C.
Mit der angegebenen Adresse scheint in Tiflis, Georgien
und den Kontaktdaten
customercare@yem.ge
sowie
Souldancer LLC
mit vorgeblichem Unternehmenssitz
in Oakland Park, Florida
und den Informationen:
https://yem24.com/
office@yem24.com
Die angebliche YEM-Währung hat eine eigene Blockchain unter www.yemchain.com.
Man kann sie laut Anbieter an der entsprechenden Börse unter www.yemexchange.com handeln.
YEM Kryptowährung: Wer sind die Verantwortlichen?
Zur Beantwortung dieser Frage liefert die Yem-Website kaum brauchbare Informationen.
Die Blacksea Blockchain Consulting LLC gibt als Adresse 111 Uznadze Street, 0108 Tiflis/Tiflis, Georgien an. Dort dürften die Yem-Entwickler aber nicht ansässig sein, schließlich handelt es sich um ein Unternehmen, vor dem die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gewarnt hat.
Als einzige Kontaktmöglichkeiten gibt das Unternehmen die Standard-Support-E-Mail-Adresse customercare@yem.ge und die Telefonnummer (995) 574 219 800 mit georgischer Landesvorwahl an.
Auf der Webpräsenz https://www.yem.foundation/bid.php werden angebliche Mitarbeiter „Board of international Directors“ der YEM Foundation aufgeführt. Darunter ein Vice President und Head of Strategic Planning.
Anlagebetrug Ablauf und Schema
Beim Anlagebetrug zeigt sich ein ganz bestimmtes, wiederkehrende Muster. Auf folgende Merkmale sollten Investoren und Kapitalanleger achten, um sich vor einem potentiellen Betrug zu schützen:
- Die Anleger zahlen in der Regel zunächst eine kleine Summe ein, etwa 250 oder 500 Euro.
- Schnell sind sie von der rasanten Vermehrung ihres Geldes so beeindruckt, dass sie bereit sind, noch mehr zu „investieren“.
- Wenn die Anleger eine Auszahlung ihrer Gelder verlangen, kommt es schließlich zu Komplikationen.
- Diese gestalten sich derart, dass sie plötzlich Steuern, Gebühren und andere Kosten, die im Laufe der Zeit angeblich angefallen seien, zurückzahlen müssen. In diesem Zusammenhang oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt, verlangen viele betrügerische Broker auch einen Liquiditätsnachweis. Eine Forderung, die nicht zulässig ist.
Viele Anleger werden schließlich Opfer eines Anlagebetrugs, da die Betrüger nie die Absicht hatten, ihr Geld zurückzuzahlen. Das Geld der Anleger ist meist bereits auf ausländische Konten transferiert worden.
YEM Kryptowährung: Erfahrungen von Anlegern
Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger warnt mit deutlichen Worten vor dem YEM. Demnach stoßen Investoren regelmäßig auf Schwierigkeiten bei der Rückzahlung. Darüber hinaus wird vor angeblichen Recovery Diensten gewarnt.
Hierunter ist zu verstehen, dass nach einer Einzahlung bei einem Anbieter und anschließendem Kapitalverlust – meist durch Weigerung des Brokers, das Geld auszuzahlen – der Anleger von einem angeblich seriösen Dienstleister kontaktiert wird.
Ihm wird im weiteren Verlauf, für die Zahlung weiterer Summen, versprochen, dass das Geld zurückgeholt wird. Doch Vorsicht ist immer geboten. Seien Sie stets kritisch, wenn Sie angerufen oder angeschrieben und mit derlei Angeboten gelockt werden, die Sie nie angefragt haben. Nach einem solchen Schema verlaufen die meisten Recovery Scams.
Geschädigte von Anlagebetrug: Wo erhalten sie Hilfe?
Was sollte ich tun, wenn ich Probleme mit einem Dienstleistungsanbieter habe? Diese Frage stellen sich wahrscheinlich alle besorgten Anleger. Manche melden die Situation der Polizei. Die Androhung von Strafen reicht jedoch nicht aus, um von Anlagebetrug abzuschrecken.
Der Hauptzweck von Strafanzeigen ist die Strafverfolgung, nicht die Wiedererlangung verlorener Gelder. Im besten Fall kommt es zu einer gründlichen Untersuchung und einer anschließenden strafrechtlichen Verfolgung des Anlagebetrugs. Eine Strafanzeige bringt jedoch keine Gelder zurück.
Hierfür benötigen Sie die Hilfe einer Anwaltskanzlei, die sich mit Fragen des Anlegerschutzes und des Anlagebetrugs auskennt. Ein Anwalt, der sich auf Anlagebetrug und Anlegerschutz spezialisiert hat, wird wissen, wo das Geld zu finden ist.
Unsere Anwaltskanzlei arbeitet in diesem Zusammenhang mit mehreren Behörden und Computerforensikern zusammen. Das digitale Aufspüren von Geld, auch wenn es mit Bitcoin über einen Krypto-Exchanger verschickt wurde, ist nicht einfach, aber mit den richtigen Werkzeugen möglich.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im gesamten deutschsprachigen Raum für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf – telefonisch oder über unser Kontaktformular.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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