Stand: 16.09.2025 (Europe/Hamburg)
Die Zahl vermeintlich „innovativer“ Finanz- und Kryptoangebote mit KI- und Trading-Versprechen nimmt zu.
Unter dem Namen ZukunftsFinanz Stiftung (ZFS) wird Anlegern eine Kombination aus „Finanzbildung“, „KI-gestütztem Handeln“ und „Anlageempfehlungen“ vorgestellt, teils über Messenger-Gruppen.
Für Verbraucher ist es wichtig, Werbeaussagen von belastbaren Fakten zu trennen. Dieser Beitrag ordnet ZFS neutral ein, zeigt dokumentierte Fakten, Indizien und eine vorsichtige Bewertung – mit Blick auf Anlegerschutz, Lizenzfragen und Rechtsmittel.
Steckbrief / Überblick
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Bezeichnung: „ZukunftsFinanz Stiftung“ (kurz ZFS); kommunikativ auch „ZFS Stiftung“, „ZukunftsFinanz Foundation“.
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Relevante Domain: zfstiftung.de (Gegenstand einer BaFin-Verbraucherwarnung vom 23.04.2025). BaFin
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Weitere sichtbare Webauftritte im Umfeld: zfs-stiftung.de (Marketing-Seite mit KI-/Trading-Claims, „Impressum“ mit „Frankfurt am Main“ und namentlicher „Dr. Max Becker“-Nennung). Hinweis: Gleichlautender Name bedeutet nicht zwingend identische Betreiberidentität; es kann sich um verbundene oder nur nahe liegende Seiten handeln.
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Lizenzstatus (Deutschland): Für ZFS liegt keine Erlaubnis nach KWG/WpIG in Deutschland vor; die BaFin warnt vor den Anlageempfehlungen bzw. Investitionsangeboten (insbesondere via WhatsApp-Gruppe).
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Stiftungsstatus (Hessen): Das Regierungspräsidium Darmstadt teilt mit, die „ZukunftsFinanz Stiftung“ sei nicht als rechtsfähige Stiftung in Hessen bekannt und nicht im Hessischen Stiftungsverzeichnis eingetragen.
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Kommunikationskanäle laut öffentlich zugänglicher Hinweise: insbesondere WhatsApp-Gruppen; in einem BaFin-Hinweis wird zudem ein erfundenes BaFin-Schreiben („Anexo-App/Anexo-Ex“) thematisiert.
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Marketing-Claims (Beispiele von zfs-stiftung.de, Stand Abruf): „KI-basierte Handelsentscheidungen“, „Genauigkeit über 89,7 %“, „über 300.000 Studenten“ etc. (Eigenangaben; Nachprüfbarkeit unklar).
Achtung
Eine Stiftung im zivilrechtlichen Sinne ist in Deutschland aufsichtspflichtig (Landesstiftungsrecht). Die fehlende Eintragung im Hessischen Stiftungsverzeichnis ist kein Beweis für Unlauterkeit, aber ein wesentliches Indiz gegen das von ZFS vermittelte Selbstbild als „Stiftung“.
Geschäftsmodell & Werbeversprechen – neutrale Einordnung
Selbstdarstellung und Nutzenversprechen
Nach dem Auftritt zfs-stiftung.de kombiniert ZFS mehrere Rollen: Finanzbildung, KI-Signalsysteme, „Training“ und angeblich automatisiertes Trading. Dort wird mit einem „präzisen Anlageberatungssystem“ geworben, das auf KI, Signalen in Echtzeit und einer angegebenen Trefferquote von über 89,7 % basiere. Parallel wird eine große Nutzerbasis („300k+ Studenten“) und „15 Jahre Engagement“ behauptet. Diese Aussagen sind Eigenangaben; öffentlich überprüfbare Nachweise für diese Kennzahlen sind auf den Seiten nicht belegt.
Vorsichtige Bewertung: Überdurchschnittliche Trefferquoten und planbare Renditen werden in seriöser Anlagekommunikation selten behauptet – schon aus Compliance-Gründen. Wo Kennzahlen und Verifizierung fehlen, ist Skepsis angebracht.
Zielgruppen & Kanäle
Adressiert werden insbesondere Privatanleger (auch Einsteiger), die „einfache“ Zugänge und Unterstützung per KI suchen. Ein zentraler Vertriebskanal sind laut BaFin WhatsApp-Gruppen, in denen Empfehlungen/Anlageangebote kommuniziert wurden. Diese Vertriebsform – gerade ohne lückenlose Anbieteridentifikation – birgt erhöhte Risiken für Anleger.
Produkte, AGB und Gebühren
Die konkreten Konditionen (Mindesteinzahlungen, Gebühren, Auszahlungsbedingungen, Bonusregeln) lassen sich ohne Registrierung nicht zuverlässig prüfen; Angaben sind uneinheitlich und wechselnd. Ein Impressumseintrag auf zfs-stiftung.de nennt Frankfurt am Main, „Dr. Max Becker“ sowie als „Aufsichtsbehörde“ das Regierungspräsidium Darmstadt – dem gegenüber steht die amtliche Mitteilung des Regierungspräsidiums, ZFS sei nicht als rechtsfähige Stiftung bekannt/eingetragen. Diese Diskrepanz ist für die rechtliche Einordnung bedeutsam.
Typische Warnsignale (Red Flags)
Die folgenden Muster sind allgemeine Risikosignale aus der Praxis – nicht automatisch ZFS zuzurechnen, aber im Kontext relevant:
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Druckaufbau & Dringlichkeit („jetzt investieren“, „letzte Chance“). Seriöse Anbieter drängen nicht zu schnellen Entscheidungen.
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Kommunikation über Chats/WhatsApp-Gruppen statt nachvollziehbarer Kundenbeziehung/Vertrag. Intransparente Kanäle erschweren Rechtsschutz.
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Fernwartungs-Bitten (AnyDesk/TeamViewer), um bei Kontoeröffnung/Investments „zu helfen“. Das eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten bis hin zur Kontoübernahme.
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Gebühren/Steuern vor Auszahlung („Freischaltungsgebühr“, „Compliance Fee“, „Steuer“). Unüblich – echte Steuern erhebt nicht der Plattformbetreiber „vorab“.
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Unklare Betreiberstruktur: fehlende Register-/Lizenzdaten, wechselnde Domains, Privacy-WHOIS (bei .de Domaineinsichten ohnehin beschränkt).
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„Recovery-Scams“ nach Problemen: Dritte versprechen gegen Gebühr die Rückholung – häufig Zweitbetrug.
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PR-Texte statt belastbarer Transparenz: Presseportale/Advertorials mit großem Vokabular („LuxQuantum“, „global führend“, „40-köpfiges Team“), jedoch ohne verifizierbare Registrierung/Lizenz.
Praxis-Tipp
Keine Fernwartung zulassen, keine „Freischaltungsgebühren/Steuern“ vor Auszahlung zahlen. Vor einer Zahlung vollständige AGB, Kosten, Auszahlungsbedingungen, Unternehmensdaten und Lizenz prüfen (einschließlich amtlicher Registersuche).
Regulierung & Lizenzlage (Abgleich mit Registern)
Deutschland (BaFin)
Die BaFin warnt seit 23.04.2025 vor Anlageempfehlungen/Angeboten der ZukunftsFinanz Stiftung, insbesondere über WhatsApp-Gruppen. Weder der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen „Stiftung“ noch ihrem Vertreter „Dr. Max Becker“ wurde eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften/Finanz-/Wertpapierdienstleistungen erteilt. Zusätzlich stellte die BaFin am 16.06.2025 klar, dass ein per WhatsApp verbreitetes „BaFin-Schreiben“ zu Anexo-Ex/Anexo-App gefälscht war. BaFin
Stiftungsaufsicht (Hessen)
Das Regierungspräsidium Darmstadt (zuständig für Stiftungsaufsicht in Südhessen) hält fest: Die „ZukunftsFinanz Stiftung“ ist keine rechtsfähige Stiftung in Hessen und nicht im Stiftungsverzeichnis eingetragen. Für eine echte Stiftung wäre eine staatliche Aufsicht üblich; Eintragung/Anerkennung sind in Hessen vorgesehen.
Weitere EU/UK/CH-Register
Eine eindeutige Zulassung von ZFS in FCA, FINMA, FMA, CySEC ist nicht ersichtlich. Angesichts der BaFin-Warnung und der kommunikativen Fokussierung auf Deutschland ist eine fehlende Zulassung in relevanten Jurisdiktionen ein gewichtiges Risikosignal (Hinweis: Registersuchen liefern keinen ZFS-Treffer). (Allgemeiner Abgleich; Schwerpunkt DE.)
Zwischenfazit:
Die aufsichtsrechtliche Ausgangslage ist negativ: keine Erlaubnis in Deutschland, offizielle BaFin-Warnung, fehlender Stiftungsstatus in Hessen. Für Verbraucher bedeutet das: kein regulatorischer Schutzschirm (z. B. keine Einlagensicherung, kein Ombudsmann über regulierte Kanäle) bei Geschäften mit ZFS.
Behördliche Warnungen – Übersicht
| Behörde | Datum | Kernaussage |
|---|---|---|
| BaFin (DE) | 23.04.2025 | Warnung vor Anlageempfehlungen/Investitionsangeboten der „ZukunftsFinanz Stiftung“, besonders via WhatsApp; keine Erlaubnis für „ZFS“ und „Dr. Max Becker“. BaFin |
| BaFin (DE) | 16.06.2025 | Fake-Schreiben im Umlauf: Per WhatsApp versandtes „BaFin-Schreiben“ zu Anexo-Ex/Anexo-App ist Fälschung; Bezug zur „ZukunftsFinanz Stiftung“. BaFin |
| Regierungspräsidium Darmstadt (DE) | fortlaufend | ZFS ist nicht als rechtsfähige Stiftung in Hessen bekannt; keine Eintragung im Stiftungsverzeichnis. (Hinweis: Stiftungsaufsicht, nicht Finanzaufsicht) |
Erfahrungsberichte & Nutzerfeedback
Öffentlich zugängliche Beiträge (Foren/Anwaltssites/Kommentare) zeichnen Muster, die mit den Warnhinweisen korrespondieren:
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Kontaktanbahnung über WhatsApp-Gruppen; Bewerbung von KI-Trading/Signalen.
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Verweis auf Drittplattformen (z. B. „Anexo-Ex/Anexo-App“) in Diskussionen; Hinweis der BaFin auf gefälschtes BaFin-Schreiben in diesem Kontext.
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Auszahlungsverzögerungen und Kontaktabbrüche nach letzten Einzahlungen werden in Einzelberichten geschildert (Indiziencharakter; Beweiswert variiert).
Einordnung: Einzelne Online-Kommentare sind kein Beweis; zusammen mit amtlichen Warnungen und Intransparenz ergibt sich jedoch ein erhöhtes Risikoprofil.
Mögliche Treffer & Abgrenzung
Da ähnlich klingende Begriffe/Domains kursieren, empfiehlt sich eine saubere Abgrenzung:
| Bezeichnung / Auftritt | Beispiel | Bezug zu diesem Beitrag | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| ZukunftsFinanz Stiftung (ZFS) | zfstiftung.de | Maßgeblicher Fokus | Gegenstand der BaFin-Warnung (23.04.2025). BaFin |
| ZukunftsFinanz Stiftung (Werbeauftritt) | zfs-stiftung.de | Nahe liegend | KI-/Trading-Claims, „Impressum“ mit Frankfurt/Dr. Max Becker/LuxQuantum; kein Nachweis rechtsfähiger Stiftung in Hessen. |
| LuxQuantum / LuxQuantum AI | PR-/Presseportale | Kontext/Indiz | PR-Texte verknüpfen „LuxQuantum“ mit ZFS; werbliche Aussagen, keine Zulassung ersichtlich. (Indizien, kein Identitätsbeweis) |
| Sonstige echte Stiftungen | regionale Stiftungen in Frankfurt/Hessen | Nicht einschlägig | Echte Stiftungen unterliegen Stiftungsaufsicht und sind eingetragen (anders als ZFS laut RP Darmstadt). |
Rechtliche Optionen für Betroffene
Wichtig: Jeder Fall ist individuell. Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Einzelfallberatung.
1) Zahlungsrückholung (Fiat)
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Kreditkarte (Visa/Mastercard): Chargeback unverzüglich anstoßen (Reason Codes z. B. „Services not provided“/„Fraud“). Fristen beachten! Belege strukturiert zusammenstellen (Bestätigungen, E-Mails, Screenshots, Chat-Logs).
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SEPA-Überweisung: Rückruf der Überweisung sofort bei der Bank anstoßen; falls nicht möglich: Berechtigungsanfrage, Betrugsanzeige, zivilrechtliche Geltendmachung prüfen.
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E-Money/Payment-Provider: Compliance-Kanäle nutzen (Hinweise auf unerlaubte Geschäfte/Irreführung). Mitverantwortung (Beihilfe/AML-Pflichten) kann – je nach Kenntnisstand – Thema sein.
2) Krypto-Zahlungen
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Irreversibilität: On-Chain-Transfers sind in der Regel endgültig.
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Forensik/Tracing: TXIDs, Wallet-Adressen, Zeitstempel sichern; Blockchain-Analysen ermöglichen das Nachzeichnen von Geldflüssen.
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Freeze-Requests: Sobald Mittel auf zentralen Börsen/Custodians auftauchen, mit Beweisunterlagen (TXIDs, Screenshots, Anzeige) Freeze anregen.
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Behördeneinbindung: Strafanzeige erhöht die Chance auf Amtshilfe und Kooperation Dritter.
3) Straf- und Zivilrecht
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Strafanzeige (z. B. wegen Betrugsverdachts) bei Polizei/Staatsanwaltschaft.
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Zivilrecht: Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Auskunfts-/Unterlassungsansprüche prüfen.
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Mitwirkung Dritter: Zahlungsdienstleister/Intermediäre bei Pflichtverstößen in den Blick nehmen.
4) Behörden & Meldestellen
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Finanzaufsicht (z. B. BaFin) informieren; viele Stellen bieten Online-Formulare.
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Verbraucherschutz/Verbände einbeziehen.
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Dokumentation aufbereiten (Chronologie, Beträge, Kommunikation), um Prüfungen zu beschleunigen.
Sofort-Checkliste bei Verdacht (konkret & handlungsorientiert)
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Zahlungsstopp – keine Nachzahlungen, keine „Freischaltungsgebühren/Steuern“.
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Beweissicherung – E-Mails, Chats, Anrufprotokolle (Datum/Uhrzeit/Nummer/Name) screenshotten und sichern.
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Plattform-Nachweise – Screenshots von Dashboard, Salden, Order-Historie, Auszahlungsversuchen, Fehlermeldungen.
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Zahlungsbelege – Kontoauszüge, Kartenumsätze, Zahlungsbestätigungen; bei Krypto TXIDs und Explorer-Nachweise.
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Zugänge schützen – Passwörter ändern, 2FA aktivieren, keine Fernwartung zulassen.
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Bank/Kartenherausgeber kontaktieren – Chargeback/SEPA-Rückruf sofort prüfen.
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Rechtsberatung – frühzeitig fachanwaltlich klären, welche Schritte aussichtsreich sind.
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Behördenmeldung – Verdachtsdarstellung sachlich und belegt einreichen.
Beweissicherung – Welche Unterlagen sollten gesammelt werden?
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Onboarding/Kommunikation: Registrierungsbestätigungen, E-Mails, Messenger-Chats, AGB/Risikohinweise (Screenshots mit Datum).
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Zahlungsnachweise: Kontoauszüge, Kartenabrechnungen, Payment-Bestätigungen, Krypto-TXIDs inkl. Blockexplorer.
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Plattform-Belege: Kontostände, Transaktions-/Order-Historie, Tickets, Auszahlungsversuche, „Gebührenforderungen“.
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Technische Spuren: AnyDesk/TeamViewer-IDs, IP-Logs (falls vorhanden), Geräte-Sicherheitsprotokolle.
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Werbemittel: Anzeigen-, Landingpage-, Gruppen-Screenshots; prominente/„KI“-Versprechen dokumentieren.
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Chronologie: Lückenlose Timeline (wer/was/wann/wie viel/welcher Kanal).
FAQ – Häufige Fragen
1) Woran erkenne ich unseriöse Anbieter?
An fehlender Lizenz, whatsapp-basierten Empfehlungen, Gebühren vor Auszahlung, Fernwartungs-Bitten, wechselnden Domains und anonymen Betreiberdaten. Offizielle Warnlisten und Stiftungsverzeichnisse geben wichtige Hinweise.
2) Was tun bei Auszahlungsverzögerung?
Dokumentieren, nichts nachzahlen, Bank/Karte umgehend kontaktieren (Chargeback/SEPA), rechtliche Prüfung einholen, Behörden informieren.
3) Kann ich Krypto-Transfers rückgängig machen?
Regelmäßig nein. Möglich sind Tracing, Freeze-Requests bei Börsen/Custodians und strafrechtliche Schritte.
4) Darf ein Anbieter „Steuern/Fees“ vor Auszahlung verlangen?
Nein. Solche Forderungen sind klassische Red Flags. Echte Steuern erhebt nicht der Plattformbetreiber via Vorkasse.
5) Hilft eine Strafanzeige?
Ja. Sie schafft ein Aktenzeichen, erleichtert Amtshilfe und unterstützt zivilrechtliche Schritte (z. B. Auskunftsansprüche).
6) Wie prüfe ich eine „Stiftung“?
In Hessen über Stiftungsverzeichnis/Stiftungsaufsicht (Regierungspräsidium), bundesweit über Stiftungsregister/-suche. Fehlen Eintrag/Erkennbarkeit, ist Vorsicht geboten.
7) Ist ZFS in der EU/UK reguliert?
Nach bisherigen Erkenntnissen nein; in Deutschland liegt sogar eine BaFin-Warnung vor (23.04.2025). BaFin
8) Unterstützt die Kanzlei Herfurtner?
Ja. Wir unterstützen bei Beweissicherung, Chargeback/SEPA, Krypto-Tracing und der Kommunikation mit Behörden.
Fazit – Kühlen Kopf bewahren: Amtliche Warnung ernst nehmen, Transparenz einfordern
Nach derzeitigem Stand ist die ZFS ZukunftsFinanz Stiftung weder als rechtsfähige Stiftung in Hessen registriert noch in Deutschland für Finanz-/Wertpapier-/Kryptowerte-Dienstleistungen lizenziert.
Die BaFin-Warnung (23.04.2025) und der Hinweis auf ein gefälschtes BaFin-Schreiben im Zusammenhang mit der Anexo-App verstärken die Risikoeinschätzung.
Kombinationen aus Messenger-Gruppen, KI-/Renditeversprechen und fehlender überprüfbarer Erlaubnis verlangen höchste Vorsicht.
Wer bereits einbezahlt hat oder kontaktiert wurde, sollte Beweise sichern, Zahlungen stoppen und Rückholoptionen (Chargeback/SEPA, Krypto-Forensik) zeitnah prüfen – idealerweise begleitet von einer fachanwaltlichen Einschätzung.
Hinweis: Die Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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