Zuwegung – Kennt Sie nicht jeder Mensch, der schon einmal ein Haus gebaut, eine Wohnung gekauft oder geerbt hat? Überall taucht sie irgendwann auf, diese eigenartige, juristische Formulierung. Kennen Sie den Begriff und seine Bedeutung? Wissen Sie, welche Rechte und Pflichten sich hinter ihm verbergen können?

In diesem Beitrag werden wir ausführlich auf das Thema ‚Zuwegung‘ eingehen und versuchen, möglichst umfassend Ihre Fragen zu beantworten. Hierunter fallen auch diverse rechtliche Ausführungen, Praxisbeispiele und natürlich die gesetzliche Grundlage während wir es vermeiden, ins Jargon abzudriften. Kommen Sie mit?

Das Geheimnisvolle Wesen Namens ‚Zuwegung‘

Der Begriff ‚Zuwegung‘ bezieht sich hauptsächlich auf das zivile Baurecht und das Straßenverkehrsrecht. Grundsätzlich bezeichnet er das Recht, einen bestimmten Weg zu benutzen, um zu einem Ziel zu gelangen – meist ist dies ein Grundstück oder ein bestimmtes Gebäude.

Die Nutzung dieses Weges ist normalerweise festgelegt und rechtlich bindend. In vielen Fällen besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Gewährleistung der ‚Zuwegung‘, insbesondere wenn es sich um das einzige Mittel handelt, um ein Grundstück zu erreichen.

Überrascht es Sie zu erfahren, dass es hierzu sogar ein Gesetz gibt, nämlich das Bundeswegerecht (BwRG)? Dieses ermöglicht dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks, die Zuwegung über das Vorderliegergrundstück zu verlangen, wenn seine Immobilie sonst nicht vom öffentlichen Weg aus erreichbar ist.

Das Gesetz mit der Straßengenehmigung

Das BwRG ist ein Bundesrecht, das Straßenzugangsgenehmigungen regelt. Es legt fest, wie und wann eine solche Genehmigung beantragt, genehmigt und widerrufen werden kann. Es behandelt auch, was unternommen werden kann, wenn die Genehmigung nicht eingehalten wird.

Kurz gesagt, das BwRG regelt die Zugänge und Straßen, die auf öffentlichem Grund und Boden errichtet werden. Es enthält auch die rechtlichen Bestimmungen für den Fall, dass der Zugang zu einem eigenen Grundstück über das Land eines anderen führt.

Dieses Gesetz ist komplex und oft schwer zu verstehen, aber für eine uneingeschränkte Nutzung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes ist es von größter Wichtigkeit. Kenntnisse dieses Gesetzes können entscheidend sein, um Zugangsrechte zu sichern oder durchzusetzen.

Ihr Recht auf Durchgang

Ein mit der Zuwegung eng verbundenes Konzept ist das Recht auf Durchgang. Dieses Recht gilt allgemein für alle, die ein bestimmtes Grundstück als Durchgang nutzen müssen, um ihr eigenes Grundstück zu erreichen.

Es kann Besonderheiten geben, wo beispielsweise öffentliche Wege durch private Grundstücke führen oder umliegende Grundstücke nur über private Wege erreichbar sind. In all diesen Fällen ist das Durchgangsrecht von zentraler Bedeutung.

Sie haben das Recht, Ihr Eigentum zu betreten und zu verlassen – dieses grundlegende Recht wird rechtlich gewährleistet und durchgesetzt. Dies setzt voraus, dass Sie über Wege verfügen, die Sie nutzen können.

Fallbeispiel: Der Streit um die Zufahrt

Um das Konzept der Zuwegung und die damit verbundenen rechtlichen Fragen verständlicher zu machen, hier ein konkretes Beispiel:

Stellen Sie sich eine Situation vor, in der Herr Müller ein Haus kauft, das hinter dem Haus von Frau Schmidt liegt. Der einzige Weg zu Herrn Müllers Haus führt über Frau Schmidts Grundstück.

Dieser Weg wurde schon immer von den früheren Besitzern von Herrn Müllers Haus benutzt, es gibt jedoch kein schriftliches Dokument, das dieses Recht festschreibt.

Einige Jahre später verkauft Frau Schmidt ihr Haus an Herrn Meier. Herr Meier möchte nun diesen Weg sperren, da er ihn nicht ausdrücklich an die ehemalige Besitzerin von Herrn Müllers Haus oder an Herrn Müller abgetreten hat. Ist dies zulässig?

Unter normalen Umständen könnte Herr Müller das Bundeswegerecht in Anspruch nehmen, um seinen Zugang zu gewährleisten. Der Fall könnte jedoch dadurch kompliziert werden, dass es keinen schriftlichen Beweis für das Zugangsrecht gibt.

Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass Herr Müller seinen Zugang verliert.

Checkliste zur Sicherstellung Ihrer Zuwegung

Zum Abschluss stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, die Ihnen dabei hilft, Ihre Rechte im Bezug auf die Zuwegung zu sichern:

  • Überprüfen Sie alle rechtlichen Dokumente in Bezug auf Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück – gibt es eine ausdrückliche Regelung zur Zuwegung? Sind alle örtlichen Baugenehmigungen vorhanden?
  • Falls keine schriftliche Regelung vorhanden ist, sind Sie in der Lage, die Nutzung des Weges durch Sie oder frühere Eigentümer zu belegen?
  • Wenn Sie keinen ausdrücklichen Zugangsrecht besitzen, setzen Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung und diskutieren Sie Ihre Optionen. Gemeinsam können Sie dann das weitere Vorgehen planen.

Zum Abschluss dieses Artikels möchten wir Sie dazu auffordern, sich bei Fragen oder Bedenken im Zusammenhang mit der Zuwegung und/oder dem Bundeswegerecht an einen Experten zu wenden.

Vertrauen Sie nicht auf die Meinungen von Laien oder halbgar recherchierte Informationen aus dem Internet, wenn es um Ihre Immobilien- und Besitzrechte geht. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und Ihre Rechte wahrzunehmen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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