Als erfahrene Anwaltskanzlei sind wir stets bemüht, unser reichhaltiges Fachwissen für die Beantwortung rechtlicher Fragestellungen zur Verfügung zu stellen. Unser heutiges Thema ist das Absonderungsrecht. Wir beleuchten verschiedene Aspekte dieses wichtigen Rechtsinstituts, aktuelle Urteile und gesetzliche Regelungen sowie häufig gestellte Fragen (FAQs).

Grundlagen des Absonderungsrechts

Das Absonderungsrecht beschäftigt sich mit der Aussonderung von Vermögensgegenständen aus einer Insolvenzmasse. Diese Aussonderung schützt die Interessen der Gläubiger, indem sie sicherstellt, dass ihre Rechte an dem betreffenden Gegenstand im Insolvenzfall gewahrt bleiben.

In Deutschland sind die Regelungen zum Absonderungsrecht hauptsächlich im Insolvenzrecht verankert. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich insbesondere in der Insolvenzordnung (InsO) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Rechtsgrundlagen des Absonderungsrechts

Folgende Gesetze und Vorschriften gelten als rechtliche Basis für das Absonderungsrecht:

  • § 47 InsO: Begriffsbestimmung
  • § 49 InsO: Gegenstand des Absonderungsrechts
  • § 50 InsO: Rechtsstellung des Insolvenzverwalters
  • § 166 BGB: Abtretung einer Forderung

Arten von Absonderungsrechten

Im deutschen Recht werden Absonderungsrechte in verschiedene Kategorien eingeteilt. Dazu zählen:

    • Pfandrechte
    • Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden)
    • Rechte aus Abtretungen und Sicherungsübereignungen
    • arbeitnehmerseitige Aussonderungsrechte, z. B. im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erworbene Ansprüche
    • Gesetzliche Absonderungsrechte, z. B. zugunsten der Finanzverwaltung

Aktuelle Gerichtsurteile

Im Folgenden stellen wir einige beispielhafte Urteile deutscher Gerichte vor, die sich mit verschiedenen Aspekten des Absonderungsrechts befassen:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. September 2019 – IX ZR 16/19

In diesem Fall hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden, ob ein Zessionar eine Forderung aus der Insolvenzmasse herauslösen kann, wenn diese nicht individualisiert, sondern nur einer Gattung zugeordnet wurde. Der BGH entschied, dass dies zulässig ist, sofern die geltend gemachte Forderung ihrer Gattung nach dem Inhalt und den Umständen des Forderungskaufvertrages hinreichend bestimmt ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. November 2014 – IX ZR 191/13

Der BGH stellte klar, dass die Anfechtungserklärung des Insolvenzverwalters nicht rückwirkend die Rechtsstellung eines Absonderungsberechtigten beeinträchtigt. Vielmehr ist das Recht auf Absonderung faktisch dadurch gesichert, dass die anfechtungsrechtlichen Ansprüche des Insolvenzverwalters nachrangig sind.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2013 – IX ZR 227/11

Der BGH hat in diesem Fall entschieden, dass, unabhängig von der Fälligkeit der gesicherten Verbindlichkeit, ein Absonderungsrecht für die Ansprüche aus der Insolvenzmasse verlangt werden kann. Dadurch wird gewährleistet, dass der Gläubiger auch im Insolvenzfall seine Rechte geltend machen kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist das Absonderungsrecht?

Das Absonderungsrecht ermöglicht es, Ansprüche von Gläubigern in einem Insolvenzverfahren gegen insolvente Schuldner zu sichern, indem diese aus der Insolvenzmasse herausgelöst werden. Das Absonderungsrecht schützt somit die Gläubigerinteressen innerhalb eines Insolvenzverfahrens, indem es sicherstellt, dass die Rechte der Gläubiger an ihren Vermögensgegenständen erhalten bleiben.

Wie erlange ich ein Absonderungsrecht?

Ein Absonderungsrecht kann durch einen Vertrag, z. B. Pfandvertrag, Sicherungsübereignung oder Schuldbeitritt bzw. durch eine gesetzliche Regelung erworben werden. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters, die Absonderungsrechte anzuerkennen bzw. durchzusetzen.

Wie kann ich mein Absonderungsrecht geltend machen?

Um ein Absonderungsrecht geltend zu machen, muss der berechtigte Gläubiger in der Regel einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen und nachweisen, dass ihm ein solches Recht zusteht. Der Insolvenzverwalter führt dann die Durchsetzung des Absonderungsrechts im Rahmen der Verwertung der Insolvenzmasse durch.

Welche Folgen hat das Absonderungsrecht für den Schuldner?

Das Absonderungsrecht bewirkt, dass die Ansprüche des Gläubigers im Verhältnis zur Insolvenzmasse privilegiert sind. Dadurch werden die übrigen Gläubiger benachteiligt, sodass der Schuldner gegebenenfalls eine höhere Insolvenzquote aufbringen muss, um seine Restschuldbefreiung zu erreichen.

Können Absonderungsrechte angefochten werden?

Absonderungsrechte können unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Hierzu muss der Insolvenzverwalter allerdings nachweisen, dass die Geltendmachung des Absonderungsrechts zu Lasten der Gesamtheit der übrigen Gläubiger erfolgte und die Voraussetzungen für eine Anfechtung nach den gesetzlichen Regelungen (z. B. §§ 129 ff. InsO) gegeben sind.

Fazit

Das Absonderungsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Insolvenzrechts und dient dem Schutz der Gläubigerinteressen. Die verschiedenen Arten von Absonderungsrechten, aktuelle Gerichtsurteile und FAQs verdeutlichen die Komplexität des Themas. Aus diesem Grund ist die professionelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich des Absonderungsrechts essentiell, um die eigenen Rechte und Ansprüche im Insolvenzverfahren erfolgreich durchsetzen zu können.

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