Ein Alkoholverstoß kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem umfassenden Blogbeitrag werden wir die verschiedenen Aspekte von Alkoholverstößen untersuchen, die gesetzlichen Grundlagen, die Rechtsprechung und die Verteidigungsmöglichkeiten, die sich bieten.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das deutsche Recht strenge Regelungen zum Alkoholkonsum im Straßenverkehr hat. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Anzahl alkoholbedingter Unfälle zu reduzieren.

Inhalt:

Gesetzliche Grundlagen zum Alkoholverstoß

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Alkoholverstoß finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Strafgesetzbuch (StGB). Im Folgenden werden wir die relevanten Gesetze und Verordnungen näher erläutern.

§ 24a StVG: Ordnungswidrigkeiten

Ein Alkoholverstoß kann bereits dann vorliegen, wenn der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol steht und dadurch die zulässige Promillegrenze überschreitet. Gemäß § 24a StVG liegt ein solcher Verstoß vor, wenn:

  • der Fahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr aufweist oder
  • der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol steht und Anzeichen von Fahruntüchtigkeit aufweist, auch wenn die Blutalkoholkonzentration unter 0,5 Promille liegt.

Für Fahranfänger in der Probezeit oder für Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.

§ 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr

Eine Straftat nach § 316 StGB liegt vor, wenn der Fahrzeugführer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Dies ist in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr der Fall.

§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs

Wenn der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss steht und dadurch eine konkrete Gefährdung für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachen von bedeutendem Wert verursacht, kann dies eine Straftat nach § 315c StGB darstellen. Die Strafbarkeit setzt eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit voraus.

§ 323a StGB: Vollrausch

Ein Fahrzeugführer, der sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rauschzustand versetzt, kann gemäß § 323a StGB wegen Vollrauschs bestraft werden. Dies setzt voraus, dass der Fahrzeugführer infolge des Rausches schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist und eine rechtswidrige Tat begeht.

Strafrechtliche Folgen bei einem Alkoholverstoß

Die strafrechtlichen Folgen eines Alkoholverstoßes hängen von der Schwere des Verstoßes und den individuellen Umständen des Fahrzeugführers ab. Im Folgenden werden wir die verschiedenen Sanktionen und Strafen erläutern, die im Zusammenhang mit Alkoholverstößen im Straßenverkehr verhängt werden können.

Geldstrafe

Bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG kann eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann bis zu 3.000 Euro betragen.

Im Falle einer Straftat nach § 316 StGB oder § 315c StGB kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen, deren Anzahl und Höhe vom Gericht individuell festgesetzt werden.

Fahrverbot

Ein Fahrverbot von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten kann bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG oder einer Straftat nach § 316 StGB verhängt werden. Während des Fahrverbots ist der Fahrzeugführer nicht berechtigt, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen.

Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einer Straftat nach § 315c StGB oder bei wiederholten Alkoholverstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Dauer der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beträgt mindestens sechs Monate und kann bei schweren Verstößen oder Wiederholungstätern auch länger ausfallen.

Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (FAER)

Ein Alkoholverstoß führt in der Regel zu Eintragungen von Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG werden zwei Punkte eingetragen, bei einer Straftat nach § 316 StGB oder § 315c StGB drei Punkte. Bei Erreichen von acht Punkten innerhalb einer bestimmten Frist kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Bei wiederholten Alkoholverstößen oder besonders hohen Promillewerten kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verlangen. Die MPU soll die Fahreignung und die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüfen.

Verwaltungsrechtliche Folgen

Neben den strafrechtlichen Sanktionen können auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Alkoholverstoß verhängt werden. Diese Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr und sind unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung möglich.

Warnung

Bei einem erstmaligen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze oder die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren kann die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Warnung aussprechen. Diese Warnung soll den Fahrzeugführer auf die Gefahren des Alkoholkonsums im Straßenverkehr hinweisen und zur Verhaltensänderung auffordern.

Anordnung einer Nachschulung

Für Fahranfänger in der Probezeit, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung anordnen. Die Probezeit verlängert sich in diesem Fall um zwei Jahre. Die Nachschulung dient dazu, das Verantwortungsbewusstsein des Fahranfängers im Straßenverkehr zu stärken und das Risiko weiterer Alkoholverstöße zu reduzieren.

Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Alkoholverstößen einen gewissen Ermessensspielraum und kann unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Fahrzeugführers und der Schwere des Verstoßes weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen beispielsweise die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Verteidigungsmöglichkeiten bei einem Alkoholverstoß

Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Verteidigung gegen einen Alkoholverstoß und dessen Folgen helfen. Dabei stehen verschiedene Verteidigungsstrategien zur Verfügung, die im Einzelfall geprüft und angewendet werden können:

  • Anfechtung der Blutalkoholkonzentration: Es kann überprüft werden, ob die Messung der Blutalkoholkonzentration korrekt durchgeführt wurde, ob es möglicherweise Messfehler gab oder ob die Ergebnisse veraltet sind.
  • Fehlende Fahruntüchtigkeit: Es kann argumentiert werden, dass trotz Alkoholeinflusses keine Fahruntüchtigkeit vorlag und der Fahrzeugführer das Fahrzeug sicher führen konnte.
  • Notstand: In Ausnahmefällen kann ein Notstand geltend gemacht werden, der das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss rechtfertigt.
  • Verfahrensfehler: Es kann geprüft werden, ob im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens Verfahrensfehler vorlagen, die zu einer Einstellung oder einem Freispruch führen können.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten der verschiedenen Verteidigungsstrategien einschätzen und Ihnen bei der Auswahl der für Ihren Fall geeigneten Strategie helfen.

FAQs zum Alkoholverstoß

Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die am meisten gestellten Fragen und deren Antworten.

Gibt es eine gesetzliche Promillegrenze für das Führen eines Fahrzeugs?

Ja, die gesetzliche Promillegrenze für das Führen eines Fahrzeugs liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit oder für Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.

Welche Strafen drohen bei einem Alkoholverstoß?

Die Strafen für einen Alkoholverstoß können je nach Schwere des Verstoßes und den individuellen Umständen des Fahrzeugführers variieren. Sie reichen von Geldstrafen und Fahrverboten über den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Freiheitsstrafen bei besonders schweren Verstößen oder wiederholten Alkoholverstößen.

Kann ich gegen einen Alkoholverstoß und dessen Folgen vorgehen?

Ja, ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Verteidigung gegen einen Alkoholverstoß und dessen Folgen helfen. Dabei stehen verschiedene Verteidigungsstrategien zur Verfügung, die im Einzelfall geprüft und angewendet werden können.

Muss ich bei einem Alkoholverstoß immer eine MPU machen?

Nicht in jedem Fall. Eine MPU wird in der Regel bei wiederholten Alkoholverstößen oder besonders hohen Promillewerten angeordnet. Die Fahrerlaubnisbehörde hat jedoch einen gewissen Ermessensspielraum und kann unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Fahrzeugführers und der Schwere des Verstoßes auch in anderen Fällen eine MPU anordnen.

Was passiert, wenn ich während der Probezeit gegen die Null-Promille-Grenze verstoße?

Ein Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze während der Probezeit kann zu einer schriftlichen Warnung durch die Fahrerlaubnisbehörde, einer verkehrspsychologischen Nachschulung und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre führen.

Welche Rolle spielt die Fahruntüchtigkeit bei einem Alkoholverstoß?

Die Fahruntüchtigkeit spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung eines Alkoholverstoßes. Ein Fahrzeugführer kann bereits bei einer Blutalkoholkonzentration unter 0,5 Promille als fahruntüchtig gelten, wenn er Anzeichen von Fahruntüchtigkeit aufweist. Eine Fahruntüchtigkeit liegt in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr vor.

Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Folgen eines Alkoholverstoßes im Klaren zu sein und die Notwendigkeit einer professionellen Verteidigung zu erkennen. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu vertreten. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Leistungen und die Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung zu erfahren.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht