Brauche ich einen Anwalt bei einer Zeugenaussage als Unschuldiger?

Anwalt bei Zeugenaussage – Wenn Sie als Zeuge vor Gericht oder bei der Polizei aussagen müssen, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob Sie einen Anwalt an Ihrer Seite benötigen. Dieser Blogpost beleuchtet die Rolle eines Anwalts bei einer Zeugenaussage, welche Rechte und Pflichten Sie als Zeuge haben und wann es sinnvoll ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Wir werden auch auf verschiedene Situationen eingehen, in denen Sie fälschlicherweise als Verdächtiger gelten könnten und wie ein Anwalt Ihnen in solchen Fällen helfen kann.

Rechtliche Grundlagen der Aussagepflicht

Die rechtlichen Grundlagen der Aussagepflicht sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten Gesetze und Regelungen im Zusammenhang mit der Aussagepflicht sind:

  • Die Strafprozessordnung (StPO)
  • Das Grundgesetz (GG)
  • Die Strafgesetzbücher (StGB)
  • Die Strafgesetzbücher (StGB)
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Die Gerichtsverfassung (GVG)

In diesen Gesetzestexten gibt es Regelungen, die sowohl die Pflicht zur Abgabe einer Aussage vorschreiben als auch das Recht und die Möglichkeiten zur Aussageverweigerung und Zeugnisverweigerung regeln. Ein grundlegendes Verständnis dieser Gesetze und Regelungen hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Aussagepflicht besser zu verstehen.

Aussagepflicht gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft

Grundsätzlich sind Zeugen in einem Strafverfahren verpflichtet, bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft auszusagen, wenn sie geladen werden. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Sie als Zeuge zu jedem Sachverhalt und jeder Frage eine Aussage machen müssen. Die Vorschriften zur Zeugenaussage finden Sie in §§ 48 ff. StPO.

Es gibt bestimmte Fälle, in denen Sie von Ihrer Aussagepflicht entbunden sind oder sogar ein Aussageverweigerungsrecht in Betracht kommt:

  • Wenn die Beantwortung einer Frage gegen Ihre eigenen schutzwürdigen Interessen verstößt (§ 55 StPO)
  • Wenn Sie durch die Beantwortung einer Frage einen Angehörigen belasten würden (§ 52 StPO)
  • Wenn die Beantwortung einer Frage das Hauptverfahren unzulässig verzögern würde

Aussageverweigerungsrecht

Das Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO) kommt in Betracht, wenn Sie durch die Beantwortung einer Frage:

  • Sich selbst oder einen Angehörigen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit belasten würden
  • Eine gesetzlich geschützte Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt ist, z.B. bei Rechtsanwälten, Geistlichen oder Therapeuten

Wichtig ist, dass Sie als Zeuge auf das Aussageverweigerungsrecht ausdrücklich hinzuweisen sind und Sie Ihre Aussageverweigerung begründen müssen (§ 55 Abs. 2 StPO). Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, einfach zu schweigen. Statt dessen sollte bei der Benennung des Grundes für die Aussageverweigerung präzise und nachvollziehbar auf die betroffene Frage oder die jeweilige Thematik Bezug genommen werden.

Zeugnisverweigerungsrecht

Das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) ermöglicht es Ihnen, die Aussage vollständig oder teilweise zu verweigern, wenn Sie durch die Aussage nahe Angehörige belasten würden. Zu den nahe Angehörigen gehören:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Verlobte
  • Eltern, Kinder und Enkelkinder
  • Geschwister und deren Abkömmlinge
  • Schwägerinnen und Schwager
  • Pflegepersonen, wenn das Pflegeverhältnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres begründet wurde (§ 1618a BGB)

Wie beim Aussageverweigerungsrecht müssen Sie auch beim Zeugnisverweigerungsrecht die Gründe für die Verweigerung angeben und es ist hierbei wichtig, dass Sie sich an die Vorgaben des § 52 StPO halten.

Rechte und Pflichten bei einer Aussage vor Gericht

Bei einer Aussage vor Gericht gelten grundsätzlich die gleichen Pflichten wie bei einer Aussage gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Allerdings müssen Sie als Zeuge in der Hauptverhandlung persönlich und unmittelbar vernommen werden (§ 250 StPO). In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie Ihre Aussage wahrheitsgemäß und vollständig machen.

Bei einer Falschaussage oder Eidlichkeit können Sie mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen belangt werden:

  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB): Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat bis zu fünf Jahren
  • Meineid (§ 154 StGB): Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
  • Beeidigter Falscheid (§ 155 StGB): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

Bei einer Aussage vor Gericht ist es wichtig, dass Sie sich darauf gut vorbereiten und sich bei Unklarheiten juristischen Rat einholen. Bei Angst vor einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder einer Zerstörung der Ehre und des Vermögens durch die Straftat bzw. den Angeklagten ist es möglich, dass das Gericht Schutzmaßnahmen ergreift, wie etwa die Anonymisierung der Zeugenaussage oder das Aussagen hinter einer Sichtblende.

Warum rät ein Anwalt, sich nicht zum Sachverhalt zu äußern?

Ein Anwalt hat stets das Interesse seines Mandanten im Blick und gibt seine Empfehlungen auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen und einschlägiger Rechtsprechung ab. Wenn ein Anwalt empfiehlt, sich nicht zum Sachverhalt zu äußern, liegt dies in der Regel daran, dass er zu dem Schluss gekommen ist, dass eine solche Äußerung Ihrem Fall eher schaden als nützen würde. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Unzureichende Informationen: Der Anwalt verfügt möglicherweise nicht über ausreichende Informationen oder ggf. widersprüchliche Informationen, die eine eindeutige Stellungnahme verhindern.
  • Aussage gegen sich selbst: Eine Stellungnahme zum Sachverhalt könnte Ihnen als Mandant selbst schaden, indem Sie sich möglicherweise der Falschaussage oder sogar der Selbstbelastung schuldig machen.
  • Taktische Erwägungen: In einigen Fällen kann es eine kluge Strategie sein, sich zurückzuhalten und eine Reaktion auf die gegnerische Partei abzuwarten.

Verhalten Anwalt Sachverhalt: Nützliche Hinweise in verschiedenen Verfahrensstadien

Die Empfehlung eines Anwalts, sich nicht zum Sachverhalt zu äußern, kann je nach Verfahrensstadium variieren. Im Folgenden geben wir Ihnen einige beispielhafte Szenarien:

  • Erstberatung: In der Erstberatung wird Ihr Anwalt versuchen, sich ein Bild von Ihrer Situation zu machen und entscheiden, wie er am besten vorgehen kann. In dieser Phase kann es ratsam sein, sich zurückzuhalten und nicht sofort alle Karten auf den Tisch zu legen.
  • Vorladung zur polizeilichen Vernehmung: Sollten Sie von der Polizei vorgeladen werden, gilt grundsätzlich, dass Sie nicht zur Sache aussagen müssen. Befolgen Sie den Rat Ihres Anwalts, sich nicht zum Sachverhalt zu äußern, obwohl Sie dabei helfen wollen, die Untersuchungen aufzuklären. Eine voreilige Aussage könnte in der späteren Verfahrensphase nachteilig sein.
  • Hauptverhandlung: In der Hauptverhandlung vor Gericht besteht die Möglichkeit, dass Ihr Anwalt vielleicht auf Angelegenheiten hinweist, die Zweifel an den Vorwürfen gegen Sie säen und die Gegenseite in die Defensive drängen. In solchen Fällen kann es ratsam sein, Stillschweigen zu bewahren und die gegnerische Seite sich selbst in Widersprüche verstricken zu lassen.

Selbstschutz vor Selbstbelastung

Das in der deutschen Strafprozessordnung verankerte Recht auf Selbstschutz vor Selbstbelastung (nemo tenetur) ist von zentraler Bedeutung, wenn Sie als Zeuge aussagen sollen. Gemäß § 55 StPO haben Sie das Recht, die Beantwortung solcher Fragen zu verweigern, die Sie selbst einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, diese Fragen zu identifizieren und entsprechende Strategien zu entwickeln, um sich vor möglichen Risiken zu schützen.

Die Rolle eines Anwalts bei einer Zeugenaussage

Ein Anwalt kann Ihnen in verschiedenen Situationen als Zeuge zur Seite stehen. Er kann Sie zunächst über Ihre Rechte und Pflichten informieren und Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Aussage helfen. Zudem kann er auch eine anwaltliche Begleitung während der Vernehmungen sicherstellen, um darauf zu achten, dass Ihre Rechte gewahrt werden und keine unzulässigen Fragen gestellt werden.

Außerdem kann ein Anwalt als Vermittler zwischen Ihnen und den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) fungieren und Ihnen somit eine gewisse Sicherheit und Unterstützung bieten.

Anwaltliche Begleitung bei Vernehmungen

Die anwaltliche Begleitung bei Vernehmungen als Zeuge kann von Vorteil sein, vor allem, wenn es um komplexe Sachverhalte geht oder wenn es Anzeichen für eine mögliche Selbstbelastung oder Falschverdächtigung gibt. Ein Anwalt kann darauf achten, dass Ihnen keine unzulässigen Fragen gestellt werden und Ihnen helfen, sachlichen Druck von den ermittelnden Beamten abzufedern. Zudem kann er sicherstellen, dass Ihre Aussage verständlich und nachvollziehbar protokolliert wird.

Falsche Verdächtigungen und Verleumdungen

Es kann vorkommen, dass Zeugen bei der Polizei oder vor Gericht fälschlicherweise als Verdächtige erscheinen. Insbesondere in Situationen, in denen Sie sich ungerechtfertigten Anschuldigungen ausgesetzt sehen, kann die anwaltliche Unterstützung entscheidend sein. Ein erfahrener Anwalt wird in solchen Fällen dafür sorgen, dass Ihre Unschuld im Fokus der Ermittlungen bleibt und alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung Ihrer Interessen ausgeschöpft werden.

Zeugenhinweis im Strafverfahren

Ein weiterer Aspekt, bei dem ein Anwalt bei Zeugenaussagen hilfreich sein kann, ist der sogenannte Zeugenhinweis im Strafverfahren. Hierbei handelt es sich um die Benachrichtigung eines Zeugen darüber, dass er sich möglicherweise selbst belastet und auf sein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO hingewiesen wird. In solchen Fällen ist es ratsam, sich anwaltlichen Rat einzuholen, um zu klären, welche Fragen beantwortet werden dürfen und welche nicht.

Zeugenbeeinflussung und -schutz

Zeugenbeeinflussung, etwa durch Androhung von Gewalt oder anderen Repressalien, ist in Deutschland eine Straftat. Sollten Sie als Zeuge unter Druck gesetzt werden oder sich in einem Klima der Angst befinden, sollten Sie dies unbedingt zur Sprache bringen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in solchen Fällen helfen, den nötigen Zeugenschutz zu beantragen und Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Wie man vor Gericht auftritt und kommuniziert

Um sicherzustellen, dass Ihre Aussage ernst genommen wird und den größtmöglichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens hat, sollten Sie die folgenden Tipps für die Kommunikation und das Auftreten vor Gericht beachten:

Höflichkeit und Respekt: Verhalten Sie sich höflich und zeigen Sie Respekt gegenüber dem Gericht und seinen Vertretern, einschließlich Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten. Hören Sie aufmerksam zu, wenn Ihnen Fragen gestellt werden, und nehmen Sie Ihre Pflicht als Zeuge ernst.

Augenkontakt: Es ist wichtig, während Ihrer Aussage und bei der Beantwortung von Fragen Augenkontakt mit den fragenden Personen und dem Richter zu halten. Dies zeigt, dass Sie selbstbewusst und ehrlich sind.

Klare Antwortstruktur: Beantworten Sie gestellte Fragen klar und präzise. Verwenden Sie vollständige Sätze und vermeiden Sie „Ja“/“Nein“-Antworten ohne weitere Erklärungen, wenn diese angebracht sind.

Aufforderungen zur Klärung: Falls Sie eine Frage nicht verstehen oder unklar finden, bitten Sie den Fragesteller höflich, die Frage zu wiederholen oder zu klären.

Emotionen kontrollieren: Auch wenn die Situation vor Gericht möglicherweise emotional belastend sein kann, ist es wichtig, während Ihrer Aussage so ruhig und sachlich wie möglich zu bleiben.

Was darf man vor Gericht nicht sagen?

Es gibt bestimmte Dinge, die man vor Gericht vermeiden sollte zu sagen oder zu tun:

  1. Lügen oder falsche Aussagen: Es ist strafbar, vor Gericht die Unwahrheit zu sagen oder relevante Informationen vorsätzlich zu verschweigen (§ 153 StGB). Personen, die wider besseres Wissen Falschaussagen machen, können wegen Meineids strafrechtlich verfolgt werden.
  2. Beleidigungen oder unangemessenes Verhalten: Respektloses Verhalten, Beleidigungen oder Drohungen gegenüber Richtern, Anwälten oder anderen Personen im Gerichtssaal können zu Ordnungswidrigkeiten oder sogar strafrechtlichen Verfahren führen.
  3. Nicht relevante Informationen: Bringen Sie keine Informationen oder Geschichten ein, die für den Fall irrelevant oder unbegründet sind. Dies führt nur zu Verwirrung und kann Ihre Glaubwürdigkeit schmälern.
  4. Vertrauliche Informationen: Abhängig von den Umständen des Falles kann es sein, dass Sie über vertrauliche Informationen verfügen, die Sie nicht vor Gericht offenlegen dürfen oder sollten. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie bestimmte Informationen preisgeben dürfen, sprechen Sie vorab mit einem Anwalt.
  5. Spekulationen oder Vermutungen: Vermeiden Sie das Äußern von Vermutungen, Spekulationen oder Meinungen, die nicht durch Beweise oder persönliche Kenntnisse gestützt sind. Bleiben Sie bei den Fakten, an die Sie sich erinnern.

Kriterien zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage

Bei der Beurteilung der glaubhaften Aussage werden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Kriterien dar, die eine Rolle bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit spielen können:

Widerspruchsfreiheit: Eine konstante und widerspruchsfreie Aussage kann ein Indiz für ihre Glaubhaftigkeit sein. Dagegen können Widersprüche und unstimmige Angaben Zweifel an der Glaubhaftigkeit aufwerfen.

Detailreichtum und Plausibilität: Eine glaubhafte Aussage zeichnet sich in der Regel durch eine detaillierte und präzise Schilderung der Ereignisse aus. Eine geringe Detailgenauigkeit kann allerdings auch auf Erinnerungslücken oder Beeinflussungen durch äußere Umstände zurückzuführen sein.

Zeitliche Stimmigkeit: Die zeitliche Übereinstimmung der Geschehnisse in der Aussage kann darauf hindeuten, dass der Zeuge die Wahrheit sagt. Zeitliche Unstimmigkeiten können jedoch ebenfalls durch Erinnerungsprobleme oder Stress beeinflusst sein.

Übereinstimmung mit Beweisen: Eine glaubhafte Zeugenaussage sollte mit anderen Beweisen und Indizien im Prozess übereinstimmen. Werden jedoch Widersprüche zu den Beweisen festgestellt, kann dies die Glaubhaftigkeit einer Aussage in Frage stellen.

Eigeninteresse des Zeugen: Ein Zeuge, der ein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, kann einen Anreiz haben, die Unwahrheit zu sagen. In solchen Fällen muss besonders darauf geachtet werden, ob die Aussage glaubhaft erscheint und mit anderen Beweisen übereinstimmt.

Auftreten des Zeugen: Das Verhalten des Zeugen während seiner Aussage kann ebenfalls zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit beitragen. Wirkt der Zeuge nervös oder unaufrichtig, kann dies die Glaubhaftigkeit seiner Aussage beeinträchtigen. Gleichzeitig ist jedoch zu berücksichtigen, dass Nervosität auch durch die besondere Situation im Gerichtssaal und den damit verbundenen Druck entstehen kann.

Reihenfolge der Befragungen vor Gericht

Die Reihenfolge der Befragungen ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) und in der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. Es gibt jedoch in verschiedenen Gerichtsbarkeiten teilweise unterschiedliche Regelungen zur Befragungsreihenfolge. Im Folgenden erläutern wir allgemein, wie die Reihenfolge üblicherweise gestaltet wird, und gehen dabei insbesondere auf den zivilrechtlichen Bereich ein.

  1. Kläger: In der Regel beginnt die Befragung mit der Vernehmung des Klägers oder dessen Zeugen, da sie die Beweislast tragen. Dies bedeutet, dass sie zunächst ihre Behauptungen und Ansprüche vor Gericht untermauern müssen.
  2. Beklagter: Anschließend werden der Beklagte und seine Zeugen befragt, um ihre Sicht der Dinge darzulegen oder die Behauptungen des Klägers zu widerlegen.
  3. Kreuzverhör: Danach folgt das Kreuzverhör, bei dem die jeweils andere Partei (Anwalt des Klägers oder Beklagten) den Zeugen Fragen stellt, um Widersprüche oder Schwachstellen in den Aussagen aufzudecken. Jede Partei hat hier die Möglichkeit, alle von der anderen Partei vorgebrachten Zeugen zu befragen.
  4. Replik und Duplik: In einigen Fällen ist es auch möglich, eine Replik oder Duplik zu veranlassen, wobei der Kläger (oder dessen Zeuge) nochmals befragt wird, um auf den vom Beklagten vorgebrachten Einwand zu antworten. Eine Duplik ist eine Erwiderung des Beklagten (oder dessen Zeuge) auf die Replik des Klägers. Diese Phase ist jedoch eher selten und findet nur statt, wenn das Gericht dies für erforderlich hält.

FAQs rund um die anwaltliche Unterstützung bei Zeugenaussagen

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

  • Brauche ich immer einen Anwalt bei einer Zeugenaussage? Nein, grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Anwalt für eine Zeugenaussage zu beauftragen. Allerdings kann es in bestimmten Situationen sinnvoll sein, sich anwaltliche Unterstützung zu holen, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu wahren.
  • Was kostet die anwaltliche Unterstützung bei einer Zeugenaussage? Die Kosten für anwaltliche Unterstützung variieren je nach Aufwand und Schwierigkeit des Falles. Eine Erstberatung kann je nach Umfang und Anwalt zwischen 100 und 300 Euro kosten. Sollte eine umfassendere Vertretung erforderlich sein, können sich die Kosten natürlich erhöhen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt für meine Zeugenaussage? Bei der Auswahl Ihres Anwalts sollten Sie auf dessen Erfahrung, Fachwissen und Empathie achten. Sie können sich online über verschiedene Anwaltsverzeichnisse informieren, Bewertungen früherer Mandanten lesen und sich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören. Eine persönliche Empfehlung kann von unschätzbarem Wert sein. Zudem empfiehlt es sich, im Bereich Strafrecht oder Zeugenbeistand spezialisierte Anwälte zu kontaktieren.
  • Kann ich meine Aussage später ändern, wenn ich ohne Anwalt ausgesagt habe? Grundsätzlich können Sie Ihre Aussage später ändern oder ergänzen, wenn sich Ihre Erinnerungen verändern oder Sie sich an zusätzliche Details erinnern. Allerdings sollte dies nicht leichtfertig erfolgen und kann im Einzelfall auch zu Unglaubwürdigkeit führen. Bei einer Änderung oder Ergänzung empfiehlt es sich, den Rat eines Anwalts einzuholen, um mögliche rechtliche Folgen abzuschätzen.

Fazit: Anwaltliche Unterstützung bei Zeugenaussagen

Die Entscheidung, ob Sie einen Anwalt bei einer Zeugenaussage benötigen, hängt von den individuellen Umständen und der Komplexität des Falles ab. In vielen Fällen kann die anwaltliche Unterstützung dazu beitragen, Ihre Rechte und Interessen besser zu schützen, mögliche Fehler bei Ihrer Aussage zu vermeiden und die gesamte Erfahrung angenehmer und stressfreier zu gestalten.

Ein erfahrener Anwalt kann Sie grundlegend über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge informieren, Sie bei der Vorbereitung Ihrer Aussage unterstützen und gegebenenfalls während der Vernehmung an Ihrer Seite stehen.

Dies kann insbesondere in Situationen sinnvoll sein, in denen Sie sich Selbstbelastungen oder falschen Verdächtigungen ausgesetzt sehen, oder wenn Sie Zeugenhinweise im Strafverfahren erhalten.

Es ist wichtig, sich für einen Anwalt zu entscheiden, der sich im jeweiligen Rechtsbereich gut auskennt, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Generell ist die anwaltliche Unterstützung bei einer Zeugenaussage eine Investition, die sich angesichts der potenziellen Gefahren und Unklarheiten, die mit einem Zeugenauftritt einhergehen können, lohnen kann.

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