Arbeitnehmerdatenschutz – Ein essentieller Bestandteil moderner Arbeitsverhältnisse ist der Schutz der persönlichen Daten von Beschäftigten. In Zeiten zunehmender Digitalisierung und datengetriebener Geschäftsprozesse gewinnt dieser Bereich erheblich an Bedeutung. Unternehmen müssen sich nicht nur an gesetzliche Regelungen halten, sondern auch ethische Standards wahren, um das Vertrauen ihrer Mitarbeiter zu sichern. Der vorliegende Artikel beleuchtet umfassend die verschiedenen Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes und bietet einen tiefgehenden Einblick in die geltenden Datenschutzbestimmungen innerhalb des Arbeitsverhältnisses.

Rechtlicher Rahmen des Datenschutzes beim Arbeitnehmer

Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet das Kernstück des Datenschutzrechts in Europa. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 und enthält umfassende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten, wenn sie Daten ihrer Beschäftigten erheben, verarbeiten oder speichern. Die DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, zweckgebunden und transparent verarbeitet werden müssen und dass nur die Daten verarbeitet werden dürfen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Ergänzend zur DSGVO regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) spezifische nationale Aspekte des Datenschutzes in Deutschland. Das BDSG konkretisiert die Vorgaben der DSGVO und enthält zusätzliche Bestimmungen, die für den Arbeitnehmerdatenschutz von Bedeutung sind. § 26 BDSG beispielsweise regelt die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zu Zwecken des Beschäftigungsverhältnisses und definiert, unter welchen Bedingungen eine solche Verarbeitung zulässig ist.

Darüber hinaus bietet das BDSG besondere Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmerdaten in Bereichen wie der Videoüberwachung und der Telekommunikationsüberwachung.

Arbeitsrechtliche Vorschriften

Neben der DSGVO und dem BDSG existieren auch zahlreiche arbeitsrechtliche Vorschriften, die den Datenschutz im Arbeitsverhältnis betreffen. Hierzu gehören unter anderem das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese Gesetze enthalten Regelungen zum Schutz der Persönlichkeit der Beschäftigten und zur Wahrung von deren Datenschutzrechten. Beispielsweise schreiben sie vor, dass Betriebsräte bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen, mitwirken müssen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Arten von Arbeitnehmerdaten

Personenstammdaten

Personenstammdaten sind personenbezogene Daten, die zur eindeutigen Identifizierung eines Arbeitnehmers dienen. Hierzu gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten sowie Angaben zur steuerlichen Identifikation. Diese Daten sind für die ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitsverhältnisses unerlässlich und werden meist bereits im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhoben. Es ist jedoch wichtig, dass diese Daten sorgfältig und unter Beachtung der Datenschutzvorschriften behandelt werden, um unbefugten Zugriff und Missbrauch zu verhindern.

Leistungs- und Verhaltensdaten

Leistungs- und Verhaltensdaten umfassen Informationen, die im Rahmen der Arbeitsleistung eines Mitarbeiters erhoben werden. Dazu zählen unter anderem Arbeitszeitnachweise, Bewertungen der Arbeitsleistung, Fehlzeiten, Abmahnungen und andere auf den Arbeitenden bezogene Aufzeichnungen. Diese Daten spielen eine zentrale Rolle bei Personalentscheidungen, wie beispielsweise Beförderungen oder Kündigungen, und müssen daher besonders vertraulich behandelt werden.

Die Erhebung und Verarbeitung solcher Daten bedarf oft der Zustimmung des Arbeitnehmers und muss gemäß den Prinzipien der DSGVO erfolgen.

Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und unterliegen daher einem strengeren Schutz. Dazu zählen unter anderem Krankheitsdiagnosen, Daten aus ärztlichen Untersuchungen, Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit und Aufzeichnungen über Betriebsärztliche Untersuchungen. Die Verarbeitung solcher Daten erfordert in der Regel die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen und darf nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen erfolgen, beispielsweise zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten oder zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Arbeitnehmers.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben umfassende Rechte, die ihre personenbezogenen Daten schützen. Zu diesen Rechten gehören:

  • Recht auf Auskunft: Arbeitnehmer haben das Recht, von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden und zu welchen Zwecken dies geschieht.
  • Recht auf Berichtigung: Arbeitnehmer können die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen.
  • Recht auf Löschung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, etwa wenn diese nicht mehr für die Zwecke benötigt werden, für die sie erhoben wurden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Arbeitnehmer können die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen, beispielsweise wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese auf einen anderen Verantwortlichen zu übertragen.
  • Widerspruchsrecht: Arbeitnehmer können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, wenn diese auf berechtigten Interessen des Arbeitgebers beruht.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber haben eine Reihe von Pflichten, um den Datenschutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören:

  • Informationspflicht: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter transparent und umfassend darüber informieren, welche Daten zu welchen Zwecken erhoben und verarbeitet werden.
  • Datensicherheit: Arbeitgeber müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Datenminimierung: Es dürfen nur solche personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden, die für die jeweiligen Zwecke erforderlich sind.
  • Rechenschaftspflicht: Arbeitgeber müssen jederzeit in der Lage sein, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.
  • Vertraulichkeit: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass nur befugte Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben und diese personenbezogene Daten vertraulich behandeln.

Besondere Datenschutzregelungen im Arbeitsverhältnis

Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur unter strengen Bedingungen zulässig. Gemäß den Datenschutzbestimmungen darf eine Videoüberwachung nur erfolgen, wenn sie zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist, beispielsweise zum Schutz vor Diebstahl oder zur Wahrung der Sicherheit der Beschäftigten. Die Überwachung muss zudem verhältnismäßig sein und die Interessen der überwachten Personen berücksichtigen. Arbeitnehmer müssen über die Maßnahmen informiert werden, und eine verdeckte Überwachung ist in der Regel unzulässig.

Telekommunikations- und Internetnutzung

Die Nutzung von Telekommunikationsmitteln und das Internet am Arbeitsplatz sind ebenfalls datenschutzrechtlich relevant. Arbeitgeber dürfen die Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel überwachen, jedoch müssen sie dabei den Datenschutz ihrer Mitarbeiter wahren. Hierzu zählen die Einhaltung von Vertraulichkeit und die Begrenzung der Überwachungsmaßnahmen auf das erforderliche Maß. Überwachungsvorgaben sollten klar in Betriebsvereinbarungen oder internen Richtlinien geregelt sein, und Mitarbeiter müssen über die Überwachungsmaßnahmen informiert werden.

Arbeitnehmerüberwachung durch technische Systeme

Die Einführung von technischen Systemen zur Überwachung der Arbeitnehmer bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Technische Systeme, wie elektronische Zeiterfassung, GPS-Tracking oder biometrische Zugangskontrollen, müssen datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies umfasst die Einhaltung des Grundsatzes der Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit. Arbeitgeber sollten eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, um mögliche Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Daten zu implementieren.

Besondere Herausforderungen und Lösungsansätze

Herausforderungen bei der Datenverarbeitung im Homeoffice

Das Arbeiten im Homeoffice bringt spezielle Herausforderungen in punkto Arbeitnehmerdatenschutz mit sich. Hierzu zählen die Sicherung der IT-Systeme und die Vermeidung unerlaubten Zugriffs durch Dritte. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Datenschutzmaßnahmen auch außerhalb des Firmengebäudes wirken. Dazu gehören die Verschlüsselung sensibler Daten, die Verwendung von sicheren Verbindungen und die Schulung der Mitarbeiter. Es ist ratsam, klare Richtlinien zur Datenverarbeitung im Homeoffice zu etablieren, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten.

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten

Betriebsräte spielen eine entscheidende Rolle im Arbeitnehmerdatenschutz. Sie haben Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen. Betriebsräte sollten aktiv in den Prozess der Datenerhebung und -verarbeitung eingebunden werden, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Durch die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten können datenschutzrechtliche Fragestellungen besser gelöst und transparente Regelungen geschaffen werden.

Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Eine wesentliche Maßnahme zur Sicherstellung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis besteht in der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Arbeitgeber sollten regelmäßige Schulungen anbieten, um die Mitarbeiter über die geltenden Datenschutzbestimmungen und deren Umsetzung im Unternehmen zu informieren. Sensibilisierungsmaßnahmen können dazu beitragen, das Bewusstsein für Datenschutzfragen zu schärfen und die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zu fördern. Dies stärkt nicht nur den Schutz personenbezogener Daten, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeiter in den Arbeitgeber.

Fazit: Datenschutz im Unternehmen ist ein gemeinschaftliches Anliegen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitnehmerdatenschutz ein komplexes und vielschichtiges Thema darstellt, dessen Bedeutung in der modernen Arbeitswelt stetig zunimmt. Arbeitgeber sind angehalten, gesetzliche Vorgaben sowie ethische Maßstäbe gleichermaßen zu erfüllen, um das Vertrauen und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu erhalten.

Die Integration von Datenschutzmaßnahmen in den Arbeitsalltag, kombiniert mit der Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, bildet das Fundament für einen nachhaltigen und effektiven Datenschutz. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Herfurtner jederzeit zur Verfügung. Fordern Sie uns und schützen Sie mit uns die Privatsphäre am Arbeitsplatz!

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