In diesem Blog-Beitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten von Bausparverträgen für Verbraucher detailliert erläutern. Als erfahrene Anwaltskanzlei ist es unser Ziel, Ihnen ein umfassendes Verständnis dieses Finanzinstruments zu vermitteln, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Wir werden uns mit den relevanten Gesetzen, aktuellen Gerichtsurteilen und häufig gestellten Fragen (FAQs) befassen, um Ihnen einen vollständigen Überblick über dieses Thema zu geben.

Einführung in den Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist in Deutschland ein beliebtes Finanzinstrument, das Verbrauchern ermöglicht, Geld für den Bau oder Kauf einer Immobilie anzusparen und gleichzeitig ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch zu nehmen. Dieser Vertrag besteht aus zwei Phasen: der Ansparphase und der Darlehensphase.

  • Ansparphase: In dieser Phase zahlen die Bausparer regelmäßig Beiträge in den Bausparvertrag ein, bis ein vorher festgelegtes Bausparguthaben erreicht ist.
  • Darlehensphase: Sobald das Bausparguthaben erreicht ist und die Zuteilungsreife erfüllt wurde, können die Bausparer ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, um die restlichen Kosten für den Bau oder Kauf einer Immobilie zu finanzieren.

Rechtliche Grundlagen des Bausparvertrags

Die rechtlichen Grundlagen des Bausparvertrags sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Die wichtigsten Regelungen finden sich in:

  • Bausparkassengesetz (BauSparkG)
  • Verordnung über die Rechnungslegung der Bausparkassen (BauSparRechV)
  • Verordnung über die Zuteilung von Bauspardarlehen (BauSparZutV)
  • Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG)
  • Verbraucherkreditgesetz (VkrG) bzw. Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2014/17/EU

Darüber hinaus können auch allgemeine zivilrechtliche Regelungen, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), für Bausparverträge relevant sein.

Bausparkassengesetz (BauSparkG)

Das Bausparkassengesetz regelt die Tätigkeit von Bausparkassen in Deutschland. Es definiert die Begriffe „Bausparen“ und „Bausparkasse“ und legt die Voraussetzungen für die Zulassung und Aufsicht von Bausparkassen fest. Insbesondere enthält das BauSparkG Bestimmungen zu:

  • Gründung und Zulassung von Bausparkassen
  • Aufsichtsbehörden und deren Befugnisse
  • Organisationsstruktur und Geschäftsführung von Bausparkassen
  • Bauspartarifen und deren Genehmigung
  • Anforderungen an die Rechnungslegung und Prüfung von Bausparkassen

Verordnung über die Rechnungslegung der Bausparkassen (BauSparRechV)

Die BauSparRechV regelt die Rechnungslegung von Bausparkassen und legt Anforderungen an den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Offenlegung von Informationen fest. Die Verordnung zielt darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit in der Rechnungslegung von Bausparkassen zu gewährleisten und einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb sicherzustellen.

Verordnung über die Zuteilung von Bauspardarlehen (BauSparZutV)

Die BauSparZutV regelt die Zuteilung von Bauspardarlehen und legt Kriterien für die Zuteilungsreife und die Berechnung der Zuteilungsmasse fest. Sie definiert zudem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Bauspardarlehen und die Anforderungen an die Tilgung der Darlehen.

Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG)

Das WoPG regelt die staatliche Förderung von Bausparverträgen in Form der Wohnungsbauprämie. Die Wohnungsbauprämie wird gewährt, um das Sparen für Wohneigentum zu fördern und die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen. Die Prämie wird auf das Bausparguthaben gezahlt und unterliegt bestimmten Einkommensgrenzen und anderen Voraussetzungen.

Verbraucherkreditgesetz (VkrG) bzw. Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2014/17/EU

Das VkrG und die Verbraucherkreditrichtlinie setzen europäische Vorgaben für Verbraucherkredite, einschließlich Bauspardarlehen, um. Sie regeln insbesondere Informationspflichten, Widerrufsrechte und Kündigungsmöglichkeiten für Verbraucher sowie Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung durch Kreditgeber.

Gestaltungsmöglichkeiten für Verbraucher

Bei der Gestaltung eines Bausparvertrags haben Verbraucher verschiedene Möglichkeiten, um den Vertrag ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten betreffen:

  • Bausparsumme
  • Regelsparbeitrag
  • Zuteilungszeitpunkt
  • Tilgungsmodalitäten
  • Sonderzahlungen
  • Wahl des Bauspartarifs

Bausparsumme

Die Bausparsumme ist der Betrag, den der Bausparer durch die Kombination von Bausparguthaben und Bauspardarlehen erreichen möchte. Sie sollte sorgfältig gewählt werden, um sicherzustellen, dass sie den geplanten Finanzierungsbedarf für das Bau- oder Kaufvorhaben abdeckt.

Regelsparbeitrag

Der Regelsparbeitrag ist der monatliche Betrag, den der Bausparer während der Ansparphase in den Bausparvertrag einzahlt. Die Höhe des Regelsparbeitrags kann individuell festgelegt werden, sollte aber in einem angemessenen Verhältnis zur Bausparsumme stehen, um eine zügige Zuteilungsreife zu erreichen.

Zuteilungszeitpunkt

Der Zuteilungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem der Bausparer sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann. Die Zuteilungsreife hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Höhe des angesparten Bausparguthabens, der Bewertungszahl und der Zuteilungsmasse. Durch eine sorgfältige Planung des Regelsparbeitrags und eventueller Sonderzahlungen kann der Bausparer den Zuteilungszeitpunkt beeinflussen.

Tilgungsmodalitäten

Die Tilgungsmodalitäten des Bauspardarlehens, wie z. B. die Tilgungsrate, die Laufzeit und eventuelle Sondertilgungen, können individuell vereinbart werden. Hierbei sollte der Bausparer auf eine ausgewogene Balance zwischen einer schnellen Tilgung und einer tragbaren monatlichen Belastung achten.

Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind zusätzliche Einzahlungen in den Bausparvertrag, die über den Regelsparbeitrag hinausgehen. Sie können dazu beitragen, das Bausparguthaben schneller aufzubauen und die Zuteilungsreife früher zu erreichen. Allerdings sollten Bausparer beachten, dass Sonderzahlungen in einigen Bauspartarifen begrenzt sein können oder zu einer Reduzierung der Wohnungsbauprämie führen können.

Wahl des Bauspartarifs

Bausparkassen bieten verschiedene Bauspartarife an, die sich hinsichtlich der Verzinsung des Bausparguthabens, der Darlehenszinsen und der Flexibilität in der Vertragsgestaltung unterscheiden. Der Bausparer sollte den Tarif wählen, der am besten zu seinen individuellen Bedürfnissen und Zielen passt.</p

Aktuelle Gerichtsurteile und deren Auswirkungen auf Bausparverträge

In den letzten Jahren gab es einige bedeutende Gerichtsurteile, die Auswirkungen auf Bausparverträge und deren Handhabung haben. Im Folgenden werden wir einige dieser Urteile und deren Implikationen für Bausparer erläutern.

Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen (BGH, Urteil vom 21.02.2017, XI ZR 185/16)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen unter bestimmten Voraussetzungen langjährige Bausparverträge kündigen können. Dies ist insbesondere dann zulässig, wenn der Bausparer die Zuteilungsreife erreicht hat, das Bauspardarlehen aber nicht in Anspruch nimmt und stattdessen von den vergleichsweise hohen Guthabenzinsen profitiert. Das Urteil hat für mehr Rechtssicherheit gesorgt und Bausparkassen die Möglichkeit gegeben, unrentable Altverträge zu beenden.

Anpassung von Bauspardarlehenszinsen bei variablen Zinssätzen (BGH, Urteil vom 14.01.2020, XI ZR 345/18)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen die Zinsen für Bauspardarlehen mit variablen Zinssätzen nicht einseitig und ohne Zustimmung des Bausparers erhöhen dürfen. Dies gilt insbesondere, wenn die Zinsanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bausparkassen intransparent oder unverständlich sind. Das Urteil stärkt die Rechte von Bausparern und stellt sicher, dass sie vor willkürlichen Zinserhöhungen geschützt sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Bausparvertrag

Kann ich mehrere Bausparverträge gleichzeitig abschließen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, mehrere Bausparverträge parallel zu führen. Dies kann z. B. sinnvoll sein, wenn man verschiedene Finanzierungsziele verfolgt oder unterschiedliche Bauspartarife nutzen möchte. Allerdings sollte man beachten, dass die Wohnungsbauprämie nur einmal pro Person gewährt wird, unabhängig von der Anzahl der Bausparverträge.

Was passiert, wenn ich meinen Bausparvertrag vorzeitig kündigen möchte?

Die Kündigung eines Bausparvertrags ist grundsätzlich möglich, kann aber finanzielle Nachteile mit sich bringen. So kann es zu einer Rückforderung der Wohnungsbauprämie und einer geringeren Verzinsung des Bausparguthabens kommen. Zudem können unter Umständen Kündigungsgebühren anfallen. Es empfiehlt sich daher, vor einer vorzeitigen Kündigung die individuellen Vertragsbedingungen und mögliche Alternativen, wie z. B. eine Beitragsfreistellung oder die Übertragung des Bausparvertrags auf eine andere Person, zu prüfen.

Kann ich meinen Bausparvertrag auf eine andere Person übertragen?

Ja, die Übertragung eines Bausparvertrags auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich und kann z. B. im Rahmen einer Schenkung, einer Erbschaft oder einer Vertragsübernahme erfolgen. Die Übertragung muss jedoch von der Bausparkasse genehmigt werden und es können gegebenenfalls Übertragungsgebühren anfallen. Bei einer Übertragung bleibt die Wohnungsbauprämie erhalten, sofern die Voraussetzungen für deren Gewährung weiterhin erfüllt sind.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei Bausparverträgen zu beachten?

Die Zinserträge aus Bausparverträgen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bausparer können jedoch einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bausparkasse einreichen, um Zinserträge bis zu einem bestimmten Betrag (Freistellungsbetrag) steuerfrei zu stellen. Die Wohnungsbauprämie ist steuerfrei, unterliegt jedoch gewissen Einkommensgrenzen und darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Wie sicher ist mein Geld bei einer Bausparkasse?

Bausparkassen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und Aufsichtsmechanismen, die darauf abzielen, die Sicherheit der Kundengelder zu gewährleisten. Sie sind Mitglieder der gesetzlichen Einlagensicherung, die im Falle einer Insolvenz der Bausparkasse die Einlagen der Kunden bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person absichert. Darüber hinaus sind Bausparkassen verpflichtet, ihr Geschäftsmodell auf langfristige Stabilität auszurichten und einen konservativen Anlagekurs zu verfolgen, was das Risiko für Anleger weiter reduziert.

Bausparvertrag: Rechtliche Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten für Verbraucher

Der Bausparvertrag ist ein bewährtes und flexibles Instrument zur Finanzierung von Wohneigentum. Durch die Kombination von Anspar- und Darlehensphase ermöglicht er eine langfristige Planung und Absicherung des Finanzierungsvorhabens. Die rechtlichen Grundlagen für Bausparverträge sind umfassend und bieten sowohl Bausparkassen als auch Bausparern einen verlässlichen Rahmen. Verbraucher haben verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um den Bausparvertrag an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Aktuelle Gerichtsurteile und die Berücksichtigung von FAQs helfen dabei, ein tieferes Verständnis für die verschiedenen Aspekte des Bausparens zu entwickeln und informierte Entscheidungen zu treffen.

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