Bemessungsentgelt – Alles, was Sie über die Grundlagen zur Berechnung von Leistungen wissen müssen. Erfahren Sie mehr über gesetzliche Vorgaben, Faktoren und Fallstricke sowie praktische Tipps von einem erfahrenen Rechtsanwalt.

Inhaltsverzeichnis

  • Bemessungsentgelt: Was ist das?
  • Maßgebliche Rechtsgrundlagen
  • Relevantes Arbeitsentgelt für die Berechnung
  • Grundsätze der Berechnung
  • Ermittlung des Bemessungszeitraums und des täglichen Bemessungsentgelts
  • Spezielle Regeln und Ausnahmen
  • Arbeitslosengeld und Bemessungsentgelt
  • Krankengeld und Bemessungsentgelt
  • Bedeutung des Bemessungsentgelts für Mutterschutz und Elterngeld
  • FAQs zum Bemessungsentgelt
  • Fazit: Bedeutung des Bemessungsentgelts und anwaltliche Unterstützung

Bemessungsentgelt: Was ist das?

In vielen Bereichen des deutschen Sozialrechts ist das sogenannte Bemessungsentgelt von zentraler Bedeutung. Das Bemessungsentgelt ist grundsätzlich der Berechnungswert, der die Höhe von Leistungen bestimmt, für die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während eines Anspruchszeitraums Anspruch hat.

Sozialversicherungsrechtliche Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder das Elterngeld, orientieren sich daher in vielen Fällen am Bemessungsentgelt der betreffenden Personen.

Im Folgenden wird ein Überblick über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die Grundlagen zur Berechnung des Bemessungsentgelts gegeben. Darüber hinaus wird anhand von Beispielen und konkreten Fallkonstellationen das Prinzip der Ermittlung des Bemessungsentgelts näher erläutert.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Das Bemessungsentgelt ist im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Sowohl das SGB III, das das Arbeitslosengeld regelt, als auch das SGB V, in dem das Krankengeld geregelt ist, enthalten Vorschriften zur Berechnung des Bemessungsentgelts. Für das Elterngeld sind die Regelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu finden.

  • SGB III, § 150 Bemessungsrahmen, Begriff des Arbeitsentgelts
  • SGB V § 47 Abs. 1 Satz 1 Berechnungsgrundlage des Krankengelds
  • BEEG § 2 Abs. 1 und 5 Elterngeld

Relevantes Arbeitsentgelt für die Berechnung

Für die Berechnung des Bemessungsentgelts ist entscheidend, welches Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wird. Grundsätzlich kommt das Arbeitsentgelt in Betracht, das in den letzten zwölf Monaten vor dem Beginn der jeweiligen Leistung (z.B. Arbeitslosigkeit) erzielt wurde. Das Arbeitsentgelt kann sowohl aus der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber als auch aus einer eigenen Tätigkeit stammen und umfasst unter anderem:

  • laufende Bezüge wie Lohn, Gehalt, Akkordlohn, Prämien, Zulagen, Zuschläge und Provisionen
  • einmalige Bezüge wie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld
  • Sachbezüge wie kostenfreie Unterkunft oder Verpflegung, soweit sie als Arbeitsentgelt anzusehen sind

Nicht zu berücksichtigen sind dagegen zum Beispiel Sozialleistungen, Versicherungsleistungen, Renten oder Gelder, die aus der Vermögenssorge stammen.

Grundsätze der Berechnung

Um das Bemessungsentgelt zu berechnen, werden zunächst die verschiedenen Entgeltbestandteile im relevanten Zeitraum addiert. Danach erfolgt eine Aufteilung des Gesamtentgelts durch die Anzahl der Tage, für die das Entgelt gezahlt wurde, um das tägliche Bemessungsentgelt zu erhalten. In vielen Fällen entspricht das tägliche Bemessungsentgelt also dem Durchschnittsentgelt pro Tag.

Auch die unterschiedlichen Bezugszeiträume der einzelnen Leistungen spielen eine Rolle bei der Berechnung des Bemessungsentgelts. So ist für das Krankengeld ein Bezugszeitraum von einem Jahr maßgeblich, während für das Arbeitslosengeld der Bezugszeitraum auf das letzte Jahr vor der Arbeitslosmeldung begrenzt ist.

Ermittlung des Bemessungszeitraums und des täglichen Bemessungsentgelts

Der Bemessungszeitraum ist für die Berechnung des Bemessungsentgelts von großer Bedeutung. Grundsätzlich gilt für den Bemessungszeitraum ein Zeitraum von zwölf Monaten. Jedoch können unter bestimmten Voraussetzungen auch kürzere oder längere Zeiträume in Betracht kommen. Für die Ermittlung des Bemessungszeitraums ist zunächst auf den Beginn der jeweiligen Leistung abzustellen, wie zum Beispiel:

  • erster Tag der Arbeitslosigkeit bei Arbeitslosengeld
  • erster Tag der Arbeitsunfähigkeit bei Krankengeld
  • Geburt des Kindes bei Elterngeld

Das tägliche Bemessungsentgelt wird im nächsten Schritt errechnet, indem das gesamte Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums durch die Anzahl der Tage geteilt wird, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde.

Spezielle Regeln und Ausnahmen

In bestimmten Fällen können besondere Regelungen und Ausnahmen zur Berechnung des Bemessungsentgelts greifen. Dazu zählen unter anderem:

  • Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung
  • Arbeitsentgelt aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen
  • füreinander ablösende Versicherungs- und Beschäftigungsverhältnisse
  • Übergang von einer Tätigkeit in eine andere
  • Arbeitsentgelt in der Elternzeit

Um in diesen Fällen das korrekte Bemessungsentgelt ermitteln zu können, sollten die besonderen Regelungen und Ausnahmen berücksichtigt und angewendet werden.

Arbeitslosengeld und Bemessungsentgelt

Das Arbeitslosengeld ist eine der wichtigsten sozialrechtlichen Leistungen in Deutschland. Die Höhe des Arbeitslosengelds wird in erster Linie auf Basis des Bemessungsentgelts berechnet. Dabei wird das Bemessungsentgelt auf der Grundlage des Arbeitsentgelts der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ermittelt und anschließend ein Prozentsatz davon als Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Krankengeld und Bemessungsentgelt

Auch beim Krankengeld spielt das Bemessungsentgelt eine zentrale Rolle. Wird ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des Krankengelds richtet sich grundsätzlich nach dem täglichen Bemessungsentgelt, wobei jedoch gesetzlich vorgesehene Höchstgrenzen zu beachten sind.

Bedeutung des Bemessungsentgelts für Mutterschutz und Elterngeld

Das Bemessungsentgelt ist auch für das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld von Bedeutung. In beiden Fällen dient das tägliche Bemessungsentgelt als Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Leistung. Beim Mutterschaftsgeld wird das Bemessungsentgelt auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei Kalendermonate oder der letzten 13 Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist ermittelt.

Beim Elterngeld erfolgt die Berechnung auf Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, wobei hier bestimmte Einkommensgrenzen und -freibeträge zu berücksichtigen sind.

FAQs zum Bemessungsentgelt

Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die am meisten gestellten Fragen und deren Antworten.

  • Wie wird das Bemessungsentgelt berechnet?

Das Bemessungsentgelt wird berechnet, indem das gesamte Arbeitsentgelt des maßgeblichen Bemessungszeitraums durch die Anzahl der Tage geteilt wird, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde.

  • Welche Leistungen orientieren sich am Bemessungsentgelt?

Das Bemessungsentgelt ist unter anderem Grundlage für die Berechnung von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

  • Welche Entgeltbestandteile fließen in das Bemessungsentgelt ein?

Das Bemessungsentgelt umfasst beispielsweise laufende Bezüge wie Gehalt, Prämien, Zulagen, Zuschläge und Provisionen sowie einmalige Bezüge wie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sowie Sachbezüge, soweit sie als Arbeitsentgelt anzusehen sind.

  • Kann das Bemessungsentgelt auch im Fall von Teilzeitarbeit oder geringfügiger Beschäftigung berechnet werden?

Ja, das Bemessungsentgelt ist auch bei Teilzeitarbeit oder geringfügiger Beschäftigung anwendbar, wobei besondere Regelungen und Ausnahmen zu beachten sind.

  • Was ist der Unterschied zwischen Bemessungsentgelt und Durchschnittsentgelt?

Das Bemessungsentgelt ist ein von den Sozialversicherungsträgern ermittelter Berechnungswert für die Höhe von Leistungen, während das Durchschnittsentgelt das im Durchschnitt verdiente Arbeitsentgelt der Beschäftigten eines bestimmten Zeitraums ist.

Fazit: Bedeutung des Bemessungsentgelts und anwaltliche Unterstützung

Das Bemessungsentgelt ist ein zentrales Element bei der Berechnung von Sozialleistungen in Deutschland. Die Höhe von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld wird maßgeblich durch das Bemessungsentgelt beeinflusst. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es daher von großer Bedeutung, über die Grundlagen und Zusammenhänge des Bemessungsentgelts Bescheid zu wissen.

Obwohl das Bemessungsentgelt grundsätzlich nach einheitlichen Grundsätzen berechnet wird, können in Einzelfällen spezielle Regelungen und Ausnahmen zur Anwendung kommen. In solchen Fällen kann die Beratung und Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin sinnvoll sein.

Eine rechtlich fundierte Einschätzung des individuellen Falles kann dazu beitragen, Unsicherheiten zu klären und möglicherweise bestehende Ansprüche auf Sozialleistungen zu sichern.

Als erfahrene Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Sozialrechts stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen rund um das Bemessungsentgelt und die Berechnung von Leistungen zu beantworten und Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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