Der berufliche Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ein wichtiges Thema für viele berufstätige Eltern, die eine Auszeit vom Job genommen haben, um sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern. Da die Rückkehr in den Arbeitsmarkt nach einer längeren Pause mit Herausforderungen verbunden sein kann, möchten wir Ihnen in diesem Blog-Beitrag einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und gesetzlichen Regelungen geben, die für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit relevant sind.

Inhaltsübersicht

Gesetzliche Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Das BEEG zählt zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Es regelt unter anderem:

  • Anspruch auf Elternzeit
  • Dauer der Elternzeit
  • Elterngeld und ElterngeldPlus
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern während und nach der Elternzeit
  • Kündigungsschutz während der Elternzeit

Die wichtigsten Punkte des BEEG in Bezug auf den Wiedereinstieg sind vor allem die Dauer der Elternzeit, der Anspruch auf Teilzeitarbeit während und nach der Elternzeit, sowie der Kündigungsschutz während der Elternzeit.

Den Wiedereinstieg planen und Maßnahmen zur Vorbereitung ergreifen

Ein erfolgreicher beruflicher Wiedereinstieg sollte gut geplant sein – und das am besten schon während der Elternzeit. Die folgenden Schritte können Ihnen dabei helfen, sich optimal auf die Rückkehr in den Job vorzubereiten:

  • Fristen und Formalitäten einhalten: Achten Sie darauf, dass Sie die Anmeldefristen und Formalitäten im Zusammenhang mit der Elternzeit beachten, um Ihren Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld zu sichern.
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber aufrechterhalten: Bleiben Sie während der Elternzeit in Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber und Kollegen, um über wichtige Entwicklungen im Unternehmen informiert zu bleiben und Ihre Rückkehr in den Job frühzeitig zu besprechen.
  • Weiterbildung und Networking nutzen: Nutzen Sie Ihre Elternzeit auch, um sich fachlich weiterzubilden und Ihr berufliches Netzwerk auszubauen, z. B. durch Teilnahme an Online-Kursen, Fachkonferenzen oder Netzwerkveranstaltungen.
  • Flexibilität und Offenheit zeigen: Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken, wie Sie Ihre Arbeitszeiten und –orte gestalten können. Seien Sie offen für neue Arbeitsmodelle und -konzepte wie Home-Office, Job-Sharing oder flexiblere Arbeitszeiten.
  • Kinderbetreuung organisieren: Informieren Sie sich rechtzeitig über passende Kinderbetreuungsangebote in Ihrer Nähe und beantragen Sie gegebenenfalls einen Kindergartenplatz.

Wiedereinstiegsmodelle: Teilzeitarbeit, Job-Sharing, Home-Office und andere Möglichkeiten

Die Art und Weise, wie Sie Ihren Wiedereinstieg gestalten, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und den Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen ab. Die folgenden Wiedereinstiegsmodelle können Ihnen als Orientierung dienen:

  • Teilzeitarbeit: Teilzeitarbeit kann Ihnen ermöglichen, sowohl Ihren Beruf als auch Ihre Familie unter einen Hut zu bringen. Sie haben bei Teilzeitarbeit den Anspruch, Ihre wöchentliche Arbeitszeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber auf bis zu 30 Stunden oder weniger zu reduzieren.
  • Job-Sharing: Beim Job-Sharing teilen sich zwei Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle und teilen sich die Arbeitszeit auf. Dieses Modell erfordert eine enge Zusammenarbeit der „Job-Partner“, kann aber eine attraktive Lösung sein, um den Wiedereinstieg flexibel zu gestalten.
  • Home-Office und mobiles Arbeiten: Durch die Möglichkeit, ganz oder teilweise von zu Hause aus oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl zu arbeiten, können Sie flexibel auf die Bedürfnisse Ihrer Familie reagieren und gleichzeitig Ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen.
  • Flexibles Arbeitszeitmodell: Flexible Arbeitszeiten erlauben es Ihnen, Ihre Arbeitszeit selbst zu bestimmen und somit Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Solche Modelle können Gleitzeit, Arbeitszeitkonten oder die freie Wahl von Teilzeitstunden beinhalten.

Anspruch auf Teilzeit: Gesetzeslage und Voraussetzungen

Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits sechs Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und Einschränkungen:

  • Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen (ausschlaggebend sind die Arbeitsstunden, nicht die Anzahl der Personen).
  • Der Arbeitnehmer muss mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeitarbeit seinen Wunsch schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
  • Der Arbeitgeber kann die Teilzeitarbeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. Solche Gründe können z. B. eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs sein.

Es ist wichtig, frühzeitig und offen mit dem Arbeitgeber über den Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung zu sprechen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Tipps zur erfolgreichen Bewerbung nach der Elternzeit

Wenn Sie nach der Elternzeit eine neue Stelle suchen oder sich innerhalb Ihres Unternehmens weiterentwickeln möchten, sollten Sie folgende Tipps zur erfolgreichen Bewerbung beherzigen:

  • Betonen Sie Ihre Erfahrungen und Qualifikationen: Stellen Sie die Erfahrungen und Qualifikationen, die Sie während Ihrer Berufstätigkeit erworben haben, in den Vordergrund und geben Sie konkrete Beispiele für Ihre Erfolge und Leistungen.
  • Gehen Sie offen mit Ihrer Elternzeit um: Erwähnen Sie die Elternzeit im Lebenslauf und im Bewerbungsgespräch, aber sehen Sie diese nicht als Nachteil. Betonen Sie stattdessen die Fähigkeiten und Kompetenzen, die Sie während dieser Zeit entwickelt haben (z. B. Organisation, Stressresistenz).
  • Halten Sie sich auf dem Laufenden: Zeigen Sie im Bewerbungsgespräch, dass Sie über aktuelle Entwicklungen in Ihrer Branche informiert sind und setzen Sie Ihre erworbenen Fachkenntnisse in den Fokus.
  • Präsentieren Sie sich selbstbewusst: Gehen Sie mit Selbstbewusstsein und Überzeugung in das Bewerbungsgespräch. Sie haben einen wertvollen Beitrag zu leisten, und Ihre Elternzeit sollte Ihre berufliche Zukunft nicht beeinträchtigen.
  • Nutzen Sie Netzwerke und Empfehlungen: Pflegen Sie Ihre beruflichen Kontakte und nutzen Sie diese, um potenzielle Arbeitgeber oder Vakanzen kennenzulernen. Empfehlungen von ehemaligen Kollegen, Vorgesetzten oder Geschäftspartnern können Ihre Bewerbungsunterlagen zusätzlich aufwerten.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Elternzeit kann für jedes Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Insgesamt stehen jedem Elternteil bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind zur Verfügung.

Wie beantrage ich Elternzeit?

Die Anmeldung der Elternzeit erfolgt schriftlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit. In dem Schreiben geben Sie den genauen Zeitraum der Elternzeit an und legen fest, ob Sie Teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchten.

Habe ich Anrecht auf einen Arbeitsplatz in meinem Unternehmen nach der Elternzeit?

Nach der Elternzeit haben Sie ein gesetzliches Recht auf einen Arbeitsplatz, der Ihren Qualifikationen und bisherigen Erfahrungen entspricht. Es besteht keine Garantie, dass Sie genau Ihre vorherige Position wieder einnehmen können, aber der neue Arbeitsplatz darf nicht schlechter gestellt sein.

Wie gebe ich den Wiedereinstieg nach der Elternzeit im Lebenslauf an?

Führen Sie die Elternzeit als separate Zeile im Lebenslauf auf, am besten im Abschnitt „Beruflicher Werdegang“ oder im Abschnitt „Persönliche Informationen“ (abhängig von Ihrer Lebenslaufstruktur). Geben Sie den Zeitraum der Elternzeit sowie gegebenenfalls eine kurze Bemerkung an, z. B. „Elternzeit (für die Betreuung meines Kindes)“ oder „Elternzeit (inklusive Teilzeitarbeit)“.

Was ist Elterngeld und wie beantrage ich es?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern während der Elternzeit und ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens. Elterngeld wird für mindestens zwei und maximal 14 Monate gezahlt. Der Anspruch und die Höhe des Elterngeldes richten sich nach Ihrem individuellen Einkommen und den gewählten Bezugsmonaten. Elterngeld beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle in Ihrem Bundesland.

Kann ich während der Elternzeit meine Arbeitszeit reduzieren?

Während der Elternzeit können Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber teilzeitbeschäftigt sein. Dabei können Sie Ihre Arbeitszeit auf bis zu 30 Stunden oder weniger pro Woche reduzieren. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und Regeln, die Sie im BEEG und TzBfG finden.

Sind Fort- und Weiterbildungen während der Elternzeit möglich?

Während der Elternzeit sind Fort- und Weiterbildungen grundsätzlich möglich und sogar empfehlenswert. Sie können so den Anschluss an Ihren Beruf und Ihre Branche nicht verlieren und Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Wiedereinstieg verbessern. Beachten Sie jedoch, dass die Finanzierung solcher Maßnahmen nicht immer von Ihrem Arbeitgeber übernommen wird und Sie gegebenenfalls selbst dafür aufkommen müssen.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser ausführliche Blog-Beitrag nützliche Informationen und Empfehlungen für Ihren beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit bietet. Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben oder professionelle rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit auf unsere Expertise und unsere Erfahrung verlassen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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