Bestechung ist ein gesellschaftliches Übel, das seit Jahrhunderten existiert und sowohl in öffentlichen als auch in privaten Organisationen weit verbreitet ist. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns eingehend mit diesem Problem befassen, die Strafbarkeit und rechtlichen Konsequenzen der Bestechung untersuchen und Ihnen dabei helfen, die bestmöglichen Vermeidungsstrategien zu entwickeln.

Was ist Bestechung? Definition und Beispiele

Bestechung ist ein Straftat, bei der eine Person einem Amtsträger (oder einer anderen Person) einen finanziellen oder materiellen Vorteil anbietet, um dessen Entscheidungen oder Handlungen zu beeinflussen. Dabei kann es sich beispielsweise um Geldzahlungen, Geschenke, Gehaltszuschüsse, Beförderungen, Urlaubsreisen oder andere materielle Vergünstigungen handeln. Um als Bestechung zu gelten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein materieller oder ideeller Vorteil wird einem Amtsträger oder einer anderen Person angeboten oder zugesagt.
  • Der Vorteil soll die Amtsführung des Amtsträgers oder die Entscheidung der anderen Person beeinflussen.
  • Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Gewährung des Vorteils und der erwünschten Handlung des Amtsträgers oder der anderen Person.

Bestechung kann in verschiedenen Formen und Größen auftreten. Einige Beispiele für Bestechung sind:

  • Ein Unternehmen, das einen Behördenvertreter besticht, um einen Auftrag oder eine Genehmigung zu erhalten.
  • Ein Politiker, der in seiner Funktion als Amtsträger Geld von einem Unternehmen erhält, um für bestimmte Gesetze oder Regelungen zu sorgen.
  • Ein Arzt, der von einem Pharmaunternehmen Geld oder Geschenke erhält, um dessen Medikamente zu verschreiben.
  • Ein Lehrer, der von einem Schüler oder dessen Eltern bestochen wird, um die Prüfungsnote zu verbessern.

Die rechtlichen Grundlagen der Bestechung

Strafgesetzbuch (StGB)

Die zentralen Regelungen zur Bestechung finden sich in den §§ 331 bis 337 Strafgesetzbuch (StGB). Sie unterscheiden zwischen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme von Amtsträgern (§§ 331 bis 333 StGB), sowie der Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Amtsträgern (§§ 334 bis 336 StGB).

Bestechlichkeit und Vorteilsannahme (§§ 331 bis 333 StGB)

  • Bestechlichkeit (§ 332 StGB): Ein Amtsträger macht sich der Bestechlichkeit strafbar, wenn er für eine rechtswidrige Handlung einen Vorteil fordert oder annimmt.
  • Vorteilsannahme (§ 331 StGB): Vorteilsannahme liegt vor, wenn ein Amtsträger einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ohne dass eine rechtswidrige Handlung des Amtsträgers erwartet wird.
  • Vorteilsannahme für eine Diensthandlung (§ 333 StGB): Ein Amtsträger macht sich der Vorteilsannahme für eine Diensthandlung strafbar, wenn er für die rechtmäßige Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung einen Vorteil fordert oder annimmt.

Bestechung und Vorteilsgewährung (§§ 334 bis 336 StGB)

  • Bestechung (§ 334 StGB): Wer einem Amtsträger oder zukünftigen Amtsträger für den Amtsträger oder einen Dritten einen Vorteil bietet, verspricht oder gewährt, um für eine rechtswidrige Handlung im Amt eine Gegenleistung zu erhalten, macht sich der Bestechung strafbar.
  • Vorteilsgewährung (§ 335 StGB): Vorteilsgewährung wird definiert als das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger, ohne dass eine rechtswidrige Handlung erwartet wird. Der Straftatbestand der Vorteilsgewährung schließt auch das Anbieten oder Gewähren von Vorteilen im Nachhinein ein, sogenanntes „nachträgliches Belohnen“ (§ 335a StGB).
  • Vorteilsgewährung für eine Diensthandlung (§ 336 StGB): Wer einem Amtsträger oder zukünftigen Amtsträger für den Amtsträger oder einen Dritten einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, um für die rechtmäßige Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung eine Gegenleistung zu erhalten, macht sich der Vorteilsgewährung für eine Diensthandlung strafbar.

Weitere Regelungen und Gesetze

Abgesehen von den allgemeinen Regelungen im Strafgesetzbuch existieren spezielle Gesetze und Vorschriften, die Bestechung unter bestimmten Umständen sanktionieren:

  • Strafbarkeit der privatwirtschaftlichen Bestechung im Sinne von § 299 StGB
  • Parteiengesetz, insbesondere § 25 zum Verbot der Annahme von Zuwendungen und Vorteilen durch Parteien und ihre Vertreter
  • Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, das insbesondere strafrechtliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Bestechung im Gesundheitswesen beinhaltet
  • EU- und internationale Anti-Korruptionsbekämpfungsgesetze, wie die UN-Konvention gegen Korruption und die OECD-Konvention gegen Bestechung

Aktuelle Gerichtsurteile zur Bestechung

Die folgenden Gerichtsurteile veranschaulichen verschiedene Aspekte der Bestechung und verdeutlichen die Rechtsprechung in diesem Bereich:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.06.2020 – 5 StR 134/19 (Bestechung eines Amtsträgers ist auch dann strafbar, wenn dieser nicht im Amt ist)

Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch das Bestechen eines zukünftigen Amtsträgers als Bestechung im Sinne des § 334 StGB strafbar ist. In diesem Fall zahlte der Angeklagte einer zukünftigen Landrätin Geld, um in ihrem zukünftigen Amt einen Auftrag für sein Unternehmen zu erhalten. Das Gericht stellte klar, dass die persönliche Bereicherung der Landrätin als Gegenleistung für die Vergebung des Auftrags auch dann eine strafbare Handlung darstellt, wenn sie zum Zeitpunkt des Bestechens noch nicht im Amt ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.12.2017 – 5 StR 416/17 (Bestechung von Ärzten durch Pharmaunternehmen)

In diesem Fall verurteilte der Bundesgerichtshof mehrere Mitarbeiter eines Pharmaunternehmens und Ärzte wegen gemeinschaftlicher und fortgesetzter Bestechung und Bestechlichkeit gemäß §§ 334, 333 StGB. Das Pharmaunternehmen hatte Ärzten für das Verschreiben bestimmter Medikamente Geld und Sachleistungen angeboten. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass dies eine rechtswidrige Vorteilsgewährung darstellt und sowohl das Unternehmen als auch die Ärzte für ihre Handlungen strafrechtlich verantwortlich sind.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.11.2018 – 3 StR 439/17 (Lange Haftstrafen für ehemaligen Regierungschef und bestechenden Unternehmer)

In diesem Fall bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines ehemaligen Regierungschefs und eines Unternehmers, die sich beide wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Sinne der §§ 332, 334 StGB strafbar gemacht hatten. Der Unternehmer hatte dem Politiker Geld und Urlaubsreisen im Gegenwert von mehreren Hunderttausend Euro zukommen lassen, um seine Regierungsführung zu beeinflussen und Vorteile für sein Unternehmen zu erlangen. Das Gericht sah dies als schwerwiegenden Fall an und verhängte langjährige Haftstrafen gegen beide Angeklagte.

Vermeidungsstrategien gegen Bestechung

Um sich vor Bestechungsvorwürfen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation zu schützen, sollten Sie verschiedene Vermeidungsstrategien implementieren. Diese können Folgendes umfassen:

Klare Richtlinien und Regeln

Erstellen Sie klare und transparente Richtlinien zum Umgang mit Vorteilen, Geschenken und finanziellen Zuwendungen, sowohl intern als auch im Kontakt mit Dritten. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für mögliche Risiken und Gefahren der Bestechung und schulen Sie sie im Erkennen und Verhindern solcher Delikte.

Whistleblower-Systeme

Fördern Sie eine Unternehmenskultur, in der Mitarbeiter Fehlverhalten oder verdächtige Praktiken ohne Angst vor Nachteilen melden können. Implementieren Sie ein anonymer Whistleblower-System, um Meldungen von Mitarbeitern oder Dritten effektiv und vertraulich entgegennehmen und bearbeiten zu können.

Auditierung und Kontrolle

Setzen Sie regelmäßige Audits und Kontrollen durch, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften und der unternehmensinternen Richtlinien zu überprüfen. Ergreifen Sie bei Bedarf rechtzeitige Korrekturmaßnahmen, um Risiken zu minimieren und mögliche Strafverfolgungen abzuwenden.

Zusammenarbeit mit Rechtsexperten

Beauftragen Sie Rechtsanwälte oder Compliance-Experten, um Ihr Unternehmen auf mögliche Schwachstellen und Risiken im Hinblick auf Bestechung und Korruption zu überprüfen. Nutzen Sie deren Expertise, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und rechtliche Fallstricke im eigenen Geschäftsumfeld zu vermeiden.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen

Rechtliche Rahmenbedingungen und Geschäftspraktiken ändern sich kontinuierlich. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Vermeidungsstrategien kontinuierlich überprüfen, um sich an neue Entwicklungen und Gegebenheiten anzupassen.

FAQ zur Bestechung

Sind Geschenke an Amtsträger strafbar?

Nicht jedes Geschenk an einen Amtsträger ist strafbar. Problematisch sind jedoch Geschenke, die über übliche Höflichkeitsbezeugungen hinausgehen und einen echten wirtschaftlichen Wert besitzen. Wichtig ist, dass ein Zusammenhang zwischen dem Geschenk und einer Diensthandlung des Amtsträgers bestehen muss, damit die Handlung strafbar ist. Unterschieden wird hierbei zwischen rechtswidrigen Handlungen (§§ 332, 334 StGB) und rechtmäßigen Handlungen (§§ 331, 333 StGB).

Wie ist der Begriff „Vorteil“ definiert?

Ein Vorteil ist grundsätzlich alles, was den Amtsträger oder eine andere Person in einer rechtlich oder wirtschaftlich günstigeren Lage positioniert. Dies kann finanzieller oder materieller Natur sein, aber auch immaterielle Vorteile sind möglich. Wichtig ist, dass der Vorteil objektiv messbar sein muss.

Kann eine einvernehmliche Bestechung strafbar sein?

Ja, auch wenn beide Parteien einer Bestechung zustimmen, kann dies strafbar sein. In diesem Fall können sich sowohl der Amtsträger als auch der Bestechende strafbar machen. Die Strafbarkeit entsteht aus dem Umstand, dass die Bestechung gegen die Pflichten eines Amtsträgers verstößt und damit das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit und Integrität des öffentlichen Dienstes untergräbt.

Besteht eine Meldepflicht für Bestechung?

Grundsätzlich besteht in Deutschland keine generelle Meldepflicht für jedes erkannte Bestechungsdelikt. Allerdings sind Unternehmen und deren Mitarbeiter im Rahmen ihrer Compliance-Verpflichtungen gehalten, auf interne und externe Regelungen und gesetzliche Bestimmungen zu achten. Auch im Rahmen der institutionalisierten Whistleblower-Systeme haben Mitarbeiter die Möglichkeit, Fälle von Bestechung oder Korruption zu melden. In einigen Branchen können gesonderte Meldepflichten bestehen, wie zum Beispiel im Banken- und Finanzsektor.

Welche Strafen drohen bei Bestechung?

Die Strafen für Bestechung variieren je nach Schwere des Falls und der Art der Tat. Die Strafandrohungen nach dem StGB lauten:

  • Bestechlichkeit (§ 332 StGB): Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
  • Vorteilsannahme (§ 331 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Vorteilsannahme für eine Diensthandlung (§ 333 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Bestechung (§ 334 StGB): Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
  • Vorteilsgewährung (§ 335 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Vorteilsgewährung für eine Diensthandlung (§ 336 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

In besonders schweren Fällen können die Strafen höher ausfallen. Zudem können zusätzliche Sanktionen, wie der Verlust von Ämtern oder berufsrechtliche Sanktionen, folgen.

Sind Unternehmen für Bestechungshaftung ihrer Mitarbeiter verantwortlich?

Grundsätzlich können Unternehmen für das Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter haften, wenn sie deren Handlung zugerechnet werden kann. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Unter Umständen können auch Unternehmen selbst wegen Vorteilsgewährung oder Bestechung belangt werden, insbesondere wenn sie ihre Compliance-Pflichten vernachlässigt und das Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter begünstigt haben. Unternehmen sollten daher präventive Maßnahmen ergreifen, um solche Risiken zu minimieren.

Bestechung: Erkennen, handeln und vermeiden

Bestechung ist ein komplexes und weitreichendes Thema, das sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen und Organisationen betrifft. Die vollständige Vermeidung von Bestechung erfordert ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Grundlagen, aktuelle Kenntnisse der Rechtsprechung und die Implementierung effektiver Vermeidungsstrategien. Die Zusammenarbeit mit Experten im Bereich Compliance und Recht kann dabei helfen, Unternehmen und Organisationen gegen Bestechungsdelikte abzusichern und die rechtlichen Risiken zu minimieren.

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