In der heutigen Gesellschaft sind Videoüberwachung und Bodycams allgegenwärtig und dienen dazu, die Sicherheit der Bürger zu erhöhen, Straftaten aufzuklären und Ordnungskräfte bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Dennoch wird der Einsatz dieser Technologien häufig kritisiert, da er in vielen Fällen die Privatsphäre von Personen beeinträchtigt und zu einem Eingriff in ihre Grundrechte führen kann. Dieser Blog-Beitrag bietet einen umfassenden Leitfaden zu den rechtlichen Aspekten von Videoüberwachung und Bodycams, indem er die Herausforderungen des Datenschutzes aufzeigt und klare Richtlinien für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bietet.

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Bestimmungen

Um die rechtlichen Aspekte von Videoüberwachung und Bodycams zu verstehen, ist es wichtig, sich zunächst mit den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen, die diese Technologien regeln. Hier sind einige der wichtigsten Gesetze und Vorschriften zur Videoüberwachung und Verwendung von Bodycams:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Diese Verordnung der Europäischen Union schützt die Privatsphäre von Bürgern und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Aufzeichnung und Speicherung von Videoüberwachungsmaterial. Die DSGVO legt auch fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, fair und transparent sein muss.
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Das BDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und gilt auch für die Videoüberwachung und den Einsatz von Bodycams. Zu den wichtigsten Bestimmungen des BDSG gehört der Grundsatz der Datensparsamkeit, der besagt, dass personenbezogene Daten so sparsam wie möglich verarbeitet werden sollen.
  • Landespolizeigesetze: Diese Gesetze regeln die Verwendung von Videoüberwachung und Bodycams durch die Polizei auf Landesebene. In vielen Bundesländern wird die Verwendung von Bodycams durch Polizeibeamte ausdrücklich in den entsprechenden Polizeigesetzen geregelt. Sie enthalten auch Vorschriften zur Aufbewahrung und Löschung von Aufnahmen.

Einsatz von Videoüberwachung in öffentlichen und privaten Bereichen

Die rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Videoüberwachung sind je nach Ort und Nutzungszweck unterschiedlich. Videoüberwachung kann in öffentlichen und privaten Bereichen eingesetzt werden, und entsprechende Regeln gelten für beide Fälle:

Öffentliche Bereiche

Die Installation von Überwachungskameras in öffentlichen Räumen ist häufig umstritten, da sie in der Regel einen größeren Einfluss auf die Privatsphäre von Personen haben. Die Gesetze und Vorschriften zur Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen beziehen sich in der Regel auf:

  • Kameras zur Verkehrsüberwachung (z. B. zur Überwachung von Straßenverkehr, Tempo- und Fahrspurkontrollen)
  • Kameras zur Prävention und Aufklärung von Straftaten (z. B. zur Überwachung von gefährdeten Orten oder bei Großveranstaltungen)
  • Kameras zur Überwachung von Gebäuden und Einrichtungen

Die Installation von Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen ist in der Regel nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Zu den gesetzlichen Anforderungen gehören unter anderem:

  • Einhaltung der Grundsätze der DSGVO und des BDSG
  • Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO, wenn eine umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen ist
  • Kenntlichmachung des überwachten Bereichs durch entsprechende Hinweisschilder (Transparenzgebot).
  • Löschung der Aufnahmen nach einer bestimmten Frist oder wenn der Zweck der Speicherung entfällt

Private Bereiche

Die Installation von Videoüberwachung in privaten Bereichen, wie zum Beispiel in Wohngebäuden oder Geschäftsräumen, ist ebenfalls reguliert, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen. Einige gesetzliche Anforderungen für die Videoüberwachung in privaten Bereichen sind:

  • Vorliegen eines berechtigten Interesses, das die Grundrechte der betroffenen Personen überwiegt (z. B. zur Sicherung von Personen und Eigentum)
  • Einholung der Zustimmung der betroffenen Personen, wenn eine Einwilligung erforderlich ist (z. B. bei der Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz)
  • Beachtung der Grundsätze der DSGVO und des BDSG
  • Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO, wenn eine umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen ist
  • Informieren der betroffenen Personen über die Videoüberwachung gemäß Art. 13 DSGVO

Rechtliche Aspekte und Anforderungen bei der Verwendung von Bodycams

Bodycams, die von Polizeibeamten und anderen Einsatzkräften getragen werden, sind eine weitere Form der Videoüberwachung, die datenschutzrechtliche Bedenken aufwirft. Die rechtliche Situation für den Einsatz von Bodycams unterscheidet sich in einigen Aspekten von der stationären Videoüberwachung. Die wichtigsten Aspekte, die bei der Verwendung von Bodycams zu beachten sind, sind:

  • Bodycams sollten in der Regel nur bei konkretem Anlass und nicht dauerhaft eingeschaltet sein (z. B. bei Gefahr für den Beamten oder zur Beweissicherung)
  • Die Verwendung von Bodycams muss auf rechtlicher Grundlage erfolgen (z. B. durch entsprechende Regelungen in Landespolizeigesetzen)
  • Die betroffenen Personen sollten über den Einsatz der Bodycam informiert werden, es sei denn, dies ist aufgrund der konkreten Situation unzumutbar oder undurchführbar
  • Die Aufnahmen sollten nach einer bestimmten Frist gelöscht werden, es sei denn, sie sind zur Verfolgung von Straftaten oder zur Durchsetzung von Disziplinarmaßnahmen weiterhin erforderlich
  • Es muss ein angemessenes Datenschutzkonzept vorliegen, das den Einsatz von Bodycams und die Verarbeitung der Aufnahmen regelt (z. B. hinsichtlich technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen)

Datenschutz-Folgenabschätzung bei Videoüberwachung und Bodycams

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein zentrales Instrument im Rahmen der DSGVO, um die Risiken für die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, etwa durch Videoüberwachung oder Bodycams, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

Im Fall der Videoüberwachung und Bodycams sind einige der zentralen Aspekte, die bei einer DSFA berücksichtigt werden sollten , unter anderem:

  • Die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Überwachungskameras oder Bodycams
  • Die Auswirkungen auf die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen
  • Die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verarbeiteten Daten eingesetzt werden
  • Die Vorkehrungen zur Einhaltung der Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung
  • Die Verfahren zur Einholung von Zustimmung und Information der betroffenen Personen, wenn dies erforderlich ist
  • Die Verfahren zur Löschung der Aufnahmen und zur Wahrung des Rechts auf Vergessenwerden der betroffenen Personen

Die Ergebnisse der DSFA sollten dokumentiert und regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Datenschutzrisiken angemessen bewältigt werden und die Anforderungen der DSGVO und des BDSG eingehalten werden.

Betroffenenrechte im Zusammenhang mit Videoüberwachung und Bodycams

Personen, deren Daten über Videoüberwachung oder Bodycams aufgenommen werden, haben verschiedene Rechte gemäß der DSGVO und dem BDSG, die die Verantwortlichen (z. B. die Betreiber der Überwachungskameras oder die Einsatzkräfte) respektieren müssen. Zu diesen Rechten gehören unter anderem:

  • Recht auf Auskunft: Die betroffenen Personen haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihre Daten verarbeitet wurden und auf weitere Informationen über die Verarbeitung (z. B. den Zweck, die Kategorien der verarbeiteten Daten, die Empfänger und die vorgesehene Speicherdauer).
  • Recht auf Berichtigung: Die betroffenen Personen können die Berichtigung von unrichtigen oder unvollständigen Daten verlangen.
  • Recht auf Löschung: Unter bestimmten Umständen können die betroffenen Personen die Löschung ihrer Daten verlangen, z. B. wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden oder die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Die betroffenen Personen können die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen, z. B. wenn sie die Richtigkeit der Daten bestreiten oder der Verarbeitung widersprechen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Die betroffenen Personen haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln, soweit dies technisch möglich ist.
  • Recht auf Widerspruch: Die betroffenen Personen können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass ihre Interessen diejenigen des Verantwortlichen überwiegen.

Die Verantwortlichen sollten angemessene Verfahren einführen, um die Rechte der betroffenen Personen effektiv wahrnehmen zu können und um den Anforderungen der DSGVO und des BDSG gerecht zu werden.

Best Practices für den Einsatz von Videoüberwachung und Bodycams

Um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, sollten die Verantwortlichen für den Einsatz von Videoüberwachung und Bodycams einige Best Practices beachten:

  • Betreiber von Videoüberwachung und Einsatzkräfte mit Bodycams sollten sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften informieren und sichergestellt, dass sie diese einhalten.
  • Videoüberwachung und Bodycams sollten nur eingesetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.
  • Die betroffenen Personen sollten im Einklang mit dem Transparenzgebot angemessen informiert werden, und ihre Zustimmung sollte eingeholt werden, wenn dies erforderlich ist.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. die Erstellung von Videoaufzeichnungen) sollte gemäß den Grundsätzen der DSGVO und des BDSG erfolgen.
  • Es sollten angemessene Datenschutz-Folgenabschätzungen durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert werden, um die Risiken für die Privatsphäre zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
  • Die betroffenen Personen sollten über ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen von Videoüberwachung und Bodycams informiert werden, und sie sollten in der Lage sein, diese Rechte effektiv auszuüben.
  • Die Verantwortlichen sollten regelmäßig die Effektivität ihrer Verfahren und Maßnahmen überprüfen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und den Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen zu gewährleisten.

FAQs zur Videoüberwachung und Bodycams

Um einen schnellen Überblick über die gewonnenen Informationen zu erhalten, finden Sie im Folgenden eine Liste der häufig gestellten Fragen in Bezug auf Videoüberwachung und Bodycams und die entsprechenden Antworten:

  1. Sind Videoüberwachung und Bodycams immer zulässig? Nein, Videoüberwachung und Bodycams sind nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  2. Welche Gesetze und Vorschriften gelten für Videoüberwachung und Bodycams? Die wichtigsten Gesetze sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landespolizeigesetze.
  3. Müssen die betroffenen Personen vor der Aufzeichnung informiert werden? Ja, das Transparenzgebot verlangt, dass die betroffenen Personen angemessen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, z. B. durch Hinweisschilder bei stationärer Videoüberwachung oder durch mündliche Informationen bei Bodycams.
  4. Welche Rechte haben die betroffenen Personen im Zusammenhang mit Videoüberwachung und Bodycams? Dazu gehören unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
  5. Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung und warum ist sie relevant? Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Verfahren zur Bewertung der Risiken für die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. bei Videoüberwachung oder Bodycams) und zur Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Risikominderung. Sie ist relevant, um die Anforderungen der DSGVO und des BDSG zu erfüllen.

Fazit

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen sind entscheidend, um Videoüberwachung und Bodycams verantwortungsvoll und effektiv einzusetzen.

Dieser Blog-Beitrag hat die wichtigsten rechtlichen Aspekte und Anforderungen im Zusammenhang mit Videoüberwachung und Bodycams sowie die Rechte der betroffenen Personen erörtert.

Indem die Verantwortlichen die Best Practices befolgen und angemessene Verfahren einführen, kann das Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und dem Schutz der Privatsphäre besser ausgeglichen werden.

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