Dauerhafte Zugluft – Sie ziehen in eine neue Wohnung ein und bemerken kurz darauf, dass es unangenehm zieht. Können Sie in diesem Fall eine Mietminderung geltend machen? In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über dauerhafte Zugluft, Mietminderung, rechtliche Grundlagen und was Sie tun können, um in Ihrer Wohnung endlich wieder entspannt durchatmen zu können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Dauerhafte Zugluft und Mietminderung
  2. Ursachen und Möglichkeiten der Abhilfe
  3. Rechtliche Grundlagen zur Mietminderung
  4. Voraussetzungen für eine Mietminderung wegen Zugluft
  5. Vorgehen bei einer Mietminderung wegen Zugluft
  6. Tipps und Tricks rund um das Thema Zugluft und Mietminderung
  7. FAQ – Häufig gestellte Fragen
  8. Prävention und Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnqualität

Dauerhafte Zugluft und Mietminderung

Eine dauerhafte Zugluft kann das Wohlbefinden und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Ständig kalte Zugluftströme können zu gesundheitlichen Problemen wie Verspannungen oder Erkältungen führen. Daher fragen sich viele Mieter, die von Zugluft betroffen sind, ob sie diese Tatsache als Grund für eine Mietminderung angeben können.

Grundsätzlich gilt: Wenn die Zugluft auf Mängel an der Wohnung zurückzuführen ist, kann dies in der Tat ein Grund für eine Mietminderung sein.

Ursachen und Möglichkeiten der Abhilfe

Zugluft entsteht meist durch Undichtigkeiten an Fenstern, Türen oder Wänden. Insbesondere in älteren Gebäuden können Risse in der Fassade oder schlecht isolierte Fenster und Türen die Ursache für Zugluft sein. Um eine dauerhafte Zugluft abzustellen, sollten Sie zunächst die Ursachen identifizieren und Ihrem Vermieter mitteilen. Möglichkeiten der Abhilfe können zum Beispiel sein:

  • Reparatur oder Austausch von undichten Fenstern und Türen
  • Isolierung von Wänden und Fassaden
  • Beseitigung von Rissen und Lücken in Wänden, Decken oder Böden

Sollten Ihr Vermieter keine Maßnahmen treffen, um die Zugluft abzustellen, können Sie eventuell eine Mietminderung geltend machen.

Rechtliche Grundlagen zur Mietminderung

Grundlage für die rechtliche Regelung der Mietminderung ist § 535 BGB, welcher sich mit der sogenannten Mietminderung aufgrund von Mängeln beschäftigt. Demnach ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache „in einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand“ zu versetzen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten. Ist dies nicht möglich, liegt ein Mangel vor, der einen Anspruch auf Mietminderung begründen kann. Weitere relevante Paragrafen sind:

  • § 536 BGB – Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
  • § 536a BGB – Schadensersatzanspruch des Mieters bei Mängeln
  • § 536b BGB – Kenntnis des Mieters von dem Mangel
  • § 536c BGB – Mängel bei Überlassung und Mängelanzeige

Wichtig zu wissen: Eine Mietminderung tritt nicht automatisch ein, sondern muss vom Mieter geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für eine Mietminderung wegen Zugluft

Nicht jeder Fall von Zugluft berechtigt zur Mietminderung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie als Mieter eine Mietminderung geltend machen können:

  1. Ein Mangel am Mietobjekt liegt vor: Dauerhafte Zugluft aufgrund von Undichtigkeiten an Fenstern, Türen oder Wänden stellt einen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigen kann.
  2. Vertragswidriger Zustand der Mietsache: Die dauerhafte Zugluft muss dazu führen, dass die vertraglich vereinbarte Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist.
  3. Verursachung des Mangels: Der Mangel muss vom Vermieter verschuldet oder zumindest fahrlässig herbeigeführt worden sein.
  4. Mängelanzeige durch den Mieter: Als Mieter müssen Sie Ihren Vermieter über die Zugluft in Kenntnis setzen und ihm die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.
  5. Keine Kenntnis bei Mietvertragsabschluss: Eine Mietminderung kann nur dann geltend gemacht werden, wenn Sie als Mieter den Mangel bei Abschluss des Mietvertrages nicht kannten oder arglistig verschwiegen wurde.

Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Mietminderung wegen Zugluft möglich.

Vorgehen bei einer Mietminderung wegen Zugluft

Um eine Mietminderung wegen dauerhafter Zugluft geltend zu machen, sollten Sie folgende Schritte einhalten:

  1. Mängelanzeige: Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über die Zugluft und fordern Sie ihn auf, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dabei sollten Sie in Ihrer Mängelanzeige genau beschreiben, wo und in welchem Ausmaß die Zugluft auftritt.
  2. Beweise sichern: Dokumentieren Sie die Zugluft, zum Beispiel durch Fotos oder Zeugenbefragungen.
  3. Angemessene Frist: Warten Sie die von Ihnen gesetzte Frist ab. Reagiert der Vermieter nicht oder bleibt der Mangel trotz seiner Bemühungen bestehen, können Sie weitere Schritte einleiten.
  4. Mietminderung berechnen: Setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt oder einem Mieterverein in Verbindung, um die Höhe der Mietminderung zu ermitteln. Dies kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
  5. Mitteilung an den Vermieter: Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über die Mietminderung und teilen Sie ihm die Höhe sowie den Zeitpunkt mit, ab dem Sie die Minderung geltend machen möchten.

Nur wenn Sie diese Schritte einhalten, können Sie auf Nummer sicher gehen und eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen.

Tipps und Tricks rund um das Thema Zugluft und Mietminderung

  • Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Vermieter über das Problem und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen, bevor Sie eine Mietminderung in Erwägung ziehen.
  • Versuchen Sie, kleine Undichtigkeiten selbst abzudichten, zum Beispiel durch das Anbringen von Dichtungsstreifen an Fenstern und Türen. Auf diese Weise können Sie die Zugluft zumindest vorübergehend eindämmen.
  • Informieren Sie sich bei lokalen Mietervereinen oder Verbraucherzentralen über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
  • Dokumentieren Sie Ihre Kommunikation mit Ihrem Vermieter, um im Falle eines Rechtsstreits gut vorbereitet zu sein.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wir haben die Antworten auf die oft gestellten Fragen hier für Sie zusammengestellt.

1. Ab welcher Zugluftstärke ist eine Mietminderung gerechtfertigt?
Es gibt keine konkrete Grenze, ab der Zugluft eine Mietminderung rechtfertigt. Entscheidend ist, ob der Mangel die vertraglich vereinbarte Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt.
2. Wie hoch kann eine Mietminderung wegen dauerhafter Zugluft sein?
Die Höhe der Mietminderung hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Ein Rechtsanwalt oder Mieterverein kann Ihnen dabei helfen, die angemessene Höhe der Mietminderung zu ermitteln.
3. Kann ich eine Mietminderung auch rückwirkend geltend machen?
Eine Mietminderung kann grundsätzlich ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, zu dem der Vermieter von dem Mangel in Kenntnis gesetzt wurde. Eine rückwirkende Mietminderung ist jedoch nicht möglich, wenn der Vermieter erst später von dem Mangel erfährt.
4. Was passiert, wenn mein Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert?
Stimmt der Vermieter der Mietminderung nicht zu, sollten Sie rechtlichen Beistand suchen. Ein Anwalt oder Mieterverein kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Prävention und Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnqualität

Obwohl eine Mietminderung in manchen Fällen gerechtfertigt sein kann, liegt das Hauptziel in der Verbesserung der Wohnqualität und dem Wohlbefinden der Mieter. Daher sollte es immer darum gehen, effektive Lösungen und präventive Maßnahmen zu finden, um dauerhafte Zugluft zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Hier sind einige Tipps und Ideen, die Ihnen dabei helfen können:

  1. Regelmäßige Kontrolle der Fenster und Türen: Überprüfen Sie regelmäßig, ob Fenster und Türen dicht schließen. Achten Sie dabei insbesondere auf undichte Stellen und Dichtungen.
  2. Wärmedämmung: Eine gute Wärmedämmung kann Zugluft reduzieren und gleichzeitig Energiekosten senken. Informieren Sie sich über Möglichkeiten der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern und Fußböden.
  3. Luftzugstopper einsetzen: Luftzugstopper sind kostengünstige und einfache Lösungen, um Zugluft an Türen oder Fenstern zu reduzieren. Sie sind in verschiedenen Größen und Materialien erhältlich und können leicht selbst angebracht werden.

Fazit

Dauerhafte Zugluft kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen und gesundheitliche Probleme verursachen. In Fällen, in denen die Zugluft auf Mängel in der Wohnung zurückzuführen ist, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Damit eine Mietminderung geltend gemacht werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa die Anzeige des Mangels und das Verschulden des Vermieters.

Wenn Sie eine Mietminderung wegen Zugluft in Erwägung ziehen, ist es ratsam, sich rechtlich abzusichern, zum Beispiel durch die Unterstützung eines Anwalts oder Mietervereins.

Bevor man zu rechtlichen Schritten greift, ist es jedoch immer empfehlenswert, zuerst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um das Problem zu beheben. Es ist wichtig, die Kommunikation und mögliche Beweise sorgfältig zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits gut vorbereitet zu sein.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge zum Mietrecht