Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich des Verwaltungsrechts haben wir festgestellt, dass viele Menschen, die in irgendeiner Weise von einer Verwaltungsentscheidung betroffen sind, sich oft hilflos und unsicher über ihre Rechte und Pflichten fühlen. Eine wichtige Informationen und Kenntnisse über ihre rechtliche Position dienen dazu, ihre Situation besser zu verstehen und somit erfolgreich ihre Rechte zu verteidigen. Die Drittwiderspruchsklage ist eines dieser Rechtsinstrumente, die effektiv eingesetzt werden können, um Ihre Rechte als Dritter zu wahren.

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Untersuchung der Drittwiderspruchsklage, ihrer gesetzlichen Grundlagen, Verfahrensfragen und aktuellen Gerichtsurteile. Unser umfassender Leitfaden soll Ihnen als Drittbetroffenem Klarheit darüber verschaffen, was die Drittwiderspruchsklage ist, wie sie eingereicht wird, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Gerichtsurteile Maßstäbe gesetzt haben und wie Sie Ihre Rechte als Dritter bestmöglich schützen können.

Was ist eine Drittwiderspruchsklage?

Eine Drittwiderspruchsklage ist eine verwaltungsrechtliche Klageart, die es Dritten ermöglicht, eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung und erforderlichenfalls eine Aufhebung einer begünstigenden und normunterworfener Verwaltungsentscheidung zur Wehr zu setzen, wenn sie in ihren Rechten verletzt worden sind. Drittwiderspruchsklagen sind eine besondere Form der Verwaltungsstreitsache und unterliegen dem Verwaltungsgerichtsverfahren. Die gesetzliche Grundlage für die Drittwiderspruchsklage findet sich in § 42 Abs. 2 Var. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Wer kann eine Drittwiderspruchsklage erheben?

Eine Drittwiderspruchsklage kann von jedem Dritten erbracht werden, der geltend macht, durch eine behördliche Entscheidung in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Ein Dritter ist dabei jede natürliche oder juristische Person, die nicht selbst Adressat der behördlichen Entscheidung ist. Dies umfasst sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Vereine und andere Organisationen.

Welche Verwaltungsentscheidungen können Gegenstand einer Drittwiderspruchsklage sein?

Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen begünstigende und normunterworfene Verwaltungsentscheidungen. Typische Beispiele hierfür sind Baugenehmigungen, Gaststättenerlaubnisse oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen. Nicht angefochten werden können hingegen so genannte Realakte, also bloße tatsächliche Handlungen einer Behörde.

Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Drittwiderspruchsklage erfüllt sein?

Um eine Drittwiderspruchsklage erfolgreich führen zu können, müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dritteigenschaft: Der Kläger muss Dritter im Sinne des § 42 Abs. 2 Var. 1 VwGO sein. Das bedeutet, dass er nicht selbst Adressat der angefochtenen Verwaltungsentscheidung ist.
  • Rechtsverletzung: Der Kläger muss geltend machen, durch die angefochtene Verwaltungsentscheidung in eigenen Rechten verletzt worden zu sein. Dabei können öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Rechte betroffen sein. Wichtig ist, dass die Rechtsverletzung nicht nur abstrakt, sondern konkret ist und der Kläger ein rechtliches Interesse an der Aufhebung der Verwaltungsentscheidung hat.
  • Klagebefugnis: Für eine zulässige Drittwiderspruchsklage muss der Kläger klagebefugt sein. Das ist der Fall, wenn er geltend machen kann, dass seine Rechte durch die Verwaltungsentscheidung tatsächlich verletzt oder unmittelbar gefährdet sind. Die Klagebefugnis dient dazu, eine bloße Einmischung in fremde Angelegenheiten zu verhindern. In vielen Fällen wird die Klagebefugnis bereits durch die Rechtsverletzung selbst begründet, in anderen Fällen wird sie gesondert geprüft.

Wie wird eine Drittwiderspruchsklage eingereicht?

Die Drittwiderspruchsklage wird schriftlich beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des § 82 VwGO zu beachten. Dies sind:

  • Die Klage muss schriftlich beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
  • Der Kläger muss die Verwaltungsentscheidung, die er anfechten möchte, genau bezeichnen.
  • Die Klage muss eine Begründung enthalten. Hierin sind die Gründe darzulegen, aus denen der Kläger die Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidung ableitet und seine Rechtsverletzung begründet.

Wenn möglich, sollte zugleich ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt werden, um die Vollziehung der angefochtenen Verwaltungsentscheidung bereits vor einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Drittwiderspruchsklage auszusetzen.

Fristen bei einer Drittwiderspruchsklage

Es ist wichtig, bei einer Drittwiderspruchsklage die geltenden Fristen zu beachten. Verpasst man diese, kann dies zur Unzulässigkeit der Klage führen. Zunächst gibt es die so genannte Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat beträgt (§ 70 VwGO). Diese beginnt, sobald der Kläger von der Verwaltungsentscheidung Kenntnis erlangt hat. Ist jedoch keine Ausfertigung der Entscheidung bekannt gegeben worden, beträgt die Frist in der Regel ein Jahr (§ 71 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt die Klagefrist, die ebenfalls einen Monat beträgt (§ 74 VwGO). Diese Frist muss unter allen Umständen eingehalten werden, da die Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit der Klage führt. Die Klagefrist beginnt mit der Zustellung des Widerspruchsbescheides oder – falls kein Widerspruchsverfahren stattfindet – mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung. In Ausnahmefällen kann das Gericht auf Antrag des Klägers die Klagefrist nach § 60 VwGO verlängern, wobei die Antragsfrist für die Fristverlängerung spätestens zwei Wochen nach Fristablauf gestellt werden muss.

Risiken der Drittwiderspruchsklage für den Kläger

Ein Kläger sollte sich vor der Einreichung einer Drittwiderspruchsklage über die mit der Klage einhergehenden Risiken bewusst sein. Neben den Kosten für das Verfahren besteht die Gefahr, dass die Klage abgewiesen wird. In diesem Fall bleibt die Verwaltungsentscheidung bestehen, und der Kläger hat keine Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und seine Rechte durchzusetzen. Daher sollte eine Drittwiderspruchsklage stets auf der Grundlage einer sorgfältigen Abwägung der Erfolgsaussichten und Risiken erfolgen.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Drittwiderspruchsklage

Die Rechtsprechung zur Drittwiderspruchsklage ist umfangreich und vielfältig. Im Folgenden werden einige ausgewählte aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die einen interessanten Einblick in die Praxis der Drittwiderspruchsklage geben:

BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2020 – 4 C 4.19

In diesem Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) darüber zu entscheiden, wie die Voraussetzungen der Klagebefugnis bei einer Drittwiderspruchsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Baugenehmigung zu prüfen sind. Konkret ging es darum, ob und inwieweit der Kläger seine Klagebefugnis durch eine schlüssige Darlegung einer Verletzung von Schutzanforderungen nach den „TA Lärm“ begründen kann. Das BVerwG hat entschieden, dass die Klagebefugnis hier tragfähig ist, wenn der Kläger auch eine hinreichend substantiierte und konkrete Darlegung einer Rechtsverletzung, die sich auf die „TA Lärm“ stützt, vorbringt.

BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2020 – 4 C 2.19

In einem anderen Fall hatte das BVerwG die Frage zu klären, ob der Nachbar im Falle einer bauordnungsrechtlichen Baugenehmigung, die den Bau eines Supermarktes betrifft, klagebefugt ist. Hierbei ging es insbesondere um mögliche Verkehrsprobleme und die Frage, ob diese von den Nachbarn angeführten Gründe ausreichen, um eine Klagebefugnis zu begründen. Das Gericht hat entschieden, dass solche Gründe bei Vorliegen einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Verkehrsbelastung und damit verbundenen Nachteilen für die Nachbarn durchaus zur Begründung einer Klagebefugnis führen können.

VGH München, Beschluss vom 3. Februar 2020 – 1 CS 19.2534

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hatte sich in diesem Verfahren mit einer Drittwiderspruchsklage gegen eine Baugenehmigung für den Bau einer Mobilfunkanlage auseinanderzusetzen. Die Kläger machten geltend, dass die Mobilfunkanlage ihre in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Grundstücke in unzumutbarer Weise beeinträchtige. Der VGH München sah die Klagebefugnis der Kläger aufgrund der besonderen Umstände des Falles als gegeben an und hat die Baugenehmigung aufgehoben.

FAQ zur Drittwiderspruchsklage

Wann ist eine Drittwiderspruchsklage sinnvoll?

Eine Drittwiderspruchsklage ist immer dann sinnvoll, wenn der Kläger in eigenen Rechten durch eine begünstigende Verwaltungsentscheidung verletzt worden ist und im Widerspruchsverfahren keine zufriedenstellende Lösung erzielt wurde. Eine erfolgreiche Drittwiderspruchsklage kann dazu führen, dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben und der für den Kläger nachteilige Effekt beseitigt wird.

Kann eine Drittwiderspruchsklage auch bei Eingriffen in private Rechte erhoben werden?

Ja, eine Drittwiderspruchsklage kann auch bei Eingriffen in private Rechte erhoben werden. Allerdings muss der Kläger dabei darlegen können, dass die Verletzung seiner privaten Rechte durch die angefochtene Verwaltungsentscheidung konkret und nicht nur abstrakt ist.

Welche Kosten entstehen bei einer Drittwiderspruchsklage?

Die Kosten einer Drittwiderspruchsklage setzen sich aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten zusammen. Zu den außergerichtlichen Kosten zählen insbesondere die Anwaltsgebühren, die je nach Gegenstandswert und Erfolg der Klage variieren können. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Verwaltungskostengesetz und sind im Regelfall vom unterliegenden Verfahrensbeteiligten zu tragen.

Bin ich verpflichtet, einen Rechtsanwalt für die Drittwiderspruchsklage zu beauftragen?

Grundsätzlich besteht vor Verwaltungsgerichten kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Sie eine Drittwiderspruchsklage auch ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts erheben können. Allerdings ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Regel empfehlenswert, da dieser über die notwendige juristische Expertise verfügt, um die Erfolgsaussichten der Klage zu beurteilen und die Klage sachgerecht zu begründen.

Fazit

Die Drittwiderspruchsklage ist ein effektives rechtliches Instrument, um Ihre Rechte als Dritter gegenüber belastenden Verwaltungsentscheidungen zu wahren. Damit Sie Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich verteidigen können, sollten Sie sich im Vorfeld umfassend informieren und gegebenenfalls die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Unsere ausführliche Untersuchung dieses Rechtsinstruments und die Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, Verfahrensfragen und aktuellen Gerichtsurteile ermöglichen es Ihnen, fundierte Entscheidungen im Fall einer Drittwiderspruchsklage zu treffen und Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

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