EC-Karte verloren – kontaktlos bezahlen. Was passiert, wenn Sie Ihre Bank- oder Kreditkarte verlieren und diese die Funktion des kontaktlosen Bezahlens beinhaltet?
Der Europäische Gerichtshof hat den Verbrauchern in der EU bei Verlust einer Bankkarte, mit der man kontaktlos bezahlen kann, Recht eingeräumt. Nachdem ein Kunde den Verlust der Karte bei der Bank gemeldet hat, muss die Bank die Verantwortung für alle nachfolgenden Zahlungen haften.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner haben Ihnen alle Informationen in diesem Beitrag zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Bankkarte weg – wer haftet im Schadensfall?
EC-Karte verloren – kontaktlos bezahlen. Wer haftet bei Verlust der NFC-Karte? Für kontaktlose Zahlungen bis zu 50 Euro können Bankkarten mit einer so genannten Near Field Communication (NFC)-Funktion verwendet werden.
Mit einer verlorenen oder gestohlenen NFC-fähigen Karte können kleinere Einkäufe auch dann getätigt werden, wenn der Dieb seine PIN nicht kennt. Die Frage ist, wer für den durch den Vorfall verursachten Schaden verantwortlich ist.
Der Europäische Gerichtshof hat den EU-Kunden beim Verlust einer Bankkarte mit Kontaktlos-Zahlungsfunktion den Rücken gestärkt. Wer seiner Bank den Verlust einer Kreditkarte gemeldet hat, muss für die danach getätigten Transaktionen nicht aufkommen.
Kunden, die den Verlust ihrer Bankkarte gemeldet und diese sperren lassen haben, sind nicht für entstandenen Schaden haftbar zu machen. Auch dann nicht, wenn die Karte vom Dieb für kontaktlose Zahlungen, d. h. ohne PIN, verwendet wird.
Nach Ansicht der Rechtsprechung kann sich die Bank nicht darauf berufen, dass es unmöglich ist, die so genannte Nahfeldkommunikation (NFC) für kontaktlose Zahlungen zu unterbinden.
Funktion kontaktlos bezahlen: Kartensperrung unmöglich?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für NFC-Karten einer österreichischen Bank waren Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Unautorisierte Zahlungen seien eine der Ausnahmen von der Verantwortung der Bank hieß es.
EC-Karte verloren – kontaktlos bezahlen: Die Verwendung einer verlorenen oder gestohlenen Karte setzt den Kontoinhaber der Gefahr des NFC-Betrugs aus, da er die NFC-Funktion der verlorenen Karte nicht deaktivieren kann. Eine Sperrung der Bankkarte sei unmöglich, ließ das betreffende Geldinstitut verlauten.
Diese Behauptung der Bank wies der Oberste Gerichtshof Österreich zurück und stärkte damit die Rechte der Verbraucher.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – EC-Karte kontaktlos bezahlen
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der besagten österreichischen Bank hieß es, dass es nicht möglich sei, die NFC-Funktion bei Verlust der Bankkarte zu deaktivieren, weshalb der Kontoinhaber das Risiko des Missbrauchs trage.
Die Bank verlagerte auch die Verantwortung für illegale Zahlungen auf den Verbraucher. Dies führte zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Es ist theoretisch möglich, die NFC-Funktion einer verlorenen Karte zu deaktivieren, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Banken können sich daher nicht darauf berufen, dass eine Sperrung unmöglich ist und die Verantwortung auf den Kunden abwälzen.
Jeder finanzielle Schaden für den Verbraucher sollte vermieden werden, sobald der Verlust oder Missbrauch gemeldet von diesem gemeldet wird. Und zwar durch die sofortige Sperrung der EC-Karte durch das Bankinstitut.
Die Bank muss dementsprechend schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen, um die unbefugte Verwendung der Karte zu verhindern. Andernfalls wird sie für den Schaden haftbar gemacht werden. Dem Kunden kommt keine Haftung zu, da er durch die Meldung des Kartenverlustes seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Pflicht der Banken wenn die EC-Karte verloren wurde
Es hat sich nun gezeigt, dass es sich bei der kontaktlosen Zahlung um ein anonymisiertes Zahlungsinstrument im Sinne des EU-Rechts handelt und dass dies die Verantwortung der Bank in diesem Fall verringert.
Die Bank kann jedoch nicht einfach sagen, dass die Sperrung der Karte technisch nicht möglich ist, denn dies ist eindeutig falsch.
Eine klare Pflicht der Banken ist es, dem Verbraucher die Möglichkeit bereitzustellen, den Verlust oder den Missbrauch der Karte unverzüglich und ohne Kosten für den Kunden zu melden.
Wenn der Bankkunde keine betrügerischen Handlungen begangen hat, darf es für ihn nach Mitteilung des Verlustes seiner Karte, keine finanziellen Auswirkungen geben.
NFC-Karte und kontaktlos bezahlen: Gesetzeslage in Deutschland
Wenn ein Kunde seine Bankkarte verliert, ist es den Banken in Deutschland gemäß § 675v Abs. 5 BGB untersagt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Verbraucher im Falle einer unrechtmäßigen Verwendung zu verlagern, sofern der Kunde der Bank den Verlust bereits mitgeteilt hat.
Schutz vor Betrug mit NFC-Karten & kontaktlos bezahlen
Es ist denkbar, dass Kriminelle eine unrechtmäßige Zahlung vornehmen, da bei Beträgen bis zu 25 oder sogar 50 Euro keine PIN-Eingabe an der Kasse verlangt wird. Die Täter müssten sich dazu lediglich mit einem kleinen mobilen Terminal (Kartenlesegerät) an die NFC-Karte des Opfers heranschleichen.
Wenn Sie viele NFC-fähige Kredit- oder Girokarten in Ihrer Brieftasche haben, können Sie diese Angriffsmethode verhindern, indem Sie sie alle zusammen aufbewahren. Ihre Funktion hebt sich nämlich gegenseitig auf.
Einen weiteren Schutz bieten sogenannte RFID Schutzhüllen. Eine solche Abschirmhülle verhindert das Auslesen der Kartendaten und kann von jedem verwendet werden, der eine unrechtmäßige Finanztransaktion mit NFC befürchtet.
Um mit NFC einen Einkauf zu tätigen, muss die Karte aus der Hülle genommen werden.
EC Karte verloren – Kostenfreie Erstberatung
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Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
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