Als Vermieter ist es manchmal notwendig, eine Wohnung oder ein Haus zurückzufordern, um sie für den eigenen Bedarf oder den eines Familienmitglieds zu nutzen. In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir klären, wie eine rechtskonforme Eigenbedarfskündigung durchzuführen ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um eine solche Kündigung ordnungsgemäß auszusprechen. Wir werden mögliche Fallstricke bei der Eigenbedarfskündigung beleuchten und Erläuterungen zu Gesetzen und Beispielen geben. Zudem finden Sie eine FAQ-Sektion, um die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Eigenbedarfskündigung zu beantworten.

Inhalt

  1. Gesetzliche Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung
  2. Begründung des Eigenbedarfs
  3. Anzahl der Wohnungen im Eigentum des Vermieters
  4. Kündigungsfristen bei einer Eigenbedarfskündigung
  5. Ablauf einer Eigenbedarfskündigung
  6. Häufige Fehler bei Eigenbedarfskündigungen
  7. FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Eigenbedarfskündigung

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung

Bevor ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, muss dieser sicherstellen, dass bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Laut § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Kündigung aus Eigenbedarf nur dann zulässig, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Zu beachten sind dabei folgende Gesichtspunkte:

  • Der Vermieter oder ein naher Angehöriger (§ 1589 BGB) benötigt die Wohnung als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder den Mitgliedern seines Haushalts.
  • Das berechtigte Interesse des Vermieters muss im Kündigungsschreiben dargelegt werden.
  • Dabei muss der Vermieter auf die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Mieters Rücksicht nehmen und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen.

Begründung des Eigenbedarfs

Ein entscheidender Punkt bei der Eigenbedarfskündigung ist die Begründung, warum der Vermieter die Wohnung für sich oder seine nahen Angehörigen benötigt. Eine allgemeine oder vage Begründung ist nicht ausreichend. Der Vermieter muss konkret darlegen, welche persönlichen Gründe zu dem Wunsch führen, die Wohnung selbst zu nutzen. Folgende Gründe können unter anderem zu Recht als Eigenbedarfsgründe angeführt werden:

  • Der Vermieter möchte in die Nähe seiner Arbeitsstelle ziehen.
  • Der Vermieter möchte mit seinem Lebenspartner zusammenziehen oder sich von ihm trennen und benötigt daher eine eigene Wohnung.
  • Ein naher Angehöriger benötigt aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung eine barrierefreie oder betreute Wohnung.
  • Der Vermieter benötigt die Wohnung für seine Kinder, um ihnen eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.

Wichtig ist, dass der Eigenbedarf nicht vorgetäuscht werden darf. Eine unwahre Angabe des Eigenbedarfs kann zu Schadenersatzforderungen des Mieters führen.

Anzahl der Wohnungen im Eigentum des Vermieters

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Eigenbedarfskündigung ist die Anzahl der Wohnungen im Eigentum des Vermieters. Sollte der Vermieter mehrere Wohnungen besitzen, hat er eine sogenannte Auswahlverpflichtung. Das bedeutet, dass er bei der Auswahl einer Wohnung für den Eigenbedarf die berechtigten Interessen der Mieter berücksichtigen muss.

Beispiel: Ein Vermieter besitzt zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Er möchte eine der Wohnungen für seine Mutter beziehen lassen. Eine der beiden Wohnungen ist bereits seit 20 Jahren von einem älteren Ehepaar bewohnt, das in der Nähe seiner Kinder und Enkelkinder lebt. Die andere Wohnung ist seit zwei Jahren von einem jungen Single-Mieter bewohnt. Im Rahmen der Auswahlverpflichtung würde der Vermieter hier die Wohnung des jungen Mieters für den Eigenbedarf heranziehen müssen, da dessen Belange weniger schutzwürdig sind als die des älteren Ehepaars.

Kündigungsfristen bei einer Eigenbedarfskündigung

Die Einhaltung der Kündigungsfristen ist bei einer Eigenbedarfskündigung essentiell. Gemäß § 573c Abs. 1 BGB gelten folgende Kündigungsfristen für den Vermieter:

  • Bis zu fünf Jahren Mietzeit: Drei Monate Kündigungsfrist
  • Fünf bis acht Jahre Mietzeit: Sechs Monate Kündigungsfrist
  • Über acht Jahre Mietzeit: Neun Monate Kündigungsfrist

Zu beachten ist, dass die Kündigungsfrist immer zum Monatsende gerechnet wird und erst mit Zugang der Kündigung beim Mieter beginnt.

Ablauf einer Eigenbedarfskündigung

Um den Prozess der Eigenbedarfskündigung erfolgreich durchzuführen, sollten folgende Schritte beachtet und eingehalten werden:

  1. Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und Begründung des Eigenbedarfs
  2. Ermittlung der passenden Kündigungsfrist
  3. Erstellung einer schriftlichen Kündigung, die den Eigenbedarfsgrund sowie den Namen der einziehenden Person enthält und vom Vermieter unterschrieben ist
  4. Zustellung der Kündigung an den Mieter durch Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe (gegebenenfalls gegen Empfangsbestätigung)
  5. Erforderlichenfalls Klage auf Räumung einleiten, sollte der Mieter die Wohnung nicht fristgerecht verlassen

Häufige Fehler bei Eigenbedarfskündigungen

Damit Ihre Eigenbedarfskündigung rechtssicher ist und Sie als Vermieter vor unangenehmen Überraschungen und möglichen Schadenersatzforderungen geschützt sind, sollten Sie die folgenden häufigen Fehler vermeiden:

  • Nicht ausreichende Begründung des Eigenbedarfs
  • Falsche Kündigungsfrist
  • Fehlende oder fehlerhafte Angaben in der Kündigung (z. B. Name der einziehenden Person, Unterschrift des Vermieters)
  • Versäumnis der Zustellung der Kündigung an den Mieter
  • Unzureichende Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters
  • Vortäuschung eines falschen Eigenbedarfs

Um diese Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung anwaltlich beraten zu lassen und alle Schritte sorgfältig und nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Eigenbedarfskündigung

Welche Personen zählen als nahe Angehörige?

Nahe Angehörige im Sinne des § 1589 BGB sind unter anderem Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkelkinder), Geschwister sowie Schwager und Schwägerin. Zudem fällt unter den Begriff der nahen Angehörigen auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Kann ich auch für mein Büro oder meine Praxis Eigenbedarf anmelden?

Grundsätzlich kann auch für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke Eigenbedarf angemeldet werden, wenn der Vermieter die Räumlichkeiten für seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit oder die eines Angehörigen seines Haushalts benötigt. Allerdings können hier andere Kündigungsfristen oder Regelungen gelten. Eine genaue Prüfung und Beratung durch einen Anwalt wird dringend empfohlen.

Was passiert, wenn der Eigenbedarf später wegfallen sollte?

Entfallen die Gründe für den angemeldeten Eigenbedarf vor dem Auszug des Mieters, kann der Mieter womöglich sein Widerspruchsrecht ausüben oder gar Schadenersatzansprüche geltend machen. Entfällt der Eigenbedarf nach dem Auszug des Mieters, muss der Vermieter die Wohnung gegebenenfalls wieder zur Miete anbieten, wenn der Mieter dies verlangt.

Was sind die Konsequenzen einer unwirksamen oder vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung?

Eine unwirksame oder vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung kann für den Vermieter erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Im Falle einer unwirksamen Kündigung hat der Mieter das Recht, in der Wohnung zu bleiben. Im Falle eines vorgetäuschten Eigenbedarfs kann der Mieter Schadenersatzansprüche geltend machen. Diese können zum Beispiel die Umzugskosten, eine Mietdifferenz zur neuen Wohnung oder auch immaterielle Schäden wie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Umzug umfassen.

Kann der Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen?

Der Mieter hat das Recht, gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen, wenn ihm eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wäre oder er sich oder seine Angehörigen nicht ausreichend um eine Ersatzwohnung bemüht hat. Der Widerspruch muss innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses beim Vermieter eingehen.

Sollte ich als Vermieter einen Anwalt bei der Eigenbedarfskündigung hinzuziehen?

Die Hinzuziehung eines Anwalts bei der Eigenbedarfskündigung ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus ratsam. Ein erfahrener Anwalt kann sich die umfassenden Rechtskenntnisse und langjährige Praxiserfahrung zunutze machen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dass die Kündigung rechtswirksam ist. Im Falle von Streitigkeiten kann er zudem professionell und sachlich die Interessen des Vermieters vertreten.

Fazit

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine komplexe und rechtlich anspruchsvolle Angelegenheit, bei der viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. Die richtige Vorgehensweise und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind entscheidend, um als Vermieter auf der sicheren Seite zu sein und möglichst keine Konflikte mit dem Mieter zu provozieren. Eine anwaltliche Beratung kann in dieser Situation von großem Nutzen sein und Ihnen als Vermieter helfen, eine rechtskonforme Eigenbedarfskündigung auszusprechen und gegebenenfalls auch rechtliche Auseinandersetzungen erfolgreich zu bestehen.

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Philipp Franz Rechtsanwalt

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