Eigentumsumschreibung – Wer sich mit Immobilienfragen beschäftigt, hat diesen Begriff sicherlich schon einmal gehört. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Wie funktioniert die Eigentumsumschreibung und welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?

In diesem Beitrag wollen wir Ihnen das Thema näherbringen und Ihnen alles Wissenswerte über die Eigentumsumschreibung erklären.

Das Grundbuch: Fundament der Eigentumsumschreibung

Bevor wir uns der Eigentumsumschreibung im Detail widmen, sollten wir uns zunächst mit dem Grundbuch vertraut machen. Denn ohne das Grundbuch gäbe es keine Eigentumsumschreibung.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem sämtliche Rechtsverhältnisse von Grundstücken und Eigentumswohnungen dokumentiert werden. Jedes Grundstück und jede Wohnung ist mit einer eigenen Nummer im Grundbuch erfasst, die sogenannte Grundbuch-Ordnungsnummer oder – bei Wohnungen – die Wohnungsnummer.

Das Grundbuch – Wichtig für die Rechtssicherheit

Die Eintragungen im Grundbuch erfüllen mehrere wichtige Funktionen. Zum einen dienen sie der Rechtssicherheit und schützen die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer.

Zum anderen stehen sie der Allgemeinheit und insbesondere den am Markt beteiligten Personen und Institutionen (z.B. Käufer, Verkäufer, Gläubiger, Notare) als unverzichtbare Informations- und Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.

Aufbau des Grundbuchs

Das Grundbuch ist in drei große Abschnitte, sogenannte Abteilungen, gegliedert:

Die Abteilungen I und III sind besonders wichtig für die Eigentumsumschreibung. Denn hier werden die relevanten Eintragungen (Löschungen und Neueintragungen) vorgenommen, um den Eigentumswechsel im Grundbuch juristisch korrekt abzubilden.

Die Eigentumsumschreibung – Ein klickbunter Blumenstrauß an Möglichkeiten

Die Eigentumsumschreibung ist als Sammelbegriff für alle Prozesse und Vorgänge zu verstehen, die zu einem Wechsel der eingetragenen Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung führen.

Die Gründe für eine Eigentumsumschreibung können vielfältig sein:

  • Kauf oder Verkauf eines Grundstücks bzw. einer Wohnung
  • Erbfolge oder Schenkung
  • Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung
  • Forderung durch Zwangsversteigerung oder Insolvenzverfahren
  • Registrierung von Versorgungs- oder Dienstbarkeiten

Die Rechtsgrundlagen, auf denen die verschiedenen Möglichkeiten der Eigentumsumschreibung in Deutschland basieren, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Grundbuchverfahrensgesetz (GBV), im Hauptprozess bzw. in Einzelregelungen der Prozessordnungen (bspw. Zwangsversteigerung oder Insolvenzverfahren) sowie in einzelnen Landes- und Bundesgesetzen geregelt.

Der Ablauf der Eigentumsumschreibung: Schritt für Schritt zum Ziel

Die Eigentumsumschreibung folgt in der Regel einem festen Ablauf. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie dieser Prozess abläuft.

1. Der Vertrag – Basis der Eigentumsumschreibung

Der erste Schritt zur Eigentumsumschreibung ist das Zustandekommen eines Vertrags – in der Regel ein Kaufvertrag, Erbvertrag, Schenkungsvertrag, Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung.

Wichtig: Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Nur so kann er rechtliche Wirksamkeit erlangen und als formelle Grundlage für die weitere Abwicklung der Eigentumsumschreibung dienen.

2. Die notarielle Beglaubigung – Mehr Sicherheit bei der Eigentumsumschreibung

Nachdem der Vertrag notariell beurkundet wurde, erfolgt die notarielle Beglaubigung. Hierbei wird der Vertrag, der die Rechtsgrundlage für die Eigentumsumschreibung bildet, durch eine Notarin oder einen Notar auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

Dabei erstellt der Notar auch eine sogenannte Auflassungsvormerkung, welche die zukünftige Eigentumsumschreibung absichert und für rechtliche Klarheit hinsichtlich der Eigentümerstellung sorgt.

3. Die Eintragungen im Grundbuch – Herzstück der Eigentumsumschreibung

Der eigentliche Kern der Eigentumsumschreibung ist die Eintragung im Grundbuch. Die bisherige Eigentümerin bzw. der bisherige Eigentümer wird dabei gelöscht und die neue Eigentümerin bzw. der neue Eigentümer wird eingetragen.

Der Notar muss ebenfalls eine Grundbucherklärung bei dem zuständigen Grundbuchamt einreichen, um die Eintragung vornehmen zu lassen. Die Übermittlung erfolgt heute in der Regel elektronisch.

4. Die Gebühren – Kosten der Eigentumsumschreibung

Die Eigentumsumschreibung ist mit Kosten verbunden. Diese setzen sich vor allem aus den Gebühren für das Grundbuchamt (Grundbuchumschreibung) sowie aus den Kosten für die notarielle Beurkundung und Beglaubigung zusammen. Die genauen Beträge variieren je nach Bundesland.

Weiterhin können noch weitere Kosten anfallen, wie beispielsweise Grunderwerbsteuer oder Kosten für Gutachten und Bewertungen.

FAQs zur Eigentumsumschreibung – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Eigentumsumschreibung.

Ist eine Eigentumsumschreibung auch rückgängig zu machen?

Grundsätzlich ist eine Eigentumsumschreibung eine endgültige Sache. Sollte jedoch ein Grundbuchfehler vorliegen oder ein begründeter Antrag auf Berichtigung gestellt werden, kann eine Korrektur vorgenommen werden.

Wann ist eine Eigentumsumschreibung notwendig?

Eine Eigentumsumschreibung ist immer dann notwendig, wenn sich der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung ändert – zum Beispiel bei einem Kauf, einer Schenkung, einer Erbschaft oder einer Scheidung.

Wer kann die Eigentumsumschreibung veranlassen?

Die Eigentumsumschreibung muss in der Regel von einem Notar veranlasst werden. Er überprüft den Vertrag, der die Rechtsgrundlage für die Eigentumsumschreibung bildet, auf Richtigkeit und Vollständigkeit und leitet die Eintragung im Grundbuch in die Wege.

Wie lange dauert eine Eigentumsumschreibung?

Die Dauer einer Eigentumsumschreibung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Auslastung des Grundbuchamts, eventuellen rechtlichen Streitigkeiten oder fehlenden Unterlagen. Im Regelfall kann man von einer Dauer von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten ausgehen.

Wie kann ich prüfen, ob die Eigentumsumschreibung durchgeführt wurde?

Sie können den aktuellen Stand der Eigentumsumschreibung beim zuständigen Grundbuchamt erfragen. Oftmals informiert aber auch der zuständige Notar die Beteiligten über den Abschluss der Eigentumsumschreibung.

Fallstudie: Die Eigentumsumschreibung am Beispiel einer Kauf- und Verkaufsabwicklung

Um das Thema Eigentumsumschreibung noch greifbarer zu machen, wollen wir den Ablauf anhand einer Fallstudie veranschaulichen.

Anna und Bernd (A und B) möchten ihre Eigentumswohnung verkaufen. Christoph (C) ist am Kauf interessiert. Die folgenden Schritte müssen unternommen werden:

  1. A und B beauftragen einen Notar, einen Kaufvertrag zu entwerfen.
  2. Der Kaufvertrag wird von A, B und C unterzeichnet und damit notariell beurkundet.
  3. Der Notar beantragt bei dem zuständigen Grundbuchamt eine Eigentumsumschreibung. Hierzu legt er dem Grundbuchamt den notariell beurkundeten Kaufvertrag sowie eventuell erforderliche weitere Dokumente und Nachweise vor.
  4. Das Grundbuchamt prüft den Antrag, trifft die erforderlichen Eintragungen und Übersendung die entsprechenden Grundbuchauszüge an den Notar.
  5. Der Notar informiert A, B und C über die erfolgte Eigentumsumschreibung und übergibt die Unterlagen an die Beteiligten.

Mit diesem Beispiel möchten wir Ihnen den Ablauf der Eigentumsumschreibung noch einmal konkret verdeutlichen und Ihnen so die Materie näherbringen.

Checkliste – So meistern Sie die Eigentumsumschreibung!

Um Ihnen einen guten Übergang zurück in den Alltag zu ermöglichen, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen dabei hilft, auf eine Eigentumsumschreibung optimal vorbereitet zu sein:

  • Informieren Sie sich über den Ablauf und die Kosten einer Eigentumsumschreibung – damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen!
  • Klären Sie alle offenen Fragen im Vorfeld – das vermeidet Missverständnisse und sorgt für einen reibungslosen Ablauf!
  • Wählen Sie den richtigen Notar – ein kompetenter Notar ist Ihr helfender Engel bei der Eigentumsumschreibung!
  • Halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit – das beschleunigt den Prozess!
  • Behalten Sie die Fristen im Auge – versäumte Fristen können unangenehme Folgen haben!
  • Verlassen Sie sich nicht blind auf Dritte – eigenverantwortliches Handeln ist der Schlüssel zum Erfolg!

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Blogbeitrag informativ war. Sollten Sie rechtlichen Rat rund um die Eigentumsumschreibung benötigen, zögern Sie nicht, sich an einen Anwalt zu wenden. Die richtige Unterstützung ist entscheidend für einen erfolgreichen und rechtskonformen Ablauf der Eigentumsumschreibung.

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