Fachkraft für Arbeitssicherheit – wissen Sie eigentlich, was dahintersteckt? Sind Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer solchen Fachkraft bekannt? Ob Unternehmer, Arbeitnehmer oder Selbstständiger, dieses Thema betrifft Sie alle. Es ist Zeit, sich damit auseinanderzusetzen und zu erfahren, welche Rolle die Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen spielt und wie sie dazu beiträgt, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Bereit für diese spannende Reise in die Welt der Arbeitssicherheit? Dann lassen Sie uns starten!

Das Herz eines sicheren Betriebs: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz: SiFa) ist ein wichtiger Bestandteil unbürokratischer und effektiver Arbeitsorganisation. Sie hat die Aufgabe, umfassend für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sorgen. Doch was genau bedeutet das und welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um sich als Sicherheitsfachkraft zu bezeichnen?

Um es auf den Punkt zu bringen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Spezialist, der dafür sorgt, dass in einem Unternehmen sämtliche Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Zu den Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft zählen unter anderem die Planung, Durchführung und Kontrolle von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die Überprüfung von Arbeitsmitteln und die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Sicherheitsfragen.

Doch gibt es nicht nur eine Definition von Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Begriff „Sicherheitsfachkraft“ ist ebenso gebräuchlich und beschreibt dieselbe Berufsbezeichnung und dessen Aufgaben noch genauer.

Anerkennung und Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können, genügt es nicht, sich selbst als solche zu bezeichnen. Eine entsprechende Ausbildung und der Nachweis bestimmter Qualifikationen sind erforderlich. Lassen Sie uns diese einmal näher beleuchten.

  • Ausbildung: Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, meist in einem technischen oder handwerklichen Bereich. Anschließend ist mindestens eine zweijährige Berufserfahrung notwendig.
  • Zusatzausbildung: Um in einem Unternehmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt zu werden, bedarf es einer zusätzlichen Ausbildung. Diese nennt sich „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ oder „Sicherheitsfachkraft“ und umfasst unter anderem folgende Inhalte: Arbeitsschutzrecht, Unfallverhütungsvorschriften, Gefährdungsbeurteilungen und Erste Hilfe.
  • Anerkennung: Die Anerkennung als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt schließlich durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger. Diese bestätigen, dass die erforderlichen Qualifikationen vorliegen.

Die vielfältigen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Liste der Aufgaben, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erfüllen hat, ist lang – und sie variiert von Unternehmen zu Unternehmen. An dieser Stelle möchten wir jedoch einige der Hauptaufgaben beschreiben, die für die meisten Sicherheitsfachkräfte gelten:

  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Eine der zentralen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, alle Beteiligten im Unternehmen bezüglich Sicherheitsthemen zu beraten. Dabei kann es unter anderem um Unfallverhütung, Brandschutz oder auch um den Umgang mit Gefahrstoffen gehen.
  • Planung von Sicherheitsmaßnahmen: Die Sicherheitsfachkraft ist an der Planung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz beteiligt, z.B. bei der Auswahl geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung oder der Implementierung von sicherheitsrelevanten Schulungen für die Belegschaft.
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen: Eine der wichtigsten Maßnahmen im Arbeitsschutz ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt diese durch, um mögliche Gefahrenstellen im Unternehmen zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
  • Arbeitsplatzgestaltung: Die Arbeitsplatzgestaltung hat großen Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Hierbei unterstützt die Sicherheitsfachkraft, indem sie zum Beispiel ergonomische Arbeitsmittel oder Lärmschutzmaßnahmen empfiehlt.
  • Unfalluntersuchungen und Berichtswesen: Im Falle eines Arbeitsunfalls ist es Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Unfallhergang zu untersuchen, die Ursachen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Unfälle abzuleiten. Zudem erstellt sie Berichte über Unfälle und Arbeitsschutzmaßnahmen und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter.

Die Rechte und Pflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ein enger Rahmen

Die Rechte und Pflichten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind gesetzlich festgelegt, beispielsweise im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) oder in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Hieraus ergeben sich für die Sicherheitsfachkraft bestimmte Rechte, aber auch Pflichten:

Rechte:

  • Informationsrecht: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat das Recht, über alle Angelegenheiten des Unternehmens, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten relevant sind, informiert zu werden.
  • Unterstützung und Zusammenarbeit: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheitsfachkraft in ihren Aufgaben zu unterstützen und eng mit ihr zusammenzuarbeiten.
  • Einwandfreie Arbeitsbedingungen: Damit die Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Arbeit effektiv ausführen kann, muss der Arbeitgeber ihr entsprechende Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel ein geeignetes Büro oder benötigte Arbeitsmittel.
  • Fortbildung: Damit die Sicherheitsfachkraft stets auf dem neuesten Stand der Technik ist und ihre Aufgaben optimal erfüllen kann, hat sie das Recht auf regelmäßige Fortbildungen.

Pflichten:

  • Fachliche Kompetenz: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist verpflichtet, ihre Aufgaben stets nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben auszuführen.
  • Sorgfaltspflicht: Die Sicherheitsfachkraft ist zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht verpflichtet. Dies bedeutet, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten abzuwenden.
  • Verschwiegenheitspflicht: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist zur Verschwiegenheit über die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Geschäftsangelegenheiten verpflichtet.
  • Einbindung der Mitarbeiter: Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit darauf zu achten, dass sie die Mitarbeiter in die Planungen und Entscheidungen einbezieht, um ein „Miteinander“ im Arbeitsschutz zu schaffen.

Fallstudien und Praxisbeispiele: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Aktion

Einfluss und Wirksamkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wird am besten durch Fallstudien und Praxisbeispiele verdeutlicht. Im Folgenden zeigen wir Ihnen zwei Situationen, in denen eine Sicherheitsfachkraft ihre Expertise erfolgreich einsetzen konnte:

Fallstudie 1 – Gefährdungsbeurteilung:

In einem mittelständischen Industriebetrieb wurde eine neue Produktlinie eingeführt, die den Umgang mit Chemikalien erforderte. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde umgehend hinzugezogen und führte eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durch.

Hierbei konnte sie sowohl die korrekte Lagerung und den Transport der Chemikalien sicherstellen als auch effektive Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter einführen, die im Umgang mit den Gefahrstoffen geschult wurden. Durch das frühzeitige Eingreifen der Sicherheitsfachkraft konnte optimaler Schutz für Mitarbeiter und Umwelt gewährleistet werden.

Fallstudie 2 – Ergonomie am Arbeitsplatz:

In einem Bürogebäude litt eine Mitarbeiterin unter Rückenschmerzen und Nackenverspannungen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde auf das Problem aufmerksam und nahm sich der Situation an. Durch die Analyse der Arbeitsplatzbedingungen und der ergonomischen Gegebenheiten, konnte die Sicherheitsfachkraft gemeinsam mit der betroffenen Mitarbeiterin eine Lösung erarbeiten.

Hierzu gehörten die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtischs, eines rückenschonenden Bürostuhls und die Durchführung regelmäßiger Pausen zur Entspannung. Mit diesen Maßnahmen wurde die Arbeitsplatzsituation deutlich verbessert und die Beschwerden der Mitarbeiterin konnten gelindert werden.

Checkliste: So finden Sie die passende Sicherheitsfachkraft für Ihr Unternehmen

Das Finden der richtigen Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen ist eine wichtige Aufgabe, die sorgfältig durchdacht sein sollte. Um Ihnen bei dieser Entscheidung zu helfen, haben wir eine Checkliste für Sie erstellt, die bei der Auswahl behilflich sein kann:

  • Ausbildung und Qualifikation: Achten Sie darauf, dass die Sicherheitsfachkraft die nötige Ausbildung besitzt und durch eine zuständige Stelle anerkannt ist.
  • Berufserfahrung: Eine Sicherheitsfachkraft mit Erfahrung bringt wertvolle Kenntnisse ein. Fragen Sie nach Referenzen oder nachweisbaren Erfolgsgeschichten bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Branchenkenntnisse: Idealerweise verfügt die Fachkraft für Arbeitssicherheit über Kenntnisse Ihrer Branche und kann damit spezifische Gefährdungen besser einschätzen und angemessen handeln.
  • Kommunikationsfähigkeit: Eine Sicherheitsfachkraft muss den Dialog mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer suchen und effektiv miteinander vermitteln können.
  • Methodenkompetenz: Erfolgreicher Arbeitsschutz erfordert den Einsatz verschiedener Methoden und Tools, wie zum Beispiel Gefährdungsbeurteilung, Risikoanalyse oder Arbeitsplatzgestaltung. Prüfen Sie, ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit diesen vertraut ist.

Fazit: Fachkraft für Arbeitssicherheit – Der Schlüssel zu einem erfolgreichen und sicheren Arbeitsumfeld

Nachdem wir uns ausführlich mit dem Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit auseinandergesetzt haben, möchten wir mit einem abschließenden Fazit die wichtigsten Punkte zusammenfassen:

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sicherheitsfachkraft genannt, ist für den betrieblichen Arbeitsschutz unverzichtbar und trägt maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei.
  • Um als Sicherheitsfachkraft tätig zu werden, bedarf es einer anerkannten Qualifikation sowie einer entsprechenden Berufserfahrung.
  • Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind vielfältig und umfassen unter anderem Beratung, Planung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen sowie die kontinuierliche Optimierung der Arbeitsplatzgestaltung und des Arbeitsschutzes.
  • Rechte und Pflichten der Sicherheitsfachkraft sind gesetzlich geregelt und beinhalten unter anderem Informationsrecht, Zusammenarbeit, fachliche Kompetenz und Sorgfaltspflicht.
  • Praxisbeispiele und Fallstudien zeigen, wie wichtig die Einbindung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Unternehmen ist, um den Arbeitsschutz auf hohem Niveau zu halten und die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft langfristig zu gewährleisten.
  • Die Checkliste hilft bei der Auswahl der passenden Fachkraft für Arbeitssicherheit, die in ihrem Unternehmen für umfassenden und effektiven Arbeitsschutz verantwortlich sein wird.

Die Zusammenarbeit mit einer Sicherheitsfachkraft ist die Basis für ein erfolgreiches und sicheres Arbeitsumfeld. Investieren Sie in die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter – dies führt nicht nur zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, sondern kann auch Unfälle, Ausfallzeiten und Kosten reduzieren und damit Ihren betrieblichen Erfolg langfristig sichern.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um gemeinsam eine individuelle und passgenaue Lösung für Ihren Betrieb zu entwickeln. Für noch mehr Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz!

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht