Die Fahrerlaubnis auf Probe ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur uneingeschränkten Nutzung des Straßenverkehrs in Deutschland. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns ausführlich mit den rechtlichen Hintergründen der Fahrerlaubnis auf Probe befassen, Ihnen wichtige Informationen zur Probezeit und allem, was damit zusammenhängt, an die Hand geben und auf einige der häufigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Probezeit eingehen.

Um Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Fahrerlaubnis auf Probe zu geben, beginnen wir mit einer Übersicht über die rechtlichen Grundlagen und beleuchten im weiteren Verlauf detailliert die folgenden Aspekte:

  • Die Probezeit: Dauer und Bedingungen
  • Verkehrsverstöße während der Probezeit
  • Auffälliger Prüfling (AP): Maßnahmen und Folgen
  • Nachteile und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen während der Probezeit
  • Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Auswirkungen zur Fahrerlaubnis auf Probe

Rechtlicher Hintergrund: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Die Fahrerlaubnis auf Probe ist in Deutschland durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Die zentralen Bestimmungen finden sich in § 2a StVG und den §§ 16 bis 18 FeV. Um die Probezeit und ihre rechtlichen Auswirkungen besser zu verstehen, ist es wichtig, diese Regelungen im Detail zu betrachten:

  • § 2a StVG regelt die Fahrerlaubnis auf Probe und ihre Folgen bei Verkehrsverstößen. Hier sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer verlängerten Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar festgelegt.
  • § 16 FeV regelt die Dauer der Probezeit. Grundsätzlich beträgt die Probezeit zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und kann auf vier Jahre verlängert werden, wenn während der Probezeit ein Aufbauseminar angeordnet wurde.
  • § 17 FeV umfasst die erforderlichen Maßnahmen bei Verkehrsverstößen während der Probezeit. Dies betrifft insbesondere das Aufbauseminar, die verkehrspsychologische Beratung und die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Eignungsmängeln wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
  • § 18 FeV legt fest, dass Eigentümern von Fahrzeugen, die Personen ohne gültige Fahrerlaubnis die Benutzung ihres Fahrzeugs gestatten, ebenfalls mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und ggf. mit einem Bußgeld rechnen müssen.

Die Probezeit: Dauer und Bedingungen

Die Probezeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. In dieser Zeit stehen die Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und sind verpflichtet, besondere Sorgfalt im Straßenverkehr walten zu lassen. Die Probezeit selbst und die damit verbundenen Pflichten sind im § 2a Abs. 1 Satz 1 StVG festgelegt:

  • Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert die uneingeschränkte Beachtung der Verkehrsregeln und Gesetze.
  • Die Fahranfänger müssen aufmerksam und vorausschauend fahren und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.
  • Fahranfänger müssen andere Verkehrsteilnehmer respektieren und auf deren Rechte und Sicherheit achten.
  • Fahranfänger dürfen während der Probezeit weder Alkohol noch Drogen konsumieren – dies gilt insbesondere für das Führen eines Fahrzeugs.
  • Fahranfänger müssen sich in Gefahrensituationen angemessen verhalten und die nötigen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Unfälle zu vermeiden.

Verkehrsverstöße während der Probezeit

Verkehrsverstöße während der Probezeit können weitreichende Konsequenzen haben. Je nach Schwere des Verstoßes kann es zu einer Verlängerung der Probezeit, der Anordnung eines Aufbauseminars oder sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Verkehrsverstöße werden in zwei Kategorien eingeteilt:

  • A-Verstöße: Verstöße mit schwerwiegenden Folgen für die Sicherheit im Straßenverkehr. Beispiele hierfür sind das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Missachten der Vorfahrt, das Fahren mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h über dem zulässigen Limit oder das Fahren ohne gültigen Führerschein.
  • B-Verstöße: Verstöße mit weniger schwerwiegenden Folgen, die jedoch immer noch gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Hierzu zählen beispielsweise geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Parken in einer Halteverbotszone oder das Verursachen eines leichten Unfalls ohne Personenschaden.

Die rechtlichen Folgen für A- und B-Verstöße während der Probezeit sind in § 2a Abs. 2 und 3 StVG geregelt und schließen eine Verlängerung der Probezeit, ein Aufbauseminar, eine verkehrspsychologische Beratung, eine Verwarnung oder eine andere Maßnahme ein.

Auffälliger Prüfling (AP): Maßnahmen und Folgen

Die Maßnahmen für auffällige Prüflinge hängen von der Art und Anzahl der begangenen Verkehrsverstöße sowie von den persönlichen Umständen des betroffenen Fahranfängers ab:

  • Bei zwei A-Verstößen oder vier B-Verstößen wird zuerst eine Verwarnung ausgesprochen. Die Probezeit wird dann um weitere zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG angeordnet.
  • Bei einem weiteren A- oder zwei weiteren B-Verstößen nach der ersten Verwarnung wird eine verkehrspsychologische Beratung nach § 2a Abs. 2 Satz 3 StVG empfohlen.
  • Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen nach der verkehrspsychologischen Beratung wird die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 2 Satz 4 StVG endgültig entzogen.

In besonderen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde von diesen Maßnahmen absehen oder sie durch eine andere Maßnahme ersetzen, wenn dies aufgrund der persönlichen Umstände des Fahranfängers oder aus anderen Gründen als angemessen erachtet wird.

Nachteile und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen während der Probezeit

Verkehrssünder, die während der Probezeit gegen die Verkehrsregeln verstoßen, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich ausfallen:

  • Bußgelder: Je nach Art und Schwere des Verstoßes können Bußgelder verhängt werden.
  • Fahrverbot: Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann ein vorübergehendes Fahrverbot von einem bis drei Monate verhängt werden.
  • Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar: Bei zwei A-Verstößen oder vier B-Verstößen wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei fortgesetztem Fehlverhalten kann die Fahrerlaubnis endgültig entzogen werden.
  • Punkte in Flensburg: Verkehrsverstöße werden im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg dokumentiert und können sich negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken.

Es ist daher wichtig, dass Fahranfänger während der Probezeit besonders vorsichtig und umsichtig im Straßenverkehr agieren, um möglichen Konsequenzen zu entgehen.

Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Auswirkungen zur Fahrerlaubnis auf Probe

Gerichtsurteile können für Fahranfänger bedeutend sein, da sie rechtliche Grundlagen und Präzedenzfälle setzen. Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Fahrerlaubnis auf Probe und deren Auswirkungen auf die Rechtspraxis vorgestellt:

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 06.04.2017 (Az. 3 C 10.16): Probezeit bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass auch im Falle der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis die gewöhnliche zweijährige Probezeit in Deutschland gelten muss. Die Fahrerlaubnisbehörden dürfen also nicht von einer kürzeren oder längeren Probezeit ausgehen, auch wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis bereits vor der Umschreibung eine ausländische Fahrerlaubnis besaß.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (VG) vom 07.06.2016 (Az. 1 L 276/16.NW): Keine Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit

Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, dass ein Aufbauseminar nicht angeordnet werden kann, wenn der Verkehrsverstoß zwar innerhalb der Probezeit, die Anordnung des Seminars jedoch erst nach Ablauf der Probezeit erfolgt. In solchen Fällen sind die Fahrerlaubnisbehörden nicht mehr berechtigt, ein Aufbauseminar anzuordnen.

Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 26.08.2016 (Az. 1 RBs 1/16): Auswirkungen von Geschwindigkeitsverstößen auf die Probezeit

Das OLG Hamm beschäftigte sich in seinem Urteil mit der Frage, inwiefern Geschwindigkeitsverstöße während der Probezeit als A-Verstöße gelten und welche Folgen dies hat. Das Gericht entschied, dass Geschwindigkeitsverstöße nicht zwangsläufig als A-Verstöße eingestuft werden müssen, sondern nur dann, wenn sie erheblich und mit einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verbunden sind. In solchen Fällen kann das zuständige Gericht nach eigenem Ermessen entscheiden, ob ein Aufbauseminar angeordnet wird oder nicht.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Fahrerlaubnis auf Probe

Um diesen Blog-Beitrag abzurunden, werden im Folgenden einige der häufigsten Fragen zum Thema Fahrerlaubnis auf Probe beantwortet:

Gilt die Probezeit auch für Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B oder BE?

Ja, die Probezeit gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, sofern der Antragsteller seine Fahrerlaubnis erstmalig erteilt bekommt. Bei der Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis auf eine höhere Klasse während der Probezeit ändert sich die Dauer der Probezeit nicht.

Was passiert, wenn ich während der Probezeit Punkte in Flensburg bekomme?

Einzelne Punkte in Flensburg haben während der Probezeit keine direkten Auswirkungen auf die Probezeit selbst. Allerdings können Punkte ein Indiz dafür sein, dass ein Verkehrsverstoß begangen wurde, der wiederum zu Maßnahmen wie einem Aufbauseminar oder gar einer Verlängerung der Probezeit führen kann.

Gilt die Probezeit auch für Motorradfahrer und Fahrschüler?

Ja, die Probezeit gilt auch für Motorradfahrer und Fahrschüler, wenn diese erstmalig eine Fahrerlaubnis erteilt bekommen. Die für Kfz-Fahrer geltenden Verhaltensregeln und Maßnahmen bei Verkehrsverstößen gelten auch für Motorradfahrer und Fahrschüler.

Gilt die Probezeit auch im Ausland?

Die deutsche Probezeit gilt grundsätzlich auch im Ausland. Allerdings können die Rechtsfolgen unterschiedlich ausfallen, da die Verkehrsregeln und der Umgang mit Verkehrsverstößen im Ausland von den deutschen Regelungen abweichen können. In der Europäischen Union gibt es jedoch eine gewisse gegenseitige Anerkennung, sodass die Probezeit in vielen Fällen auch im Ausland ihre Gültigkeit behält.

Kann ich während der Probezeit ein Fahrsicherheitstraining absolvieren?

Das Absolvieren eines freiwilligen Fahrsicherheitstrainings während der Probezeit ist grundsätzlich möglich und kann sogar von Vorteil sein, da es dazu beiträgt, das fahrerische Können zu verbessern und das Unfallrisiko zu reduzieren. Allerdings hat ein solches Training keine Auswirkungen auf die Dauer der Probezeit oder die Anordnung von Maßnahmen im Falle von Verkehrsverstößen.

Fazit zur Fahrerlaubnis auf Probe

Die Fahrerlaubnis auf Probe ist ein wichtiges Instrument, um Fahranfänger auf ihre Verantwortung im Straßenverkehr vorzubereiten und Unfälle zu verhindern. Eine umsichtige Fahrweise und die Beachtung der Verkehrsregeln sind während der Probezeit besonders wichtig. So lassen sich unangenehme Konsequenzen wie Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminare oder Fahrverbote vermeiden.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht