Das Gaststättenrecht ist ein komplexer Bereich des deutschen Rechts, der sich mit der Regulierung von Gastronomiebetrieben befasst. Es gibt zahlreiche Vorschriften und Gesetze, die für Gastronomiebetriebe gelten, und es ist wichtig, dass Betreiber sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind. In diesem umfassenden Leitfaden werden wir alle Aspekte des Gaststättenrechts behandeln, von der Betriebsgenehmigung bis hin zu aktuellen Gerichtsurteilen und häufig gestellten Fragen.

Inhaltsverzeichnis

  • Betriebsgenehmigung
  • Die Gaststättenerlaubnis: Eine Definition
  • Relevanten Gesetze und Vorschriften
  • Aktuelle Entwicklungen und Gerichtsurteile
  • Häufig gestellte Fragen

Betriebsgenehmigung

Bevor ein Gastronomiebetrieb eröffnet werden kann, ist eine Betriebsgenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung wird von der zuständigen Behörde erteilt und stellt sicher, dass der Betrieb alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Betriebsgenehmigungen und die Anforderungen für deren Erteilung beschrieben.

Gaststättengenehmigung

Eine Gaststättengenehmigung ist für alle gastronomischen Betriebe erforderlich, die alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Die Genehmigung wird von der zuständigen Behörde erteilt und muss vor der Eröffnung des Betriebs beantragt werden. Die Anforderungen für die Erteilung einer Gaststättengenehmigung umfassen unter anderem:

  • Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Die Erfüllung baulicher und technischer Anforderungen
  • Die Einhaltung von Hygienevorschriften
  • Die Beachtung der Jugendschutzgesetze
  • Die Erfüllung von Anforderungen bezüglich Lärmschutz und Umweltschutz

Erteilung einer vorläufigen Gaststättengenehmigung

In einigen Fällen kann eine vorläufige Gaststättengenehmigung erteilt werden, die es ermöglicht, den Betrieb vorübergehend zu eröffnen, während die endgültige Genehmigung noch aussteht. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der Antragsteller nachweisen, dass der Betrieb im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen steht und dass die endgültige Genehmigung voraussichtlich erteilt wird.

Anzeigepflicht

Bestimmte gastronomische Betriebe, die keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, müssen lediglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde einreichen, bevor sie ihren Betrieb aufnehmen. Dies gilt beispielsweise für Imbissstände, Cafés und Eissalons. Die Anzeige muss Informationen über den Betrieb und den Betreiber enthalten und spätestens vier Wochen vor der Eröffnung eingereicht werden.

Die Gaststättenerlaubnis: Eine Definition

Die Gaststättenerlaubnis bezeichnet die behördliche Genehmigung für den Betrieb einer Gaststätte in Deutschland. Sie wird durch das Gewerbeamt oder die zuständige Behörde erteilt und ist eine zwingende Voraussetzung zur rechtmäßigen Führung eines Gastronomiebetriebs nach §2 des Gaststättengesetzes (GastG). Ohne diese Erlaubnis ist die Bewirtung von Gästen mit Essen, Trinken oder beidem sowie die Bereitstellung von Beherbergungsleistungen rechtswidrig

Doch nicht jedes Unternehmen, das Nahrungsmittel oder Getränke bereitstellt, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. So sind Bäckereien, Metzgereien, Tankstellen und ähnliche Betriebe von dieser Pflicht ausgenommen – sofern sie sich an die zulässigen Öffnungszeiten und bestimmte andere Anforderungen halten.

Gesetzliche Bestimmungen

Die rechtlichen Vorschriften zur Gaststättenerlaubnis sind im GastG festgelegt. Dieses Gesetz wurde letztmalig im Jahr 2005 geändert, um die Anforderungen an die Gaststättenerlaubnis zu modernisieren und den Schutz von Gästen zu erhöhen. Es gilt für alle Unternehmen, die eine Gaststätte betreiben oder betreiben möchten.

Die zentralen gesetzlichen Bestimmungen:

  • §2 GastG: Hier wird festgelegt, welche Betriebe erlaubnispflichtig sind.
  • §3 GastG: Hier werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis genannt.
  • §4 GastG: Dieser Paragraph behandelt die baurechtlichen Anforderungen an eine Gaststätte.
  • §5 GastG: Hier geht es um Spezialfälle, in denen eine Gaststättenerlaubnis nicht erforderlich ist.
  • §6 GastG: Dieser Paragraph legt fest, unter welchen Bedingungen eine Gaststättenerlaubnis entzogen werden kann.

Bedingungen für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Bevor eine Gaststättenerlaubnis erteilt werden kann, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Einige Bedingungen beziehen sich auf den Betrieb selbst, andere auf den Antragsteller.

Die Anforderungen im Detail:

  • Zuverlässigkeit: Der Antragsteller muss seine persönliche und geschäftliche Zuverlässigkeit nachweisen, um eine Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Hierfür wird in der Regel ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt. Auch die steuerliche Zuverlässigkeit kann überprüft werden.
  • Vorbereitung: Der Antragsteller muss darlegen, dass er die notwendige Vorbereitung für den Gaststättenbetrieb getroffen hat. Dazu gehört unter anderem ein tragfähiges Geschäftsmodell und ein Konzept für den Schallschutz.
  • Ordnungsgemäße Betriebsführung: Der Antrag für eine Gaststättenerlaubnis muss die Betriebsführung, das Konzept, die Einrichtungen und die Betriebshygiene beinhalten.
  • Geordnete Vermögensverhältnisse: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über geordnete Vermögensverhältnisse verfügt, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebes sicherzustellen.

Relevanten Gesetze und Vorschriften

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die für Gastronomiebetriebe gelten. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Gesetze und Vorschriften vorgestellt, die für die Betreiber von Gastronomiebetrieben relevant sind:

Gaststättengesetz (GastG)

Das Gaststättengesetz bildet die Grundlage für das Gaststättenrecht in Deutschland. Es regelt unter anderem die Erteilung von Gaststättengenehmigungen, die Anforderungen an den Betrieb von Gaststätten und die Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz. Das GastG enthält auch Regelungen zur Anzeigepflicht und zur Überprüfung von Gaststättenbetrieben durch die zuständige Behörde.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Gefahren und schädlichen Einflüssen. Es enthält Regelungen zum Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche sowie zum Aufenthalt von Jugendlichen in Gaststätten. Gastronomiebetriebe müssen die Bestimmungen des JuSchG beachten, um sicherzustellen, dass sie keine Alkohol- oder Tabakprodukte an Minderjährige verkaufen und den Zugang zu ihren Räumlichkeiten für Jugendliche entsprechend beschränken.

Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung regelt die Hygieneanforderungen für Lebensmittelbetriebe, einschließlich Gastronomiebetrieben. Sie enthält Vorschriften zur Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln, zur Schulung der Mitarbeiter in Hygienefragen und zur Einhaltung von Hygienestandards. Gastronomiebetriebe müssen die LMHV einhalten, um sicherzustellen, dass ihre Lebensmittel sicher und hygienisch hergestellt werden.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz regelt den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern in Deutschland. Es enthält Vorschriften zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, zur Arbeitszeit, zur Arbeitnehmerbeteiligung und zur Gefährdungsbeurteilung. Gastronomiebetriebe müssen die Bestimmungen des ArbSchG beachten, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können.

Landesbauordnungen (LBO)

Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten Vorschriften für das Bauen und den Betrieb von Gebäuden, einschließlich Gastronomiebetrieben. Sie legen unter anderem Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Brandschutz und den Lärmschutz fest. Gastronomiebetriebe müssen die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung einhalten, um sicherzustellen, dass ihre Räumlichkeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Weitere relevante Vorschriften

Darüber hinaus müssen Gastronomiebetriebe auch zahlreiche weitere Gesetze und Vorschriften beachten, wie beispielsweise:

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung verhindern soll
  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Umweltauswirkungen von Betrieben regelt
  • Das Preisangabenverordnung (PAngV), die Vorschriften zur Preisgestaltung und -kennzeichnung enthält
  • Das Telemediengesetz (TMG), das Regelungen zur Online-Präsenz von Gastronomiebetrieben vorsieht

Aktuelle Entwicklungen und Gerichtsurteile

Das Gaststättenrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen, und es ist wichtig, dass Gastronomiebetriebe über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsurteile informiert sind. Im Folgenden werden einige aktuelle Entwicklungen und Urteile vorgestellt, die für Gastronomiebetriebe von Bedeutung sein könnten:

Verbot von Außenwerbung für Tabakprodukte

Seit dem 1. Januar 2022 ist in Deutschland die Außenwerbung für Tabakprodukte verboten. Das Verbot betrifft auch Gastronomiebetriebe, die Tabakwaren verkaufen oder Tabakwerbung auf ihren Außenflächen anbringen. Betreiber von Gastronomiebetrieben müssen sicherstellen, dass ihre Werbemaßnahmen im Einklang mit den neuen Regelungen stehen.

Urteil zu Rauchverboten in Gaststätten

In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2020 (1 BvR 2656/18) wurde entschieden, dass das Rauchverbot in Gaststätten verfassungsgemäß ist. Das Gericht betonte, dass das Rauchverbot dem Schutz der Gesundheit von Gästen und Mitarbeitern dient und dass die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit der Gastronomen gerechtfertigt ist. Dieses Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit von Rauchverboten in Gastronomiebetrieben und unterstreicht die Bedeutung des Nichtraucherschutzes.

Urteil zur Haftung für Allergene in Lebensmitteln

In einem Urteil des Landgerichts München I vom 25. Februar 2021 (31 S 4332/20) wurde entschieden, dass Gastronomiebetriebe für Schäden haften, die durch unzureichende Kennzeichnung von Allergenen in ihren Lebensmitteln entstehen. Im konkreten Fall hatte eine Kundin eine schwere allergische Reaktion erlitten, nachdem sie ein Gericht in einem Restaurant verzehrt hatte, das nicht ausreichend auf die enthaltenen Allergene hingewiesen hatte. Das Gericht verurteilte das Restaurant zu Schmerzensgeldzahlungen. Dieses Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit einer korrekten Allergenkennzeichnung in Gastronomiebetrieben und die Haftungsrisiken, die mit einer unzureichenden Kennzeichnung einhergehen.

Häufig gestellte Fragen

Hier sind die gängigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Benötige ich eine Gaststättengenehmigung für meinen Imbissstand?

Imbissstände, die keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen, benötigen in der Regel keine Gaststättengenehmigung. Allerdings müssen sie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde einreichen, bevor sie ihren Betrieb aufnehmen.

Wie lange dauert es, eine Gaststättengenehmigung zu erhalten?

Die Dauer des Genehmigungsverfahrens kann je nach Bundesland und individuellem Fall variieren. In der Regel sollte mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Monaten gerechnet werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Gaststättenrecht?

Verstöße gegen das Gaststättenrecht können mit einer Reihe von Sanktionen geahndet werden, wie zum Beispiel Bußgeldern, Auflagen, Betriebsuntersagungen oder dem Entzug der Gaststättengenehmigung. Die Höhe der Bußgelder und die Art der Sanktionen hängen von der Schwere des Verstoßes ab.

Bin ich als Gastronom verpflichtet, eine Toilette für Gäste bereitzustellen?

Ja, Gastronomiebetriebe sind in der Regel verpflichtet, Toiletten für ihre Gäste bereitzustellen. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren, aber in der Regel müssen Gastronomiebetriebe mindestens eine Toilette für Frauen und eine für Männer zur Verfügung stellen.

Was muss ich als Gastronom beim Verkauf von Alkohol an Jugendliche beachten?

Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ist in Deutschland verboten. Gastronomiebetriebe müssen daher sicherstellen, dass sie keine alkoholischen Getränke an Minderjährige verkaufen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Es empfiehlt sich, das Alter der Gäste zu überprüfen, bevor Alkohol verkauft wird, und gegebenenfalls einen geeigneten Altersnachweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein) zu verlangen.

Wie stelle ich sicher, dass mein Gastronomiebetrieb barrierefrei ist?

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gastronomiebetrieben sind in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Um sicherzustellen, dass Ihr Betrieb barrierefrei ist, sollten Sie sich mit den entsprechenden Vorschriften vertraut machen und gegebenenfalls einen Fachmann (z. B. Architekt oder Barrierefreiheitsberater) zu Rate ziehen. Generell sollte darauf geachtet werden, dass Zugänge zu den Räumlichkeiten, Toiletten und anderen relevanten Bereichen für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich sind und keine unnötigen Hindernisse vorhanden sind.

Wie kann ich als Gastronom meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Hygiene schulen?

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) verpflichtet Gastronomiebetriebe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fragen der Lebensmittelhygiene zu schulen. Um dies zu gewährleisten, können Schulungen von externen Fachleuten oder Einrichtungen (z. B. Gesundheitsämter, IHK oder private Schulungsanbieter) durchgeführt werden. Alternativ können auch betriebsinterne Schulungen angeboten werden, sofern eine entsprechende fachliche Qualifikation der Schulungsleiterin oder des Schulungsleiters vorhanden ist. Wichtig ist, dass die Schulungen regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden.

Wie kann ich mich als Gastronom vor schlechten Online-Bewertungen schützen?

Grundsätzlich haben Gastronomiebetriebe keinen Anspruch darauf, dass nur positive Bewertungen über sie im Internet veröffentlicht werden. Allerdings können Sie gegen offensichtlich unwahre oder diffamierende Bewertungen rechtlich vorgehen, indem Sie den Verfasser oder die Plattformbetreiber zur Löschung der unrechtmäßigen Bewertung auffordern oder gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten. Um Ihre Online-Reputation proaktiv zu stärken, empfiehlt es sich, auf gute Kundenbewertungen zu setzen, indem Sie hochwertige Produkte und Dienstleistungen anbieten und aktiv um Feedback von zufriedenen Gästen bitten.

Benötige ich eine Datenschutzerklärung für die Website meines Gastronomiebetriebs?

Ja, Gastronomiebetriebe, die eine Website betreiben, sind nach dem Telemediengesetz (TMG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. Diese muss Informationen darüber enthalten, welche personenbezogenen Daten von den Nutzerinnen und Nutzern der Website erhoben und verarbeitet werden und zu welchem Zweck dies geschieht. Bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung sollte gegebenenfalls juristische Hilfe in Anspruch genommen oder auf spezialisierte Anbieter zurückgegriffen werden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Das Gaststättenrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das für Gastronomiebetriebe eine Reihe von Herausforderungen und Pflichten mit sich bringt. Um rechtliche Risiken zu minimieren und einen erfolgreichen Betrieb sicherzustellen, ist es wichtig, sich mit den relevanten Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dieser umfassende Leitfaden bietet einen ersten Überblick über das Gaststättenrecht und kann als Ausgangspunkt für weiterführende Recherchen und Beratung dienen.

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