Google Street View – wer hat sich hier nicht schon einmal vor der virtuellen Haustür getroffen, um in der Nachbarschaft herumzuschnüffeln oder vor der ersten Fahrt zur neuen Arbeitsstelle die unbekannte Route im Voraus zu erkunden? Doch obwohl Google Street View, Apple Look Around und Microsoft Bing Streetside scheinbar harmlose Dienste sind, gibt es diverse rechtliche Fragestellungen und datenschutzrechtliche Punkte, die bei der Nutzung bedacht werden sollten.

Willkommen in der faszinierenden Welt der Straßenansichtsdienste, in der wir von den Weiten des Internets aus durch Straßen wandern und uns an entfernten Orten umsehen können, ohne dass wir das Wohnzimmer verlassen müssen!

Ein Spaziergang durch die rechtlichen Gassen der Straßenansichtsdienste

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die spannenden rechtlichen Grundlagen der Straßenansichtsdienste wie Google Street View, Apple Look Around und Microsoft Bing Streetside. Wir ermöglichen Ihnen einen Einblick in die verschiedenen datenschutzrechtlichen Aspekte und Sorgen, die damit verbunden sind, erklären Ihnen nachvollziehbar die juristischen Grundlagen und zeigen auf, wie Sie selbst und Ihre Daten geschützt sind.

Dieser Bordstein ist mein Eigentum! – Datenschutzrechtliche Vorbehalte

Zahlreichen Nutzern von Google Street View, Apple Look Around und Co. ist es vielleicht gar nicht bewusst, aber die Erstellung von 360-Grad-Straßenbilder birgt datenschutzrechtliche Fragestellungen, die durchaus zu bedenken sind. Persönlichkeitsrechte, die durch das Abbilden von Wohnhäusern, belebten Straßen oder öffentlichen Plätzen berührt sein können, sind gesetzlich geschützt und müssen in der Diskussion um Fotodienste Beachtung finden. Ebenso spielt die Veröffentlichung von Kfz-Kennzeichen oder erkennbaren Gesichtern eine entscheidende Rolle beim Datenschutz.

Abbildung von Personen und benutzerspezifischen Daten

Wenn Straßenansichtsdienste wie Google Street View, Apple Look Around oder Microsoft Bing Streetside Bilder von öffentlichen Straßen und Wegen aufnehmen, können dabei unter Umständen auch Personen oder personenbezogene Daten erfasst werden. In der Europäischen Union gelten für den Schutz von personenbezogenen Daten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Anbieter von Street-View-Diensten sind dazu verpflichtet, Gesichter von Personen und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu wahren. Sollte dennoch eine Person oder ein Kennzeichen auf den Bildern erkennbar sein, haben die Betroffenen das Recht, die Unkenntlichmachung zu verlangen oder sogar die Löschung des Bildes zu beantragen.

Das Recht am eigenen Bild und Gegenmaßnahmen

In Deutschland ist das Recht am eigenen Bild gesetzlich im Kunsturhebergesetz (KUG) verankert. Demnach dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei Personen des öffentlichen Interesses oder bei Personenmengen auf öffentlichen Veranstaltungen.

Die Anbieter von Straßenansichtsdiensten sind dazu angehalten, die Einhaltung des Rechts am eigenen Bild zu wahren. Haben Sie sich dennoch auf den Bildern eines solchen Dienstes wiedererkannt und sind damit nicht einverstanden, können Sie sich an den Anbieter wenden, um Ihr Recht am eigenen Bild durchzusetzen.

Fallstudien und Beispiele: Wo die Kanzlei ihre Erfahrungen gemacht hat

Als Anwaltskanzlei, die sich mit Datenschutzrecht befasst, haben wir in unserer langjährigen Praxis bereits einige Fälle betreut, die sich mit den problematischen Aspekten von Google Street View, Apple Look Around und Microsoft Bing Streetside auseinandersetzen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Fallbeispiele vorstellen, die zeigen, welche Fragestellungen und Schwierigkeiten auftreten können und wie wir unseren Mandanten in diesen Situationen zur Seite gestanden haben.

Fallstudie 1: Der Hausbesitzer und das „verpixelte“ Eigenheim

Ein Hausbesitzer entdeckte sein Eigenheim auf Google Street View und war überrascht, dass es bereits „verpixelt“ war – sprich, unkenntlich gemacht wurde, um den Datenschutz zu gewährleisten. Der Hausbesitzer wollte jedoch, dass sein Haus auf Google Street View klar erkennbar ist. Wir haben ihn dabei unterstützt, die notwendigen Schritte bei Google zur Aufhebung der Verpixelung zu unternehmen.

Fallstudie 2: Der Geschäftsinhaber und die veralteten Bilder

Ein Geschäftsinhaber stellte fest, dass die Bilder seines Ladenlokals auf Google Street View veraltet waren und eine nicht mehr aktuelle Fassade zeigten. Dies führte zu Irritationen bei seinen Kunden. Wir haben ihm geholfen, Kontakt mit Google aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Bilder aktualisiert wurden.

Fallstudie 3: Die Privatperson und das erkennbare Gesicht

Eine Privatperson entdeckte sich selbst auf einem Bild von Microsoft Bing Streetside, trotz Unkenntlichmachung des Gesichts erkannte sie sich aufgrund von Kleidung und Umgebung. In diesem Fall vertraten wir die Mandantin, um ihr Recht am eigenen Bild durchzusetzen und das betreffende Bild von Bing Streetside entfernen zu lassen.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz bei Straßenansichtsdiensten

In diesem Abschnitt möchten wir einige häufig gestellte Fragen unserer Mandanten zum Thema Datenschutz bei Google Street View, Apple Look Around und Microsoft Bing Streetside beantworten.

Darf ich als Privatperson Straßenfotos von meinem Haus auf Straßenansichtsdiensten verpixeln lassen?

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Sie können bei den jeweiligen Anbietern beantragen, dass Ihr Haus „verpixelt“ wird, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Sie sollten aber beachten, dass dies einen gewissen Aufwand bedeutet und nicht in allen Fällen erfolgreich sein könnte.

Wie gehe ich vor, wenn ich mein Haus verpixeln lassen möchte?

Wenden Sie sich direkt an den Kundensupport des jeweiligen Anbieters (Google, Apple oder Microsoft) und schildern Sie Ihr Anliegen. Die Anbieter sind dazu angehalten, auf solche Anfragen einzugehen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

Können Straßenansichtsdienste auch auf Privatgrundstücken aufnehmen?

Grundsätzlich sind die Aufnahmen auf öffentlichen Straßen und Wegen erlaubt. Inhaber von Privatgrundstücken können jedoch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihres Grundstücks vorgehen, wenn diese ohne ihre Zustimmung aufgenommen wurden.

Abschließende Betrachtungen und Empfehlungen

Die Nutzung von Straßenansichtsdiensten wie Google Street View, Apple Look Around oder Microsoft Bing Streetside bringt zahlreiche Vorteile für die Nutzer, aber auch datenschutzrechtliche Fragestellungen. Als Anwaltskanzlei mit langjähriger Expertise im Datenschutzrecht sind wir bestrebt, unsere Mandanten umfassend über ihre Rechte und Möglichkeiten in solchen Fällen zu informieren.

Falls Sie selbst betroffen sind oder Fragen zum Thema haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir stehen Ihnen gern für eine individuelle Beratung zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, Ihr Recht am eigenen Bild und den Schutz Ihrer Privatsphäre durchzusetzen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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