Grüner Punkt – Lizenzierung und rechtliche Verpflichtungen, ein Thema, das jeden Unternehmer und Produzenten interessieren sollte, der Verpackungen in Verkehr bringt.

In diesem Beitrag werden wir die umfassenden Informationen, rechtlichen Ausführungen und Beispiele besprechen, die Ihnen helfen sollen, den Grünen Punkt richtig zu nutzen und Ihre Pflichten als Unternehmer zu erfüllen.

Wofür steht der Grüne Punkt?

Der Grüne Punkt ist ein im Jahr 1990 eingeführtes Zeichen, das auf Verpackungen angebracht ist und symbolisiert die Teilnahme des Herstellers oder Vertreibers an einem System zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen.

Das markante Recycling-Logo ist ein einprägsames visuelles Symbol, das einen essenziellen Bestandteil der Umweltgesetzgebung und der Bestrebungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen bildet.

Was bedeutet die Lizenzierung des Grünen Punkts?

Wenn Sie als Unternehmen Verpackungen in Verkehr bringen möchten, sind Sie verpflichtet, sich am Dualen System zu beteiligen, indem Sie eine Lizenz für den Grünen Punkt erwerben.

Die Lizenzierung stellt sicher, dass Sie als Verpackungsverursacher Ihrer Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung der Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG) nachkommen.

Lizenzierungsschritte im Überblick

  • Anmeldung bei einem Dualen System (z. B. Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland)
  • Berechnung der Lizenzentgelte anhand der Verpackungsmaterialien und -mengen
  • Vertragliche Regelung der Zusammenarbeit und Leistungen
  • Anbringung des Grünen Punkts auf den Verkaufsverpackungen

Rechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Grünen Punkt

Neben der Lizenzierung müssen Unternehmen auch ihre rechtlichen Verpflichtungen bei der Verwendung des Grünen Punkts beachten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Registrierung beim zentralen Verpackungsregister LUCID (§ 9 VerpackG)
  • Anzeige von Art und Masse der Verpackungen (§ 10 Abs. 1 VerpackG)
  • Beteiligung an einem Rücknahme- und Verwertungssystem (z. B. Duales System Deutschland) (§ 7 VerpackG)
  • Einhaltung und Überprüfung der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (§§ 11, 12 VerpackG)
  • Vereinbarung von Rechten und Pflichten im Vertragsverhältnis mit dem Dualen System

FAQs: Häufige Fragen zur Lizenzierung und Recht

Frage: Muss ich als kleines Unternehmen auch den Grünen Punkt lizenzieren?

Antwort: Ja, das Verpackungsgesetz macht keine Unterscheidung zwischen großen und kleinen Unternehmen. Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, hat sich entsprechend an einem Dualen System zu beteiligen und den Grünen Punkt zu lizenzieren.

Frage: Was passiert, wenn ich den Grünen Punkt nicht lizenziere?

Antwort: Unternehmer, die ihrer Pflicht zur Beteiligung am Dualen System und zur Verwendung des Grünen Punkts nicht nachkommen, erfüllen ihre verpackungsrechtlichen Verpflichtungen nicht. Ihnen drohen empfindliche Bußgelder, Untersagungen und Marktverluste.

Spannende Fallstudie: Ein Unternehmer ohne Grünen Punkt

In dieser Fallstudie stellen wir Ihnen den Fall eines Unternehmers vor, der sich nicht an seine rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verwendung des Grünen Punkts gehalten hat und welche Konsequenzen das für sein Unternehmen hatte.

Herr Meier betreibt einen kleinen Lebensmittelladen und vertreibt auch selbst hergestellte Marmelade in Gläsern. Er ist sich seiner Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen und der Verwendung des Grünen Punkts nicht bewusst.

Als er eines Tages vom zuständigen Amt kontrolliert wird, kommt heraus, dass seine Marmeladengläser nicht lizenziert sind, und er hat hohe Bußgelder zu befürchten.

Mit der Hilfe einer erfahrenen Anwaltskanzlei, die sich im Verpackungsrecht auskennt, kann Herr Meier die rechtlichen Konsequenzen abwenden und erhält Hilfe bei der Lizenzierung des Grünen Punkts sowie der Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtungen.

Checkliste: Erfüllen Sie Ihre Pflichten rund um den Grünen Punkt

Mit dieser Checkliste erhalten Sie einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie für die Verwendung des Grünen Punkts und die Erfüllung Ihrer rechtlichen Verpflichtungen benötigen:

  • Anmeldung bei einem Dualen System
  • Vertragliche Regelung und Berechnung der Lizenzentgelte
  • Anbringen des Grünen Punkts auf Verkaufsverpackungen
  • Registrierung beim Verpackungsregister LUCID
  • Anzeige und Überprüfung der Verpackungsmengen
  • Erfüllung der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und Rücknahme- sowie Verwertungssysteme

Fazit: Setzen Sie auf die Expertise einer erfahrenen Anwaltskanzlei

Die Lizenzierung des Grünen Punkts und die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verpackungen sind kein Kinderspiel. Mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass Sie alle Pflichten rund um das Thema Licence und Recht erfüllen und somit rechtlich abgesichert sind.

Mit der richtigen Beratung können Sie den Fokus wieder auf Ihr Unternehmen und Ihre Produkte legen und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduzierung von Verpackungsabfällen leisten.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Philipp Franz Rechtsanwalt

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