In der digitalen Welt begegnen wir täglich einer Vielzahl von Inhalten, die im Internet veröffentlicht und geteilt werden. Manchmal sind diese Inhalte rechtswidrig oder verletzen die Rechte Dritter. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wer für diese rechtswidrigen Inhalte haftet. Dieser umfangreiche Blog-Beitrag soll Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Grundlagen der Haftung im Internet zu verstehen, indem er Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile, Beispiele und FAQs behandelt.

Rechtliche Grundlagen der Haftung im Internet

Um die Haftung im Internet zu verstehen, müssen zunächst die rechtlichen Grundlagen betrachtet werden. Hierzu zählen insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Telemediengesetz (TMG) und das Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das BGB regelt die allgemeinen Haftungsgrundlagen für Rechtsverstöße wie Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. § 823 BGB normiert die Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter und somit auch für rechtswidrige Inhalte im Internet. Hierbei ist zu beachten, dass es sowohl eine Haftung für eigene Inhalte als auch für fremde Inhalte geben kann.

Telemediengesetz (TMG)

Das TMG ist das zentrale Gesetz für die Haftung von Diensteanbietern im Internet und regelt die Haftung für eigene und fremde Inhalte. § 7 TMG definiert die allgemeine Haftung für eigene Inhalte, während § 8 bis § 10 TMG die Haftungsprivilegierung für fremde Inhalte vorsieht, d.h. unter bestimmten Voraussetzungen kann die Haftung für fremde Inhalte ausgeschlossen werden.

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Das UrhG beinhaltet Regelungen zur Haftung bei Verletzung von Urheberrechten, wie z.B. bei der unerlaubten Verwendung von Texten, Bildern oder Videos. § 97 UrhG normiert die Haftung für Urheberrechtsverletzungen, wobei auch hier die Haftung für eigene und fremde Inhalte unterschieden wird.

Haftung für eigene Inhalte

Die Haftung für eigene Inhalte betrifft alle Inhalte, die der Diensteanbieter selbst erstellt, veröffentlicht oder verbreitet. Dabei kann es sich z.B. um Texte, Bilder, Videos oder Musik handeln.

Allgemeine Haftung nach § 823 BGB

Die allgemeine Haftung für eigene Inhalte ergibt sich aus § 823 BGB. Demnach haftet derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig die Rechte Dritter verletzt. Dies umfasst unter anderem Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen.

Haftung für eigene Inhalte nach dem TMG

Nach § 7 Abs. 1 TMG haftet der Diensteanbieter für eigene Inhalte auf seiner Webseite oder Plattform. Dies umfasst auch die Haftung für rechtswidrige Inhalte, die der Diensteanbieter selbst erstellt oder verbreitet. Dabei ist zu beachten, dass die Haftung nach dem TMG nicht die allgemeine Haftung nach § 823 BGB ersetzt, sondern lediglich eine ergänzende Regelung darstellt.

Haftung für fremde Inhalte

Die Haftung für fremde Inhalte betrifft alle Inhalte, die Dritte über die Plattform oder Webseite des Diensteanbieters veröffentlichen oder verbreiten. Hierzu zählen z.B. Kommentare, Bewertungen, Forenbeiträge oder soziale Netzwerke.

Allgemeine Haftung für fremde Inhalte nach § 823 BGB

Auch für fremde Inhalte kann eine allgemeine Haftung nach § 823 BGB bestehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Diensteanbieter Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern (sog. Störerhaftung).

Haftung für fremde Inhalte nach dem TMG

Das TMG regelt die Haftung für fremde Inhalte in § 8 bis § 10. Demnach haftet der Diensteanbieter für fremde Inhalte grundsätzlich nicht, solange er keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung hat und ihm auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung offensichtlich wird (sog. Haftungsprivilegierung).

Die Haftungsprivilegierung gilt jedoch nicht, wenn der Diensteanbieter die rechtswidrigen Inhalte vorsätzlich oder grob fahrlässig zur Kenntnis gelangt ist oder wenn er die Kenntnis der rechtswidrigen Handlung arglistig verschwiegen hat.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Haftung im Internet

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die sich mit der Haftung im Internet beschäftigen und wichtige Erkenntnisse für die Praxis liefern können.

Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15 (Haftung für Hyperlinks)

In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass der Betreiber einer Webseite grundsätzlich nicht für rechtswidrige Inhalte haftet, die über einen Hyperlink auf seiner Webseite zugänglich gemacht werden. Eine Haftung besteht nur dann, wenn der Betreiber von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hatte und es ihm technisch möglich und zumutbar war, die Nutzung zu verhindern.

Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 15.11.2018 – I ZR 106/17 (Haftung für Filesharing)

In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, haftet, wenn er nicht darlegen kann, dass eine andere Person (z.B. ein Familienmitglied) den Anschluss ebenfalls hätte nutzen können. Diese Haftung gilt jedoch nur, wenn der Anschlussinhaber die Verletzung vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat.

Europäischer Gerichtshof (EuGH) – Urteil vom 08.09.2019 – C-18/18 (Haftung für unerlaubte Nutzung von Fotografien)

Der EuGH hat in diesem Urteil entschieden, dass die unerlaubte Nutzung einer Fotografie auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung darstellt, für die der Betreiber der Webseite haftet. Dies gilt auch, wenn die Fotografie auf einer anderen Webseite bereits mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht wurde und der Betreiber der zweiten Webseite davon ausgeht, dass die Nutzung erlaubt ist.

Beispiele und Fälle aus der Praxis

In diesem Abschnitt werden einige Beispiele und Fälle aus der Praxis vorgestellt, um die Haftung im Internet anschaulich zu verdeutlichen.

Haftung für eigene Inhalte: Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Ein Blogger veröffentlicht einen Artikel, in dem er eine Person namentlich erwähnt und beleidigende Äußerungen über diese Person macht. Der Blogger haftet in diesem Fall für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person nach § 823 BGB und § 7 TMG.

Haftung für fremde Inhalte: Kommentare in einem Online-Forum

Ein Betreiber eines Online-Forums haftet für rechtswidrige Kommentare von Nutzern, wenn er Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern (Störerhaftung nach § 823 BGB). Nach § 10 TMG haftet der Betreiber jedoch nicht, solange er keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung hat und ihm auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung offensichtlich wird.

Haftung für Hyperlinks: Verlinkung auf rechtswidrige Inhalte

Ein Webseitenbetreiber verlinkt auf seiner Webseite auf eine andere Webseite, die rechtswidrige Inhalte enthält. Nach dem Urteil des BGH (VI ZR 34/15) haftet der Betreiber grundsätzlich nicht für die rechtswidrigen Inhalte, es sei denn, er hatte Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten und es war ihm technisch möglich und zumutbar, die Nutzung zu verhindern.

FAQs zur Haftung im Internet

Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen zur Haftung im Internet beantwortet.

Bin ich als Betreiber einer Webseite automatisch für alle Inhalte auf meiner Webseite verantwortlich?

Grundsätzlich haften Sie als Betreiber einer Webseite für eigene Inhalte nach § 7 TMG und für fremde Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen nach § 8 bis § 10 TMG. Dabei ist zu beachten, dass die Haftung für fremde Inhalte eingeschränkt ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht (sog. Haftungsprivilegierung).

Haftet ein Webseitenbetreiber für rechtswidrige Inhalte, die von Nutzern in einem Forum oder Kommentarbereich veröffentlicht werden?

Ein Webseitenbetreiber haftet für rechtswidrige Inhalte, die von Nutzern in einem Forum oder Kommentarbereich veröffentlicht werden, wenn er Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern (Störerhaftung nach § 823 BGB). Nach § 10 TMG haftet der Betreiber jedoch nicht, solange er keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung hat und ihm auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung offensichtlich wird.

Haftet ein Webseitenbetreiber für Urheberrechtsverletzungen, die durch die Verwendung von Bildern oder Texten von anderen Webseiten entstehen?

Ein Webseitenbetreiber haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch die Verwendung von Bildern oder Texten von anderen Webseiten entstehen, nach § 97 UrhG. Dabei ist zu beachten, dass eine Haftung auch dann bestehen kann, wenn der Betreiber davon ausgegangen ist, dass die Nutzung der Bilder oder Texte erlaubt ist (vgl. EuGH, C-18/18).

Wie kann ich mich als Webseitenbetreiber vor Haftungsansprüchen schützen?

Um sich als Webseitenbetreiber vor Haftungsansprüchen zu schützen, sollten Sie insbesondere darauf achten, keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Bei der Verwendung von Bildern, Texten oder Videos sollten Sie darauf achten, dass Sie die erforderlichen Rechte zur Nutzung besitzen. Bei der Verlinkung auf andere Webseiten sollten Sie darauf achten, keine offensichtlich rechtswidrigen Inhalte zu verlinken. Für Inhalte, die von Nutzern in einem Forum oder Kommentarbereich veröffentlicht werden, sollten Sie eine Moderation einführen, um rechtswidrige Inhalte zu erkennen und gegebenenfalls zu entfernen.

Was sollte ich tun, wenn ich als Webseitenbetreiber auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen werde?

Wenn Sie als Webseitenbetreiber auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen werden, sollten Sie diese Inhalte umgehend prüfen und gegebenenfalls entfernen. Dabei sollten Sie auch die erforderlichen Schritte unternehmen, um eine erneute Veröffentlichung der rechtswidrigen Inhalte zu verhindern.

Schlusswort: Haftung im Internet

Die Haftung im Internet ist ein komplexes Thema, das sowohl für Webseitenbetreiber als auch für Nutzer von großer Bedeutung ist. Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Sie sich stets über die rechtlichen Grundlagen informieren und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen. Durch Kenntnis der Gesetze, aktueller Gerichtsurteile und praxisrelevanter Beispiele können Sie Ihre Rechte und Pflichten im digitalen Raum besser einschätzen und entsprechend handeln.

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