In der heutigen Informationsgesellschaft gewinnt der Zugang zu öffentlichem Wissen und amtlichen Informationen stets an Bedeutung. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlassen. Durch das IFG soll die Öffentlichkeit besser informiert und eine stärkere demokratische Teilhabe gefördert werden.

In diesem umfangreichen Blogbeitrag werden wir die Grundlagen des Informationsfreiheitsgesetzes, dessen Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Rechte und Ausnahmen ausführlich darstellen. Wir berücksichtigen dabei aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und beantworten häufig gestellte Fragen.

Was ist das Informationsfreiheitsgesetz?

Das Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG, ist ein Bundesgesetz, das seit 2006 in Kraft ist. Es regelt den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen von Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen.

Mit dem IFG soll insbesondere eine transparente Staatsführung ermöglicht und somit das Vertrauen der Bürger in die Regierung und Verwaltung gestärkt werden. Das IFG als Informationsgesetz verfolgt ähnliche Ziele wie das Grundrecht auf Informationsfreiheit, das in einigen Landesverfassungen verankert ist.

Wer hat Anspruch auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz?

Grundsätzlich haben alle Personen nach dem IFG einen Anspruch auf Zugang zu den Informationen der Bundesbehörden. Hierbei sind keine Beschränkungen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder ähnlichen Faktoren vorgesehen. Beachten Sie jedoch, dass die Rechte für die Errichtung von Landesräten und Gemeinden möglicherweise von Landesregelungen abhängen.

Welche Art von Informationen kann nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefordert werden?

Durch das IFG können u.a. folgende Arten von Informationen angefordert werden:

  • Akten und Dokumente, die bei den Bundesbehörden geführt werden
  • Umweltinformationen, die im Umweltinformationsgesetz (UIG) besonders geregelt sind
  • Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und deren Anwendung
  • Unterlagen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben von Bundesbehörden erstellt wurden
  • Ergebnisse von Begutachtungen, Gutachten und Sachverständigengesprächen
  • Studien, Sach- und Hinttergrundinformationen, welche die Regierung oder die Bundesministerien veranlasst haben

Welche Informationen sind vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen?

Es gibt bestimmte Informationen, die nicht durch das IFG erfragt werden können. Diese Ausnahmen beziehen sich insbesondere auf:

  • Rechtliche Ausnahmen zum Schutz von öffentlichen und privaten Interessen
  • Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten und Schutz der Privatsphäre
  • Sicherheitsinteressen des Staates
  • Unvereinbarkeit mit dem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis einer öffentlichen oder privaten Einrichtung
  • Beeinträchtigung des Dienstbetriebs oder der effektiven Durchführung von Verwaltungsaufgaben
  • Informationen, die im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens oder im Rahmen einer Arbeit des Gesetzgebers anfallen.

Aktuelle Beispiele für Ausnahmen in der Rechtsprechung

Es gibt zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die aufzeigen, in welchen Fällen Informationsersuchen abgelehnt wurden bzw. welche Ausnahmen vorliegen. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt:

  • Gerichtsurteil LG Berlin vom 01.02.2018 – VG 27 K 361.17: In diesem Fall wurde die Offenlegung von Informationen in Zusammenhang mit dem Berliner Flughafen abgelehnt, weil durch die Offenlegung der betreffenden Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet wären.
  • Gerichtsurteil VG Berlin vom 29.01.2020 – VG 2 K 132.19: Hier ging es um den Anspruch auf Informationen über die Zuweisungen von Unterkünften für Asylbewerber im Land Berlin. Das Verwaltungsgericht lehnte den Anspruch ab, weil es keine hinreichend konkrete Fragestellung gab und keine bestimmte Kategorie von Informationen angefordert wurde.
  • Gerichtsurteil OVG Sachsen-Anhalt vom 19.11.2019 – 3 L 25/19: In diesem Fall wurde ein Antrag auf Informationen über das Abschiebeszenario einer Person abgelehnt, weil die Offenlegung diese Informationen die Gefahr der Selbststigmatisierung erhöhen würde.
  • Gerichtsurteil BVerwG vom 25.04.2019 – 7 C 31/17: Ein Journalist hatte Informationen über die Organisation des Bundespräsidenten angefordert, die Offenlegung dieser Informationen wurde jedoch abgelehnt, da sie den Schutz der Privatsphäre des Bundespräsidenten und seiner Familie betreffen würde.

Wie kann ein Antrag auf Informationszugang gestellt werden?

Ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG kann auf verschiedene Weise gestellt werden:

  • Schriftlicher Antrag per Post oder per E-Mail an die zuständige Behörde
  • Telefonisches Gesuch bei der Behörde, wobei meist dennoch eine schriftliche Anfragestellung erforderlich sein wird
  • Persönliches Erscheinen bei der zuständigen Behörde unter Wahrnehmung eines individuellen Beratungsgesprächs

Es gibt keine spezielle Form für die Antragstellung, jedoch sollten folgende Informationen enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Anliegen und konkretes Informationsbegehren
  • Ggf. eine Begründung, weshalb der Zugang zu den Informationen von öffentlichem Interesse ist

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Informationsersuchens?

Die bearbeitende Behörde hat grundsätzlich einen Monat Zeit ab Eingang des Antrags, um darüber zu entscheiden. Eine Verfügung über das Ersuchen muss jedoch ohne unangemessene Verzögerung ergehen. In begründeten Fällen kann die Antwortfrist jedoch auf zwei Monate verlängert werden. Dabei können Faktoren wie die Anzahl der zu prüfenden Informationen und die Ressourcen der zuständigen Behörde eine Rolle spielen.

Kann die Behörde für die Bereitstellung von Informationen Gebühren erheben?

Ja, die Behörden können nach dem IFG für die Bearbeitung von Informationen und den Versand von Dokumenten Gebühren erheben. Die Kosten können jedoch im Einzelfall variieren und sind abhängig von der Art der angeforderten Informationen, dem Umfang der Bearbeitung und den eventuellen Übersendungskosten. Personen mit geringem Einkommen oder besonderen sozialen Bedürfnissen können unter Umständen von der Zahlung befreit werden.

Was passiert, wenn ein Informationszugangsantrag abgelehnt wird?

Wenn eine Behörde Ihren Informationszugangsantrag ablehnt, müssen Sie spätestens innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Je nach Bundesland ist hierfür entweder die Behörde selbst oder eine Aufsichtsbehörde zuständig. Legt die Behörde Ihrem Widerspruch nicht bei, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung.

Informationsfreiheit und Datenschutz: Konflikt oder Ergänzung?

Trotz der grundsätzlich positiven Ausrichtung des Informationsfreiheitsgesetzes kann es in einigen Fällen zu Konflikten mit dem Datenschutz kommen. Der Schutz personenbezogener Daten kann gegen das Informationsrecht abgewogen werden und in einigen Fällen dazu führen, dass der Zugang zu Informationen eingeschränkt oder sogar verweigert wird.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das deutsche Datenschutzrecht enthalten Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und die darin vorgesehenen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung solcher Daten. Wichtig ist dabei stets eine Abwägung der widerstreitenden Interessen und eine Einzelfallprüfung. Datenschutz und Informationsfreiheit sind daher keine Gegensätze, sondern müssen in Einklang gebracht und in Einklang miteinander betrachtet werden.

FAQs zum Informationsfreiheitsgesetz

In diesem Abschnitt beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz:

Sind Landesbehörden auch an das bundesweite Informationsfreiheitsgesetz gebunden?

Nein, das bundesweit geltende Informationsfreiheitsgesetz regelt den Zugang zu Informationen der Bundesbehörden. Für Landesbehörden gelten jedoch in vielen Bundesländern eigene Informationsfreiheitsgesetze bzw. verfassungsrechtliche Regelungen. Die Details können von Bundesland zu Bundesland variieren.

Sind Gerichte von der Pflicht zur Akteneinsichtnahme ausgenommen?

Die Akteneinsicht in Gerichtsakten ist durch spezielle gesetzliche Regelungen, wie die Zivilprozessordnung (ZPO) oder die Strafprozessordnung (StPO), geregelt. Das Informationsfreiheitsgesetz hat auf diese Verfahren keine Auswirkungen. Akteneinsicht in Gerichtsakten kann nur aufgrund der jeweiligen speziellen Regelungen beantragt werden.

Gibt es eine Pflicht zur Akteneinsicht nach dem IFG bei Beratungsgesprächen?

Eine solche Pflicht besteht nicht. Das IFG schreibt keine verpflichtende Akteneinsicht bei Beratungsgesprächen vor. Wenn ein Bürger jedoch Informationen anfordert, die in einem Beratungsgespräch erstellt oder verwendet wurden und die den Kriterien des IFG entsprechen, kann ein Anspruch auf Akteneinsicht bestehen.

Gibt es eine Frist für die Behörde, um auf einen Antrag auf Informationszugang nach dem IFG zu reagieren?

Ja, die Behörde hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. In begründeten Fällen kann die Antwortfrist auf zwei Monate verlängert werden. Der Anspruchsteller muss aber in jedem Fall über den Fortgang des Verfahrens informiert werden.

Sind Privatunternehmen auch verpflichtet, Informationen nach dem IFG herauszugeben?

Nein, das IFG gilt nur für Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Privatunternehmen unterliegen nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. In Ausnahmefällen, wenn ein Unternehmen jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt oder in hohem Maße staatlich finanziert wird, kann eine Informationspflicht gegeben sein.

Fazit zum Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Demokratie und der Transparenz des Staates. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu öffentlichem Wissen und amtlichen Informationen und fördert den Dialog zwischen Staat und Gesellschaft. In der Praxis sind jedoch eine sorgfältige Prüfung und eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen erforderlich, um Chancen und Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes zu berücksichtigen.

Als erfahrene und kompetente Anwaltskanzlei beraten und vertreten wir Sie gerne in allen Belangen rund um das Informationsfreiheitsgesetz. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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