Es kommt häufiger vor, als man denkt – ein Kaufvertrag ist abgeschlossen, die Ware wurde geliefert, doch der Käufer kommt seiner Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung nicht nach. Eine solche Situation ist nicht nur ärgerlich, sondern kann für den Verkäufer auch finanzielle und existenzielle Folgen haben. Kaufpreisforderungen sind ein essenzieller Bestandteil des Geschäftslebens und gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann die nicht fristgerechte Zahlung gravierende Konsequenzen haben. Doch welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen offen, wenn der Käufer nicht zahlt?

Rechtsgrundlagen der Kaufpreisforderung

Laut § 433 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Dies ist die Basis jeder Kaufpreisforderung und sollte im Falle eines Zahlungsausfalls immer zuerst herangezogen werden. Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen den Parteien ist hierbei die Voraussetzung für die Entstehung einer Kaufpreisforderung.

Zahlungsverzug des Käufers

Sobald ein Käufer nicht pünktlich zahlt, kann er in Zahlungsverzug geraten. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise eintreten:

  • Wenn eine kalendermäßig bestimmte Frist zur Zahlung gesetzt ist und der Käufer diese verstreichen lässt.
  • Wenn der Verkäufer eine Mahnung verschickt und der Käufer daraufhin immer noch nicht zahlt.
  • Automatisch, wenn der Käufer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung nicht gezahlt hat (sofern er Verbraucher ist, muss er auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden sein, § 286 Abs. 3 BGB).

Der Verzug tritt nicht ein, wenn der Käufer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Ist der Käufer im Zahlungsverzug, so hat dies verschiedene Rechtsfolgen, die dem Verkäufer verschiedene Handlungsmöglichkeiten eröffnen.

Folgen des Zahlungsverzugs

Wenn ein Käufer im Zahlungsverzug ist, hat der Verkäufer mehrere gesetzlich geregelte Rechte:

  • Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen. Diese betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften und 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Geschäften zwischen Unternehmern.
  • Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung nach § 280 Abs. 2 und § 286 BGB verlangen. Hierzu zählen z.B. zusätzliche Mahnkosten oder Rechtsanwaltskosten.
  • Alternativ auch vom Vertrag zurücktreten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (§ 323 BGB). Dieser Weg sollte jedoch wohlüberlegt sein, da hierbei auch eigene Pflichten und eventuell Kosten anfallen können.

Vorgehensweise bei einer außergerichtlichen Einigung

Bevor man schweres Geschütz auffährt, sollte immer zuerst versucht werden, eine Lösung auf außergerichtlichem Wege zu finden. Dies ist nicht nur kostengünstiger, sondern erhält auch das Geschäftsverhältnis und vermeidet langwierige rechtliche Auseinandersetzungen.

Mahnung und Zahlungserinnerung

Eine erste Maßnahme ist die Versendung einer formellen Mahnung an den Käufer. Diese sollte eine klare Zahlungsaufforderung, die noch offene Summe, sowie eine konkrete Leistungszeit beinhalten. Durch eine freundliche, aber bestimmte Sprache kann oft eine schnelle Zahlung erreicht werden.

  • Inhalt der Mahnung:
    • Betreff: Mahnung/Zahlungserinnerung
    • Offene Rechnungssumme
    • Fälligkeitsdatum der Rechnung
    • Neue Frist zur Zahlung setzen (meist 7 bis 14 Tage)
    • Hinweis auf mögliche weitere Schritte (Verzugszinsen, rechtliche Schritte)

Ratenzahlung vereinbaren

Manchmal ist dem Käufer lediglich eine einmalige Zahlung der gesamten Kaufsumme nicht möglich. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Dies sichert Ihnen regelmäßige Einnahmen und zeigt dem Käufer, dass Sie bereit sind, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nebenbei entfällt ein langwieriges Gerichtsverfahren.

Gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung der Kaufpreisforderung

Wenn sich jedoch keine außergerichtliche Einigung erzielen lässt, so bietet das Rechtssystem mehrere Wege, um die Kaufpreisforderung durchzusetzen.

Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid

Eine der schnellsten und kostengünstigsten Methoden, eine Kaufpreisforderung durchzusetzen, ist der Mahnbescheid. Hierbei handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, das darauf abzielt, einen Vollstreckungstitel zu erlangen, ohne dass es einer Gerichtsverhandlung bedarf.

  • Beantragung Mahnbescheid:
    • Online oder schriftlich beim zuständigen Mahngericht
    • Prüfung der Zuständigkeit des Mahngerichts
    • Angaben zum Gläubiger und Schuldner
    • Zusammenfassung der Forderung und Begründung
  • Vollstreckungsbescheid:
    • Kann beantragt werden, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht
    • Wird rechtskräftig, wenn er nicht binnen zwei Wochen vom Schuldner angefochten wird

Klageverfahren

Wird der Mahnbescheid vom Schuldner angefochten oder möchte der Gläubiger direkt den Rechtsweg beschreiten, bleibt nur das Klageverfahren. Dies ist der klassische Weg, eine Forderung durchzusetzen, wenn alle außergerichtlichen und vereinfachten gerichtlichen Verfahren ausgeschöpft sind.

Schritt für Schritt zur Kaufpreisforderung: Eine Checkliste

Die Durchsetzung Ihrer Kaufpreisforderung erfordert einen klaren Plan. Hier finden Sie eine praktische Checkliste, die Ihnen Schritt für Schritt hilft, Ihre Rechte durchzusetzen:

  • Überprüfung des Vertrags und der ursprünglichen Zahlungsvereinbarung
  • Interne Erinnerungen und Mahnungen verschicken
  • Weitere Mahnung und Fristsetzung mit Hinweis auf rechtliche Schritte
  • Prüfen alternativer Einigungen (z.B. Ratenzahlung)
  • Beantragung eines Mahnbescheides
  • Erheben einer Klage, wenn Mahnverfahren nicht erfolgreich ist
  • Durchsetzung des Urteils bzw. des Vollstreckungsbescheids

Mandantengeschichten aus der Praxis

Um die geschilderten Schritte und rechtlichen Wege praktisch zu verdeutlichen, sollen anonyme Geschichten aus unserem Kanzleialltag zeigen, wie verschiedene Mandanten mit ähnlichen Situationen umgingen. Diese Live-Stricke berichten von den Erfahrungen und den Lösungswegen, die gegangen wurden.

Fallbeispiel 1: Der zu hohe Anspruch

Ein kleines Softwareunternehmen hatte einem Mittelständler spezifische Anwendungen entwickelt. Nachdem der Käufer nur einen Teil der Rechnung beglichen hatte, zog sich das Softwareunternehmen in einen langwierigen Schriftwechsel zurück. Nach rechtsanwaltlicher Beratung wurde schließlich die angemessene verbliebene Summe durch eine Zahlungsklage erfolgreich durchgesetzt.

Fallbeispiel 2: Student und Gebrauchtwagenkauf

Ein privater Käufer, ein Student, erwarb bei einem gewerblichen Händler ein gebrauchtes Fahrzeug. Der Kaufpreis wurde nicht vollständig beglichen. Mit Aufbieten des Freundeskreises und einer Rateneinigung konnte ein gerichtliches Verfahren vermieden und eine außergerichtliche Einigung gefunden werden.

Fallbeispiel 3: Umsatzstarke Saison gesichert

Ein Großhändler für Weihnachtsdekoration hatte eine erhebliche Summe offenen Kaufpreises von einem großen Einzelhändler. Kurz vor der saisonalen Hauptverkaufszeit sorgte das rechtliche Mahnverfahren dafür, dass die Liquidität gesichert wurde und Weihnachtsfreuden ungetrübt blieben.

Zusammenfassung und Strategien gegen Zahlungsausfälle

Die Absicherung und Durchsetzung von Kaufpreisforderungen ist eine schwierige, aber keine unüberwindbare Aufgabe. Durch rechtzeitige und gezielte Maßnahmen wie Mahnung, Ratenvereinbarung oder der Einleitung gerichtlicher Verfahren können Zahlungsausfälle effektiv begegnet werden. Fallbeispiele und Checklisten verdeutlichen praktisch, wie im Ernstfall zu verfahren ist.

Durch die frühzeitige Einbindung rechtlicher Experten kann oft schon im Vorfeld Klarheit geschaffen werden, wodurch sich viele Konflikte außergerichtlich durch Überzeugungskraft und Verhandlungen lösen lassen. Die seitenlangen rechtlichen Auseinandersetzungen mögen am Ende effektiv sein – jedoch ist dies nicht immer der im Sinne des Geschäftsverhältnisses herzustellen. Trotz verschiedener Ansätze bei nachhäufenden Zahlungspflichten sollte stets das Augenmaß gewahrt werden.

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