In der komplexen Welt der Immobilien finden sich oft viele Fragen und Unsicherheiten rund um das Thema Maklerprovision. Hier kommt unsere erfahrene und kompetente Anwaltskanzlei ins Spiel. Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung, um Klarheit und Sicherheit in diesem oft komplizierten Rechtsbereich zu gewährleisten. Unser Anliegen ist es, Sie aufzuklären und Ihnen die bestmöglichen Informationen und Werkzeuge an die Hand zu geben, um Ihre Immobilientransaktionen erfolgreich und rechtssicher abzuwickeln.

Was genau ist eine Maklerprovision? Wie wird sie berechnet? Welche aktuellen gesetzlichen Regelungen sind zu beachten? Dies sind nur einige der Fragen, die wir in diesem ausführlichen Blog-Beitrag klären werden. Darüber hinaus werden wir Ihnen durch Beispiele, erinnerungswürdige Mandantengeschichten und rechtliche Ausführungen ein tiefes Verständnis für dieses Thema vermitteln.

Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Entgelt, das ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Diese Provision ist das zentrale Vergütungselement für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers.

Der Gesetzgeber definiert die Maklerprovision als ein erfolgsabhängiges Honorar. Somit wird die Provision nur dann fällig, wenn ein erfolgreicher Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Es besteht keine Verpflichtung, eine Provision zu zahlen, wenn der Makler nicht erfolgreich vermittelt.

Gesetzliche Grundlagen der Maklerprovision

In Deutschland ist die Frage der Maklerprovision in mehreren Gesetzen geregelt, darunter:

  • § 652 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Grundsatz der Erfolgsabhängigkeit der Provision.
  • § 653 BGB: Höhe der Provision, die frei verhandelbar ist.
  • Mietrechtsänderungsgesetz 2020: Besondere Regelungen zur Maklerprovision bei Mietverträgen.
  • Bestellerprinzip: Regelung, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler bestellt hat.

Die Höhe der Maklerprovision

Die genaue Höhe der Maklerprovision variiert und ist frei verhandelbar. In der Praxis haben sich jedoch bestimmte Sätze etabliert, die je nach Bundesland und Art der Immobilie variieren können. Grundsätzlich beträgt die Maklerprovision meist zwischen 3 % und 7 % des Verkaufspreises der Immobilie.

Hier einige Beispiele:

  • In Bayern liegt die Provision für den Verkäufer häufig bei 3 %, für den Käufer bei 3 %.
  • In Berlin sind es oft 7,14 %, die sich der Verkäufer und der Käufer teilen.
  • In Nordrhein-Westfalen beträgt die Provision in der Regel 3,57 % für Verkäufer und 3,57 % für Käufer.

Das Bestellerprinzip – Wer zahlt die Maklerprovision?

Eine der wesentlichen Regelungen im Maklerrecht ist das sogenannte Bestellerprinzip, das 2015 eingeführt wurde. Laut dieser Vorschrift zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. Dies betrifft insbesondere Mietvertragsabschlüsse.

Das Bestellerprinzip im Detail

Im Rahmen des Bestellerprinzips ist zu beachten:

  • Der Makler darf keine doppelte Provision verlangen. Er kann also nicht gleichzeitig vom Mieter und vom Vermieter eine Provision fordern.
  • Der Auftraggeber des Maklers ist in der Regel der Vermieter, und somit ist er derjenige, der die Provision tragen muss.
  • Ausnahmen bilden Sondervereinbarungen, bei denen der Mieter ausdrücklich den Makler beauftragt hat und dieser wiederum Übernahmevereinbarungen trifft.

Das Bestellerprinzip hat das Ziel, die finanzielle Belastung von Mietern zu verringern und stellt hohe Anforderungen an die Transparenz und Fairness im Maklergeschäft.

Maklerprovision bei Kaufimmobilien

Im Gegensatz zu Mietwohnungen, wo das Bestellerprinzip gilt, gilt beim Kauf von Immobilien eine andere Regelung: Hier kann die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. In der Praxis geschieht dies häufig; aber die genaue Aufteilung kann unterschiedlich sein und bedarf vertraglicher Vereinbarungen.

Beispielhafte Praxisregelungen zur Aufteilung der Maklerprovision

Einige gängige Aufteilungsmodelle sind:

  • Der Verkäufer zahlt die gesamte Provision.
  • Der Käufer zahlt die gesamte Provision.
  • Die Provision wird je zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
  • Individuelle Vereinbarungen können ebenfalls getroffen werden.

Rechtliche Anforderungen an den Maklervertrag

Ein Maklervertrag ist ein Vertrag besonderer Art, der einige formale Anforderungen erfüllen muss. Dieser Vertrag sollte in jedem Fall schriftlich abgeschlossen werden, um Klarheit und Nachweisbarkeit zu gewährleisten.

Essentielle Bestandteile eines Maklervertrags

Ein rechtsgültiger Maklervertrag sollte folgende Bestandteile enthalten:

  • Name und Anschrift des Maklers und des Auftraggebers
  • Eindeutige Kenntlichmachung des Vertragsgegenstands (z.B. die zu vermittelnde Immobilie)
  • exakte Höhe der vereinbarten Provision
  • Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
  • Details zur Vergütungsvereinbarung im Erfolgsfall

Fallbeispiel: Erfolgreiche Abwicklung einer Immobilienvermittlung

Ein Mandant, ein Immobilieninvestor, wollte ein Mehrfamilienhaus in einer attraktiven Lage in Berlin erwerben. Er beauftragte einen Makler mit der Suche nach einer passenden Immobilie und der Begleitung des gesamten Kaufprozesses. Durch die umfassende Expertise des Maklers und die präzise Vertragsgestaltung durch unsere Kanzlei kam es schließlich zum erfolgreichen Kauf. Hier sehen Sie, wie die Schritte aussahen:

Schritt-für-Schritt-Durchlauf

  • Auftragserteilung: Der Investor erteilte einem Makler schriftlich einen Suchauftrag.
  • Objektsuche: Der Makler durchstöberte den Markt und fand schließlich eine passende Immobilie.
  • Besichtigung und Verhandlungen: Der Investor besichtigte das Objekt und nahm Verhandlungen mit dem Verkäufer auf.
  • Vertragsabschluss: Unsere Kanzlei prüfte und verhandelte den Kaufvertrag und kümmerte sich um alle rechtlichen Details.
  • Provisionszahlung: Nach Kaufabschluss zahlte der Investor die vereinbarte Maklerprovision an den Makler.

Die rechtliche Grundlage des Fallbeispiels

Im beschriebenen Beispiel sind mehrere gesetzliche Regelungen relevant:

  • § 652 BGB: Erfolgsabhängigkeit der Maklerprovision
  • § 311b BGB: Notarieller Kaufvertrag bei Immobiliengeschäften
  • § 656c BGB: Vereinbarung zur Aufteilung der Maklerprovision bei Kaufimmobilien

Checkliste: Worauf sollten Sie bei der Beauftragung eines Maklers achten?

Um sicherzustellen, dass Sie bei der Wahl eines Maklers und der Abwicklung von Maklerverträgen alles richtig machen, empfehlen wir Ihnen, folgende Checkliste zu beachten:

  • Prüfen Sie die Qualifikationen und Erfahrungen des Maklers.
  • Achten Sie auf Referenzen und Kundenbewertungen.
  • Bestehen Sie auf einem schriftlichen Maklervertrag.
  • Klären Sie die genaue Höhe der Provision und die Zahlungsbedingungen.
  • Stellen Sie sicher, dass die Vereinbarungen klar und verständlich formuliert sind.
  • Holen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat ein, um Unklarheiten zu vermeiden.
  • Vergewissern Sie sich, ob der Makler Mitglied in einem Berufsverband ist.

Tipps für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Makler

Eine gute Zusammenarbeit mit einem Makler kann entscheidend für den Erfolg einer Immobilientransaktion sein. Hier sind einige Tipps, um eine reibungslose Kooperation sicherzustellen:

  • Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass die Kommunikation transparent und regelmäßig erfolgt.
  • Vertrauen: Bauen Sie ein Vertrauensverhältnis auf und klären Sie Erwartungen im Vorfeld ab.
  • Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Vereinbarungen schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Flexibilität: Seien Sie flexibel und offen für Vorschläge des Maklers, während Sie gleichzeitig Ihre eigenen Interessen wahren.

Anonyme Mandantengeschichte: Ein schwieriger Fall

Eine Mandantin kam zu uns mit einem komplexen Fall: Sie hatte eine Immobilie durch einen Makler verkauft, doch es gab Unstimmigkeiten bezüglich der Provisionshöhe und der Zahlungsbedingungen. Wir nahmen uns der Sache an und konnten durch intensive Verhandlungen und rechtliche Abklärungen eine Lösung finden, die beide Parteien zufrieden stellte.

Der Fall im Detail

Die Mandantin verkaufte eine Eigentumswohnung und schloss mit dem Makler einen Provisionsvertrag über 5 % des Verkaufspreises ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Verkaufs forderte der Makler jedoch eine höhere Provision, da er zusätzliche Dienstleistungen erbracht hatte.

  • Unstimmigkeiten: Die Mandantin bestritt diese zusätzlichen Dienstleistungen.
  • Vertragsprüfung: Wir prüften den schriftlichen Maklervertrag und stellten fest, dass die zusätzlichen Dienstleistungen nicht vertraglich vereinbart waren.
  • Verhandlungen: Wir übernahmen die Verhandlungen mit dem Makler, um eine angemessene Lösung zu finden.
  • Ergebnis: Schließlich einigten sich die Parteien auf eine geringere Provisionshöhe, die den zusätzlichen Aufwand teilweise berücksichtigte, jedoch für die Mandantin akzeptabel war.

Diese Geschichte zeigt, wie wichtig es ist, vertragliche Einzelheiten klar zu definieren und sich im Streitfall rechtlicher Unterstützung zu versichern.

FAQ: Häufige Fragen zur Maklerprovision

Wie hoch ist die durchschnittliche Maklerprovision in Deutschland?

Die durchschnittliche Maklerprovision in Deutschland variiert, liegt aber meist zwischen 3 % und 7 % des Verkaufspreises der Immobilie. Die genaue Höhe kann regional unterschiedlich sein.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie?

Beim Kauf einer Immobilie können sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen oder es wird individuell vereinbart, wer welche Anteile zahlt. Anders als beim Mietvertrag, wo das Bestellerprinzip gilt, gibt es hier keine gesetzlich festgelegte Regelung.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlen muss, der den Makler beauftragt hat. Dies gilt insbesondere für Mietverträge und soll die finanzielle Belastung von Mietern reduzieren.

Kann die Höhe der Maklerprovision verhandelt werden?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Die Parteien können individuell vereinbaren, wie hoch die Provision sein soll, solange dies klar und schriftlich festgelegt wird.

Wie wird die Maklerprovision berechnet?

Die Maklerprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie berechnet. Bei Mietverträgen kann sie auch als Vielfaches der monatlichen Kaltmiete festgelegt werden, oft sind es zwei bis drei Monatsmieten.

Rechtsberatung zum Thema Maklerprovision

Unsere kompetente Anwaltskanzlei bietet umfassende Rechtsberatung und Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Maklerprovision. Egal ob Sie als Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter auftreten – wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Prüfung und Erstellung von Maklerverträgen
  • Rechtliche Beratung zur Maklerprovision und deren Durchsetzung
  • Vertretung in Streitfällen
  • Verhandlung und Mediation zwischen den Parteien

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie rechtliche Unterstützung beim Thema Maklerprovision benötigen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und hilft Ihnen dabei, die besten Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.

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