Mandatsvertrag kündigen – In diesem Blog-Beitrag werden wir uns ausführlich mit der richtigen Vorgehensweise befassen, wenn Sie als Mandant oder Anwalt einen Mandatsvertrag kündigen möchten. Die Bedeutung dieses Themas liegt darin, dass ein korrekt beendeter Vertrag sowohl für den Mandanten als auch für den Rechtsanwalt rechtliche Sicherheit bietet und böse Überraschungen vermeiden hilft.

Inhalt:

  • Mandatsvertrag: Grundlagen und rechtlicher Rahmen
  • Gründe für die Kündigung eines Mandatsvertrages
  • Zuständigkeit und Form der Kündigung
  • Fristen und Terminierung der Kündigung
  • Auswirkungen der Kündigung auf laufende Verfahren
  • Finanzielle Regelungen nach einer Kündigung
  • Beendigung des Mandatsvertrages durch Mandant: Schritte zum korrekten Vorgehen
  • Kündigung des Mandatsvertrages durch den Anwalt: Wann und wie ist es zulässig?
  • Häufige Fragen und Antworten zum Thema Mandatsvertrag kündigen

Mandatsvertrag: Grundlagen und rechtlicher Rahmen

Der Mandatsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten. Beide Parteien schließen diesen Vertrag, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit einzugehen und die rechtliche Vertretung durch einen kompetenten Anwalt sicherzustellen. Der Rechtsrahmen für den Mandatsvertrag bildet sich hauptsächlich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

  • § 675 BGB regelt die Grundlagen des Auftragsverhältnisses
  • § 611 BGB betrifft die Dienstverträge
  • §§ 43, 49b, 49c BRAO behandeln anwaltliche Pflichten

Gründe für die Kündigung eines Mandatsvertrages

Es gibt verschiedene Gründe, warum Mandant oder Anwalt einen Mandatsvertrag kündigen möchten. Im Folgenden sind einige beispielhafte Gründe aufgeführt:

  • Unzufriedenheit mit der Leistung des Anwalts
  • Wechsel zu einem anderen Anwalt
  • Finanzielle Gründe
  • Vertrauensbruch
  • Abberufung eines Rechtsanwalts wegen mangelnder Kompetenz oder Interessenkonflikte

Zuständigkeit und Form der Kündigung

Eine Kündigung des Mandatsvertrages kann von beiden Vertragsparteien, also sowohl vom Mandanten als auch vom Rechtsanwalt, erfolgen. Grundsätzlich ist für die Kündigung des Mandatsvertrages keine Form vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt es sich, aus Beweisgründen die Kündigung schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) auszusprechen und die Gründe für die Kündigung nachvollziehbar darzulegen.

Fristen und Terminierung der Kündigung

Grundsätzlich kann der Mandatsvertrag jederzeit und ohne Einhalten von Fristen gekündigt werden (§ 627 BGB). Eine fristgebundene Kündigung kann jedoch vereinbart werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich festgelegt ist. In solchen Fällen sind die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten.

Auswirkungen der Kündigung auf laufende Verfahren

Bei einer Kündigung während eines laufenden Verfahrens entbindet dies den Anwalt nicht automatisch von all seinen Pflichten. Der Anwalt hat weiterhin seine anwaltlichen Pflichten einzuhalten und gegebenenfalls seinem Nachfolger die Unterlagen und Informationen zu übergeben, um eine ordnungsgemäße Übergabe des Mandats zu gewährleisten. Gleichzeitig muss der Mandant einen neuen Anwalt beauftragen, um die Fortführung des Verfahrens zu sichern.

Finanzielle Regelungen nach einer Kündigung

Nach einer Kündigung sind die folgenden finanziellen Regelungen zu beachten:

  • Eine Kündigung befreit den Mandanten nicht von der Zahlungspflicht für die bisher erbrachten Leistungen des Anwalts (§ 628 BGB).
  • Der Anwalt kann gemäß §§ 677, 683 BGB Ersatz für entstandenen Aufwendungen verlangen, wenn diese im Interesse des Mandanten erfolgten.

Beendigung des Mandatsvertrages durch Mandant: Schritte zum korrekten Vorgehen

Um einen Mandatsvertrag korrekt zu kündigen, sollten Mandanten folgende Schritte befolgen:

  1. Entscheidungsgrundlage schaffen: Abwägen von Pro und Contra sowie möglichen Alternativen.
  2. Kündigung schriftlich erklären: Kündigungsschreiben mit Datum, Name und Anschrift, Mandatsnummer und einem klar formulierten Kündigungswunsch verfassen.
  3. Gründe für die Kündigung angeben: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Kündigungsgründe im Schreiben dargelegt werden.
  4. Übergabe der Unterlagen: In Absprache mit dem Anwalt sollte die Übergabe von Original- und Kopieunterlagen geklärt werden.
  5. Bezahlung noch ausstehender Rechnungen: Nach Rücksprache mit dem Anwalt, Ausgleich von ausstehenden Honoraren und entstandenen Kosten.

Kündigung des Mandatsvertrages durch den Anwalt: Wann und wie ist es zulässig?

Auch ein Rechtsanwalt kann den Mandatsvertrag unter bestimmten Umständen kündigen. Hierbei sind jedoch wichtige berufsrechtliche Vorgaben zu beachten:

  • § 49b BRAO legt fest, dass ein Rechtsanwalt sein Mandat nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
  • Wichtige Gründe sind beispielsweise die Ablehnung eines angemessenen Vorschusszahlung, fehlendes Vertrauen des Mandanten oder Interessenkonflikte (§ 43a Abs. 4 BRAO)

Die Kündigung sollte auch hier schriftlich erklärt werden. Der Anwalt hat seinem Mandanten gegenüber klarzustellen, dass dieser sich umgehend um eine neue rechtliche Vertretung kümmern muss.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Mandatsvertrag kündigen

In diesem Abschnitt finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Mandatsvertrag kündigen:

  • Frage: Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Frist bei Kündigung eines Mandatsvertrages?
    • Antwort: Nein. Der Mandatsvertrag kann grundsätzlich jederzeit und fristlos gekündigt werden (§ 627 BGB). Ausnahme: Eine fristgebundene Kündigung ist vereinbart.
  • Frage: Bin ich nach Kündigung des Mandatsvertrages weiterhin in der Zahlungspflicht für die bisher erbrachten Leistungen des Anwalts?
    • Antwort: Ja. Die Kündigung des Mandatsvertrages befreit den Mandanten nicht von der Zahlungspflicht für die bisher erbrachten Leistungen des Anwalts (§ 628 BGB).
  • Frage: Muss ich während eines laufenden Verfahrens nach Kündigung des Mandats einen neuen Anwalt beauftragen?
    • Antwort: Ja. Bei einer Kündigung während eines laufenden Verfahrens müssen Sie einen neuen Anwalt beauftragen, um die Fortführung des Verfahrens zu sichern.

Fazit: Mandatsvertrag kündigen – sorgfältiges Vorgehen für Mandant und Anwalt

Die Kündigung eines Mandatsvertrages ist ein sensibles Thema für beide Parteien – Mandanten und Rechtsanwälte. In dieser ausführlichen Abhandlung wurden die Grundlagen des Mandatsvertrages, mögliche Kündigungsgründe, Zuständigkeit und Form der Kündigung, Fristen und Terminierung, ebenso wie die Auswirkungen der Kündigung auf laufende Verfahren und finanzielle Regelungen dargelegt.

Des Weiteren wurden konkrete Schritte für Mandanten zum korrekten Kündigen eines Mandatsvertrages sowie die zulässigen Gründe und Vorgehensweisen bei einer Kündigung durch den Anwalt erörtert. Zudem wurden häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Mandatsvertrag kündigen erläutert.

Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass sowohl Mandanten als auch Rechtsanwälte bei der Kündigung eines Mandatsvertrages sorgsam und gewissenhaft vorgehen sollten. Die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und ein angemessenes Verhalten im Sinne der Vertragspartnerschaft sind maßgeblich, um die Kündigung eines Mandatsvertrages reibungslos und ohne negative Folgen abzuwickeln.

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