Mehrarbeit – In der heutigen Arbeitswelt ist Mehrarbeit eine häufige Erscheinung, die viele Arbeitnehmer betrifft. Unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige Situation oder um regelmäßige Mehrarbeit handelt, ist es wichtig, die arbeitsrechtlichen Aspekte dieses Themas zu kennen und die Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zu verstehen.

In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen, die Rechte von Arbeitnehmern und die Verpflichtungen von Arbeitgebern erläutern. Wir werden auch häufig gestellte Fragen beantworten und praktische Tipps geben.

Inhaltsverzeichnis

Definition von Mehrarbeit

Mehrarbeit bezeichnet die Arbeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht, jedoch nicht unter den Begriff der Überstunden fällt. Im Gegensatz zu Überstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, bezieht sie sich auf Situationen, in denen die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit überschritten wird, ohne dass dies vertraglich vereinbart oder vom Arbeitgeber angeordnet wurde.

Beispiele können sein:

  • Arbeit, die aus betrieblichen Gründen zusätzlich anfällt
  • Arbeit, die aufgrund von dringenden Fristen erledigt werden muss
  • Arbeit, die aufgrund von Personalengpässen oder unvorhersehbaren Ereignissen notwendig ist

Mehrarbeit vs. Überstunden: Der Unterschied

Der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden ist im Kontext des deutschen Arbeitsrechts relevant und bezieht sich auf unterschiedliche Regelungen und Anforderungen für Arbeitgeber.

Mehrarbeit: Mehrarbeit bezeichnet allgemein die Arbeitszeit, die über die reguläre, vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Der Begriff wird oft verwendet, wenn es darum geht, die Wochenarbeitszeit zu beschreiben, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von in der Regel 8 Stunden pro Werktag bzw. 48 Stunden pro Woche hinausgeht.

Überstunden: Überstunden sind hingegen die Stunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Wenn ein Arbeitnehmer also eine vertragliche Vereinbarung über eine 40-Stunden-Woche hat, sind alle Stunden, die darüber hinausgehen, Überstunden.

In der Praxis sind die Begriffe nicht immer streng abgegrenzt und werden teilweise synonym verwendet, jedoch gibt es besonders in Bezug auf gesetzliche Regelungen und Vertragsvereinbarungen wichtige Unterschiede:

  • Arbeitszeitgesetz: Das Gesetz regelt, wie viel Mehrarbeit zulässig ist, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesamtarbeitszeit zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Werktag verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
  • Zuschläge und Ausgleich: Bei Überstunden kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Zuschläge zu zahlen oder Freizeitausgleich zu gewähren, je nachdem was im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Bei Mehrarbeit, die über die gesetzliche Obergrenze hinausgeht, können besondere Zulagen oder Ausgleichsregelungen gefordert sein.
  • Genehmigung und Dokumentation: Für Mehrarbeit, die über die gesetzlichen Höchstgrenzen hinausgeht, ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, etwa im Falle von außergewöhnlichen Notfällen oder besonderen Betriebssituationen.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, bei der Planung und Anordnung von zusätzlicher Arbeitszeit, seien es Überstunden oder Mehrarbeit, die jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorgaben einzuhalten und sowohl die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen als auch gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Zudem sollten entsprechende Prozesse implementiert werden, um Arbeitszeiten korrekt zu erfassen und zu dokumentieren.

Rechtliche Grundlagen der Mehrarbeit

Die rechtlichen Grundlagen sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Das ArbZG regelt die zulässige Arbeitszeit und die Pausenregelungen für Arbeitnehmer in Deutschland. Die gesetzlichen Vorgaben dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und sollen das Risiko von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zu lange Arbeitszeiten minimieren.

Das ArbZG legt fest, dass die regelmäßige Arbeitszeit für Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche beträgt. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Tag ausgedehnt werden, sofern innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass die tatsächliche Arbeitszeit je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung variieren kann.

Mehrarbeit ist in der Regel nur zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist oder wenn der Arbeitnehmer freiwillig und ohne Druck zustimmt. In jedem Fall müssen die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Rechte von Arbeitnehmern bei Mehrarbeit

Arbeitnehmer haben verschiedene Rechte, die sie gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen können. Dazu gehören unter anderem:

  • Entgeltfortzahlung: Für die geleistete Mehrarbeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies bedeutet, dass sie für die zusätzliche Arbeit in der Regel einen Zuschlag auf das vereinbarte Entgelt erhalten. Die Höhe des Zuschlags kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
  • Freizeitausgleich: Anstelle eines Entgelts für die geleistete Mehrarbeit können Arbeitnehmer auch einen Freizeitausgleich verlangen. Dies bedeutet, dass sie für die geleistete Mehrarbeit entsprechende Freizeit erhalten, die sie zu einem späteren Zeitpunkt nehmen können. Auch hier sind die Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung maßgeblich.
  • Arbeitszeitkonto: In manchen Betrieben ist es üblich, ein Arbeitszeitkonto für die Erfassung von Mehrarbeit einzurichten. Arbeitnehmer können dann die geleistete Mehrarbeit auf dieses Konto „gutschreiben“ lassen und zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Freizeit oder Entgelt ausgleichen.
  • Gesundheitsschutz: Arbeitnehmer haben das Recht, vor gesundheitlichen Gefahren geschützt zu werden, die durch zu lange Arbeitszeiten entstehen können. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Pausen sowie die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, etwa bei Schwangeren, stillenden Müttern oder Schwerbehinderten.
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: Bei der Regelung von Mehrarbeit hat der Betriebsrat in vielen Fällen ein Mitbestimmungsrecht. Dies bedeutet, dass er bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, der Einführung von Arbeitszeitkonten oder der Regelung von Zuschlägen für Mehrarbeit beteiligt werden muss.

Pflichten von Arbeitgebern bei Mehrarbeit

Auch Arbeitgeber haben bestimmte Pflichten, die sie gegenüber ihren Arbeitnehmern erfüllen müssen. Dazu zählen unter anderem:

  • Einhalten der gesetzlichen Vorgaben: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten und sicherzustellen, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer nicht über die zulässigen Grenzen hinausgeht. Dies umfasst auch die Einhaltung der Pausenregelungen und die Berücksichtigung besonderer Schutzvorschriften, etwa für Schwangere, stillende Mütter oder Schwerbehinderte.
  • Vereinbarungen zum Ausgleich von Mehrarbeit treffen: Arbeitgeber müssen mit ihren Arbeitnehmern Regelungen treffen, wie die geleistete Mehrarbeit ausgeglichen wird. Dies kann in Form von Entgelt, Freizeit oder einer Kombination aus beidem erfolgen. Die Regelungen sollten im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein.
  • Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen und sicherzustellen, dass die geleistete Mehrarbeit dokumentiert wird. Dies ist wichtig, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und um den Arbeitnehmern einen Nachweis über ihre geleistete Mehrarbeit zu ermöglichen.
  • Beteiligung des Betriebsrats: Bei der Regelung von Mehrarbeit müssen Arbeitgeber in vielen Fällen den Betriebsrat einbeziehen und dessen Mitbestimmungsrechte wahren. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, die Einführung von Arbeitszeitkonten oder die Regelung von Zuschlägen für Mehrarbeit.
  • Fürsorgepflicht: Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern, die auch die Vermeidung von übermäßiger Mehrarbeit beinhaltet. Sie sollten daher darauf achten, dass die Arbeitsbelastung für ihre Arbeitnehmer angemessen ist und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch zu lange Arbeitszeiten vermieden werden.

Mehrarbeitszuschlag: Ihre Ansprüche bei Überstunden

„Mehrarbeitszuschlag – “ Ein Ausdruck, der in den Hallen der Arbeitswelt häufig zu hören ist, aber selten vollständig verstanden wird. Für Arbeitnehmer kann dieser Begriff einen Unterschied zwischen gerechter Bezahlung und ungerechter Mehrarbeit darstellen. Für Arbeitgeber kann er die Linie zwischen legaler Arbeitspraxis und kostspieligen rechtlichen Schwierigkeiten bedeuten.

Aber was genau bedeutet „Mehrarbeitszuschlag“? Wer hat Anspruch darauf? Wie werden diese Ansprüche durchgesetzt?

Was bedeutet Mehrarbeitszuschlag?

Zunächst einmal, lassen Sie uns klären, was genau der Mehrarbeitszuschlag ist. Es handelt sich um einen Prozentsatz, der auf das Grundgehalt des Arbeitnehmers aufgeschlagen wird, wenn dieser Überstunden leistet. Das heißt, wenn Sie mehr als Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit arbeiten, kann es sein, dass Sie ein Anrecht auf einen bestimmten Zuschlag haben, der auf Ihr übliches Gehalt aufgerechnet wird.

Wie wird der Mehrarbeitszuschlag berechnet?

Die Berechnung des Mehrarbeitszuschlags ist in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem anwendbaren Tarifvertrag festgelegt. Häufig beträgt der Zuschlag 25 % auf Ihr normales Gehalt, aber dieser Prozentsatz kann je nach Vereinbarung variieren.

Wer hat Anspruch auf den Mehrarbeitszuschlag?

Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mehrarbeitszuschlag. Dieser Anspruch variiert je nach den spezifischen Arbeitsbedingungen jedes Einzelnen. Allerdings gibt es einige allgemeine Kriterien, die in der Regel gelten.

  • Sie müssen eine vereinbarte wöchentliche Maximalarbeitszeit überschreiten: In der Regel können Sie nicht einfach zusätzliche Stunden arbeiten und dann einen Mehrarbeitszuschlag fordern. Stattdessen müssen Sie nachweisen, dass Sie über die vertraglich festgelegte maximale Arbeitszeit hinaus tätig waren.
  • Sie müssen auf Anordnung des Arbeitgebers gearbeitet haben: Die zusätzlichen Stunden müssen von Ihrem Arbeitgeber angeordnet oder zumindest genehmigt worden sein. Wenn Sie auf eigene Initiative länger arbeiten, ohne dass dies von Ihrem Arbeitgeber verlangt wird, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag.
  • Sie müssen ein Arbeitnehmer sein: Selbständige und freie Mitarbeiter haben in der Regel keinen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge, da ihre Arbeitszeiten und -bedingungen in der Regel durch individuelle Verträge und nicht durch Arbeitsgesetze bestimmt werden.

Wie können Sie Ihren Anspruch durchsetzen?

Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag haben, aber dieser nicht gezahlt wurde, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können. Hier sind einige davon:

Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und andere relevante Dokumente

Zuerst sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag, etwaige Betriebs- oder Tarifverträge und Ihre Lohnabrechnungen überprüfen. Das können Sie tun, um zu sehen, ob Sie tatsächlich Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag haben und ob dieser ordnungsgemäß gezahlt wurde.

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, könnte es sinnvoll sein, das Problem mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen. Es könnte ein Missverständnis oder ein einfacher Fehler vorliegen und das Problem könnte ohne Gerichtsverfahren geklärt werden.

Ziehen Sie rechtliche Beratung in Betracht

Wenn ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber das Problem nicht löst, könnten Sie einen Anwalt oder eine Gewerkschaft konsultieren. Diese können Sie über Ihre Rechte und Optionen informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Was geschieht, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Mehrarbeitszuschlaganspruch bestreitet?

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge bestreiten, kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten. Da die Ansprüche auf Mehrarbeitszuschläge häufig komplex sind und von spezifischen arbeitsrechtlichen Vorschriften abhängen, wäre es ratsam, die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Anspruch zu bewerten, gegebenenfalls Beweise zu sammeln und einen starken Fall vorzubereiten. Zudem kann er Sie durch den Prozess der rechtlichen Auseinandersetzung führen und dafür sorgen, dass Ihre Interessen effektiv vertreten werden.

Besonderheiten des Anspruchs auf Mehrarbeitszuschlag

Es gibt einige spezielle Fälle und Umstände, die Ihre Ansprüche auf Mehrarbeitszuschläge beeinflussen können. Wir werden einige dieser Sonderfälle und die damit verbundenen Rechtsfragen betrachten.

Mehrarbeitszuschläge in Teilzeitbeschäftigungen

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, könnte es sein, dass Sie für Überstunden, die über Ihre vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, aber unter der normalen Vollzeitarbeitszeit liegen, keinen Mehrarbeitszuschlag erhalten. Der Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte wird in der Regel durch den Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag geregelt.

Mehrarbeitszuschläge und Feiertage

Wie werden Mehrarbeitszuschläge in Verbindung mit Feiertagen behandelt? Wenn Sie an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Das genaue Ausmaß dieses Zuschlags und dessen Verhältnis zum Mehrarbeitszuschlag ist jedoch in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt.

Beispiele für Mehrarbeit und entsprechende Lösungsansätze

Im Folgenden werden einige Beispiele und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt, um ein besseres Verständnis für die Thematik zu schaffen.

Beispiel 1: Zusätzliche Arbeit aufgrund von Personalengpässen

In einem Unternehmen kommt es aufgrund von Krankheitsausfällen und Urlauben zu Personalengpässen, wodurch die verbleibenden Arbeitnehmer zusätzliche Arbeit übernehmen müssen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die Mehrarbeit durch Umverteilung der Aufgaben oder durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften vermieden werden kann. Ist dies nicht möglich, sollten die Arbeitnehmer für die geleistete Mehrarbeit entsprechend entlohnt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Eine Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung sollte hierfür die Grundlage bilden.

Beispiel 2: Mehrarbeit aufgrund von dringenden Fristen

In einem Projekt müssen kurzfristig dringende Fristen eingehalten werden, wodurch die Arbeitnehmer gezwungen sind, über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus zu arbeiten. In dieser Situation sollte der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die Fristen realistisch sind und ob eine Verlängerung der Fristen möglich ist. Ist dies nicht der Fall, sollte die Mehrarbeit entsprechend vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Auch hier sollte eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorhanden sein.

Beispiel 3: Mehrarbeit aufgrund von betrieblichen Notwendigkeiten

In einem Unternehmen kommt es aufgrund von betrieblichen Notwendigkeiten, beispielsweise einer unvorhergesehenen Auftragsspitze, zu zusätzlicher Arbeit für die Arbeitnehmer. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die Arbeit durch Umplanung von Ressourcen oder durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften vermieden werden kann. Ist dies nicht möglich, sollte die Mehrarbeit entsprechend vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Eine Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung sollte hierfür die Grundlage bilden.

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet.

Muss ich als Arbeitnehmer Mehrarbeit leisten?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nur zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist oder wenn der Arbeitnehmer der Mehrarbeit freiwillig zustimmt. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise in Not- und Katastrophenfällen, kann eine Pflicht zur Mehrarbeit auch ohne ausdrückliche Regelung bestehen.

Wie muss Mehrarbeit vergütet werden?

Für die geleistete Mehrarbeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Höhe des Zuschlags kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Alternativ kann auch ein Freizeitausgleich für die geleistete Mehrarbeit vereinbart werden.

Wie kann ich als Arbeitnehmer meine geleistete Mehrarbeit nachweisen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen und sicherzustellen, dass die geleistete Arbeit dokumentiert wird. Arbeitnehmer sollten daher darauf achten, dass ihre Arbeitszeiten korrekt erfasst werden und sie einen Nachweis über ihre geleistete Mehrarbeit erhalten. Dies kann beispielsweise durch eine Stempeluhr, eine elektronische Zeiterfassung oder durch handschriftliche Aufzeichnungen erfolgen.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meine Mehrarbeit nicht vergütet oder ausgleicht?

Wenn ein Arbeitgeber die geleistete Mehrarbeit nicht vergütet oder ausgleicht, sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und auf ihre Rechte hinweisen. Hilft dies nicht weiter, können Arbeitnehmer sich an den Betriebsrat wenden oder rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Zum Abschluss möchten wir Ihnen noch einige Tipps geben, wie Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit Mehrarbeit umgehen können:

Tipps für Arbeitnehmer:

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Mehrarbeit, indem Sie Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeitszeiten korrekt erfasst werden und dokumentieren Sie Ihre geleistete Mehrarbeit.
  • Kommunizieren Sie offen und frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie merken, dass Mehrarbeit anfällt, und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.
  • Seien Sie sich Ihrer Grenzen bewusst und achten Sie auf Ihre Gesundheit. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie merken, dass die Mehrarbeit Ihre Gesundheit beeinträchtigt.
  • Wenden Sie sich an den Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte bei Mehrarbeit nicht beachtet werden.

Tipps für Arbeitgeber:

  • Planen Sie die Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmer so, dass Mehrarbeit möglichst vermieden wird, und setzen Sie Zeitarbeitskräfte oder zusätzliches Personal ein, wenn dies erforderlich ist.
  • Stellen Sie sicher, dass die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer korrekt erfasst werden und die geleistete Arbeit dokumentiert wird.
  • Beziehen Sie den Betriebsrat bei der Regelung von Mehrarbeit ein und beachten Sie dessen Mitbestimmungsrechte.
  • Achten Sie auf die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer und sorgen Sie dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Pausen eingehalten werden.
  • Vergüten Sie die geleistete Mehrarbeit angemessen oder gewähren Sie einen entsprechenden Freizeitausgleich, um die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Arbeitnehmer zu erhalten.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Blog-Beitrag einen umfassenden Einblick in die Thematik und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Aspekte gegeben hat. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie nicht, sich an unsere Anwaltskanzlei zu wenden. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung gerne zur Verfügung.

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