Das Mieterhöhungsverlangen ist ein komplexes Thema im Mietrecht, das sowohl Mieter als auch Vermieter beschäftigt. Oftmals besteht Unsicherheit darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Mieterhöhung durchgesetzt werden kann und welche Formalitäten dabei einzuhalten sind. Der folgende Beitrag soll Klarheit schaffen und beleuchtet umfassend die rechtlichen Aspekte, die mit einem Mieterhöhungsverlangen einhergehen. Dabei werden wir auf die entsprechenden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingehen, Praxisbeispiele erläutern und eine Checkliste zur Verfügung stellen, die alle wesentlichen Punkte zusammenfasst.

Rechtliche Grundlagen der Mieterhöhung im BGB

Im deutschen Mietrecht sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Mieterhöhung in den §§ 557 bis 561 BGB geregelt. Diese Paragraphen geben detailliert Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang eine Mieterhöhung zulässig ist.

Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Dabei darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden; in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten beträgt diese Kappungsgrenze nur 15 Prozent. Um eine Mieterhöhung rechtswirksam durchzusetzen, muss der Vermieter verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Die letzte Mieterhöhung muss mindestens 15 Monate zurückliegen.
  • Der Mieter muss schriftlich informiert werden.
  • Die Mieterhöhung muss begründet sein, beispielsweise durch den Mietspiegel, ein Gutachten eines Sachverständigen, die Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen oder eine ausreichende Begründung im Sinne von § 558a Abs. 4 BGB.

Praktische Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen

Das Mieterhöhungsverlangen muss an bestimmte formelle Anforderungen gebunden sein, um rechtlich wirksam zu sein. Vor allem die schriftliche Form ist zwingend vorgeschrieben. Das Verlangen muss hinreichend bestimmt und nachvollziehbar sein, sodass der Mieter überprüfen kann, ob die geltend gemachte Mieterhöhung berechtigt ist.

Nach § 558a BGB muss das Mieterhöhungsverlangen folgende Punkte enthalten:

  • Die Angabe der aktuellen Miete und der gewünschten neuen Miete.
  • Eine Begründung, warum die Mieterhöhung notwendig und angebracht ist (z.B. Vergleichsmieten, Mietspiegel).
  • Die Aufforderung zur Zustimmung innerhalb einer bestimmten Frist, die in der Regel zwei Monate beträgt.
  • Der Hinweis auf das gesetzliche Zustimmungsverfahren.

Begründung der Mieterhöhung: Mietspiegel, Gutachten, Vergleichsmieten

Um dem Mieter plausibel zu machen, warum eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist, stehen dem Vermieter verschiedene Möglichkeiten zur Begründung zur Verfügung. Diese Begründungen basieren in der Regel auf dem örtlichen Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder Vergleichsmieten.

Mietspiegel gemäß § 558c BGB

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten und wird meist von der Gemeinde oder anderen Interessenvertretern wie Mieter- und Vermieterverbänden erstellt. Er bildet die Preisspanne ab, die für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Lage erzielt werden können.

Ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) genießt eine besondere Beweiskraft, da er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und regelmäßig aktualisiert wird. Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung auf Basis des Mietspiegels, muss dieser dem Mieter zugänglich gemacht werden, sodass er die Erhöhung nachvollziehen kann.

Sachverständigengutachten

Ist kein Mietspiegel verfügbar oder möchte der Vermieter eine individuelle Begründung heranziehen, kann er ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen. Dieses Gutachten muss Aufschluss darüber geben, wie sich die Mietpreise für vergleichbare Wohnungen in der Region entwickelt haben und weshalb die vorgeschlagene Mieterhöhung angemessen ist.

Vergleichsmieten

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Mieterhöhung mit den Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen zu begründen. Diese Vergleichswohnungen müssen hinsichtlich Größe, Lage, Ausstattung und Baujahr weitgehend übereinstimmen. Es ist dabei wichtig, dass die Vergleichswohnungen tatsächlich vergleichbar sind, da ansonsten die Mieterhöhung als unwirksam angesehen werden kann.

FAQ: Häufige Fragen zum Mieterhöhungsverlangen

Im Zusammenhang mit Mieterhöhungsverlangen tauchen häufig Unsicherheiten und Fragen auf. Wir haben einige der am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst und beantwortet:

Was passiert, wenn der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmt?

Stimmt der Mieter der Mieterhöhung nicht innerhalb der gesetzten Frist zu, kann der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung mittels einer Klage vor Gericht einfordern. Hat der Vermieter alle formellen Anforderungen erfüllt und ist die Mieterhöhung berechtigt, wird das Gericht in der Regel zugunsten des Vermieters entscheiden.

Muss der Mieter die erhöhte Miete sofort zahlen?

Nein, der Mieter muss die erhöhte Miete erst zahlen, wenn er der Erhöhung zugestimmt hat oder nach Ablauf der Zustimmungsfrist, falls er die Zustimmung nicht verweigert hat. Lehnt der Mieter die Mieterhöhung ab, muss die bisherige Miete bis zur gerichtlichen Klärung weitergezahlt werden.

Gibt es eine Obergrenze für Mieterhöhungen?

Ja, gemäß § 558 BGB darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden. In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten beträgt diese Kappungsgrenze 15 Prozent. Diese Obergrenzen sind dazu gedacht, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen.

Kann der Vermieter die Miete auch ohne Begründung erhöhen?

Nein, eine Mieterhöhung ohne Begründung ist unwirksam. Der Vermieter muss eine der gesetzlichen Begründungsmöglichkeiten nach § 558a BGB wählen – beispielsweise den Mietspiegel, ein Gutachten oder Vergleichsmieten – und diese nachvollziehbar darstellen.

Checkliste: Anforderungen an ein rechtssicheres Mieterhöhungsverlangen

Um die gesetzlichen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen zu erfüllen, empfiehlt es sich, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Form: Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen.
  • Bestimmtheit: Klare Angabe der aktuellen und der gewünschten neuen Miete.
  • Begründung: Angabe der genauen Begründung (Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichsmieten).
  • Zustimmungsfrist: Setzen einer Frist zur Zustimmung (in der Regel zwei Monate).
  • Information: Hinweis auf das gesetzliche Zustimmungsverfahren.
  • Belege: Vorlage relevanter Unterlagen (z.B. Mietspiegel, Kopien der vergleichbaren Mietverträge).

Die Einhaltung dieser Punkte gewährleistet, dass das Mieterhöhungsverlangen formell korrekt und rechtssicher ist, sodass es im Streitfall vor Gericht Bestand hat.

Fazit: Sorgfältige Vorbereitung und gute Kommunikation sind essentiell

Wie aus den Ausführungen deutlich wird, ist ein rechtssicheres Mieterhöhungsverlangen keine triviale Angelegenheit. Von der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen bis hin zur korrekten Begründung und nachvollziehbaren Darlegung der Erhöhung müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden. Eine gute Vorbereitung und transparente Kommunikation mit dem Mieter sind daher unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und die Mieterhöhung erfolgreich durchzusetzen.

Falls Sie Fragen zu Mieterhöhungsverlangen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden. Gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung zur rechtssicheren Umsetzung einer Mieterhöhung.

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