**Mietminderung** – Wenn die Wohnung Mängel aufweist, stellt sich für viele Mieter die Frage, ob und wie sie die Miete mindern können. Eine Mietminderung kann nicht nur den finanziellen Druck reduzieren, sondern auch den Vermieter zur Beseitigung der Mängel anregen. Doch welche Voraussetzungen müssen für eine Mietminderung erfüllt sein? Welche Gründe sind anerkannt und wie geht man dabei vor? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen, Gründe und das Vorgehen bei einer Mietminderung.

Grundlagen und gesetzliche Voraussetzungen der Mietminderung

Eine Mietminderung ist dann gerechtfertigt, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch herabsetzt. Dies ist in den §§ 536 und 536a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 536 BGB ist der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt, wenn die Mietsache mangelhaft ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich beeinträchtigt.

Voraussetzungen für eine Mietminderung

Damit eine Mietminderung rechtlich zulässig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • **Vorliegen eines Mangels**: Die Mietwohnung muss einen tatsächlichen Mangel aufweisen.
  • **Erhebliche Beeinträchtigung**: Der Mangel muss die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigen.
  • **Kein verschulden des Mieters**: Der Mangel darf nicht durch den Mieter verursacht worden sein.
  • **Mängelanzeige**: Der Mieter muss dem Vermieter den Mangel anzeigen und ihm die Möglichkeit zur Beseitigung geben.

Beispiel: Vorliegen eines Mangels

Ein Mieter stellt in seiner Wohnung Schimmelbefall im Badezimmer fest. Der Mangel beeinträchtigt die Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich. Der Mieter informiert den Vermieter schriftlich über den Mangel.

Gründe für eine Mietminderung

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die eine Mietminderung rechtfertigen können. Zu den häufigsten gehören:

Schimmelbefall

Schimmel in der Wohnung kann nicht nur die Gesundheit gefährden, sondern auch die Bausubstanz schädigen. Liegt Schimmelbefall vor, ist in der Regel eine Mietminderung gerechtfertigt.

Beispiel: Schimmel im Badezimmer

Der Mieter entdeckt Schimmel im Badezimmer, was zu gesundheitlichen Problemen führt. Der Mieter informiert den Vermieter und fordert ihn zur Mängelbeseitigung auf.

Lärmbelästigung

Anhaltender Lärm, sei es durch Baustellen, Nachbarn oder andere Quellen, kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen und eine Mietminderung rechtfertigen.

Beispiel: Baustellenlärm

Direkt neben der Wohnung des Mieters findet eine Großbaustelle statt, die täglich erheblichen Lärm verursacht. Der Mieter informiert den Vermieter und mindert die Miete aufgrund der Lärmbelästigung.

Heizungsausfall

Ein längerer Heizungsausfall im Winter stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit dar und rechtfertigt eine Mietminderung.

Beispiel: Heizungsausfall im Winter

Die Heizung in der Wohnung des Mieters fällt während eines Kälteeinbruchs aus. Der Mieter meldet den Ausfall dem Vermieter und mindert die Miete bis zur Instandsetzung.

Feuchtigkeit und Wasserschäden

Wasserschäden oder anhaltende Feuchtigkeit in der Wohnung können die Bausubstanz schädigen und die Wohnqualität beeinträchtigen. Auch in solchen Fällen ist eine Mietminderung gerechtfertigt.

Beispiel: Wasserschaden durch undichtes Dach

Durch ein undichtes Dach dringt Wasser in die Wohnung des Mieters ein, was zur Bildung von Feuchtigkeitsflecken führt. Der Mieter meldet den Schaden dem Vermieter und mindert die Miete.

Vorgehen bei einer Mietminderung

Eine Mietminderung sollte methodisch und rechtskonform durchgeführt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Hier sind die Schritte zum korrekten Vorgehen:

Mängelanzeige

Der Mieter muss den Vermieter über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Dies sollte schriftlich und dokumentierbar erfolgen.

Inhalt der Mängelanzeige

Eine Mängelanzeige sollte folgende Punkte umfassen:

  • **Beschreibung des Mangels**: Konkrete und genaue Beschreibung des Mangels.
  • **Einschätzung der Beeinträchtigung**: Beschreibung, wie der Mangel die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt.
  • **Fristsetzung**: Angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels.

Beispiel: Formulierung einer Mängelanzeige

„Sehr geehrter Herr Vermieter,
hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in meiner Wohnung, im Badezimmer, erheblicher Schimmelbefall vorhanden ist. Dieser beeinträchtigt die Nutzung des Badezimmers erheblich und stellt eine gesundheitliche Gefahr dar. Ich bitte Sie, den Mangel innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mieter“

Mietminderung ankündigen

Wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt, kann der Mieter eine Mietminderung ankündigen. Auch diese Ankündigung sollte schriftlich erfolgen.

Inhalt der Ankündigung

Die Ankündigung der Mietminderung sollte enthalten:

  • **Hinweis auf den nicht behobenen Mangel**
  • **Ankündigung der Mietminderung**: Prozentuale Angabe der geplanten Mietminderung.
  • **Bezug auf die gesetzliche Grundlage**: Hinweis auf § 536 BGB.

Beispiel: Formulierung einer Mietminderungsankündigung

„Sehr geehrter Herr Vermieter,
leider ist der von mir gemeldete Schimmelbefall im Badezimmer nach Ablauf der gesetzten Frist nicht behoben worden. Aufgrund der weiterhin bestehenden erheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung werde ich die Miete um 20 % mindern (§ 536 BGB) und bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Mieter“

Durchführung der Mietminderung

Wenn der Mangel weiterhin besteht und der Vermieter nicht reagiert, kann der Mieter die Mietzahlung entsprechend mindern. Dies erfolgt durch Kürzung der monatlichen Mietzahlung um den festgelegten Minderungsbetrag.

Beispiel: Berechnung der Mietminderung

Die monatliche Miete beträgt 1.000 Euro. Der Mieter mindert die Miete um 20 % aufgrund des Schimmelbefalls im Badezimmer. Dies bedeutet, dass der Mieter monatlich 800 Euro (1.000 Euro – 20 %) an den Vermieter zahlt, bis der Mangel behoben ist.

Rechtliche Unterstützung und Beratung

Die Durchführung einer Mietminderung kann rechtlich komplex sein. In vielen Fällen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Beratung durch spezialisierte Anwälte

Ein spezialisierter Anwalt im Mietrecht kann Ihnen helfen:

  • **Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen**
  • **Die korrekte Form der Mängelanzeige und Mietminderung zu wählen**
  • **Verhandlungen mit dem Vermieter zu führen**

Unterstützung durch Mietervereine

Mietervereine bieten ebenfalls qualifizierte Unterstützung und Beratung bei Mietminderungen und anderen mietrechtlichen Fragen.

Beispiel: Unterstützung durch rechtliche Beratung

Ein Mieter zieht die Unterstützung eines Anwalts hinzu, um bei der korrekten Durchführung einer Mietminderung wegen Schimmelbefalls sicherzugehen. Der Anwalt hilft bei der Formulierung der Mängelanzeige, der Ankündigung und der korrekten Berechnung der Mietminderung.

Fazit: Mietminderung – Voraussetzungen, Gründe und Vorgehen

Eine Mietminderung ist ein wirksames Mittel, um den Vermieter zur Beseitigung von Mängeln zu bewegen und den finanziellen Druck infolge von Gebrauchseinschränkungen zu mindern. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Mietminderung sind klar geregelt und müssen vom Mieter sorgfältig eingehalten werden. Eine transparente Kommunikation mit dem Vermieter und gegebenenfalls rechtliche Beratung können helfen, die Mietminderung korrekt und konfliktfrei durchzusetzen. Sollten Sie Unterstützung oder Beratung bei der Durchführung einer Mietminderung benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Herfurtner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende und kompetente Beratung im Bereich Mietrecht.

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