Nebenkostenabrechnung: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung untersuchen. Wir werden relevante Gesetze und häufig gestellte Fragen (FAQs) in Betracht ziehen, um Ihnen ein vollständiges Verständnis der Thematik zu vermitteln.

Dieser Artikel richtet sich an Mieter, Vermieter und alle, die sich für das Mietrecht in Deutschland interessieren.

Einführung in die Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil eines Mietvertrags. Sie umfasst die Aufteilung der Kosten für die Nutzung einer Mietwohnung oder eines Mietobjekts, die über die eigentliche Miete hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Versicherungen und Verwaltungskosten.

Rechtliche Grundlagen der Nebenkostenabrechnung

Die rechtlichen Grundlagen für die Nebenkostenabrechnung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Die wichtigsten Regelungen finden sich in den folgenden Paragraphen:

  • § 535 BGB – Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
  • § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten
  • § 556a BGB – Abrechnung der Betriebskosten
  • § 556b BGB – Fälligkeit der Betriebskosten

Darüber hinaus sind auch die Regelungen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) relevant für die Nebenkostenabrechnung.

Die Pflichten des Vermieters bei der Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter hat verschiedene Pflichten im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung. Dazu gehören:

  • Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung
  • Einhaltung der Abrechnungsfristen
  • Übermittlung der Abrechnung an den Mieter
  • Nachvollziehbare und transparente Darstellung der einzelnen Positionen
  • Einräumung eines Prüfungsrechts für den Mieter

Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung

Gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, eine jährliche Nebenkostenabrechnung für den Mieter zu erstellen. Diese Abrechnung muss alle in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Positionen enthalten, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Die Nebenkostenabrechnung soll dem Mieter einen Überblick über die tatsächlich angefallenen Kosten geben und ermöglichen, eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben zu ermitteln.

Einhaltung der Abrechnungsfristen

Der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 BGB innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu übermitteln. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann der Mieter die Abrechnung als verspätet zurückweisen und ist nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet. Es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Übermittlung der Abrechnung an den Mieter

Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter in schriftlicher Form oder in einer anderen dauerhaften Form, wie z.B. per E-Mail, zugestellt werden. Der Vermieter sollte sicherstellen, dass die Zustellung nachweisbar ist, um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen.

Nachvollziehbare und transparente Darstellung der einzelnen Positionen

Die Nebenkostenabrechnung muss für den Mieter verständlich und nachvollziehbar sein. Dazu gehört eine klare Aufschlüsselung der angefallenen Kosten, die Verteilung auf die einzelnen Mieter und die angewandten Umlageschlüssel. Unklare oder fehlerhafte Abrechnungen können vom Mieter beanstandet werden.

Einräumung eines Prüfungsrechts für den Mieter

Der Mieter hat gemäß § 556 Abs. 3 BGB ein Recht auf Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Möglichkeit einzuräumen und ggf. weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Rechte und Pflichten des Mieters bei der Nebenkostenabrechnung

Auch der Mieter hat bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung. Dazu zählen:

  • Prüfung der Nebenkostenabrechnung
  • Einwand gegen die Abrechnung
  • Zahlung der Nebenkostenvorauszahlungen
  • Nachzahlung oder Guthaben

Prüfung der Nebenkostenabrechnung

Der Mieter sollte die ihm zugestellte Nebenkostenabrechnung gründlich prüfen und sich dabei insbesondere auf die folgenden Punkte konzentrieren:

  • Übereinstimmung der Abrechnungspositionen mit dem Mietvertrag
  • Richtigkeit der angegebenen Verbrauchswerte
  • Plausibilität der Gesamtkosten
  • Korrekte Anwendung der Umlageschlüssel
  • Einhaltung der Abrechnungsfristen

Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten kann der Mieter vom Vermieter weitere Informationen oder Belege anfordern.

Einwand gegen die Abrechnung

Stellt der Mieter bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung Fehler fest oder hat er Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung, kann er innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einwand erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Der Vermieter ist verpflichtet, den Einwand zu prüfen und gegebenenfalls eine korrigierte Abrechnung zu erstellen. Während der Prüfung ist der Mieter nicht zur Zahlung eventueller Nachforderungen verpflichtet.

Zahlung der Nebenkostenvorauszahlungen

Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten. Diese Vorauszahlungen dienen als Abschlagszahlungen auf die späteren tatsächlichen Nebenkosten. Sie werden in der Regel monatlich zusammen mit der Miete fällig und können vom Vermieter angepasst werden, wenn sich die Nebenkosten ändern (§ 556 Abs. 2 BGB).

Nachzahlung oder Guthaben

Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung kann sich für den Mieter entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergeben. Bei einer Nachzahlung ist der Mieter verpflichtet, den ausgewiesenen Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung zu begleichen (§ 556b Abs. 1 BGB). Bei einem Guthaben muss der Vermieter den entsprechenden Betrag an den Mieter auszahlen oder mit zukünftigen Forderungen verrechnen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Nebenkostenabrechnung

Muss der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen?

Ja, der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, sofern im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter Nebenkosten zahlt. Die Abrechnung muss jährlich und innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Welche Fristen gelten für die Nebenkostenabrechnung?

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Der Mieter hat anschließend zwölf Monate Zeit, um Einwände gegen die Abrechnung zu erheben.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bin?

Wenn Sie als Mieter mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Einwand erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Der Vermieter ist dann verpflichtet, den Einwand zu prüfen und gegebenenfalls eine korrigierte Abrechnung zu erstellen.

Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht erstellt?

Versäumt der Vermieter die Frist von zwölf Monaten zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung, kann der Mieter die Abrechnung als verspätet zurückweisen und ist nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).

Welche Kosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden?

In der Nebenkostenabrechnung dürfen nur die Kosten umgelegt werden, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden und in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind. Dazu zählen beispielsweise Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Gartenpflege, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Aufzug und Hausmeister.

Wie werden die Nebenkosten auf die Mieter verteilt?

Die Nebenkosten werden in der Regel nach bestimmten Umlageschlüsseln auf die Mieter verteilt. Häufig verwendete Umlageschlüssel sind die Wohnfläche, die Anzahl der Personen im Haushalt oder der Verbrauch (z.B. bei Heizkosten). Der im Mietvertrag vereinbarte Umlageschlüssel ist bei der Abrechnung anzuwenden.

Was passiert, wenn ich meine Nebenkostenvorauszahlungen nicht zahle?

Wenn Sie als Mieter Ihre Nebenkostenvorauszahlungen nicht zahlen, kann der Vermieter Sie unter Umständen abmahnen und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Daher ist es wichtig, die vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen fristgerecht zu leisten.

Kann der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen anpassen?

Ja, der Vermieter kann die Nebenkostenvorauszahlungen anpassen, wenn sich die Nebenkosten ändern (§ 556 Abs. 2 BGB). Dies kann zum Beispiel aufgrund gestiegener Energiepreise oder erhöhter Grundsteuer erforderlich sein. Eine Anpassung muss jedoch angemessen sein und sollte schriftlich begründet werden.

Fazit

Die Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Mietverhältnisses und betrifft sowohl die Rechte und Pflichten des Vermieters als auch des Mieters. Vermieter sind verpflichtet, eine korrekte und transparente Abrechnung zu erstellen, während Mieter ihre Abrechnungen prüfen und gegebenenfalls Einwände erheben sollten.

Die Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen ist für beide Parteien unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und eine gerechte Verteilung der Nebenkosten sicherzustellen.

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