Das Personalausweisgesetz (PAuswG) ist ein zentrales Regelwerk in der Bundesrepublik Deutschland, das die Ausstellung und den Gebrauch von Personalausweisen und elektronischen Identitätsnachweisen regelt. Es dient der Sicherstellung der Identifikation von Personen, dem Schutz vor Missbrauch und der Rechtssicherheit im Umgang mit Identitätspapieren. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag wird das Personalausweisgesetz genauer untersucht. Dabei werden die wichtigsten Regelungen und Bestimmungen erläutert, die für Sie als Inhaber eines Personalausweises relevant sind. Im Anschluss werden einige häufige Fragen rund um das Personalausweisgesetz beantwortet, die Ihnen helfen, einen besseren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihrem Personalausweis zu gewinnen.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe des Personalausweisgesetzes

Das Personalausweisgesetz wurde im Jahr 1951 eingeführt und hat seitdem mehrere Neuerungen und Änderungen erfahren. Eine der bedeutendsten Änderungen trat im November 2010 in Kraft, als das Gesetz an die Einführung des neuen Personalausweises im Scheckkartenformat angepasst wurde. Diese Neuerung ermöglichte auch die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises (eID). Das Gesetz und seine Regelungen spielen eine wichtige Rolle im Schutz der persönlichen Daten von Bürgern, in der verlässlichen Identifikation von Personen und im Kampf gegen Identitätsdiebstahl und -missbrauch.

Das Personalausweisgesetz umfasst die folgenden Bereiche:

  • Bestimmungen zur Identifikation und Dokumentation von Personen
  • Regelungen zur Ausgabe und Verwendung von Personalausweisen
  • Anforderungen an die Sicherheitsmerkmale von Personalausweisen
  • Vorschriften zur elektronischen Identitätsprüfung (eID) und zur elektronischen Signatur
  • Rechte und Pflichten von Inhabern eines Personalausweises
  • Bestimmungen zu Datenbanken und elektronischen Speichermedien im Zusammenhang mit der Speicherung von Informationen
  • Sanktionen bei Verstößen gegen das Personalausweisgesetz

Wichtige Regelungen und Bestimmungen zum Personalausweisgesetz

Im Folgenden werden einige zentrale Regelungen und Bestimmungen des Personalausweisgesetzes näher erläutert:

Ausstellung von Personalausweisen

Das Personalausweisgesetz legt fest, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt, einen Personalausweis besitzen muss. Dieser wird auf Antrag bei der zuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist die persönliche Anwesenheit des Antragstellers, um eine eindeutige Identifikation gewährleisten zu können. Die Gültigkeitsdauer beträgt für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre und für Personen ab 24 Jahren zehn Jahre.

Die Ausstellung eines Personalausweises erfordert die Vorlage einiger wichtiger Dokumente und Informationen, darunter:

  • Ein aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen des § 18 PAuswG und der Photo-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht
  • Die Angabe und ggf. Nachweise zu Personendaten wie Name, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Körpergröße, Augenfarbe und religiöse Orden oder Ordensnamen
  • Ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, z. B. durch einen Reisepass, ein Staatsangehörigkeitszeugnis oder eine Einbürgerungsurkunde
  • Die Geburts-/Abstammungsurkunde oder, bei Verheirateten, die Heiratsurkunde bzw. eine vergleichbare amtliche Bescheinigung (in manchen Fällen).

Sicherheits- und Prüfmerkmale von Personalausweisen

Die Sicherheits- und Prüfmerkmale von Personalausweisen werden durch das PAuswG und die dazu erlassenen Verordnungen festgelegt. Sie umfassen unter anderem:

  • Ein Lichtbild, das den Anforderungen des § 18 PAuswG und der Photo-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht
  • Eine Prüfziffer, die auf der Vorderseite des Personalausweises aufgedruckt ist
  • Ein Hologramm, das die Person auf dem Lichtbild zeigt
  • Ein spezielles, maschinell lesbares Schriftbild im Infrarotbereich, das fluoreszierende Farben enthält
  • Zwei maschinenlesbare Zeilen mit den Daten des Personalausweises, auch Machine Readable Zone (MRZ) genannt
  • Ein integrierter Mikrochip, der die personenbezogenen Daten und das Lichtbild digital speichert und den elektronischen Identitätsnachweis ermöglicht.

Weitergabe von Daten

Die in den Personalausweis eingetragenen Daten dürfen nur von autorisierten Stellen, wie zum Beispiel Polizeibehörden, zur Feststellung der Identität oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben verwendet werden. Dritte, die nicht unter die in § 22 PAuswG genannten Stellen fallen, dürfen im Rahmen von § 14 PAuswG Daten zum Zwecke der Identitätsprüfung speichern, allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen.

Bei der Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises und der elektronischen Signatur sind die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit besonders hoch. Hierzu gehört beispielsweise, dass jeder Inhaber eines Personalausweises die Möglichkeit hat, die Freischaltung oder Sperrung der eID-Funktion beim Bürgeramt zu veranlassen.

Der elektronische Identitätsnachweis (eID) und seine Nutzung

Der elektronische Identitätsnachweis (eID) wurde im Rahmen der Einführung des neuen Personalausweises im November 2010 geschaffen, um eine sichere, unkomplizierte und datenschutzfreundliche Identifizierung von Personen im elektronischen Geschäftsverkehr zu ermöglichen. Die eID-Funktion ist auf dem integrierten Chip des Personalausweises gespeichert und kann nur mit einem speziellen Lesegerät und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) genutzt werden.

Zur Nutzung der eID-Funktion benötigt man:

  • Einen Personalausweis mit eID
  • Ein geeignetes Lesegerät (Unterscheidung in drei Sicherheitsstufen: Basis, Standard und Komfort)
  • Eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), die zusammen mit dem Personalausweis ausgehändigt wird
  • Ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Smartphone oder Tablet) mit einer eID-Komponente (z. B. kostenlose AusweisApp2)
  • Ein Online-Angebot, das die eID-Funktion unterstützt (z. B. Online-Portale von Behörden, Banken oder Versicherungen).

Beispiele für die Nutzung der eID-Funktion:

  • Identitätsnachweis bei Online-Diensten von Behörden (z. B. Meldebescheinigung, Führungszeugnis)
  • Eröffnung von Online-Bankkonten
  • Registrierung in Online-Shops und bei Kfz-Versicherungen
  • Anmeldung bei Sozialen Netzwerken
  • Abschluss von Handyverträgen.

Der elektronische Identitätsnachweis bietet gegenüber herkömmlichen Identifizierungsverfahren, wie der manuellen Eingabe von Daten oder der Übersendung von Ausweiskopien, einige Vorteile:

  • Höhere Sicherheit durch Einsatz der PIN und Authentifizierung des Lesegeräts
  • Schnellere, einfachere Identifizierung
  • Datenschutz durch minimierte Datenübertragung und Auswahl der übermittelten Daten
  • Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten

Personalausweisgesetz: Rechte und Pflichten von Ausweisinhabern

Die Inhaber eines Personalausweises haben bestimmte Rechte und Pflichten gemäß dem Personalausweisgesetz, die im Folgenden genauer erläutert werden:

Rechte von Ausweisinhabern

Seit Inkrafttreten des neuen Personalausweises im Scheckkartenformat genießen die Inhaber eines Personalausweises mehr Rechte als zuvor:

  • Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz durch Kontrolle über die persönlichen Daten und deren Nutzung
  • Freiwilligkeit der Aktivierung der eID-Funktion
  • Freiheit, jederzeit zu entscheiden, welche Daten bei der Nutzung der eID-Funktion übermittelt werden und welche nicht
  • Möglichkeit, der Speicherung von Personalausweisdaten durch Dritte zu widersprechen
  • Transparenz, wer welche Dienste und Anwendungen zur Identifikation verwendet
  • Zugriff auf gespeicherte Daten und deren Verwendung durch autorisierte Stellen (verschiedene Löschungsfristen je nach Sicherheitsstufe der eID).

Pflichten von Ausweisinhabern

Neben den Rechten haben die Inhaber eines Personalausweises auch bestimmte Pflichten gemäß dem Personalausweisgesetz:

  • Beantragung eines Personalausweises bei Vollendung des 16. Lebensjahres (spätestens einen Monat vorher) oder bei Nichtbesitz eines gültigen Reisepasses
  • Pflicht zur Abgabe des alten Personalausweises beim Erhalt des neuen oder bei Feststellung der Ungültigkeit des alten Personalausweises (Ausnahme: ungültiger Personalausweis ist zur Verwendung als Reiseausweis erforderlich, z. B. bei Reisen innerhalb der Europäischen Union)
  • Verantwortung für die Geheimhaltung der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) und gegebenenfalls der Entsperrnummer (PUK) für den elektronischen Identitätsnachweis
  • Meldung eines verlorenen, abhandengekommenen oder gestohlenen Personalausweises bei der zuständigen Personalausweisbehörde bzw. bei der Polizei
  • Benutzung des Personalausweises nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • Beachtung der Sorgfaltspflichten bei Nutzung von Online-Diensten, insbesondere bei der Auswahl und Einsatz von technischen Hilfsmitteln (Lesegerät, Software) und beim Umgang mit PIN und PUK.

Häufige Fragen zum Personalausweisgesetz

Im Folgenden werden einige häufige Fragen zum Personalausweisgesetz beantwortet:

Muss ich meinen Personalausweis stets bei mir tragen?

Nein, Sie müssen Ihren Personalausweis nicht stets bei sich tragen. Es besteht zwar eine Ausweispflicht, diese besagt jedoch lediglich, dass Sie im Besitz eines gültigen Personalausweises sein müssen. Das Mitführen des Personalausweises ist lediglich eine Maßnahme zur Vereinfachung von Identitätsprüfungen, jedoch keine gesetzliche Pflicht. Allerdings sollte man bedenken, dass es in bestimmten Situationen hilfreich ist, den Personalausweis vorweisen zu können, um Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Kann ich mein Lichtbild im Personalausweis selbst erstellen?

Ja, Sie können Ihr Lichtbild für den Personalausweis selbst erstellen, sofern es den Anforderungen des § 18 PAuswG und den Vorgaben der Photo-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht. Diese Vorgaben betreffen u. a. Größe, Aufhellung, Hintergrund, Gesichtsausrichtung und -ausdruck, Haartracht, Brillen sowie Kopfbedeckungen. Ein selbst erstelltes Lichtbild muss von der zuständigen Behörde anerkannt und akzeptiert werden. Sollte das Lichtbild diesen Vorgaben nicht entsprechen, kann die Behörde die Annahme verweigern und Sie auffordern, ein neues Lichtbild einzureichen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe oder er gestohlen wurde?

Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder sollte er gestohlen worden sein, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde oder der Polizei melden. Notieren Sie dabei das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Verlusts bzw. Diebstahls. Im Falle eines Diebstahls erstattet die Polizei eine Strafanzeige. Anschließend erhalten Sie von der Behörde oder der Polizei eine Verlustanzeige, die als vorläufiger Identitätsnachweis dienen kann. Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde vorsprechen und die erforderlichen Dokumente und Informationen vorlegen.

Welche Alternativen gibt es zum Personalausweis?

Falls Sie keinen Personalausweis besitzen oder beantragen möchten, können Sie stattdessen einen Reisepass beantragen, der ebenfalls als Identitätsnachweis dient. Innerhalb der Europäischen Union können Sie mit einem Reisepass ebenso wie mit einem Personalausweis reisen. Allerdings unterscheiden sich Reisepass und Personalausweis in der Gültigkeitsdauer, den Kosten, den Sicherheitsmerkmalen, und der Möglichkeit zur Nutzung der eID-Funktion. Ein Reisepass hat somit seine Vor- und Nachteile gegenüber dem Personalausweis.

Können auch Nicht-EU-Bürger einen deutschen Personalausweis erhalten?

Nein, nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können einen deutschen Personalausweis beantragen. Nicht-EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus in Deutschland erhalten stattdessen einen Aufenthaltstitel, der in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgegeben wird. Der eAT enthält ähnliche Informationen und Sicherheitsmerkmale wie der Personalausweis, wie z. B. ein Lichtbild, eine MRZ und einen integrierten Mikrochip. Auch der eAT kann für die Nutzung der eID-Funktion genutzt werden.

Abschließende Worte zum Personalausweisgesetz

Abschließend lässt sich feststellen, dass das Personalausweisgesetz ein wichtiges Regelwerk ist, das die Sicherheit der Identifikation von Personen, den Schutz persönlicher Daten und den reibungslosen Ablauf von Identitätsprüfungen gewährleistet. Als Inhaber eines Personalausweises sollten Sie sich der Rechte und Pflichten bewusst sein, die sich aus dem Personalausweisgesetz ergeben, und diese im Alltag einhalten. Die Nutzung der elektronischen Identitätsprüfung (eID) bietet Ihnen zudem eine unkomplizierte, sichere und datenschutzfreundliche Möglichkeit, Ihre Identität online gegenüber Behörden, Banken und anderen Dienstleistern zu bestätigen. Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen und Änderungen im Personalausweisgesetz, um von den Vorteilen und Schutzmaßnahmen bestmöglich zu profitieren.

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