Privacy Shield – Das Ende einer Ära und der Beginn neuer Herausforderungen in der Datenschutzlandschaft für Unternehmen. Das Privacy Shield war ein Rahmenwerk zur Regulierung der Übermittlung personenbezogener Daten von der Europäischen Union (EU) in die Vereinigten Staaten (USA)

Am 16. Juli 2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Schrems II-Urteil jedoch, dass das EU-US Privacy Shield ungültig ist. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die personenbezogene Daten zwischen der EU und den USA übertragen.

In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, welche Konsequenzen das Ende des Privacy Shields für Unternehmen hat, welche Datenschutzanforderungen nun bestehen und wie Sie diesen begegnen können. Darüber hinaus geben wir Ihnen praktische Tipps und Handlungsempfehlungen, damit Sie Ihre Geschäftsprozesse an die neue rechtliche Situation anpassen können.

Inhaltsverzeichnis

  • Was war das Privacy Shield und warum ist es ungültig?
  • Die Folgen des Schrems II-Urteils für Unternehmen
  • Standardvertragsklauseln als Alternative zum Privacy Shield
  • Binding Corporate Rules (BCR) und andere Datenschutzmaßnahmen
  • Aufbau einer Datenschutzstrategie in Zeiten von Unsicherheit
  • Wichtige Fragen und Antworten rund um das Ende des Privacy Shields
  • Rechtliche Aspekte bei der grenzüberschreitenden Datenübermittlung
  • Zukunft des Datenschutzes und Rolle der Anwaltskanzleien
  • Schlusswort und Ausblick

Was war das Privacy Shield und warum ist es ungültig?

Das Privacy Shield trat 2016 in Kraft und bildete damit den rechtlichen Rahmen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA. Dieses Abkommen sollte den Schutz des Grundrechts auf Datenschutz bei der Übertragung von Daten über den Atlantik gewährleisten.

Doch der EuGH erklärte das Privacy Shield für ungültig, da es kein angemessenes Schutzniveau in den USA garantieren könne. Hauptgrund dafür waren die weitreichenden Befugnisse der US-Geheimdienste zur Überwachung und Verarbeitung der übermittelten Daten. Zudem wurde den EU-Bürgern kein ausreichender Rechtsweg zur Verfügung gestellt, um gegen solche Maßnahmen vorzugehen.

Die Folgen des Schrems II-Urteils für Unternehmen

Obwohl das Privacy Shield die Grundlage für viele der Datenübertragungen zwischen der EU und den USA bildete, gibt es noch einige andere Methoden, die Unternehmen für diesen Zweck einsetzen können. Jedoch bedingt das Schrems II-Urteil, dass nun alle Unternehmen und Datenschutzverantwortlichen in Europa ihre Transfers von personenbezogenen Daten in Drittstaaten genau prüfen und gegebenenfalls entsprechende Anpassungen vornehmen müssen.

Einige der wichtigsten Auswirkungen des Urteils auf Unternehmen beinhalten:

  • Unmittelbare Ungültigkeit des Privacy Shield als Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA
  • Notwendigkeit einer Überprüfung bestehender Datenübertragungsvereinbarungen, um Datenschutzkonformität sicherzustellen
  • Gegebenenfalls Umorganisation oder Anpassung von Geschäftsprozessen bei der Datenübertragung
  • Erhöhter Fokus auf Datenschutz durch Aufsichtsbehörden und mögliche Sanktionen bei Nichtbeachtung

Standardvertragsklauseln als Alternative zum Privacy Shield

Trotz der Ungültigkeit des Privacy Shield bestätigte der EuGH die Zulässigkeit der Standardvertragsklauseln (SVK) als eine mögliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten. Dennoch sind SVK an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Unternehmen beachten müssen. Dazu gehören:

  • Einhaltung des von der Europäischen Kommission vorgegebenen Standardtexts
  • Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Individuelle Prüfung der Datenschutzgesetze im Datenimportland
  • Berücksichtigung der Gefahren durch staatliche Überwachungsmaßnahmen

Die SVK stellen somit eine mögliche Alternative zum Privacy Shield dar, erfordern jedoch eine aufwändige individuelle Prüfung im Einzelfall.

Binding Corporate Rules (BCR) und andere Datenschutzmaßnahmen

Neben den Standardvertragsklauseln gibt es noch weitere Alternativen, um datenschutzkonforme Datenübertragungen sicherzustellen. Eine davon sind die sogenannten Binding Corporate Rules (BCR). Dabei handelt es sich um interne Datenschutzrichtlinien, die grenzübergreifende Datenübermittlung innerhalb eines international agierenden Unternehmens regeln. BCR stellen allerdings hohe Anforderungen und erfordern eine Genehmigung durch Datenschutzbehörden.

Weitere Möglichkeiten, um den Datenschutz bei internationalen Datenübermittlungen zu gewährleisten, umfassen:

  • Einholung der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person
  • Vertragliche Vereinbarungen im Rahmen der erforderlichen Geschäftsabwicklung
  • Umsetzung von Pseudonymisierung oder Anonymisierung bei der Datenübertragung
  • Erstellung und Inanspruchnahme von Ausnahmen bei der Übermittlung auf der Grundlage von Art. 49 DSGVO

Aufbau einer Datenschutzstrategie in Zeiten von Unsicherheit

Das Ende des Privacy Shields verursacht eine erhöhte Unsicherheit in Bezug auf den grenzüberschreitenden Datenschutz. Unternehmen sollten daher proaktiv handeln und eine effektive Strategie zur Bewältigung dieser Situation entwickeln. Einige wichtige Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind, umfassen:

  • Eine umfassende Bestandsaufnahme der eigenen Datenübertragungen und -verarbeitungen
  • Bewertung von Risiken und Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von den jeweiligen Datenimportländern
  • Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen
  • Erstellung einer Prioritätenliste für die Anpassung von Datenübermittlungsvereinbarungen
  • Einbeziehung externer Experten und Anwälte für eine rechtssichere Umsetzung

Wichtige Fragen und Antworten rund um das Ende des Privacy Shields

Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die am meisten gestellten Fragen und deren Antworten.

  • Welche Rolle spielen Datenschutzbeauftragte und Datenschutzbehörden? Datenschutzbeauftragte sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Unternehmen verantwortlich und dienen als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden. Diese sind zuständig für die Kontrolle und Durchsetzung der Datenschutzgesetze.
  • Müssen Unternehmen ihre Zusammenarbeit mit US-Dienstleistern überdenken? Grundsätzlich ja, insbesondere wenn sie zuvor auf das Privacy Shield als Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung angewiesen waren. In jedem Fall sollten Unternehmen ihren Dienstleistern und deren Datenschutzpraktiken genau prüfen und gegebenenfalls vertragliche Anpassungen vornehmen.
  • Inwieweit sind Cloud-Dienste von US-Anbietern betroffen? Da viele Cloud-Dienste auf den Datentransfer zwischen der EU und den USA angewiesen sind, sind sie ebenso betroffen wie andere Dienstleistungen. Unternehmen sollten daher genau prüfen, inwieweit sie Cloud-Dienste nutzen und welche Datenschutzrisiken damit verbunden sind.

Rechtliche Aspekte bei der grenzüberschreitenden Datenübermittlung

Unternehmen, die grenzüberschreitende Datenübertragungen durchführen, unterliegen einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen. Um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen und Risiken wie Bußgelder oder Schadensersatzforderungen zu minimieren, sollten Unternehmen folgende Aspekte bei der internationalen Datenübermittlung berücksichtigen:

  • Einhaltung von Grundsätzen und Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Beachtung nationaler Datenschutzgesetze und branchenspezifischer Regelungen
  • Verständnis der Rechtsgrundlagen und Datenschutzmaßnahmen in den jeweiligen Datenimportländern
  • Gegebenenfalls Einholung von Genehmigungen oder Meldungen bei Datenschutzbehörden
  • Überwachung der sich ständig ändernden Datenschutzlandschaft und Anpassung der eigenen Praktiken entsprechend

Ein erfahrener Rechtsanwalt mit Datenschutzexpertise kann Unternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen und ihnen helfen, eine rechtssichere und langfristig tragfähige Datenschutzstrategie zu entwickeln.

Zukunft des Datenschutzes und Rolle der Anwaltskanzleien

Das Ende des Privacy Shields ist nur ein Beispiel für die Dynamik und Komplexität der Datenschutzlandschaft. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und des grenzüberschreitenden Datenverkehrs können weitere rechtliche Veränderungen und Herausforderungen im Datenschutz erwartet werden. In diesem Zusammenhang kommt Anwaltskanzleien, insbesondere solchen mit Fachkompetenz im Datenschutzrecht, eine wichtige Rolle zu:

  • Beratung von Unternehmen bei der Einhaltung von Datenschutzgesetzen und Standortwahl für Datenverarbeitung
  • Unterstützung bei der Gestaltung und Implementierung von Datenschutzstrategien und -maßnahmen
  • Vertretung von Unternehmen gegenüber Datenschutzbehörden und Gerichten
  • Bereitstellung von Schulungen und Weiterbildung im Bereich Datenschutz für Unternehmen
  • Beobachtung von Trends und Entwicklungen im Datenschutzrecht und proaktive Information der Mandanten

Schlusswort und Ausblick

Das Ende des Privacy Shields stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in der Datenschutzlandschaft. Es erfordert eine Überprüfung und Anpassung bestehender Datenübermittlungsvereinbarungen sowie die Umsetzung von Alternativen wie Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules. Unternehmen sollten außerdem eine proaktive Datenschutzstrategie entwickeln, um den sich ändernden Anforderungen an die grenzüberschreitende Datenübermittlung gerecht zu werden.

Anwaltskanzleien mit Erfahrung im Datenschutzrecht können dabei eine entscheidende Rolle spielen und Unternehmen dabei unterstützen, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Risiken zu minimieren. Da die Datenschutzlandschaft weiterhin im Wandel ist, ist eine fachkundige und vorausschauende Beratung mehr denn je von Bedeutung.

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