Röntgenverordnung – Sicherheit und Compliance im Umgang mit Röntgentechnik in Deutschland. Die Sicherheit im Umgang mit ionisierender Strahlung und insbesondere der Schutz von Mensch und Umwelt vor unnötiger Strahlenbelastung stehen im Fokus der Röntgenverordnung (RöV). Diese umfassende Gesetzgebung regelt den Umgang mit Röntgengeräten, sowohl im medizinischen als auch im industriellen Bereich, und legt damit klare Anforderungen und Pflichten für Betreiber und Anwender fest.

Der Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung ist wichtig, da zu viel ionisierende Strahlung unter anderem das Krebsrisiko erhöhen und das Erbgut schädigen kann. In diesem informativen Artikel werden Sie umfassend über die Röntgenverordnung, rechtliche Vorgaben, Verantwortlichkeiten, relevante Grenzwerte, Zuständigkeiten und was es für die Praxis bedeutet, informiert.

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhalt und Zweck der Röntgenverordnung
  2. Wer ist von der Röntgenverordnung betroffen?
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten
  4. Pflichten von Betreibern und Anwendern
  5. Grenzwerte, Überwachung und Qualitätssicherung
  6. Bestellung und Funktion von Strahlenschutzbeauftragten
  7. Anzeige- und Genehmigungspflichten
  8. Häufige Fragen zur Röntgenverordnung und Praxisbeispiele
  9. Verstöße gegen die Röntgenverordnung und ihre Folgen
  10. Checkliste für den rechtskonformen Betrieb von Röntgeneinrichtungen

Inhalt und Zweck der Röntgenverordnung

Die Röntgenverordnung ist eine deutsche bundesrechtliche Verordnung, die den Umgang mit ionisierender Strahlung aus Röntgengeräten und damit verbundene Schutzmaßnahmen regelt. Sie trat erstmals 1987 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert und angepasst, zuletzt im Jahr 2018. Der Zweck der RöV ist es, das Risiko von Schäden durch ionisierende Strahlung sowohl für Mensch und Umwelt als auch für Patienten sowie Röntgenpersonal und andere Beteiligte zu minimieren.

Zu den Hauptanliegen der Röntgenverordnung zählen der Schutz vor strahlenbedingten gesundheitlichen Schäden, die Minimierung der Strahlenexposition, die Qualitätssicherung bei der Anwendung von Röntgentechnik und die Zuständigkeiten und Pflichten der beteiligten Behörden, Betreiber und Anwender. In diesem Zusammenhang legt die Verordnung auch konkrete Vorgaben für die Strahlenschutzbeauftragten fest, deren Bestellung in vielen Fällen bei Röntgeneinrichtungen erforderlich ist.

Wer ist von der Röntgenverordnung betroffen?

Die Röntgenverordnung richtet sich an alle, die in Deutschland mit Röntgengeräten arbeiten oder für deren Betrieb verantwortlich sind. Dies umfasst insbesondere medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Zahnarztpraxen, aber auch Unternehmen und Institutionen aus Forschung und Technik, in denen Röntgenstrahlung zum Einsatz kommt.

Auch im Bereich der Tiermedizin, der Materialprüfung sowie bei nicht-medizinischen Anwendungen wie Gepäckdurchleuchtungen und der Flugsicherheit sind die Bestimmungen der Röntgenverordnung von großer Bedeutung.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten

Die Röntgenverordnung ist Teil des deutschen Strahlenschutzrechts und eng verzahnt mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und anderen ergänzenden Regelungen. Das StrlSchG legt den allgemeinen Rahmen für den Schutz vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung fest, während die RöV auf die spezifischen Anforderungen im Umgang mit Röntgengeräten eingeht.

In Deutschland sind für die Umsetzung und Überwachung der Röntgenverordnung die Länder zuständig. Sie legen konkret fest, welche Behörden die zentralen Aufgaben übernehmen und Zusatzbestimmungen erlassen. Die zuständigen Behörden auf Landesebene sind meist Umwelt- oder Gesundheitsministerien sowie Strahlenschutz- und Gewerbeaufsichtsämter.

Die Bundesländer können Durchführungsverordnungen zur Röntgenverordnung erlassen und dabei auch zusätzliche Regelungen und Anforderungen festlegen.

Pflichten von Betreibern und Anwendern

Die Röntgenverordnung verpflichtet Betreiber von Röntgeneinrichtungen, umfassende Schutzmaßnahmen zu treffen, um das Risiko von Schäden durch ionisierende Strahlung zu minimieren. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Beschaffung, Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Instandhaltung von Röntgengeräten und Zubehör
  • Die Sicherstellung einer angemessenen und kontinuierlichen Fortbildung für das Personal
  • Die Einhaltung von Grenzwerten für die Strahlenexposition und die Arbeitsplatzgestaltung
  • Die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten und deren Einbindung in alle sicherheitsrelevanten Prozesse

Für die Anwender von Röntgengeräten bestehen ebenfalls umfängliche Pflichten, die vor allem auf eine möglichst geringe Strahlenexposition und eine hohe Qualität der Röntgenanwendungen abzielen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Die Beachtung der „diagnostischen Referenzwerte“ und die Optimierung von Röntgenverfahren
  • Die Einhaltung von Arbeitsanweisungen und Schutzvorkehrungen
  • Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen im Strahlenschutz

Grenzwerte, Überwachung und Qualitätssicherung

Ein zentraler Aspekt der Röntgenverordnung ist die Festlegung von Grenzwerten für die Strahlenexposition. Dazu zählen u.a. Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen, für Bevölkerung, Patienten und Umwelt, sowie Dosisäquivalenzgrenzwerte für bestimmte Organe und Körperteile. Diese Grenzwerte sind verbindlich und sollen sicherstellen, dass die gesundheitlichen Risiken durch ionisierende Strahlung möglichst minimiert werden.

Die Überwachung der Einhaltung der Röntgenverordnung obliegt den zuständigen Behörden auf Landesebene. Dies umfasst neben der Kontrolle von Röntgeneinrichtungen und -geräten auch die Überprüfung von Unterweisungen, Fortbildungsmaßnahmen und Schutzvorkehrungen. Im Falle von Verstößen gegen die Verordnung können Sanktionen wie Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder oder Gewerbeuntersagungen verhängt werden.

Die Qualitätssicherung von Röntgenanwendungen ist eine weitere wichtige Komponente der RöV. Sie umfasst die regelmäßige Prüfung von Röntgengeräten, die Durchführung von Dosisleistungsmessungen und die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Strahlenschutzbeauftragten. Ziel der Qualitätssicherungsmaßnahmen ist die stetige Verbesserung von Röntgenverfahren und -technik, um eine optimale Bildqualität bei möglichst geringer Strahlenexposition zu erreichen.

Bestellung und Funktion von Strahlenschutzbeauftragten

Ein zentrales Element der Röntgenverordnung ist die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten. Diese sind für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Röntgeneinrichtung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Strahlenschutzbeauftragte müssen über eine entsprechende Fachkunde und fortlaufende Fortbildungen im Strahlenschutz verfügen.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Überwachung und Kontrolle von Schutzmaßnahmen, die Mitwirkung bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen und die Beratung von Betreibern und Anwendern in allen Fragen des Strahlenschutzes.

Die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Röntgeneinrichtungen mit erhöhter Strahlenbelastung, wie beispielsweise Computertomografie-Anlagen, sowie für Betreiber mehrerer Röntgengeräte.

Je nach Art und Umfang der Tätigkeiten kann die Bestellung mehrerer Strahlenschutzbeauftragter erforderlich sein, um eine ausreichende Überwachung der Einhaltung von Schutzmaßnahmen und Grenzwerten sicherzustellen.

Anzeige- und Genehmigungspflichten

Die Inbetriebnahme, der Betrieb, die Stilllegung und die Entsorgung von Röntgengeräten unterliegen nach der Röntgenverordnung umfangreichen Anzeige- und Genehmigungspflichten. Betreiber müssen ihre Röntgeneinrichtungen in der Regel bereits vor Inbetriebnahme schriftlich bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anzeige muss dabei alle erforderlichen Informationen über Art und Umfang der Anwendung, verwendete Geräte und Schutzvorkehrungen enthalten.

Je nach Art der Röntgenanwendung kann zusätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. Eine Genehmigungspflicht besteht insbesondere für Anlagen, bei denen die Strahlenbelastung für Personen oder Umwelt über ein bestimmtes Maß hinausgeht. Die Genehmigungsverfahren können dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein, wobei grundsätzlich die zuständige Landesbehörde für die Erteilung der Genehmigung verantwortlich ist.

Im Rahmen der Stilllegung und Entsorgung von Röntgenanlagen sind ebenfalls umfassende Anzeige- und Dokumentationspflichten zu beachten. So müssen Betreiber die Behörde über die geplante Stilllegung sowie die Art und Weise der Entsorgung informieren. Diese Informationen sind unerlässlich, um die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften sicherzustellen und mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen.

Häufige Fragen zur Röntgenverordnung und Praxisbeispiele

Folgende Fragen werden häufig in Bezug auf die Röntgenverordnung gestellt:

Müssen alle Ärzte und Zahnärzte eine Fachkunde im Strahlenschutz erwerben?

Nein, jedoch ist es erforderlich, dass in jeder Praxis, die Röntgengeräte einsetzt, mindestens ein Arzt oder Zahnarzt über eine Fachkunde im Strahlenschutz verfügt. Die Fachkunde muss regelmäßig durch anerkannte Fortbildungen aufgefrischt werden. Für die übrigen Praxismitarbeiter, die mit Röntgengeräten arbeiten, sind spezifische Unterweisungen im Strahlenschutz notwendig.

Sind mobile Röntgengeräte von der Röntgenverordnung ausgenommen?

Nein. Die Röntgenverordnung gilt auch für mobile und transportable Röntgengeräte, seien diese in der Human- oder Tiermedizin, wie zum Beispiel Pferdepraxen, eingesetzt. Die Bestimmungen bezüglich Strahlenschutz, Qualitätssicherung und Anmeldung müssen auch bei der Nutzung solcher Geräte beachtet werden.

Wie oft müssen Röntgengeräte überprüft werden?

Die Röntgenverordnung sieht unterschiedliche Prüfungsintervalle für verschiedene Gerätetypen vor. Während für konventionelle Röntgengeräte und Computertomografen in der Humanmedizin eine jährliche Prüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben ist, gelten bei Tiermedizin und Zahnheilkunde längere Intervalle.

Hier ist eine Prüfung alle drei Jahre vorgesehen. Nicht-medizinische Geräte, beispielsweise in der Materialprüfung, sollten ebenfalls jährlich überprüft werden.

Verstöße gegen die Röntgenverordnung und ihre Folgen

Verstöße gegen die Röntgenverordnung können schwerwiegende Folgen für Betreiber und Anwender haben. In Abhängigkeit von der Art und dem Ausmaß des Verstoßes können die zuständigen Behörden verschiedene Sanktionen und Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen unter anderem:

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeldern
  • Anordnungen und Auflagen zur Nachbesserung
  • Untersagungen oder Beschränkungen des Betriebes
  • Schadensersatzansprüche von betroffenen Personen
  • Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten

Betreiber und Anwender von Röntgenanlagen sollten daher stets bemüht sein, die Vorgaben der Röntgenverordnung lückenlos umzusetzen und mögliche Verstöße durch entsprechende Schutzvorkehrungen, Kenntnisse und Training zu vermeiden.

Checkliste für den rechtskonformen Betrieb von Röntgeneinrichtungen

Um den Vorgaben der Röntgenverordnung gerecht zu werden und einen sicheren Betrieb von Röntgeneinrichtungen sicherzustellen, empfiehlt es sich, folgende Punkte zu beachten und regelmäßig zu überprüfen:

  • Anmeldung und Genehmigung bei der zuständigen Behörde
  • Bestellung und Einbindung von Strahlenschutzbeauftragten
  • Überprüfung und Einhaltung von Grenzwerten und Schutzvorschriften
  • Regelmäßige Wartung und Prüfung von Röntgengeräten und -einrichtungen
  • Unterweisung und Fortbildung des Personals im Strahlenschutz
  • Dokumentation und Nachweisführung für Prüfungen, Fortbildungen und Aufzeichnungen
  • Qualitätssicherung und stetige Optimierung von Röntgenverfahren
  • Einhalten der Vorgaben zur Stilllegung und Entsorgung von Röntgengeräten

Mit der Umsetzung dieser Checkliste und der strikten Einhaltung der Röntgenverordnung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschen und Umwelt vor unnötiger Strahlenexposition und gewährleisten einen rechtskonformen Betrieb Ihrer Röntgeneinrichtungen.

Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit Röntgenstrahlung durch die Röntgenverordnung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Röntgenverordnung eine zentrale Rolle im Strahlenschutz in Deutschland spielt. Sie stellt sicher, dass der Umgang mit ionisierender Strahlung in Röntgenanwendungen verantwortungsbewusst erfolgt und gesundheitliche sowie umweltbezogene Risiken auf ein Minimum reduziert werden. Betreiber und Anwender von Röntgeneinrichtungen sind verpflichtet, die Vorgaben der Verordnung zu beachten und in allen Belangen des Strahlenschutzes aktiv zu werden.

Durch den Einsatz von Strahlenschutzbeauftragten, die Beachtung von Grenzwerten und Schutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung von Röntgengeräten und Anwendungen können die hohen Anforderungen der Röntgenverordnung erfüllt werden. Letztlich liegt es in der Verantwortung der Betreiber und Anwender, ein strukturiertes Management des Strahlenschutzes in ihren Einrichtungen zu implementieren und kontinuierlich für eine gewissenhafte Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Die Röntgenverordnung bietet eine solide Grundlage, um sowohl für medizinische, tiermedizinische als auch für industrielle und andere Anwendungen den optimalen Schutz vor unnötiger Strahlenbelastung zu gewährleisten und zugleich die Qualität von Röntgenverfahren zu sichern. Durch die detaillierten Vorgaben und Regelungen können Schäden durch ionisierende Strahlung minimiert und ein verantwortungsvoller Umgang mit Röntgentechnik in Deutschland sichergestellt werden.

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