Grillpartys, laute Musik, bellende Hunde oder streitende Nachbarn – Ruhestörungen sind in Deutschland ein häufiges Problem, das viele Menschen betrifft. In diesem Beitrag erhalten Sie umfassende Informationen über das Thema Ruhestörung, die rechtlichen Grundlagen und verschiedene Möglichkeiten, wie Sie aktiv gegen unangemessenen Lärm vorgehen können. Wir behandeln dabei die gesetzlichen Regelungen zur Ruhestörung, häufige Fragen und Beispiele sowie aktuelle Gerichtsurteile.

Inhalt:

  • Ruhestörung: Definition und rechtliche Grundlagen
  • Häufige Fragen und Beispiele zur Ruhestörung
  • Möglichkeiten, gegen Ruhestörungen vorzugehen
  • Aktuelle Gerichtsurteile
  • Tipps zum Umgang mit Ruhestörungen

Ruhestörung: Definition und rechtliche Grundlagen

Unter einer Ruhestörung, auch Lärmimmission im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genannt, versteht man die Beeinträchtigung der Ruhe und Erholung durch zu laute oder andauernde Geräusche. Ruhestörungen können sowohl innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, aber auch im öffentlichen Raum, etwa auf Straßen oder Plätzen, auftreten.

Die rechtlichen Grundlagen zur Regulierung von Ruhestörungen sind neben dem Immissionsschutzgesetz insbesondere in den jeweiligen Landesnach- barrechtsgesetzen oder kommunalen Polizeiverordnungen festgelegt. Da viele dieser Regelungen von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Kommune zu Kommune variieren können, ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei zu wenden, um die Rechtslage zur Ruhestörung am eigenen Wohnort zu klären.

Zu beachten ist, dass eine tatsächliche Ruhestörung nicht immer objektiv erkennbar sein muss, sondern auch eine subjektive Belästigung ausreichend sein kann. Eine konkret angeordnete Lärmgrenze, ab der zwingend eine Ruhestörung vorliegt, existiert in den wenigsten Fällen. Stattdessen werden häufig Lärmrichtwerte festgesetzt, die eine Orientierung bieten. Dabei spielen die Empfindlichkeit und Betroffenheit des Einzelnen sowie die Zumutbarkeit des Lärms eine wichtige Rolle.

Häufige Fragen und Beispiele zur Ruhestörung

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick.

Müssen Ruhestörungen immer auf einem übermäßig hohen Lärmpegel beruhen?

Nein, Ruhestörungen müssen nicht zwangsläufig durch eine besonders hohe Lautstärke verursacht werden. Auch andauernde, gleichmäßige oder sich wiederholende Geräusche können eine Ruhestörung darstellen, sofern sie die Erholung der betroffenen Personen beeinträchtigen.

Sind bestimmte Zeiten an Werktagen und Sonn- bzw. Feiertagen als Ruhezeiten festgelegt?

Ja, in vielen Bundesländern sind sogenannte Ruhezeiten festgelegt, innerhalb derer die Geräuschkulisse reduziert sein muss. In den meisten Fällen liegen sie zwischen 22 und 6 Uhr an Werktagen sowie den gesamten Sonn- und Feiertagen. Eine einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht, daher können diese Zeiten je nach Bundesland und Kommune variieren.

Gilt die Ruhestörung auch für Gartenarbeiten oder Kinderlärm?

Grundsätzlich sind auch lärmintensive Gartenarbeiten oder Kinderlärm als Ruhestörungen denkbar. Allerdings handelt es sich dabei um eine Frage der Zumutbarkeit. So müssen sich Nachbarn beispielsweise den durch spielende Kinder verursachten Lärm grundsätzlich gefallen lassen, solange er sich in einem normalen Rahmen bewegt.

Möglichkeiten, gegen Ruhestörungen vorzugehen

Wenn Sie sich belästigt fühlen und Ihre Erholung beeinträchtigt ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen:

  1. Zunächst kann das Gespräch mit dem Verursacher der Ruhestörung gesucht werden. Oftmals ist eine einvernehmliche Lösung möglich, indem der Lärm abgestellt oder in einem erträglichen Maße gehalten wird.
  2. Sollte das Gespräch mit dem Störer keine Lösung bringen, ist der Vermieter, Hausverwalter oder Eigentümer schriftlich über die Ruhestörung zu informieren. In vielen Fällen zeigt ein entsprechend verfasstes Schreiben bereits Wirkung.
  3. Sind auch diese Maßnahmen erfolglos, kann der Ordnungs- oder Gewerbedienst zur Hilfe gerufen werden. Diese prüfen die Situation und können gegebenenfalls eine Lärmmessung vornehmen. Bei wiederholten Ruhestörungen können empfindliche Bußgelder oder Anordnungen zur Lärmreduktion drohen.
  4. Im Falle einer fortwährenden, gravierenden Ruhestörung, die trotz aller Bemühungen nicht abgestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Verursacher vorzugehen. Hier sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden, um eine möglichst schnelle und zielführende Lösung zu erreichen.

Ruhestörung Silvester: Wenn Neujahresfeiern juristisch werden

Ruhestörung Silvester – Ein immer wiederkehrendes Phänomen ist die Dezibel-Schranke, die speziell im Vorfeld des jährlichen Neujahrs-Countdowns durch Böller und Feuerwerk-sich aufbäumender Lärm. Diese steigende Geräuschbelastung hat weitreichende Konsequenzen für die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen sowie für die Umwelt.

Das Phänomen Ruhestörung an Silvester

Einmal im Jahr, wenn der Jahreswechsel ansteht, verwandeln sich friedliche Wohngebiete, ruhige Stadtparks und beschauliche Marktplätze in riesige Freiluft-Bühnen für Feuerwerke, die den Nachthimmel mit lautem Getöse und bunten Lichtern erhellen. So spektakulär dieses Szenario auch sein mag, es wird oft zur Quelle massiver Lärmbelästigung, die sich in erheblicher Ruhestörung äußert.

Ausnahmezustand Silvester

An Silvester existiert jedoch eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die es Bürgern erlaubt, von 18 Uhr an Silvester bis 7 Uhr Neujahrsmorgen Feuerwerk zu zünden. Innerhalb dieser Zeitspanne ist laut § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich erlaubt.

Fallstudie: Ruhestörung oder nicht?

Ein Mann wurde von einem Nachbarn angezeigt, weil er an Silvester sein Feuerwerk um 9 Uhr morgens abbrannte und damit die Nachtruhe störte. Der Fall ging vor Gericht, und der Richter musste entscheiden: Handelt es sich um eine Ruhestörung oder nicht? Nach Auslegung des § 23 Abs. 2 der 1. SprengV entschied der Richter, dass das Abbrennen des Feuerwerks außerhalb der festgelegten Uhrzeit eine Ruhestörung und eine Ordnungswidrigkeit darstellte. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Grenzen ziehen: Wo beginnt die Ruhestörung?

Mit dem Recht auf Feiern kommt die Pflicht zur Rücksichtnahme. Was jedoch unter Rücksichtnahme zu verstehen ist, bleibt oft eine Grauzone. Hier hilft der Blick in das Gesetz: Nach § 117 OWiG ist ein Verhalten dann als Ruhestörung zu werten, wenn es andere belästigt oder die öffentliche Ruhe beeinträchtigt. Diese Regelung gilt unabhängig von Uhrzeiten oder Anlässen.

Aktuelle Gerichtsurteile

Lesen Sie hier aktuelle Gerichtsurteile zur Ruhestörung.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2021 – VZR 173/19

Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Ruhestörung auch dann vorliegt, wenn sie durch Baumaßnahmen an einem Nachbargrundstück verursacht wird. In dem konkreten Fall hatte ein Grundstückseigentümer geklagt, da er sich durch die Lärmbelästigung der auf dem Nachbargrundstück stattfindenden Bauarbeiten erheblich in seiner Nachtruhe gestört fühlte. Eine entsprechende Unterlassungsklage gegen den Bauträger hatte jedoch keinen Erfolg, da der BGH entschied, dass die Ruhestörung nur dann abgewehrt werden könne, wenn die Baumaßnahmen objektiv unzumutbar seien. Das sei hier nicht der Fall gewesen.

AG Friedberg, Urteil vom 07.08.2020 – 302 C 376/20

Das Amtsgericht Friedberg entschied in einem Urteil, dass auch ein Hauch von Zigarettenrauch als Ruhestörung gewertet werden kann, sofern es sich um einen dauerhaften Zustand handelt. Die Klägerin hatte geklagt, da sie in ihrer Mietwohnung in den Sommermonaten ständig dem Zigarettenrauch des in der Erdgeschosswohnung lebenden Nachbarn ausgesetzt war. Das Gericht gab der Klägerin Recht und verurteilte den beklagten Mieter, seine Zigaretten zukünftig ausschließlich in der dafür vorgesehenen Raucherzone zu konsumieren.

Tipps zum Umgang mit Ruhestörungen

Bei Ruhestörungen ist es am wichtigsten, möglichst frühzeitig aktiv zu werden. Je länger eine Störung andauert, desto schwieriger kann es sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Daher empfehlen wir folgende Maßnahmen:

  • Versuchen Sie, das Gespräch mit dem Verursacher der Ruhestörung zu suchen. Oft sind die Verursacher sich ihrer Lärmbelästigung nicht einmal bewusst und zeigen sich bei einer höflichen Konfrontation einsichtig.
  • Führen Sie ein Lärmprotokoll, um den Umfang und die Häufigkeit der Ruhestörungen zu dokumentieren. Dies ist insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder im Schriftverkehr mit Vermietern wichtig.
  • Sollten Ihre Bemühungen keine Wirkung zeigen, ziehen Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt hinzu, der Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise beratend zur Seite steht.
  • Versuchen Sie, auch bei wiederholten Ruhestörungen einen kühlen Kopf zu bewahren. Emotional aufgeladene Streitigkeiten können eine Lösung des Problems häufig erschweren.

Abschließend möchten wir betonen, dass Ruhestörungen nicht nur für die Betroffenen eine Belastung darstellen, sondern auch eine Herausforderung für das Zusammenleben darstellen. Häufig lassen sich Konflikte durch gezielte Kommunikation und Kompromissbereitschaft lösen. Dennoch ist es wichtig, die eigene Lebensqualität und die der Nachbarn zu schützen, indem man die Möglichkeiten des Rechtsrahmens nutzt, um gegen wiederholte und gravierende Ruhestörungen vorzugehen.

Sollten Sie Fragen zum Thema haben oder bei einem konkreten Fall rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir als Anwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und zielgerichtet, um Ihnen bei Ihrem Anliegen bestmöglich zu helfen.

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